Ambulante medizinische Rehabilitation ist keine Kassenleistung nach Sozialgesetzbuch V (SGB).
Physiotherapie-Praxen können deshalb mit Ausnahme des "Rehabilitationssports" diese Leistungen nicht erbringen. Für die Abrechnung von Leistungen für Rehabilitationssportgruppen müssen Verträge mit den Kostenträgern geschlossen werden.
Die Empfehlungen:
Rahmenempfehlung zur ambulanten medizinischen Rehabilitation - Allgemeiner Teil
Rahmenempfehlung zur ambulanten dermatologischen Rehabilitation
Rahmenempfehlung zur onkologischen Rehabilitation
Rahmenempfehlung zur ambulanten Rehabilitation bei psychischen und psychosomatischen Erkrankungen
Rahmenempfehlungen zur ambulanten kardiologischen Rehabilitation
Rahmenempfehlungen zur ambulanten Rehabilitation bei muskuloskeletalen Erkrankungen
Rahmenempfehlungen zur ambulanten neurologischen Rehabilitation
Rahmenvereinbarung "Rehabilitationssport und Funktionstraining"
Rahmenempfehlungen zur ambulanten geriatrischen Rehabilitation