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Just an dem Tage wurde das bisher umfangreichste Gesundheitsgesetz dieser Legislatur (202 Seiten, 54 Änderungsanträge) beschlossen – das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG).
Da es sich um ein sog. Omnibusgesetz handelt, enthält es zahlreiche Bestimmungen, welche mit dem ursprünglichen Gedanken, ein Gesetz zur schnelleren Terminvergabe für gesetzlich Versicherte, nichts gemein haben.
Vereinfacht kann für die Heilmittelerbringer (HME) gesagt werden, dass in diesem Gesetz, das von Roy Kühne angekündigte HHVG II und das geforderte Sofortprogramm Therapieberufe zum Teil verwirklicht wurden.
Das Gesetz geht zwar noch in den Bundesrat.
Es handelt sich aber lediglich um ein sog. Einspruchsgesetz. Das heißt: Der Bundesrat könnte seinen Einspruch gegen das Gesetz erheben, welcher dann wiederum vom Bundestag überstimmt werden könnte. Momentan geht aber keiner der Beobachter im politischen Umfeld von einem solchem Szenario aus.
Die Regelungen für die Therapeuten im Einzelnen
1) Ab 1. Juli 2019 bundesweit einheitliche Preise:
Als Voraussetzung für die einheitlichen Rahmenverträge ab Sommer 2020 werden zum 1. Juli 2019 alle Preise auf das bundesweit bisher am höchsten ausgehandelte Niveau angehoben. Leider konnte der Gesetzgeber keine anwenderfreundliche „Splittingregel“ finden. Wörtlich steht im Gesetz: „Für die Anwendbarkeit der Preise ab dem 1. Juli 2019 (zum Beispiel, ob das Datum der Verordnung oder das Datum der Behandlung maßgeblich ist) gelten die vertraglichen Regelungen.“
2) Bis 31. Dezember 2021 (urspr.: 15.11.2019) Einrichtung einer Schiedsstelle:
Wie die Erfahrung zeigt, waren Verhandlungen mit den Krankenkassen in der Vergangenheit nicht immer ganz einfach. Von einer Verhandlung auf Augenhöhe konnte man selten sprechen, da den Verbänden ein an Finanzkraft überlegener Gegner gegenübersaß, der Streitigkeiten kostentreibend in die Länge ziehen konnte. Da bei den zukünftigen Verhandlungen ein solches Gebaren nicht ganz auszuschließen ist, hat der Gesetzgeber die Einführung einer Schiedsstelle für Streitigkeiten zwischen Kassen und HME-Verbänden beschlossen. Diese wird zukünftig bei für gescheitert erklärten Verhandlungen innerhalb von drei Monaten einen bindenden Schiedsspruch sprechen.
Sollten sich die Parteien bis 31. Dezember 2021 nicht auf die Ausgestaltung einer Schiedsstelle einigen können, wird der Gesetzgeber dies regeln. (Im Oktober 2020 einigten sich alle Beteiligten endlich – wir berichteten).
3) Ab 1. August 2021 bundesweit einheitliche Rahmenverträge für alle Therapeuten:
Momentan existiert deutschlandweit ein Wildwuchs an Rahmenverträgen und den dazugehörigen Preislisten. Dies will der Gesetzgeber deutlich vereinfachen und hat dem GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Verbänden den Auftrag erteilt, zusammen für jeden Heilmittelbereich einen neuen Rahmenvertrag zu vereinbaren. Dieser soll dann ab 1. Oktober 2020 gelten. Er hat ihnen auch gleich noch die Inhaltsangabe mitgeliefert. Wichtig: Der Gesetzgeber besteht darauf, dass Preise in Zukunft „die Entwicklung der Personalkosten, die Entwicklung der Sachkosten für die Leistungserbringung sowie die durchschnittlichen laufenden Kosten für den Betrieb der Heilmittelpraxis“ berücksichtigen.
Streit bis zur letzten Minute gab es dabei um den Begriff der Maßgeblichkeit. Eine ursprüngliche Gesetzesfassung benannte in den Ausführungen, diejenigen Verbände als die maßgeblichen, welche die bereits bestehenden Rahmenempfehlungen unterzeichnet hatten. Dies hätte alle später gegründeten Verbände (z.B. LOGO Deutschland, BED, VsP) von der neuen Verhandlung ausgeschlossen. Diesem Umstand wurde nun mit dem Wörtchen „insbesondere“ Rechnung getragen. Wörtlich steht nun im Gesetz: „Als maßgeblich sind für die erstmaligen Verhandlungen insbesondere die Verbände oder Organisationen anzusehen, die bereits nach dem bisherigen Recht als maßgeblich eingestuft worden sind und am Abschluss der Rahmenempfehlungen nach § 125 Absatz 1 in seiner bisherigen Fassung beteiligt waren…“ Was so ein Wörtchen alles bedeuten kann.
Einen weiteren kritischen Punkt in dieser Angelegenheit sehen mit der Materie betraute Kreise auf Seiten des GKV-Spitzenverbandes. Es stellt sich die Frage, ob dieser über genügend Ressourcen verfüge, bis Sommer 2020 neue Rahmenverträge für alle Heilmittelbereiche zu vereinbaren.
4) Ab 1. November 2024 (urspr.: 15.11.2020, später dann 15. März 2021) Blanko-Verordnung in der Regelversorgung :
Spannend dürfte es werden, wie die geplante Einführung der Blanko-Verordnung in die Regelversorgung funktioniert. Laut Gesetz müssen die Verbände mit dem Spitzenverband der Krankenkassen bis 15. März 2021 einen Vertrag zur Blanko-Verordnung vereinbaren. In diesem sind dann Dinge geregelt wie zum Beispiel:
- für welche Indikation gelten die Blanko-Verordnungen
- ob bei der Blanko-Verordnung von der Heilmittel-Richtlinie abgewichen werden darf
- inwieweit der Behandler die Dauer der einzelnen Behandlungseinheit bestimmen darf und wie diese dann abzurechnen ist
- welche Maßnahmen gegen eine unwirtschaftliche Mengenausweitung ergriffen werden
Sollten sich die Verbände mit den Kassen nicht einigen, wird die neu geschaffene Schiedsstelle die Bedingungen für die Blanko-Verordnung festlegen.
5) Abschaffung der Grundlohnsummen-Bindung:
Laut Heilmittelverbänden war es auf Grund gesetzlicher Regelungen lange Zeit nicht möglich, Preissteigerungen oberhalb der sog. Grundlohnsumme in den Verhandlungen mit den Krankenkassen zu erzielen. Im HHVG wurde diese Bindung für drei Jahre ausgesetzt. Nun ist diese Bindung komplett abgeschafft.
6) Zulassung:
Zukünftig soll es pro Bundesland eine Arbeitsgemeinschaft als einzige Anlaufstelle für die Zulassung geben. In dieser sitzen allerdings ausschließlich Vertreter der Krankenkassen. Laut Gesetz sind diese Arbeitsgemeinschaften bis zum 31.August 2019 zu bilden.
Wichtig für alle bestehenden Praxen: Sobald der geplante neue Rahmenvertrag ab 1.Juli 2020 zustande gekommen ist, müssen bestehende Praxen den neuen Vertrag innerhalb von sechs Monaten anerkennen, anderenfalls verlieren sie ihre Zulassung.
7) Transparenzregel:
Schon in das HHVG fand in letzter Minute die sog. Transparenzregel Eingang. Damit wollte der Gesetzgeber kontrollieren, ob die Erhöhungen der einzelnen Preise auch durch die Praxisinhaber an die Angestellten in Form von Lohnsteigerungen weitergegeben würden. Leider war die Konzeption unausgegoren und hat dementsprechend auch nicht funktioniert. Nun einigte man sich darauf, zur Kontrolle die Daten der Berufsgenossenschaften zu verwenden (siehe Artikel 1 Ziffer 67a unter "§ 125" Punkt (2) 9. des TSVGs).
8) Barrierefreiheit:
Verbände und Kassen sollen eine Empfehlung erarbeiten, die die Voraussetzungen einer barrierefreien Praxis beschreibt. Im Gesetz steht allerdings: „Eine Verbindlichkeit resultiert daraus nicht.“
Was steht sonst noch in diesem Gesetz
• die Ausschreibungen für Hilfsmittel insbesondere Inkontinenzeinlagen und Rollstühle werden abgeschafft
• das Bundesministerium für Gesundheit übernimmt 51% der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik), welche eigentlich seit ca. 15 Jahren die elektronische Gesundheitskarte hätte einführen sollen und bereits über 1 Mrd. Euro dafür ausgegeben (um nicht zu sagen „verbrannt“) hat
• Ärzte bekommen im Zuge des TSVG künftig 1,2 Mrd. mehr für ihre Arbeit
• ab 2021 soll es jetzt für jeden, der möchte, die elektronische Patientenakte (ePA) auf dem Smartphone oder Tablett geben
• die Transparenz der Vorstandsgehälter bei Krankenkassen, dem medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) und den Kassenärztlichen Vereinigungen wird verbessert (physio.de berichtete) und die künftigen Vergütungssteigerungen begrenzt
Was nicht Eingang in das Gesetz gefunden hat
• Modellvorhaben für den Direktzugang (DA)
• Abschaffung der Rezept-Prüfpflicht für die Therapeuten
• Abschaffung der Inkassopflicht der Rezeptgebühr durch die Therapeuten
• Abschaffung des Schulgeldes
• Ausbildungsvergütung
Interessant am Rande
In der Antwort auf die einzige Kurzintervention während der Debatte nannte der Gesundheitsminister explizit all die Therapeuten, welche „zu Recht seit Monaten auf der Straße in Protestaktionen hinweisen auf ihre schwierige Situation“. Ob er da an all die Demonstrationen, Protestfahrten und Kreideaktionen gedacht hat?
Wir können es nur vermuten.
Friedrich Merz / physio.de
PS: der weitere Fahrplan:
• Um seine endgültige Rechtswirksamkeit zu erlangen, muss es jetzt noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
• Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 10. Mai 2017 erlangte das Gesetz nun endgültige Rechtskraft (wir berichten).
update vom 30.3.2020
In einer älteren Version des Artikels waren als Startdatum für die bundeseinheitlichen Rahmenverträge der 1. Juli 2020 und für den Abschluss der Verträge zur Blanko-Verordnung der 15. November 2020 genannt. Diese Daten wurden im Zuge der Corona-Pandemie verschoben. Wir haben den Artikel daher dementsprechend angepasst.
TSVGRoy KühneHHVGSofortprogrammSchiedsverfahrenGesetzVergütungRahmenvertragBlankoverordnungGrundlohnsummeZulassungDirektzugangPrüfpflichtSchulgeldAusbildungsvergütungTALVergütungMaßgeblichkeit
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tom1350 schrieb:
Die Zutaten stehen bereit. Den Kuchen daraus müssen die Verbände und der GKV-Spitzenverband jetzt daraus backen.
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Gelabinchen schrieb:
Da läuft bei den Vereinten Therapeuten gerade eine Aktion zur Abschaffung der Prűfpflicht, wobei viele Praxisinhaber zur Beteiligung gebraucht werden. Falsch ausgestellte Vo's kopieren, Daten vom Arzt/Patient schwärzen, Fehler markieren und die Kopien bis zum 28.6.2019 sammeln und das Paket an diesem Tag aufs Postamt bringen mit der Adresse von Jens Spahn, damit Jens Spahn auf einen Blick sieht, dass es sich nicht nur um zwei oder drei falsch ausgestellte Verordnungen handelt. Nicht nur die Verbände sind gefragt, auch wir können aktiv dazu beitragen. Und wir alle wollen diese Prűfpflicht abgeschafft haben
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a schubart schrieb:
Ich fände es am wichtigsten das sich die Verbände weiter dafür einsetzen das die Rezeptprüfpflicht abgeschafft wird . Eine entbürokratisierung würde vielen Gesundheitsberufen gut tun .
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therapeutin schrieb:
wie man sieht, wurde alles wieder diktiert...
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Vielen Dank, Inche, vermutlich keine Absicht, aber es ist ein Gram mit dem Kram.
Herrlich, das Wortspiel ist mir in all den Jahren noch nie aufgefallen.
Wird bleiben....so oder so.
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Susulo schrieb:
"Papiergram" *[lachen]* *[lachen]* *[klatschen]*
Vielen Dank, Inche, vermutlich keine Absicht, aber es ist ein Gram mit dem Kram.
Herrlich, das Wortspiel ist mir in all den Jahren noch nie aufgefallen.
Wird bleiben....so oder so.
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Gelabinchen schrieb:
In Bezug auf den Schreibkram (Prűfpflicht) schau mal, was ich unter schubart geschrieben habe. Da läuft gerade eine klasse Aktion zur Abschaffung der Prűfpflicht.
Und ich schrieb TaL statt Vereinte Therapeuten … Asche auf mein Haupt. Aber ich frag mich sowieso, ob das einen Unterschied macht?
Ja, wird hier viel zu wenig publik gemacht. LD z.B. hat seine Mitglieder motiviert, alle mitzumachen
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Susulo schrieb:
Danke, Gelabinchen - in meinem post unten (Antwort an Bernhard) habe ich auch schon darauf hingewiesen. Nur nicht so schön konkret wie du :-)
Und ich schrieb TaL statt Vereinte Therapeuten … Asche auf mein Haupt. Aber ich frag mich sowieso, ob das einen Unterschied macht?
Ja, wird hier viel zu wenig publik gemacht. LD z.B. hat seine Mitglieder motiviert, alle mitzumachen
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Inche schrieb:
Das Kassieren der Rezeptgebühr muss weg,Das Prüfen der Rezepte muss weg und die E Akte muss her das der ganze Papiergram weniger wird und mehr Bezahlte Zeit am Patient bleibt.Die Rückenschullehrer Lizenz alle 3 Jahre blöde Fobis machen muss weg.Ein Anfang ist gemacht aber es gibt noch viel zu tun
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Gelabinchen schrieb:
Schau mal unter Schubart's Kommentar weiter oben da habe ich was geschrieben. Wir leiden alle darunter, aber wir können Jens Spahn das Ausmaß der Prűfpflicht aufzeigen. Bitte weitersagen, je mehr mitmachen um so eher wird Jens Spahn reagieren müssen.
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Praxis.Stark schrieb:
Was viele Praxisinhaber nicht wissen - wenn die Patienten sich nicht bereit erklären zu bezahlen (aus welchem Grund auch immer), hat man die Möglichkeit das Geld von der Krankenkasse direkt zu bekommen. Man schickt dem Pat. eine Rechnung über die Gebühren zu, dann eine Mahnung und dann macht man eine Nachberechnung an die Krankenkasse unter Berufung auf § 43b Abs. 1 S.2 SGB V. (OPTICA hat diesen Punkt auf dem "Auftrag zur Nachberechnung..." bereits aufgeführt, muss man nur ankreuzen). Die Kasse zahlt die Gebühren und darf dann selbst das Geld beim Patienten eintreiben. Wir machen das in unseren Praxis immer wieder seit inzwischen 4-5 Jahren und es hat immer funktioniert.
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Claudienchen schrieb:
Ich empfinde das Kassieren und Hinterherlaufen bezüglich der Rezeptgebühr auch als größte Zumutung in der Praxis!!
Das Gesetz spricht von einer einmaligen schriftlichen Aufforderung zur Zahlung. Eine Rechnung ist eine Solche.
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NorbArt schrieb:
Schon die Mahnung könnt ihr euch schenken.
Das Gesetz spricht von einer einmaligen schriftlichen Aufforderung zur Zahlung. Eine Rechnung ist eine Solche.
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Horatio72 schrieb:
Prüfpflicht und Rezeptgebühr würden mir persönlich mehr bringen als eine Erhöhung. Das ist so unsagbar lästig, die teilweise abstrusen Diskussionen mit den Patienten kosten mehr Kraft als alles andere!
Blankoverordnung und der direktzugang . Da kommt doch sonst noch mehr Bürokratie Müll auf uns zu !
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a schubart schrieb:
Vor allem wäre der Wegfall der prüfpflicht viel wichtiger als die
Blankoverordnung und der direktzugang . Da kommt doch sonst noch mehr Bürokratie Müll auf uns zu !
-Status "Heilmittelberuf" (in ärztl. Delegation) wird zementiert.
Keine Rede von Akademisierung, EBM (vs. HMR), Versorgungsverbesserung durch horizontale multifakt. Teamarbeit (Arzt/Pflege/Therapie).
-Zementierung von Zertifikationspositionen (ggf. integriert in Schulausbildung) vs. EBM/EBP/Akademisierung.
-Ungleicher Wettbewerb stationär/ambulant.
-Ggf. Wirtschaftlichkeitsprüfung ((Blanko-)VO).
-Sog. "SHV" alleinige Vertretung (!?).
-Rezeptprüfung/-gebühr bleibt.
-Modernere Versorgungsformen stehen nicht zur Diskussion (z.B. keine Modellversuche)
Verbände (z.B. IFK) feiern sich... - wofür?
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Es gibt noch jede Menge zu tun und deshalb sind Leute, die mitmachen so unendlich viel wichtiger, als Leute, die immer nur die Fehler sehen ohne etwas dagegen zu tun.
Das, was jetzt erreicht wurde (und es ist trotzdem nicht nichts) kam auch nicht als spontane Idee von Herrn Spahn, sondern durch eine Unmenge von Arbeit vieler einzelner aus verschiedenen Verbänden und Gruppen.
Diktiert, ja. Wir haben nach wie vor kaum was zu sagen, aber wir sind hörbarer geworden. Und das in einer Zeit, wo es sehr viel mehr Probleme als nur die unseren gibt. Ich würde sagen: Feiern und weiterarbeiten, beides ist wichtig.
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Susulo schrieb:
Bernhard, stimmt alles. Deshalb ist das jetzt nur ein erster Schritt. Ich hoffe, du bist in einem Verband, der genau die von dir aufgezählten Punkte auf der Tagesordnung hat und unterstützt ihn dabei. Meiner hat in etwa das in seiner Stellungnahme zum TSVG geschrieben. Es gibt die Aktion von TaL zur Entbürokratisierung (läuft bis Ende Juni), die manche Verbände mitunterstützen.
Es gibt noch jede Menge zu tun und deshalb sind Leute, die mitmachen so unendlich viel wichtiger, als Leute, die immer nur die Fehler sehen ohne etwas dagegen zu tun.
Das, was jetzt erreicht wurde (und es ist trotzdem nicht nichts) kam auch nicht als spontane Idee von Herrn Spahn, sondern durch eine Unmenge von Arbeit vieler einzelner aus verschiedenen Verbänden und Gruppen.
Diktiert, ja. Wir haben nach wie vor kaum was zu sagen, aber wir sind hörbarer geworden. Und das in einer Zeit, wo es sehr viel mehr Probleme als nur die unseren gibt. Ich würde sagen: Feiern und weiterarbeiten, beides ist wichtig.
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Bernard schrieb:
TSVG 2019 Deutschland:
-Status "Heilmittelberuf" (in ärztl. Delegation) wird zementiert.
Keine Rede von Akademisierung, EBM (vs. HMR), Versorgungsverbesserung durch horizontale multifakt. Teamarbeit (Arzt/Pflege/Therapie).
-Zementierung von Zertifikationspositionen (ggf. integriert in Schulausbildung) vs. EBM/EBP/Akademisierung.
-Ungleicher Wettbewerb stationär/ambulant.
-Ggf. Wirtschaftlichkeitsprüfung ((Blanko-)VO).
-Sog. "SHV" alleinige Vertretung (!?).
-Rezeptprüfung/-gebühr bleibt.
-Modernere Versorgungsformen stehen nicht zur Diskussion (z.B. keine Modellversuche)
Verbände (z.B. IFK) feiern sich... - wofür?
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Bernard schrieb:
...in den nächsten Jahren werden weitere und/oder letzte Therapeuten (unter 25/30J. mit Abitur) den Beruf (zu Recht) verlassen...
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Chrisp485 schrieb:
Hier! (29 Jahre), in 2 Wochen geht mein Studium los :) Tschüss PT
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Fugo schrieb:
Für die nächsten Jahre reicht das. Die Politik kümmert sich jetzt wieder um Ihre Diäten, Banken und Großkonzerne!
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RoFo schrieb:
Sagt ausgerechnet der, der hier im Forum am meisten rumzetert!!!
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webpt schrieb:
Welche Veränderungen ? Der destruktive Zustand wurde doch regelrecht abservierend manifestiert.
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McMiki schrieb:
Jetzt gibt es Veränderungen wie seit Jahren nicht mehr und die PT meckern immer noch!! So muss es dann wohl sein..
Rezeptgebühr MUSS WEG...
Die Kosten der Bürokratie frisst den Lohn der Angestellten auf!
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McMiki schrieb:
Ach, jetzt ist es also die Bürokratie..
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saarländer schrieb:
Prüfpflicht MUSS WEG....
Rezeptgebühr MUSS WEG...
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