Wir sind ein fröhliches,
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- Überdurchschnittliches Gehalt
- Fortbildungstage und
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Eine Zusatzqualifikation, wie MT,
...
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Eine Zusatzqualifikation, wie MT,
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Sollte sie ursprünglich zum 15.11.2019 ihre Arbeit aufnehmen, wurde es ein wildes Zerren zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und den sogenannten maßgeblichen Berufsverbänden vor allem um die Position der drei unparteiischen Mitglieder. Schließlich fiel die Wahl des unparteiischen Vorsitzenden auf Dr. Ulrich Orlowski, der aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als Architekt des TSVG gilt. Als weitere unparteiische Mitglieder wurden Prof. Dr. Clarissa Kurscheid und Ernst Merz vorgeschlagen und von beiden Seiten akzeptiert.
Nach §125 Abs. 6 SGB V sind diese Mitglieder vier Jahre im Amt und haben jeweils zwei Stellvertreter. Die Krankenkassen und die Heilmittelverbände entsenden pro Heilmittelbereich jeweils vier Vertreter. So ist jeder Physiotherapieverband mit einem Entsandten in der Schiedsstelle vertreten. Auch sie haben jeweils zwei Stellvertreter. (Die personelle Besetzung der Schiedsstelle finden Sie hier – eine vollständige Liste aller Personen der Schiedsstelle kann lt. Aussage informierter Kreise zurzeit auf Grund von Rechtsstreitigkeiten innerhalb der Logopädie nicht vorgelegt werden.)
Konkret wird dieses Gremium dann angerufen, wenn bei den Vergütungsverhandlungen keine Einigkeit erzielt wird. Auch bei Uneinigkeit bzgl. der Rahmenverträge, z.B. bei Zulassungsvoraussetzungen und bei Fortbildungsregelungen kann die Schiedsstelle eine Entscheidung herbeiführen. Ebenso kann der gesamte Komplex der Blankoverordnung (z.B. Indikationen, Behandlungsspezifikationen und Mengenbeschränkungen) in diesem Kreise entschieden werden. Dieses gilt für alle Heilmittelbereiche. Für eine Entscheidung stehen der Schiedsstelle drei Monate zur Verfügung. Anschließend können beide Seiten Klage gegen diesen Schiedsspruch einlegen. Eine aufschiebende Wirkung, z.B. auf die Erstattung höherer Vergütungen durch die GKV, hat dieses jedoch nicht.
Jedes Mitglied der Schiedsstelle hat eine Stimme. Da es sich um eine sogenannte „freie“ Tätigkeit handelt, können die Berufsverbände ihren Vertretern keine Anweisung für das Abstimmungsverhalten erteilen. Für eine Entscheidung reicht die einfache Mehrheit. Kommt es jedoch zu einem Gleichstand, ist die Stimme des Vorsitzenden ausschlaggebend.
Die Kosten für die Schiedsstelle tragen beide Seiten je zur Hälfte. Man hat versucht, bei den Aufwendungen für die Geschäftsstelle zu sparen und sie in die Räume des GKV-Spitzenverbands einziehen lassen. Zur Miete und Verpflegung während der Verhandlungen kommt alleine durch Reise- und Übernachtungskosten sowie Entschädigungen für den entstandenen Zeitaufwand eine beträchtliche Summe zusammen.
Im Rahmen des „Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz“ (GPVG) wurde nun zwar beschlossen, dass das Verhandlungsende im Rahmen des TSVG um weitere drei Monate auf den 31.12.2020 verschoben wird. Ein mögliches Schiedsverfahren könne aber bereits früher starten, „wenn mindestens eine Vertragspartei die Verhandlungen ganz oder teilweise für gescheitert erklärt und die Schiedsstelle anruft“.
Nachdem nun sehr kurzfristig auch die Geschäftsordnung für die Schiedsstelle beschlossen wurde, muss die Arbeit nun auch umgehend beginnen. Neben den Physiotherapieverbänden werden nämlich auch die Ergotherapeuten die Schiedsstelle demnächst anrufen.
OG / physio.de
update vom 11. November 2020:
Wie heute bekannt wurde, haben die vier maßgeblichen Physiotherapieverbände am 9. November die schriftliche Begründung ihrer Forderungen bei der Schiedsstelle eingereicht. Nun hat der der GKV-Spitzenverband wiederum vier Wochen Zeit, darauf schriftlich zu entgegnen. Mit einem Urteilsspruch des Schiedsgerichtes ist Anfang 2021 zu rechnen.
Hoffen wir einmal, dass das geschichtsträchtige Datum der Einreichung für die Therapeuten ein gutes Omen darstellt.
update vom 18.Dezember 2020:
Vorgestern fand jetzt der erste Erörterungstermin der Schiedsstelle für die Physiotherapeuten statt.
Die gute Nachricht: Wie aus zuverlässiger Quelle zu erfahren war, waren die unparteiischen Vorsitzenden sehr gut vorbereitet und widmeten sich vier Stunden lang in aller gebührenden Sorgfalt den strittigen Punkten.
Die schlechte Nachricht: Weiter geht's erst Ende Januar. Das heißt, dass bis dahin keine Vergütungserhöhungen stattfinden werden und es auch sonst keinen neuen bundeseinheitlichen Rahmenvertrag geben wird.
SchiedsverfahrenTSVGVerbändeRahmenvertragVergütungBlankoverordnungBegriffsklärung
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Jens Uhlhorn schrieb:
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Friedrich Merz schrieb:
Lach ... da hat einer Sinn für Humor gepaart mit Bildung! :wink:
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W. Stangner schrieb:
für mich als Nichtgebildete und für alle anderen des gleichen Standes gibt es "Gott sei Dank" das Internet und siehe dort, so sprach der Herr:
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Per Anhalter durch die Galaxis – Wikipedia
Eventuell liegt es auch daran, dass Herr Uhlhorn und ich annähernd aus der gleichen Generation stammen (war zu unserer Zeit ein Klassiker).
Nix für ungut
F. Merz
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Friedrich Merz schrieb:
... und der Herr antwortete: Neben der Bibel gibt es noch das Buch
Per Anhalter durch die Galaxis – Wikipedia
Eventuell liegt es auch daran, dass Herr Uhlhorn und ich annähernd aus der gleichen Generation stammen (war zu unserer Zeit ein Klassiker).
Nix für ungut
F. Merz
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ali schrieb:
Danke für die Info, gibt es eigentlich eine Hausnummer, ausser viel, wieviel das Verfahren denn so etwa kosten wird ?
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PT-Morris schrieb:
Haha. Ja, das erwarte ich von Frau Prof. Dr. Clarissa Kurscheid als ausgebildete Physiotherapeutin auch.
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Jens Uhlhorn schrieb:
Die Wahl der Schiedsmitglieder ist wirklich gelungen. Sehr viel Sachkompetenz gepaart mit vielfältiger Erfahrung und Verantwortung. Das lässt berechtigte Hoffnung auf ein faires Verfahren zu.
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Stefan Arnold schrieb:
Es bleibt spannend. Hoffen wir auf gute und zügige Ergebnisse.
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Georg Janzen schrieb:
Wie siehts denn nun aus? Es ist ja schon mitte Februar.
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