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modernen klimatisierten
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Wir erwarten:
-Abgeschlossene Ausbildung als
Physiotherapeut/in
-Abgeschlossene Weiterbildung in
manueller Lymphdrainage aber nicht
ein muss
-Teamgeist und Freude am Beruf
Wir freuen...
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Sie haben nun zwei Möglichkeiten. Entweder Sie hören hier das Lesen auf, klicken auf den obigen Link und eignen sich alle Einzelheiten zur Blankoverordnung selbst an. Oder Sie lassen sich im Folgenden von uns „an die Hand nehmen“ und wir erklären Ihnen Punkt für Punkt seine Geschichte, den Ablauf der Blankoverordnung, ihre Besonderheiten und Fallstricke und legen (Wie Sie es von uns gewohnt sind.) journalistisch „den Finger in die Wunde“.
Geschichte
Eigentlich sollte die Blankoverordnung (kurz: Blanko) bereits zum 15. November 2020 kommen. Aber Corona, Krieg und nicht zuletzt der nicht immer erkennbare Wille des GKV-Spitzenverbandes (so zumindest die Aussage einiger Verhandler) verzögerten die Einführung dieser „kleinen Revolution“ um fast vier Jahre. Nun kommt sie aber nach über 25 Verhandlungsrunden zum 1. November 2024.
Es handelt sich um eine komplett neue flächendeckend ausgerollte Versorgungsform, die es bisher so noch nie gab. Sie geht auf das seinerzeit bahnbrechende Termin- und Servicegesetz (TSVG) aus dem Jahre 2019 zurück. Die Väter dieses Gesetzes waren sich darin einig, Therapeuten mehr Entscheidungsfreiheit geben zu wollen. Also öffneten sie gesetzgeberisch den Vertragspartnern das Tor, durch das diese jetzt mit vierjähriger Verspätung gemeinsam schreiten.
Da sich die Beteiligten der Größe und Bedeutung der Aufgabe anscheinend bewusst sind, ließen sie zum 1. April den Ergotherapeuten den Vortritt (wir berichteten) und beschränkten sich zugleich in der Physiotherapie auf Diagnosen der Schulter. Für Praxissoftwareanbieter ist die Blanko eine grundlegendere Umstellung als eine neue Heilmittel-Richtlinie, so zumindest der Prokurist eines der großen Softwarehäuser.
Grundlegendes Vorweg
Es handelt sich beim Rahmenvertrag der Blankoverordnung um ein Lex spezialis (im Gegensatz zu einem Lex generalis). Das bedeutet ganz einfach: Bei der Blanko gelten alle Regeln des „normalen Rahmenvertrages“, außer man hat bei der Blankoverordnung abweichende Regelungen vereinbart (Dies wird weiter unten beim Thema „Zuzahlung“ noch wichtig werden).
Da eben der Grundsatz gilt: Alles, was nicht explizit geregelt ist, wird aus dem "normalen Rahmenvertrag" übernommen, lässt sich sagen: Wer die Anerkennung zu diesem hat, bekommt auch automatisch die Zulassung zur Blankoverordnung (Vertrag nach Paragraph 125a).
Von der Teilnahme an der Blankoverordnung ausgeschlossen sind:
• Reha-Einrichtungen,
• mit Rehazentren vergleichbare Einrichtungen
• das Entlassmanagements und
• reine Massagepraxen. Hintergrund ist die Einführung einer physiotherapeutischen Diagnostikposition.
Zunächst können nur Schulter-Diagnosen mittels Blankoverordnung behandelt werden. Schätzungen gehen davon aus, dass dies ca. 8 bis 10 Prozent aller physiotherapeutischen Verordnungen ausmachen wird.
Es wurden drei neue Abrechnungspositionen geschaffen:
• Physiotherapeutische Diagnostik (34,34 Euro)
• Bedarfsdiagnostik (25,76 Euro)
=> Zu allen drei Positionen unten mehr.
Der Weg einer Blankoverordnung
- Die Ausstellung in der Arztpraxis
- Die Annahme des Rezeptes in der Physiopraxis
- Die Prüfung des Rezeptes
- • Eine Blankoverordnung gilt 16 Wochen ab Ausstellungsdatum.
- Die Zuzahlung
Im Rahmen der 16 Wochen gültigen Blankoverordnung entscheidet der Therapeut – nachdem er eine Physiotherapeutische Diagnostik (PD) durchgeführt und einen Behandlungsplan erstellt hat – welches Heilmittel er wie oft in der Therapie einsetzen möchte. Danach richtet sich dann die Zuzahlung.
- • Übermittlungsgebühr Arztbericht
- Die Behandlung
- Schüler
- Physiotherapeutische Diagnostik (PD)
- • Befragung und Untersuchung des Patienten zur Festlegung der Therapieziele und der Therapieplanung
- Auswahl des Heilmittels
Es dürfen nur Heilmittel eingesetzt werden, die im Heilmittelkatalog bei der entsprechenden Diagnosegruppe (hier: EX) aufgeführt sind. Hausbesuche sind kein „Heilmittel“, daher entscheidet immer noch der Arzt, ob ein Hausbesuch durchgeführt wird oder nicht.
- Bedarfsdiagnostik (BD)
Ebenfalls neu ist die Position „Bedarfsdiagnostik“. Gedacht ist sie, um entweder zwischendurch die Therapieplanung anzupassen oder um am Ende den Therapieerfolg genauer zu evaluieren. Sie wird mit 25,76 Euro honoriert und muss außerhalb der Therapiezeit erfolgen. Des Weiteren wurde hierfür eine Zeitvorgabe von max. 15 Minuten veranschlagt.
- Unterschrift auf Rückseite
Nach jeder Diagnostik/Therapie bestätigt der Patient noch am selben Tag die erhaltene Leistung auf der Rückseite der Verordnung. Abkürzungen dürfen verwendet werden; aber nur diejenigen die im „Verzeichnis der gebräuchlichen Abkürzungen im Heilmittelkatalog“ aufgeführt sind.
- Unterbrechungen
Unterbrechungen von mehr als 14 Tagen haben keine Auswirkung auf die Gültigkeit des Rezeptes. Bedingung ist aber: Das Erreichen des Therapiezieles darf nicht gefährdet werden.
- Dokumentation
Laut Vertrag ist so ziemlich alles zu dokumentieren: Bemühen des Th. um Kooperation mit Arzt, Diagnostik, abgeleitete Heilmittel, Anzahl der Behandlungen, Therapie- und Krankheitsverlauf, je Behandlungseinheit erbrachte Leistung, die Reaktion des Patienten und ggf. Besonderheiten bei der Durchführung
- Therapiebericht
Sollte der Arzt auf dem Rezept „Therapiebericht“ angekreuzt haben, hat der Therapeut nach Abschluss der Blankoverordnung einen kurzen Bericht an ihn zu senden. Dieser Bericht muss Folgendes beinhalten:
Im zweiten Teil erfahren alles zu den Themen Abrechnung, Schwachstellen und unser Fazit zum Thema Blankoverordnung.Die Blanko ist für alle Rezepte ab Ausstellungsdatum 1. November 2024 bei allen „Schulter-Diagnosen“ Pflicht; das heißt für alle ICD-10-Codes aus dieser Liste. Der Arzt darf nur in medizinisch begründeten Ausnahmen davon abweichen und eine „herkömmliche Verordnung“ ausstellen.
Einen eigenen Rezeptvordruck für die Blankoverordnung wird es nicht geben. In das Feld „Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges“ auf dem Vordruck Heilmittelverordnung 13 trägt der Arzt ausschließlich das Wort „BLANKOVERORDNUNG“ ein und lässt die Felder für "Behandlungseinheiten" und "Therapiefrequenz" einfach frei.
• Vor dem Beginn der Behandlung muss zweifelsfrei klar sein, ob es sich um eine Blanko handelt oder nicht. Um eine Blankoverordnung handelt es sich, wenn im Feld „Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges“ das Wort „BLANKOVERORDNUNG“ steht UND es sich um eine Diagnose aus der Indikationsliste handelt.
Sollte der Arzt weder das Wort „Blankoverordnung“ in das zuständige Feld eingetragen noch alle Angaben zum Heilmittel, dessen Anzahl und Frequenz gemacht haben, ist unklar, ob es sich um eine Blanko handelt oder nicht. In solchen Fällen ist vor Beginn der Behandlung Rücksprache mit ihm zu halten und zu klären, was er haben möchte.
Möchte der Arzt die Behandlung auf einem „herkömmlichen Rezept“, sind alle fehlenden Angaben durch ihn zu ergänzen. Wichtig: neben den Ergänzungen hat er eine erneute Unterschrift und das Datum der Korrektur zu setzen.
Möchte er hingegen, dass das Rezept als Blankoverordnung behandelt wird, kann der Leistungserbringer das Wort „Blankoverordnung“ selbst ergänzen. Wichtig: Er hat das Datum und seine Unterschrift neben die Ergänzung zu setzen (Quelle: Anlage 3a „Erläuterung zur Art der Angabe“ Punkt g1).
• Cave: Wird hier ein Fehler gemacht, ist dies nach Einreichung zur Abrechnung nicht mehr heilbar!! Daher ruhen hier alle Hoffnungen auf der zuverlässigen Prüfung durch die Praxissoftware.
Will die Praxis nun auf Grund dieses Behandlungsplanes die gesamte Zuzahlung gleich am Anfang vom Patienten kassieren, hat sie ihn darüber aufzuklären, dass er einen Rückzahlungsanspruch bei zu viel gezahlter Zuzahlung hat. Um umständliche Nachberechnungen zu vermeiden, gibt es auch Berufsverbände, die daher folgende Lösung favorisieren: Patienten am Anfang über die Systematik aufklären und erst am Ende der Blankoverordnung die gesamte Zuzahlung kassieren.
=> Keine Zuzahlung fällt an bei den Abrechnungspositionen:
• Bericht auf schriftliche Anforderung
• Versorgungsbezogene Pauschale
Schüler dürfen nur unter Anleitung, ständiger Aufsicht und Anwesenheit eines entsprechend qualifizierten Leistungserbringers Behandlungen im Rahmen einer Blankoverordnung durchführen.
Diese ist neu und berufspolitisch ein echter Meilenstein (Hierzu unten mehr).
Sie muss vor der ersten Behandlung erfolgen. Die erste Therapieeinheit darf dann zeitlich unmittelbar daran anschließen, muss aber nicht.
Es gibt keine zeitliche Vorgabe für die PD. Es gibt aus unserer Sicht lediglich einen monetären Anhaltspunkt: Vergütet wird sie mit 34,34 Euro – also ungefähr in Höhe der Manuellen Therapie; daher bietet es sich an, sich auch bei der Zeitbemessung an der MT zu orientieren (ca. 20 Minuten).
Die Physiotherapeutische Diagnostik umfasst:
• Erfassen des Problems nach ICF bzw. dem bio-psycho-sozialen Modell
• Bewertung der patientenbezogenen Unterlagen
• Physiotherapeutische Anamnese, ggf. unter Einbeziehung von Bezugspersonen
• Physiotherapeutische Inspektion und Palpation (körperliche Untersuchung)
• Funktionsprüfung (aktiv und passiv) unter Anwendung adäquater Messverfahren zur Befundsicherung
• Screening- und/oder differenzierte Assessmentmethoden Beobachtungs-, Befragungs- und Testverfahren werden eingesetzt.
• Erstellen einer physiotherapeutischen Diagnose (Funktionsdiagnose)
• Prüfung ob geeigneter Hilfsmittelversorgung
• Festlegung des oder der Therapieziele unter Einbezug des Patienten sowie ggf. der Bezugsperson
• Patientenedukation
• Dokumentation in der Patientenakte
• Mögliche Assessments: VAS, Winkelmessung, Bestimmung 1 RM
D1 im klassischen Sinne kann nicht angewendet werden. Aber jeder Therapeut kann, wenn er es für richtig hält, sich sein eigenes D1 „bauen“. Nach Abs. 1 (6) des Teil B der Anlage 1 dürfen nämlich pro Behandlungstermin zwei vorrangige und ein ergänzendes Heilmittel eingesetzt werden.
Wichtig: Zwischen PD und BD müssen mind. 28 Tage liegen.
Cave: Dort sind mitnichten alle gängigen Abkürzungen genannt. So fehlt zum Beispiel „HB“ für Hausbesuch oder "ET" für Elektrotherapie.
• Geplantes Therapieziel, Erreichung des Therapieziels
• Angewendete Heilmittel und Anzahl der Therapieeinheiten, Dauer der Therapie (in Wochen)
• Weiterführende Hinweise (z. B. Compliance des Patienten)
Friedrich Merz / physio.de
BlankoverordnungRahmenvertragPrüfpflichtZuzahlungTSVGMassageD1
wie sehr Du uns Therapeuten verbunden bist, stellst Du immer wieder mit Deinen fundierten Beiträgen unter Beweis. Dass Dein Engagement hierbei selbst in Deinem wohlverdienten Urlaub nicht nachlässt, spricht für Dich und hierfür gebührt Dir unser aller Dank!
Hoffentlich hast Du trotzdem noch eine Menge schöner und erholsamer Urlaubstage vor Dir!
Liebe Grüße aus dem Taunus,
Michael
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MikeL schrieb:
Lieber Friedrich,
wie sehr Du uns Therapeuten verbunden bist, stellst Du immer wieder mit Deinen fundierten Beiträgen unter Beweis. Dass Dein Engagement hierbei selbst in Deinem wohlverdienten Urlaub nicht nachlässt, spricht für Dich und hierfür gebührt Dir unser aller Dank!
Hoffentlich hast Du trotzdem noch eine Menge schöner und erholsamer Urlaubstage vor Dir!
Liebe Grüße aus dem Taunus,
Michael
Hab ich hier irgendwas überlesen oder kommt dieser Abzug nicht?
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Sabine Rabbel schrieb:
doch, Abzug kommt, nach der wievielten Behandlung ist diagnoseabhängig ... nur Geduld, wird vermutlich morgen geklärt.
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
@Sabine Rabbel ah, ok. Danke. Blankoverordnung wird es ja erstmal für die Schulter kommen, da wird es vermutlich 18 Einheiten werden. Es sei denn, man hat ne neue Schulterprothese.
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JürgenK schrieb:
was ganz anderes ...MUSS ich eine Blanco VO annehmen ...
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@JürgenK
was ganz anderes ...MUSS ich eine Blanco VO annehmen ... Ärzte dürfen ab dem 01.11. bei den 114 Schulterdiagnosen keine normale VO mehr ausstellen. Das Ausstellen einer Blanko-VO ist Pflicht. Somit musst du eine Blanko-VO auch zwingend annehmen. 😇
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Sgulla schrieb:
Auch wenn es Anfangs einige Probleme geben wird - ich freue mich auf diese neue Art des Arbeitens. Mehr Verantwortung bedeutet auch mehr Motivation. Jedenfalls für mich.
Laut ZVK muss man nicht, und im "begründeten Ausnahmefall" (soll die Begründung auf der VO vermerkt werden oder reicht Vermerk in der ärztlichen EDV, die wir ja nicht kontrollieren können? null Ahnung!) dürfen auch bei Schulterdiagnosen noch weiter 0815-VOen ausgestellt werden.
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Sabine Rabbel schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Laut ZVK muss man nicht, und im "begründeten Ausnahmefall" (soll die Begründung auf der VO vermerkt werden oder reicht Vermerk in der ärztlichen EDV, die wir ja nicht kontrollieren können? null Ahnung!) dürfen auch bei Schulterdiagnosen noch weiter 0815-VOen ausgestellt werden.
Der IFK sagt dazu:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Sabine Rabbel Das ist richtig. Ich habe mich zunächst auf die Aussage hier im Artikel verlassen und offensichtlich nur flüchtig überflogen. Ich hatte die Verbandsinfos noch nicht gelesen. 🫣
Der Arzt soll grundsätzlich bei den genannten Diagnosen eine Blankoverordnung ausstellen. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Sofern wichtige medizinische Gründe vorliegen, die gegen eine Blankoverordnung sprechen, kann der Arzt auch eine konventionelle Verordnung ausstellen. Ich gehe mal davon aus, dass, wenn ein normale VO ausgestellt wurde, wir das wie bis dahin üblich handhaben werden.
Der IFK sagt dazu:
Nein, du bist tatsächlich nicht verpflichtet eine Blankoverordnung anzunehmen. Wenn du sie aber dennoch annehmst bist du wohl verpflichtet dich am Rahmenvertrag Blankoverordnung zu halten.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@JürgenK Ich muss meine Aussage revidieren, ich war wohl ein wenig zu voreilig. 😱
Nein, du bist tatsächlich nicht verpflichtet eine Blankoverordnung anzunehmen. Wenn du sie aber dennoch annehmst bist du wohl verpflichtet dich am Rahmenvertrag Blankoverordnung zu halten.
danke lars... bin ich froh, das ich da raus bin
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
danke lars... bin ich froh, das ich da raus bin
JürgenK ;)
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Inche schrieb:
@JürgenK nein musst du nicht
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Inche schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij nein musst du nicht wurde im Video extra gesagt
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Inche Hab ich doch schon im 2. Beitrag richtig gestellt? 😘
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Inche schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ja habe ich erst beim runter scrollen gesehen alles andere hätte mich auch gewundert
Viel Spaß beim Terminieren grinning .
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Johnny Doe schrieb:
18 vorrangige HM in Tabelle 1, 26 in Tabelle 2 ( meist Frakturen ). Darüber gibt es 9% Abzug.
Viel Spaß beim Terminieren grinning .
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
ähh, soll es nicht bei Überschreitung einer Gesamtmenge ( liegt diese bei 18 Einheiten ) nicht irgendwelche Abzüge bei dem Honorar geben?
Hab ich hier irgendwas überlesen oder kommt dieser Abzug nicht?
Ich finde da ist einiges auf den Weg gebracht worden und es ist eigentlich gut, dass man erst mal nur mit einem Bereich( Schulter) angefangen hat. So kann man sich langsam damit anfreunden.
Auf den zweiten Teil bin ich gespannt.
Einen schönen Abend noch.
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sabine963 schrieb:
Vielen Dank Herr Merz für diesen Superbeitrag. Toll geschrieben, verständlich und präzise. Und das trotz Urlaubspause.
Ich finde da ist einiges auf den Weg gebracht worden und es ist eigentlich gut, dass man erst mal nur mit einem Bereich( Schulter) angefangen hat. So kann man sich langsam damit anfreunden.
Auf den zweiten Teil bin ich gespannt.
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Z.b. inwieweit die Krankenkasse die wirtschaftlichkeit kontrollieren darf und dann gegebenenfalls den Physio in Regress nehmen darf.
Was gibt's dahingehend auch für Anforderungen an Dokumentation. Behandlungsplanung zu Beginn? Wie exakt und verbindlich sind die ganzen Punkte Therapiehäufigkeit/Frequenz/Heilmittel.
Ich bin gespannt und genauso sicher, dass zukünftig viele Praxen gar nicht so glücklich mit der auch auferlegten erhöhten Verantwortung sind.
Ist sich jeder Angestellte auch im klaren was seine Verantwortlichkeiten dadurch sind? Wird ein PI versuchen Einfluss zu nehmen( ich will nur MTs abrechnen) - der AN erklärt aber mit seiner Doku die Entscheidung dafür. Versteht jeder die Konsequenzen daraus?
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ali schrieb:
yeb wird ne Feuerprobe, ob wir WIRKLICH mehr Selbstständigkeit und Verantwortung wollen und können....
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Gert Winsa schrieb:
Ich glaube da sind noch ganz viele Dinge rechtlich unklar und werden sich erst ausdifferenzieren.
Z.b. inwieweit die Krankenkasse die wirtschaftlichkeit kontrollieren darf und dann gegebenenfalls den Physio in Regress nehmen darf.
Was gibt's dahingehend auch für Anforderungen an Dokumentation. Behandlungsplanung zu Beginn? Wie exakt und verbindlich sind die ganzen Punkte Therapiehäufigkeit/Frequenz/Heilmittel.
Ich bin gespannt und genauso sicher, dass zukünftig viele Praxen gar nicht so glücklich mit der auch auferlegten erhöhten Verantwortung sind.
Ist sich jeder Angestellte auch im klaren was seine Verantwortlichkeiten dadurch sind? Wird ein PI versuchen Einfluss zu nehmen( ich will nur MTs abrechnen) - der AN erklärt aber mit seiner Doku die Entscheidung dafür. Versteht jeder die Konsequenzen daraus?
Per Post per Mail?
Bin lediglich Mitglied im VPT.
Allen einen schönen Feierabend
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Verhandlungen zur Blankoverordnung in der Physiotherapie stehen kurz vor dem Abschluss | VPT - Webseite
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sabine963 schrieb:
VPT hat doch den Newsletter. Und auf der Homepage ist das auch erschienen.
Verhandlungen zur Blankoverordnung in der Physiotherapie stehen kurz vor dem Abschluss | VPT - Webseite
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anette898 schrieb:
Lieben Dank dann hab nicht genau geschaut....urlaubsreif
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anette898 schrieb:
Auch ich möchte mich für die ausführliche Erklärung bedanken frage mich jedoch woher bekomme ich die Info.
Per Post per Mail?
Bin lediglich Mitglied im VPT.
Allen einen schönen Feierabend
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Ist nicht böse gemeint, im Arbeitsalltag sind mir aber schon genug Physios begegnet die kaum mehr in medizinischen Termini selbst schreiben können. Haben viele auch seit Ausbildung kaum gemacht.
Die Frage ist wie häufig Ärzte oder KK sowas anfordern und dann Qualität einfordern?
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Gert Winsa schrieb:
Ich denke einige Therapeuten und Praxen werden nach einiger Zeit realisieren, dass sie sich sehr ans Verantwortung abgeben (aus dieser Position ist Arztbashing sehr leicht) gewöhnt haben. Schon beim Schreiben medizinisch korrekter Befunde werden manche Physios Schwierigkeiten haben.
Ist nicht böse gemeint, im Arbeitsalltag sind mir aber schon genug Physios begegnet die kaum mehr in medizinischen Termini selbst schreiben können. Haben viele auch seit Ausbildung kaum gemacht.
Die Frage ist wie häufig Ärzte oder KK sowas anfordern und dann Qualität einfordern?
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ali schrieb:
Na hängt wohl von uns ab. Hey, wir kriegen nen bezahlten Befund und können die Therapie eigenständig planen, individuell patientengerecht nach Menge, Art und Frequenz ohne Gängelvorgabe. Wenn s klappt, könnte das Regelversorgung werden, au weia.
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Johnny Doe schrieb:
Ich bin mir gar nicht sicher, ob das jetzt besonders erwähnenswert toll ist. Gut, die Patienten müssen bei den meist langwierigen Schulterbehandlungen nicht dauernd zum Arzt rennen, halt 16 Wochen Gültigkeit. Würde man trotz 9% Abzug trotzdem in den 16 Wochen mehr behandeln? Kann und will man überhaupt für 16 Wochen bei eher jüngeren Patienten vorterminieren? Der Zuzahlungswahnsinn macht eigentlich auch nur am Ende Sinn. Alles irgendwie kein Burner...
Aber jetzt müssen sie ja noch viel mehr schreiben und vor allem auch Untersuchen und daraus dann Anamnesen ,Therapien und Therapieziele erstellen.
Da kann man ja eigentlich froh sein dass man bei der Blankoverordnung erst mal nur mit einem Gelenk (wobei gerade Schulter an sich schon Trikki ist ) anfangen darf.
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eim schrieb:
Ich sehe auch viele Probleme bei etlichen Praxen. Bei manchen PI und deren Angestellten war und ist die Dokumentation eh schon ein großes Problem und erst recht für für eine einigermaßen vernüftige und verständliche Doku .
Aber jetzt müssen sie ja noch viel mehr schreiben und vor allem auch Untersuchen und daraus dann Anamnesen ,Therapien und Therapieziele erstellen.
Da kann man ja eigentlich froh sein dass man bei der Blankoverordnung erst mal nur mit einem Gelenk (wobei gerade Schulter an sich schon Trikki ist ) anfangen darf.
Ich schick halt meine Patienten damit zurück und lass auf normal ausstellen. Blanko Verordnung und Entlassmanagement sind abzulehnen. Sowas braucht doch keiner. Direct access erreicht man doch leicht über den sHP und großen HP. Und macht mehr Spaß.
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ali schrieb:
@Clearer Das ist ne Chance für mehr Selbstständigkeit und Verantwortung....aber jeder wie er will, doch dann sei doch konsequent. Auf normal ändern wollen, wird Dir vor die Füße fallen...Was willst Du Gängelrezept auf jeden Punkt kontrollieren oder eine Verordnung mit DIAGNOSE und dem Wort BLANKOVERORDNUNG zur selbstständigen Bearbeitung?
Die einzige Verantwortung, die man uns übertragen hat, ist die Terminverantwortung!
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Johnny Doe schrieb:
Es ist auch einfach keine Ampel, denn...oh Wunder...es fehlt die Farbe gelb. Als ich das gesehen hatte musste ich erstmal laut lachen.
Die einzige Verantwortung, die man uns übertragen hat, ist die Terminverantwortung!
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ali schrieb:
@Johnny Doe Nö, die Verantwortung, dass wir es mit mehr Freiheit (ohne Gängelrezept) besser können. Was willst DU (siehe meine Antwort an Clearer)?
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Johnny Doe schrieb:
@ali Wir werden sehen. Ich habe auf jeden Fall schon einmal ein mulmiges Gefühl dabei, dass ( junge ) Schulterpatienten nun eine Art viermonatiges Therapie Abo bekommen. Ständige Terminabsagen und Änderungswünsche vorprogrammiert.
Eine Blanko Verordnung kann ja genauso abgesetzt werden und muss geprüft werden. Und diese Vorgaben kenne ich noch nicht. Die Gângelei dagegen sehr gut.
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Clearer schrieb:
@ali
Eine Blanko Verordnung kann ja genauso abgesetzt werden und muss geprüft werden. Und diese Vorgaben kenne ich noch nicht. Die Gângelei dagegen sehr gut.
Ausserdem wirst due ein Problem kriegen denn 1. muss der Arzt Begründen warum er jetzt das frühere ausstellen soll wenn es doch die Blankoverordnung gibt und DIESE BELASTET sein Budget nämlich Nicht
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eim schrieb:
@ali
Ausserdem wirst due ein Problem kriegen denn 1. muss der Arzt Begründen warum er jetzt das frühere ausstellen soll wenn es doch die Blankoverordnung gibt und DIESE BELASTET sein Budget nämlich Nicht
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Clearer schrieb:
Die Software in vielen Arztpraxen ist ja auch ohne Blanko schon schlecht genug. Und jetzt soll sich der Arzt und die ganze Physiowelt in diesen Quatsch einlesen. Ein nur auf Misstrauen basierendes System wirft dem Physio die Brotkrumen hin. Blanko Verordnung lenkt halt von den mittlerweile schikanösen Absetzungspraktiken ab.
Ich schick halt meine Patienten damit zurück und lass auf normal ausstellen. Blanko Verordnung und Entlassmanagement sind abzulehnen. Sowas braucht doch keiner. Direct access erreicht man doch leicht über den sHP und großen HP. Und macht mehr Spaß.
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ali schrieb:
@MeFe89 Yeb, your are right
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MeFe89 schrieb:
Aus der Tabelle der Diagnosen nehme ich heraus, dass bei bisherigen Bvb/lhmb schulterdiagnosen weiter ohne Ampelsystem verordnet werden darf. Richtig?
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Horatio72 schrieb:
Was mich einfach stört ist der Zeitpunkt. Es sind jetzt noch knapp 2 Monate. Ich glaube schon das ein großer Teil der Forumsteilnehmer Ahnung von der Materie hat und trotzdem kommen jetzt schon Fragen über Fragen. Und das ist ja nur die eine Seite. Die Seite der Ärzte wird spannend. Bei uns ist die Häfte der Praxen noch 2-3 Wochen im Urlaub. Dann bleibt noch weniger Zeit. Unabhängig davon ob ich das jetzt gut oder schlecht finde, das Datum 1.11 finde ich lächerlich kurzfristig und eigentlich nicht haltbar.
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