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Sie haben nun zwei Möglichkeiten. Entweder Sie hören hier das Lesen auf, klicken auf den obigen Link und eignen sich alle Einzelheiten zur Blankoverordnung selbst an. Oder Sie lassen sich im Folgenden von uns „an die Hand nehmen“ und wir erklären Ihnen Punkt für Punkt seine Geschichte, den Ablauf der Blankoverordnung, ihre Besonderheiten und Fallstricke und legen (Wie Sie es von uns gewohnt sind.) journalistisch „den Finger in die Wunde“.
Geschichte
Eigentlich sollte die Blankoverordnung (kurz: Blanko) bereits zum 15. November 2020 kommen. Aber Corona, Krieg und nicht zuletzt der nicht immer erkennbare Wille des GKV-Spitzenverbandes (so zumindest die Aussage einiger Verhandler) verzögerten die Einführung dieser „kleinen Revolution“ um fast vier Jahre. Nun kommt sie aber nach über 25 Verhandlungsrunden zum 1. November 2024.
Es handelt sich um eine komplett neue flächendeckend ausgerollte Versorgungsform, die es bisher so noch nie gab. Sie geht auf das seinerzeit bahnbrechende Termin- und Servicegesetz (TSVG) aus dem Jahre 2019 zurück. Die Väter dieses Gesetzes waren sich darin einig, Therapeuten mehr Entscheidungsfreiheit geben zu wollen. Also öffneten sie gesetzgeberisch den Vertragspartnern das Tor, durch das diese jetzt mit vierjähriger Verspätung gemeinsam schreiten.
Da sich die Beteiligten der Größe und Bedeutung der Aufgabe anscheinend bewusst sind, ließen sie zum 1. April den Ergotherapeuten den Vortritt (wir berichteten) und beschränkten sich zugleich in der Physiotherapie auf Diagnosen der Schulter. Für Praxissoftwareanbieter ist die Blanko eine grundlegendere Umstellung als eine neue Heilmittel-Richtlinie, so zumindest der Prokurist eines der großen Softwarehäuser.
Grundlegendes Vorweg
Es handelt sich beim Rahmenvertrag der Blankoverordnung um ein Lex spezialis (im Gegensatz zu einem Lex generalis). Das bedeutet ganz einfach: Bei der Blanko gelten alle Regeln des „normalen Rahmenvertrages“, außer man hat bei der Blankoverordnung abweichende Regelungen vereinbart (Dies wird weiter unten beim Thema „Zuzahlung“ noch wichtig werden).
Da eben der Grundsatz gilt: Alles, was nicht explizit geregelt ist, wird aus dem "normalen Rahmenvertrag" übernommen, lässt sich sagen: Wer die Anerkennung zu diesem hat, bekommt auch automatisch die Zulassung zur Blankoverordnung (Vertrag nach Paragraph 125a).
Von der Teilnahme an der Blankoverordnung ausgeschlossen sind:
• Reha-Einrichtungen,
• mit Rehazentren vergleichbare Einrichtungen
• das Entlassmanagements und
• reine Massagepraxen. Hintergrund ist die Einführung einer physiotherapeutischen Diagnostikposition.
Zunächst können nur Schulter-Diagnosen mittels Blankoverordnung behandelt werden. Schätzungen gehen davon aus, dass dies ca. 8 bis 10 Prozent aller physiotherapeutischen Verordnungen ausmachen wird.
Es wurden drei neue Abrechnungspositionen geschaffen:
• Physiotherapeutische Diagnostik (34,34 Euro)
• Bedarfsdiagnostik (25,76 Euro)
=> Zu allen drei Positionen unten mehr.
Der Weg einer Blankoverordnung
- Die Ausstellung in der Arztpraxis
- Die Annahme des Rezeptes in der Physiopraxis
- Die Prüfung des Rezeptes
- • Eine Blankoverordnung gilt 16 Wochen ab Ausstellungsdatum.
- Die Zuzahlung
Im Rahmen der 16 Wochen gültigen Blankoverordnung entscheidet der Therapeut – nachdem er eine Physiotherapeutische Diagnostik (PD) durchgeführt und einen Behandlungsplan erstellt hat – welches Heilmittel er wie oft in der Therapie einsetzen möchte. Danach richtet sich dann die Zuzahlung.
- • Übermittlungsgebühr Arztbericht
- Die Behandlung
- Schüler
- Physiotherapeutische Diagnostik (PD)
- • Befragung und Untersuchung des Patienten zur Festlegung der Therapieziele und der Therapieplanung
- Auswahl des Heilmittels
Es dürfen nur Heilmittel eingesetzt werden, die im Heilmittelkatalog bei der entsprechenden Diagnosegruppe (hier: EX) aufgeführt sind. Hausbesuche sind kein „Heilmittel“, daher entscheidet immer noch der Arzt, ob ein Hausbesuch durchgeführt wird oder nicht.
- Bedarfsdiagnostik (BD)
Ebenfalls neu ist die Position „Bedarfsdiagnostik“. Gedacht ist sie, um entweder zwischendurch die Therapieplanung anzupassen oder um am Ende den Therapieerfolg genauer zu evaluieren. Sie wird mit 25,76 Euro honoriert und muss außerhalb der Therapiezeit erfolgen. Des Weiteren wurde hierfür eine Zeitvorgabe von max. 15 Minuten veranschlagt.
- Unterschrift auf Rückseite
Nach jeder Diagnostik/Therapie bestätigt der Patient noch am selben Tag die erhaltene Leistung auf der Rückseite der Verordnung. Abkürzungen dürfen verwendet werden; aber nur diejenigen die im „Verzeichnis der gebräuchlichen Abkürzungen im Heilmittelkatalog“ aufgeführt sind.
- Unterbrechungen
Unterbrechungen von mehr als 14 Tagen haben keine Auswirkung auf die Gültigkeit des Rezeptes. Bedingung ist aber: Das Erreichen des Therapiezieles darf nicht gefährdet werden.
- Dokumentation
Laut Vertrag ist so ziemlich alles zu dokumentieren: Bemühen des Th. um Kooperation mit Arzt, Diagnostik, abgeleitete Heilmittel, Anzahl der Behandlungen, Therapie- und Krankheitsverlauf, je Behandlungseinheit erbrachte Leistung, die Reaktion des Patienten und ggf. Besonderheiten bei der Durchführung
- Therapiebericht
Sollte der Arzt auf dem Rezept „Therapiebericht“ angekreuzt haben, hat der Therapeut nach Abschluss der Blankoverordnung einen kurzen Bericht an ihn zu senden. Dieser Bericht muss Folgendes beinhalten:
Im zweiten Teil erfahren alles zu den Themen Abrechnung, Schwachstellen und unser Fazit zum Thema Blankoverordnung.Die Blanko ist für alle Rezepte ab Ausstellungsdatum 1. November 2024 bei allen „Schulter-Diagnosen“ Pflicht; das heißt für alle ICD-10-Codes aus dieser Liste. Der Arzt darf nur in medizinisch begründeten Ausnahmen davon abweichen und eine „herkömmliche Verordnung“ ausstellen.
Einen eigenen Rezeptvordruck für die Blankoverordnung wird es nicht geben. In das Feld „Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges“ auf dem Vordruck Heilmittelverordnung 13 trägt der Arzt ausschließlich das Wort „BLANKOVERORDNUNG“ ein und lässt die Felder für "Behandlungseinheiten" und "Therapiefrequenz" einfach frei.
• Vor dem Beginn der Behandlung muss zweifelsfrei klar sein, ob es sich um eine Blanko handelt oder nicht. Um eine Blankoverordnung handelt es sich, wenn im Feld „Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges“ das Wort „BLANKOVERORDNUNG“ steht UND es sich um eine Diagnose aus der Indikationsliste handelt.
Sollte der Arzt weder das Wort „Blankoverordnung“ in das zuständige Feld eingetragen noch alle Angaben zum Heilmittel, dessen Anzahl und Frequenz gemacht haben, ist unklar, ob es sich um eine Blanko handelt oder nicht. In solchen Fällen ist vor Beginn der Behandlung Rücksprache mit ihm zu halten und zu klären, was er haben möchte.
Möchte der Arzt die Behandlung auf einem „herkömmlichen Rezept“, sind alle fehlenden Angaben durch ihn zu ergänzen. Wichtig: neben den Ergänzungen hat er eine erneute Unterschrift und das Datum der Korrektur zu setzen.
Möchte er hingegen, dass das Rezept als Blankoverordnung behandelt wird, kann der Leistungserbringer das Wort „Blankoverordnung“ selbst ergänzen. Wichtig: Er hat das Datum und seine Unterschrift neben die Ergänzung zu setzen (Quelle: Anlage 3a „Erläuterung zur Art der Angabe“ Punkt g1).
• Cave: Wird hier ein Fehler gemacht, ist dies nach Einreichung zur Abrechnung nicht mehr heilbar!! Daher ruhen hier alle Hoffnungen auf der zuverlässigen Prüfung durch die Praxissoftware.
Will die Praxis nun auf Grund dieses Behandlungsplanes die gesamte Zuzahlung gleich am Anfang vom Patienten kassieren, hat sie ihn darüber aufzuklären, dass er einen Rückzahlungsanspruch bei zu viel gezahlter Zuzahlung hat. Um umständliche Nachberechnungen zu vermeiden, gibt es auch Berufsverbände, die daher folgende Lösung favorisieren: Patienten am Anfang über die Systematik aufklären und erst am Ende der Blankoverordnung die gesamte Zuzahlung kassieren.
=> Keine Zuzahlung fällt an bei den Abrechnungspositionen:
• Bericht auf schriftliche Anforderung
• Versorgungsbezogene Pauschale
Schüler dürfen nur unter Anleitung, ständiger Aufsicht und Anwesenheit eines entsprechend qualifizierten Leistungserbringers Behandlungen im Rahmen einer Blankoverordnung durchführen.
Diese ist neu und berufspolitisch ein echter Meilenstein (Hierzu unten mehr).
Sie muss vor der ersten Behandlung erfolgen. Die erste Therapieeinheit darf dann zeitlich unmittelbar daran anschließen, muss aber nicht.
Es gibt keine zeitliche Vorgabe für die PD. Es gibt aus unserer Sicht lediglich einen monetären Anhaltspunkt: Vergütet wird sie mit 34,34 Euro – also ungefähr in Höhe der Manuellen Therapie; daher bietet es sich an, sich auch bei der Zeitbemessung an der MT zu orientieren (ca. 20 Minuten).
Die Physiotherapeutische Diagnostik umfasst:
• Erfassen des Problems nach ICF bzw. dem bio-psycho-sozialen Modell
• Bewertung der patientenbezogenen Unterlagen
• Physiotherapeutische Anamnese, ggf. unter Einbeziehung von Bezugspersonen
• Physiotherapeutische Inspektion und Palpation (körperliche Untersuchung)
• Funktionsprüfung (aktiv und passiv) unter Anwendung adäquater Messverfahren zur Befundsicherung
• Screening- und/oder differenzierte Assessmentmethoden Beobachtungs-, Befragungs- und Testverfahren werden eingesetzt.
• Erstellen einer physiotherapeutischen Diagnose (Funktionsdiagnose)
• Prüfung ob geeigneter Hilfsmittelversorgung
• Festlegung des oder der Therapieziele unter Einbezug des Patienten sowie ggf. der Bezugsperson
• Patientenedukation
• Dokumentation in der Patientenakte
• Mögliche Assessments: VAS, Winkelmessung, Bestimmung 1 RM
D1 im klassischen Sinne kann nicht angewendet werden. Aber jeder Therapeut kann, wenn er es für richtig hält, sich sein eigenes D1 „bauen“. Nach Abs. 1 (6) des Teil B der Anlage 1 dürfen nämlich pro Behandlungstermin zwei vorrangige und ein ergänzendes Heilmittel eingesetzt werden.
Wichtig: Zwischen PD und BD müssen mind. 28 Tage liegen.
Cave: Dort sind mitnichten alle gängigen Abkürzungen genannt. So fehlt zum Beispiel „HB“ für Hausbesuch oder "ET" für Elektrotherapie.
• Geplantes Therapieziel, Erreichung des Therapieziels
• Angewendete Heilmittel und Anzahl der Therapieeinheiten, Dauer der Therapie (in Wochen)
• Weiterführende Hinweise (z. B. Compliance des Patienten)
Friedrich Merz / physio.de
BlankoverordnungRahmenvertragPrüfpflichtZuzahlungTSVGMassageD1
Aber wir kriegen das schon hin.
Da in 30 Jahren bei uns keiner eine Dokumentation kontrolliert hat, bezweifle ich dass jetzt jemand diese neuen Befunde sehen will. Dafür hat niemand Zeit oder Geld.
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Wenn Absetzungen mehr einbringen als Aufwand lohnt sich das. Schon jetzt macht ein Algorythmus das grobscreening auf Fehler, ein AN wird nur für die Detailschau benötigt, das wird durch KI noch ausgeweitet werden.
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Gert Winsa schrieb:
An sich ja, dennoch geht nun Verantwortung auf uns über, das gibt den KK deutlich mehr Angriffspunkte.
Wenn Absetzungen mehr einbringen als Aufwand lohnt sich das. Schon jetzt macht ein Algorythmus das grobscreening auf Fehler, ein AN wird nur für die Detailschau benötigt, das wird durch KI noch ausgeweitet werden.
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Stefan Arnold schrieb:
An sich klingt es nicht schlecht, aber ein bisschen Angst davor und den damit verbundenen Aufwand und neuen Fehlerquellen habe ich schon.
Aber wir kriegen das schon hin.
Da in 30 Jahren bei uns keiner eine Dokumentation kontrolliert hat, bezweifle ich dass jetzt jemand diese neuen Befunde sehen will. Dafür hat niemand Zeit oder Geld.
Anamnese und Befundung mit anschließender Schlussfolgerung ( ab Nov dann physioth. Befund) sind für mich seit 31 Jahren normal!
Ich freue mich auf diese Verantwortung und sehe es als ersten Schritt zu noch mehr Verantwortung!
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Stefan Preißler schrieb:
Ich habe schon 2018 in der Schweiz die Vorzüge der BV schätzen gelernt.
Anamnese und Befundung mit anschließender Schlussfolgerung ( ab Nov dann physioth. Befund) sind für mich seit 31 Jahren normal!
Ich freue mich auf diese Verantwortung und sehe es als ersten Schritt zu noch mehr Verantwortung!
Freiheit wird erkauft mit 9% Honorarkürzung. Dabei kennen wir bisher noch nicht den kompletten Vertragstext, da bin ich gespannt drauf. Gibt es bei Annahme der BV eine Verpflichtung über 16 Wochen zu behandeln auch wenn die 18 Behandlungen schon vorher ausgeschöpft sind?
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Johnny Doe schrieb:
Der Vertrag wurde ganz oben verlinkt. Es gibt keine Verpflichtung über die rote Ampel zu gehen ( hihi ). Allerdings bekommt der Patient in den 16 Wochen keine neue Verordnung mit der gleichen Diagnose. Er muss also Pause machen, wenn die grüne Phase erschöpft ist und du nicht auf 9% verzichten möchtest.
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Inche schrieb:
Wenn du bedenkst das die 16 Wochen ab dem Ausstellungsdatum laufen und du in der Regel erst in 28 Kalendertagen damit starten musst.Stehen dir ca 12 Wochen für 2 Befund Termine u im grünen Bereich je nach Diagnose Schlüssel 18 oder 26 Termine mit einem erstranigen und 6 oder 8 mit ergänzenden Heilmittel zur verfügung.Du kannst doppeltermine nutzen du kannst in größeren Abständen ohne begründung der Unterbrechnung bestellen.Mit weniger Einheiten beenden.Max 16 Wochen ab Ausstellungsdatum einhalten.Und alles über grün hinaus werde ich nicht vergeben.
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Inche schrieb:
Im Übrigen kann der Bedarfs oder Abschussbefund dauer 15min für ca25€ spätestens nach 28 Tagen genutzt werde.Tip ich habe mich zwegs Vertrag bereits für Di beim kostenlosen Verbandsseminar u zusätzlich beim kostenlosen Seminar von Stefan Konietzko angemeldet da steht noch kein Termin.Aber im Youtube Video vom Verband war schon vieles erklär u meine Rezi Mädels haben das auch schon gesehen.Zusätzlich bringe ich mich jetzt im Sept in Sachen Schulter noch mit einer Fobi auf den neusten Stand der Tests u Assesments .Somit sollte die Blankoverortnung für mich u meine Patienten eine Berreicherrung werden.Im Direktzugang sekt Hp stehe ich eh schon länger.
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mimikri schrieb:
@Inche wärst du so lieb, den Anbieter der FoBi zu verraten?
Ich finde die Schulterbehandlung ändert sich doch jetzt nicht per se durch die Blankoverordnung. Tests usw das musste man doch immer beim Befunden schon machen um ne anständige Behandlung zu gewährleisten.
Das sind doch keine neuen Krankheitsbilder. Nur die Verordnungsform ist anders.
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sabine963 schrieb:
@Inche
Ich finde die Schulterbehandlung ändert sich doch jetzt nicht per se durch die Blankoverordnung. Tests usw das musste man doch immer beim Befunden schon machen um ne anständige Behandlung zu gewährleisten.
Das sind doch keine neuen Krankheitsbilder. Nur die Verordnungsform ist anders.
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Inche schrieb:
Die Fortbildung wird 2x angeboten 1x Saarbrücken bei der Rhombusakademie und 1x in Kaiserslautern bei der ZAR Akademie.Die Schulter in der Postoperativen u Konservativen Rehabilitation mit Jens SchönbeckZAR Akademie Fort- und Weiterbildungen [Physiotherapie]
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Inche schrieb:
@sabine963 Auffrischen u seit meiner MT Ausbildung haben sich einige Tests als nicht mehr so aussagekräftig erwiesen.Einige nutzt man nicht mehr andere wurden in der Ausführung verändert.Und wenn man schon mal einen Extra Befundtermin bekommt kann man sich da einen neuen Ablauf incl schnell Doko implimentieren.Text Bausteine zb Test x /y wurde durchgeführt usw
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Moromädchen schrieb:
Freiheit bedeutet mehr Verantwortung und natürlich auch in D mehr Bürokratie, was man hier wieder gut erkennen kann. Das brauche ich nicht.
Freiheit wird erkauft mit 9% Honorarkürzung. Dabei kennen wir bisher noch nicht den kompletten Vertragstext, da bin ich gespannt drauf. Gibt es bei Annahme der BV eine Verpflichtung über 16 Wochen zu behandeln auch wenn die 18 Behandlungen schon vorher ausgeschöpft sind?
Besonders auf die Rezeptionskräfte.
Sehe die Entwicklung trotzdem erstmal als positiv an.
Bin nur etwas skeptisch bzgl. der Terminplanung.
Ich weiß ja nicht wie eure Pläne aussehen.
Wir haben aktuell Wartezeiten für MT von ca. 2 Monaten.
Wenn der Therapeut sich bei der ersten Behandlung für das Heilmittel MT entscheidet , dürfen weiterhin auch nur MT Therpeuten behandeln. Stelle mir das recht schwierig vor auf Grund der hohen Nachfrage und des herrschenden Personalmangels.
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Gert Winsa schrieb:
Ich bin mir sicher, dass man das Heilmittel wechseln kann, oder auch 4x KG, 6x Mt, und wieder 6x KG angeben kann. Oftmals macht es so oder ähnlich auch Sinn.
kann man schon, muß halt nur beim korrekten Therapeuten geschehen. Die Planung wird spannend, aber kein Hexenwerk. slightly_smiling_face
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Secretary schrieb:
@Gert Winsa
kann man schon, muß halt nur beim korrekten Therapeuten geschehen. Die Planung wird spannend, aber kein Hexenwerk. slightly_smiling_face
Der wird jetzt vorab vom Schulter Pat ausgefüllt und gibt schon etwas Richtung vor.
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Inche schrieb:
Schaut euch doch im Therapeuten Team mal die Krankheitsbilder an u schaut mal wo Ihr eher MT oder KG oder KGG.Einzel oder doppel oder vieleicht Soger Gruppentherapie an Platz 1 stellen würdet.Dann kann der Patient doch schon beim Passenden Therapeuten mit dem Diagnosse Termin geplannt werden.Wir haben Aktuell ein paar Pat mit Schulter die wir mit der neuen Vo einfach weiter planen könnten.Als Annamnesse Bogen habe ich mir den DASH gezogen
Der wird jetzt vorab vom Schulter Pat ausgefüllt und gibt schon etwas Richtung vor.
Hi Inche, du bist ja die die Digitalqueen hier, ich bin da ja eher der Totalausfall. Aus deinen Beiträgen weiß ich, dass du auch SP hast. Eine Frage:
Nutzt du zufällig auch die eFormulareApp von buchner?
Ich habe mich gerade wuschig gelesen, schleiche schon etwas länger um die App rum, bin aber unsicher, ob sie hält was sie verspricht und für mich praktikabel wäre. Ich habe noch nicht richtig verstanden, ob sie nur auf der Desktopvariante funktioniert, das wäre sehr doof für mich, oder ob ich dann auch in der App auf dem tablet darauf zugreifen kann. Ein Feedback wäre super!
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Jytte schrieb:
@Inche
Hi Inche, du bist ja die die Digitalqueen hier, ich bin da ja eher der Totalausfall. Aus deinen Beiträgen weiß ich, dass du auch SP hast. Eine Frage:
Nutzt du zufällig auch die eFormulareApp von buchner?
Ich habe mich gerade wuschig gelesen, schleiche schon etwas länger um die App rum, bin aber unsicher, ob sie hält was sie verspricht und für mich praktikabel wäre. Ich habe noch nicht richtig verstanden, ob sie nur auf der Desktopvariante funktioniert, das wäre sehr doof für mich, oder ob ich dann auch in der App auf dem tablet darauf zugreifen kann. Ein Feedback wäre super!
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marius123 schrieb:
Ich denke es wird einiges an bürokratischem Aufwand auf uns zukommen!
Besonders auf die Rezeptionskräfte.
Sehe die Entwicklung trotzdem erstmal als positiv an.
Bin nur etwas skeptisch bzgl. der Terminplanung.
Ich weiß ja nicht wie eure Pläne aussehen.
Wir haben aktuell Wartezeiten für MT von ca. 2 Monaten.
Wenn der Therapeut sich bei der ersten Behandlung für das Heilmittel MT entscheidet , dürfen weiterhin auch nur MT Therpeuten behandeln. Stelle mir das recht schwierig vor auf Grund der hohen Nachfrage und des herrschenden Personalmangels.
Was mich bei dem Thema Blankoverordnung sehr beschäftigt ist die grüne bzw. rote Ampel. Fakt ist doch, dass so gut wie keiner von uns in der roten Ampel behandeln wird/will. Allerdings hat doch jeder von uns schon Schulterpatienten und Patientinnen gehabt, die bei Strukturverletzungen mehr als 18 Behandlungen benötigen, vor allem wenn es eigentlich nach 6 Wochen erst so "richtig" los gehen darf. Jetzt kommt mir nicht mit "schlechte" Physio, wenn ich den Patienten/Patientin nicht in 18 Behandlungen wieder fit bekomme. In meinem Endbefund nach den 18 Behandlungen steht dann "Therapieziel nicht erreicht" (Bewegungsausmaß, Schmerzfreiheit oder was auch immer) und ich beende die Behandlung, weil ich nicht in der roten Ampel behandeln will! Oder ich ziehe die letzten Behandlungen so in die Länge, dass die 16 Wochen Gültigkeit ausgereizt sind? Wie glaubhaft ist das bitte? Das geht meines Erachtens absolut zu Lasten der Patienten und der Patientinnen. Und wer hat bitte entschieden, dass Frakturen gravierender sind als Strukturverletzungen und mit 10 Behandlungen mehr beglückt werden? Das können wieder nur Personen sein, die am Schreibtisch sitzen und nicht täglich an der Behandlungsbank stehen.
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Der überwiegende Mehrzahl der Schulterproblemen lassen sich tatsächlich mit etwa 18 Behandlungen in 16 Wochen effektiv behandeln. Hierzu gibt es international genügend evidenzbasierte Behandlungsprotokolle. In Deutschland habe ich bislang nur diese AWMF Leitlinienregister gefunden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@verena 62 Du wirdst dich viel mehr Gedanken machen müssen über der Behandlungsfrequenz und über die Mitwirkungspflicht des Patienten bei der Behandlung (sprich: selbst üben/trainieren).
Der überwiegende Mehrzahl der Schulterproblemen lassen sich tatsächlich mit etwa 18 Behandlungen in 16 Wochen effektiv behandeln. Hierzu gibt es international genügend evidenzbasierte Behandlungsprotokolle. In Deutschland habe ich bislang nur diese AWMF Leitlinienregister gefunden.
Mein Schema steht schon. In der Therapieplanung wird es keine genaue Festlegung geben. Ist auch gar nicht im Vertrag gefordert. Frequenz von...bis, Therapie X und Y nach Bedarf, ergänzende Therapie Z nach Bedarf. Fertig.
Immer dieser vorauseilende Gehorsam. Für den Kassendiscounter-Preis gibt es ein standardisiertes Verfahren. Die Therapie ist natürlich individuell und nach Bedarf...
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Johnny Doe schrieb:
Du hast es erkannt. Wir haben mehr Verantwortung. Ja, Terminverantwortung. Das wird noch ein Affentheater mit diesem viermonatigen Therapie-Abo. Dann noch die Zuzahlung.
Mein Schema steht schon. In der Therapieplanung wird es keine genaue Festlegung geben. Ist auch gar nicht im Vertrag gefordert. Frequenz von...bis, Therapie X und Y nach Bedarf, ergänzende Therapie Z nach Bedarf. Fertig.
Immer dieser vorauseilende Gehorsam. Für den Kassendiscounter-Preis gibt es ein standardisiertes Verfahren. Die Therapie ist natürlich individuell und nach Bedarf...
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anika666 schrieb:
Bei uns bekommen die Patienten eh meist nicht mehr als 18 Behandlungen. Die schwerwiegenden Verletzungen an der Rotatorenmanschette fallen eh unter BVB und diese Patienten sind so deutlich besser gestellt, weil es keine Ampel dafür gibt.
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anika666 schrieb:
@Johnny Doe Warum sollte das ein Affentheater geben? Man vergibt die Termine, die möglich sind und kassiert dafür die Rezeptgebühr. Falls man früher fertig wird, gibt es eine Rückzahlung. Bei den BVB Diagnosen rechnet man eben am Ende ab, wenn man sich mit der Planung nicht sicher ist.
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verena 62 schrieb:
Hallo Kollegen und Kolleginnen, ich melde mich hier eigentlich nie zu Wort, da man häufig bei Fragen nur unverschämte Antworten bekommt.
Was mich bei dem Thema Blankoverordnung sehr beschäftigt ist die grüne bzw. rote Ampel. Fakt ist doch, dass so gut wie keiner von uns in der roten Ampel behandeln wird/will. Allerdings hat doch jeder von uns schon Schulterpatienten und Patientinnen gehabt, die bei Strukturverletzungen mehr als 18 Behandlungen benötigen, vor allem wenn es eigentlich nach 6 Wochen erst so "richtig" los gehen darf. Jetzt kommt mir nicht mit "schlechte" Physio, wenn ich den Patienten/Patientin nicht in 18 Behandlungen wieder fit bekomme. In meinem Endbefund nach den 18 Behandlungen steht dann "Therapieziel nicht erreicht" (Bewegungsausmaß, Schmerzfreiheit oder was auch immer) und ich beende die Behandlung, weil ich nicht in der roten Ampel behandeln will! Oder ich ziehe die letzten Behandlungen so in die Länge, dass die 16 Wochen Gültigkeit ausgereizt sind? Wie glaubhaft ist das bitte? Das geht meines Erachtens absolut zu Lasten der Patienten und der Patientinnen. Und wer hat bitte entschieden, dass Frakturen gravierender sind als Strukturverletzungen und mit 10 Behandlungen mehr beglückt werden? Das können wieder nur Personen sein, die am Schreibtisch sitzen und nicht täglich an der Behandlungsbank stehen.
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verena 62 schrieb:
Nachtrag: Frakturen bekommen 8 Behandlungen mehr und nicht wie von mir oben geschrieben 10...
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@UW Dan musst du die Bundesregierung fragen. In der Politik besteht keinen Wunsch das System irgend wie zu ändern. Und das quer durch alle Parteien.
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UW schrieb:
Ach wäre das schön, wenn sich die GKV um den Eigenanteil kümmern würde..aber von den Berufsverbänden hört man immer nur die Forderung aber keinen Weg WIE diese Forderung auch mal durchgesetzt werden kann.
Dann habe wir den Befund umsonst gemacht? Denn auf ein neues Rezept mit Dg HWS bekommen wir keinen Befund bezahlt....
Und gerade Schulter ohne bildgebende Dg. Eine Dg zu erstellen....und oben auf kommt dass man Ärzte am Telefon kaum erreicht, da alle überlastet sind...wie bitte sollen wir uns dann austauschen mit den Ärzten..
Ich bin auch HP, selbstständig arbeiten kein Problem, aber bei der Blanco für nur Schulter...das wird finanzielles Chaos und nicht zu vergessen, wir haften für richtiges Heilmittel nach Katalog.- ..als HP brauche ich darauf nicht achten, dies wäre selbstständig.
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Wenn es sich beim Befunden rausstellt, dass eine HWS Beteiligung, Rippenblockaden und ein LWS Bandscheibenvorfall L4/5 vorliegt, dann liegt es an dir ein passendes Therapiekonzept mit HM aus der EX Diagnosegruppe zu erstellen. Du hast 16 Wochen Zeit…. lets go!
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massu schrieb:
@sandra132 damit BlankoVo auch BlankoVo ist, muss der ICD in der Schulterliste drin stehen. Und diesen schreibt der Arzt.
Wenn es sich beim Befunden rausstellt, dass eine HWS Beteiligung, Rippenblockaden und ein LWS Bandscheibenvorfall L4/5 vorliegt, dann liegt es an dir ein passendes Therapiekonzept mit HM aus der EX Diagnosegruppe zu erstellen. Du hast 16 Wochen Zeit…. lets go!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Oder,... man schickt den Patienten zwecks weiterer Abklärung zurück zum Arzt insoweit der Schulter nicht ursächlich ist. Man darf die Durchführung der Blanko-VO nach Befundung auch ablehnen, wenn das der Fall sein sollte.
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij … oder so 😂
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sandra132 schrieb:
..wir dürfen nur Schulter...was ist, wenn Die Ärzte um Ihr Buget zu sparen, Blanco ausstellen, und wir aber feststellen, dass es HWS, Verspannungen ist...
Dann habe wir den Befund umsonst gemacht? Denn auf ein neues Rezept mit Dg HWS bekommen wir keinen Befund bezahlt....
Und gerade Schulter ohne bildgebende Dg. Eine Dg zu erstellen....und oben auf kommt dass man Ärzte am Telefon kaum erreicht, da alle überlastet sind...wie bitte sollen wir uns dann austauschen mit den Ärzten..
Ich bin auch HP, selbstständig arbeiten kein Problem, aber bei der Blanco für nur Schulter...das wird finanzielles Chaos und nicht zu vergessen, wir haften für richtiges Heilmittel nach Katalog.- ..als HP brauche ich darauf nicht achten, dies wäre selbstständig.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Sandy 81 Natürlich bleibt das in deiner Akte. Ist doch jetzt auch nicht anders? Oder befundest und dokumentierst du bislang nicht?
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Sandy 81 schrieb:
Ich muss mal doof Fragen. Die ganze Dokumentations- und Befundgeschichte, muss das irgendwo am Rezept mit angeheftet werden oder ist das dann mir für meine Unterlagen?
Weiß jemand von euch gesichert, ob man für die PD un BD und Verwaltungspauschale von 55€ auch eine Zuzahlung von den Patienten nehmen muss?
Und nochmal die Frage, ob man VERPFLICHTET ist, auf eine Blankoverordnung 16 Wochen zu behandeln auch im roten Ampelbereich? Klar kann ich die Dauer der Gültigkeit über die Wartezeit steuern, dennoch frage ich mich, ob dieser Haken bei der Blanko besteht. Optica sagt dies so auf deren HP, also dass man verpflichtet sei, die 16 Wochen zu behandeln.
Weiß jemand ob Blanko mit 2 ICD-Codes möglich ist, z.B. Schulter und 2. Code, der zur Extrabudgetierung führt, bzw. ob der Arzt dann verpflichtend wg der Schulter eine Blanko ausstellen muss und somit die Extrabudgetierung wegfällt und die Budgetverantwortung dann bei PT liegt? Ich weiß, dass der Arzt sich auch auf Blanko verzichten darf.
Dann noch dieses: Ich fragte meine Hausärztin am Ende der Woche, in der die Einigung von denn PT-Verbänden verkündigt wurde, ob sie davon schon gehört hätte. Sie sagte, ja schon vor 2 Monaten. Ihre Software biete das schon an, verordnen könne sie das noch nicht.
Da bekommt das Selbstbeklatschen der Verbände ein Geschmäckle...
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Moromädchen schrieb:
Thema Zuzahlung bei der Blankoverordnung:
Weiß jemand von euch gesichert, ob man für die PD un BD und Verwaltungspauschale von 55€ auch eine Zuzahlung von den Patienten nehmen muss?
Und nochmal die Frage, ob man VERPFLICHTET ist, auf eine Blankoverordnung 16 Wochen zu behandeln auch im roten Ampelbereich? Klar kann ich die Dauer der Gültigkeit über die Wartezeit steuern, dennoch frage ich mich, ob dieser Haken bei der Blanko besteht. Optica sagt dies so auf deren HP, also dass man verpflichtet sei, die 16 Wochen zu behandeln.
Weiß jemand ob Blanko mit 2 ICD-Codes möglich ist, z.B. Schulter und 2. Code, der zur Extrabudgetierung führt, bzw. ob der Arzt dann verpflichtend wg der Schulter eine Blanko ausstellen muss und somit die Extrabudgetierung wegfällt und die Budgetverantwortung dann bei PT liegt? Ich weiß, dass der Arzt sich auch auf Blanko verzichten darf.
Dann noch dieses: Ich fragte meine Hausärztin am Ende der Woche, in der die Einigung von denn PT-Verbänden verkündigt wurde, ob sie davon schon gehört hätte. Sie sagte, ja schon vor 2 Monaten. Ihre Software biete das schon an, verordnen könne sie das noch nicht.
Da bekommt das Selbstbeklatschen der Verbände ein Geschmäckle...
1. PD und BD sind zuzahlungspflichtig, die Verwaltungspauschale nicht.
2. Ja, wenn es notwendig ist musst du in der roten Ampelphase behandeln, dazu ...
3. Irrt deine HÄ nicht? Meint sie vielleicht die Blanko-VO Ergotherapie? Die KBV hat erst in den Praxisnachrichten vom 05.09.2024 über die Blanko-VO Physiotherapie berichtet. Die KV WL hat bis heute noch nicht darüber berichtet.
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Moromädchen schrieb:
ad 3.: Nein, sie sprach explizit auch von PT.
Die endgültige Einigung zwischen der GKV und den Berufsverbände wurde erst am 02.08.2024 erreicht. Nicht vorher.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Moromädchen Dann kann das nur ein voreiliges Softwarehaus gewesen sein. Die Verhandlungen sind ja im Vorfeld (über 2 Jahre) gelaufen und da war auch die KBV mit Stellungnahmen beteiligt. Die ärztliche Softwarehäuser brauchen ja auch Zeit zum programmieren. Das das im Hintergrund an ein oder anderer Stelle schon als feststehend angenommen wurde, nun ja ...
Die endgültige Einigung zwischen der GKV und den Berufsverbände wurde erst am 02.08.2024 erreicht. Nicht vorher.
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Moromädchen schrieb:
ad 2: Hast Du eine belastbare Quelle zu der Aussage, dass wir MÜSSEN. Ich finde dazu nichts.
§ 2 Abs. 3 Satz 2
Die in den jeweiligen indikationsspezifischen Anlagen vereinbarten Leistungen einer Verordnung mit erweiterter Versorgungsverantwortung sind bis zum Ende der maximalen Gültigkeit der Verordnung gemäß Satz 1 auszuführen.
[...]
Wenn du nicht in der Lage bist innerhalb der Anzahl Regeleinheiten fertig zu werden, ist das die "Strafe". face_with_rolling_eyeskissing_heart Im Grunde so ähnlich wie bei den Ärzte wenn sie zu viel verordnen.
Aber... wie schon mal erwähnt wurde, die Verwaltungspauschale würde das ganz oder teilweise kompensieren. Nur mal als Rechenbeispiel: Dafür kannst du 22 Behandlungen "KG" oder ca. 18 Behandlungen "MT" in der roten Ampelphasen abgeben.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Moromädchen Das gehört zu der erweiterten Verantwortung einfach dazu. Wir übernehmen einen Teil des Sicherstellungsauftrages.
[...] Ich denke, dass ist deutlich genug um die Pflicht zu belegen.
§ 2 Abs. 3 Satz 2
Die in den jeweiligen indikationsspezifischen Anlagen vereinbarten Leistungen einer Verordnung mit erweiterter Versorgungsverantwortung sind bis zum Ende der maximalen Gültigkeit der Verordnung gemäß Satz 1 auszuführen.
[...]
Wenn du nicht in der Lage bist innerhalb der Anzahl Regeleinheiten fertig zu werden, ist das die "Strafe". face_with_rolling_eyeskissing_heart Im Grunde so ähnlich wie bei den Ärzte wenn sie zu viel verordnen.
Aber... wie schon mal erwähnt wurde, die Verwaltungspauschale würde das ganz oder teilweise kompensieren. Nur mal als Rechenbeispiel: Dafür kannst du 22 Behandlungen "KG" oder ca. 18 Behandlungen "MT" in der roten Ampelphasen abgeben.
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Moromädchen schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij wo her stammt §2 Abs 3? EIndeutig klingt er, ja.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Moromädchen Aus dem Vertrag über die Blankoverordnung natürlich. Kannst du hier https://www.physio.de/zulassung/gkv-rv-blnk.php nachlesen. Oder beim GKV-Spitzenverband unter der übliche Stelle.
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Moromädchen schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij danke für Deine Mühe.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Moromädchen
Die rote Phase zeigt an, dass eine unverhältnismäßige Überschreitung der Menge erreicht ist, die außerhalb der vereinbarten Behandlungseinheiten der grünen Phase eingeordnet wird.
1. PD und BD sind zuzahlungspflichtig, die Verwaltungspauschale nicht.
2. Ja, wenn es notwendig ist musst du in der roten Ampelphase behandeln, dazu ...
3. Irrt deine HÄ nicht? Meint sie vielleicht die Blanko-VO Ergotherapie? Die KBV hat erst in den Praxisnachrichten vom 05.09.2024 über die Blanko-VO Physiotherapie berichtet. Die KV WL hat bis heute noch nicht darüber berichtet.
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