Wir suchen für unsere Praxis im
Herzen von Köln Verstärkung!
Was suchen wir?
- Physiotherapeut (m/w/d) in
Teilzeit (20Std/Woche)
- abgeschlossene Fortbildung in
Manueller Therapie
- eine freundliche, zuverlässige,
aufgeschlossene und teamfähige
Persönlichkeit
Was bieten wir?
- unbefristete Festanstellung
- gutes und attraktives Gehalt
- 6 Wochen Urlaub/Jahr
- halbtags besetzte Rezeption
- sehr gute Anbindung an den ÖPNV
- angenehmes Betriebsklima in
schöner Atmosphäre
...
Herzen von Köln Verstärkung!
Was suchen wir?
- Physiotherapeut (m/w/d) in
Teilzeit (20Std/Woche)
- abgeschlossene Fortbildung in
Manueller Therapie
- eine freundliche, zuverlässige,
aufgeschlossene und teamfähige
Persönlichkeit
Was bieten wir?
- unbefristete Festanstellung
- gutes und attraktives Gehalt
- 6 Wochen Urlaub/Jahr
- halbtags besetzte Rezeption
- sehr gute Anbindung an den ÖPNV
- angenehmes Betriebsklima in
schöner Atmosphäre
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Doch halt. Ein paar Kapitel bzw. Neuregelungen sind bereits bekannt. Aber lesen Sie selbst:
- Höhere Preise ab 1. Januar 2023
- • dass die Preise ab 1.1.23 um 8,47 Prozent angehoben werden.
- Neue Liste Langfristiger Heilmittelbedarf (LHMB) und Besonderer Verordnungsbedarf (BVB)
- Keine Impfpflicht mehr für Therapeuten
- Online-Kurse bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP)
- Digitalisierung
- Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
- • Die Regelung gilt nur für gesetzlich Versicherte.
- Elektronische Patientenakte (ePA)
- Digitale Rentenübersicht
- Digitalisierung der Behörden
- Neuregelungen in der gesetzlichen Sozialversicherung
- Zuschüsse zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
- Gesetzliche Krankenversicherungen dürf(t)en teurer werden
- Rechengrößen in der Sozialversicherung
- Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten
- Steuerliche Entlastungen
- Inflationsausgleichsprämie
- Homeoffice-Pauschale
- Midijobs
- Photovoltaik-Anlagen
- Finanzielle Unterstützungen
- Kindergeld
- Rentenerhöhungen
- Wohngeld
- Bürgergeld
- 49 Euro Ticket
- Sonstiges
- Arbeitszeiterfassung
- Unterlagen vernichten
- Zuzahlung
- Fusion der Deutschen Gesellschaft für Lymphologie (DGL) mit der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie (DGP)
- Rauchen wird teurer
- Aus für zwei Tattoo-Farben
- Nach 213 Jahren ist endgültig Schluss
- Abschied von der Telefonzelle
- Auf was wir 2023 immer noch warten
- Neuer Rahmenvertrag mit den Berufsgenossenschaften
- Technikpauschale (Hard- und Software) Videotherapie
- Entwurf eines neuen Berufgesetzes
Dies war unser Service für heute. Wir wünschen Ihnen einen gelungenen Start in das Jahr 2023 – welche Wendungen Ihre „Geschichte“ im neuen Jahr auch immer nehmen möge.Am 13.12.22 entschied die Schiedsstelle,
• dass als Ausgleich für die verspätete Einführung der Preiserhöhung im Januar und Februar zusätzlich zu den 8,47 Prozent nochmals 2,58 Prozent abgerechnet werden dürfen (Zahlbeträge).
• dass eine zusätzliche Hausbesuchspauschale für Hausbesuche in Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege eingeführt wird.
• dass für die höheren und verpflichtenden Hygieneanforderungen bei Behandlungen in sozialen Einrichtungen eine Art Hygienepauschale wieder eingeführt wird. Diese beträgt 1,50 Euro pro Verordnung.
Alle Preise finden Sie in unserem Preislisten-Service. Weiteren Einzelheiten zum Schiedsspruch stellen wir Ihnen in unserem detaillierten Bericht „Der Schiedsspruch – die Feinheiten einmal näher beleuchtet“ vor.
LHMB und BVB sind die einzigen Möglichkeiten, mehr als sechs bzw. zehn Anwendungen pro Verordnungsblatt zu erhalten. Ferner ermöglichen Sie es Ärzten, Heilmittel budgetneutral zu verordnen.
Was alles als LHMB und BVB gilt, legen der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) fest. Zum Jahresanfang sind nun zwölf neue Diagnosen hinzugekommen. Die aktuelle Liste finden Sie hier.
Im Frühjahr letzten Jahres eingeführt und durchaus sehr umstritten (allein mehr als 400 Kommentare unter unserem Artikel hierzu) … das war die sog. einrichtungsbezogene Impfpflicht. Ab 1.1.23 ist diese nun Geschichte.
Angeblich soll die Zertifizierung von Online-Kursen bei der ZPP zum 1. Januar einfacher werden; so zumindest die Eigenauskunft der ZPP. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie hier.
Wir vermelden dies allerdings mit aller größter Vorsicht, da uns immer wieder teils erboste, teils frustrierte Erfahrungsberichte bezüglich der ZPP erreichen.
Ab diesem Jahr erhält man als Patient im Falle einer Krankschreibung keinen „gelben Schein“ mehr für den Arbeitgeber, sondern nur noch einen für den privaten Gebrauch. Als Angestellter setze ich künftig meinen Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit lediglich nur noch in Kenntnis. Dieser muss dann mittels einer gesicherten und verschlüsselten Datenübertragung den „gelben Schein“ online bei der jeweiligen Krankenkasse anfordern.
Wie dies praktisch und ganz konkret geht, erfahren Sie in folgendem kleinen Erklärvideo:
Gedacht ist das Ganze als Vereinfachung des Gesundheitswesens mittels Digitalisierung. Es hat aber zwei/drei Pferdefüße:
• Das Nationale Zentrum für Bürokratiekostenabbau hat ermittelt, dass pro Fall das digitale Verfahren der eAU aktuell 50 Sekunden mehr bürokratischen Aufwand bedeutet. Das bedeute bei jährlich etwa 90 Mio. ausgestellten eAUs etwa 1,25 Mio. Stunden mehr Bürokratie für die Arztpraxen.
• In Thüringen wird lt. AOK Plus mit Startproblemen gerechnet, da ein großer Teil der dortigen Betriebe schlecht auf die elektronische Abfrage vorbereitet sei.
Als zentrales Element bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens gilt die im Jahre 2021 eingeführte elektronische Patientenakte (ePA). Aus verschiedensten Gründen kommt diese aber „nicht so richtig ins Rollen“. Bislang nutzen weniger als ein Prozent aller gesetzlich Versicherten die ePA. Daher soll nun auf eine sog. Opt-Out-Verfahren umgestellt werden. Das bedeutet, dass jeder, der nicht aktiv widerspricht, automatisch eine ePA erhält.
Gleichzeitig wird die ePA um neue Funktionen erweitert; diese sind: Medikationsplan, Notfalldaten, Krankenhaus-Entlassbriefe, DiGAs und eAU
Bereits im Jahre 2020 beschloss die Regierung den Aufbau eines Online-Portals zur digitalen Rentenübersicht. Geplant ist, dass (irgendwann) jeder Bürger den aktuellen Stand seiner gesetzlichen, betrieblichen und privaten Alterssicherung online abrufen kann. Ende des Jahres soll es nun so weit sein. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Nach dem Onlinezugangsgesetz aus dem Jahre 2017 sollten die Länder eigentlich bis Ende 2022 alle 575 Verwaltungsdienstleistungen digitalisieren und online anbieten. Doch daraus wurde (oh Wunder) nichts. Bislang ist nur ein Bruchteil davon umgesetzt (nämlich 49 - Stand August 2022). Laut einem Bericht der Tageszeitung DIE WELT will daher das Innenministerium nun die Frist aus dem Gesetz ersatzlos streichen lassen.
Der Bundeszuschuss zur GKV für das kommende Jahr wird von regulären 14,5 Mrd. Euro um weitere zwei Milliarden Euro auf 16,5 Mrd. erhöht. Zudem gewährt der Bund der GKV ein unverzinsliches Darlehen in Höhe von einer Milliarde Euro (wir berichteten ).
Der Beitrag zur GKV setzt sich zusammen aus einem allgemeinen Beitragssatz von 14,60 Prozent und einem kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Letzterer richtet sich nach dem vom Gesundheitsministerium festgelegten sog. „durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz“. Dieser steigt im neuen Jahr von 1,3 Prozent auf 1,6 Prozent. Wie gemeldet, werden daher 66 der mittlerweile 95 gesetzlichen Krankenkassen daraufhin ihre Beiträge im neuen Jahr erhöhen.
Pikant dabei: Bisher mussten Kassen ihre Versicherten immer über eine Beitragserhöhung schriftlich informieren und darauf hinweisen, dass hierdurch ein Sonderkündigungsrecht entstehe. Von dieser Benachrichtigungspflicht bei Beitragserhöhung wurden die Kassen aber vom Gesetzgeber bis 30.6.23 befreit.
Eine Auflistung der Krankenkassen, welche im neuen Jahr ihren Beitrag anheben, finden Sie hier.
Wie von alters her stehen die Rechengrößen der Sozialversicherung "auf Schienen". Das heißt, sie werden jährlich der Inflation entsprechend angepasst. Für das neue Jahr 2023 ergeben sich also folgende neue Werte:
Kranken- und Pflegeversicherung:
Versicherungspflichtgrenze: mtl. 5.550 Euro brutto
Beitragsbemessungsgrenze: mtl. 4.987.50 Euro brutto
Renten- und Arbeitslosenversicherung:
Versicherungspflicht: Nicht abhängig vom Einkommen, sondern vom sozialversicherungsrechtlichen Status
Beitragsbemessungsgrenze West: mtl. 7.300 Euro brutto
Beitragsbemessungsgrenze Ost: mtl. 7.100 Euro brutto
Gute Nachricht für „Frührentner“: Ab 2023 fällt die Hinzuverdienstgrenze weg.
Was sich schon als Prämienzahlung während der Coronazeit bewährt hat, wird jetzt auch in Zeiten überbordender Inflation angeboten und zwar in Form der sog. Inflationsausgleichsprämie.
Bis 31.12.2024 kann ein Arbeitgeber (auch in mehreren Tranchen) steuer- und abgabenfrei seinem Mitarbeiter freiwillig eine Prämie von bis zu 3.000 Euro zahlen. Wichtig hierbei ist, dass dies zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn geschieht. Es empfiehlt sich, auf der Lohnabrechnung einen entsprechenden Hinweis anzubringen, dass diese Zahlung im Zusammenhang mit der Preissteigerung stehe.
Ebenfalls in der Coronazeit eingeführt und eigentlich bis Ende 2022 begrenzt, wird sie nun dauerhaft eingeführt und sogar noch aufgestockt: Die Rede ist von der Homeoffice-Pauschale.
Künftig dürfen für maximal 210 Homeofficetage 6 Euro pro Tag steuerlich geltend gemacht werden; und zwar unabhängig davon, ob ein Arbeitszimmer zu Hause vorhanden ist oder nicht.
Bei Midijobs muss der Arbeitnehmer nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen und hat somit mehr Netto vom Brutto. Diese Regelung kommt zum Tragen bei Beschäftigungsverhältnissen mit einem Monatslohn zwischen der Minijob-Grenze (zurzeit 520 Euro) und der sog. Midijob-Grenze. Diese Grenze steigt zum Jahresanfang von 1.600 Euro auf 2.000 Euro.
Etliche Erleichterungen gibt es ab 1.1.23 auch für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp. Diese Erleichterungen betreffen sowohl die Einspeisevergütungen als auch den steuerlichen Bürokratieaufwand. Nähere Einzelheiten hierzu finden Sie auf der Webseite der Verbraucherzentrale.
Weitere steuerliche Entlastungen gibt es beim Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der kalten Progression, dem Sparer-Pauschbetrag und durch den Wegfall der Doppelbesteuerung von Renten.
War das Kindergeld bislang gestaffelt – also für das dritte Kind gab es mehr als für das erste – ist der Auszahlungsbetrag fürderhin für jedes Kind gleich. Er beträgt künftig 250 Euro pro Monat und Kind.
Momentan wird mit einem Anheben der Renten im Westen um 3,5 Prozent und im Osten um 4,5 Prozent gerechnet. Die endgültigen Werte liegen laut Bundesregierung aber erst im Frühjahr vor, wenn die Daten über die Lohnentwicklung verfügbar sind.
Arbeitnehmer mit einem geringen Einkommen können Wohngeld beantragen. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird im neuen Jahr drastisch ausgeweitet (von 600.000 auf ca. 2.000.000 Haushalte). Ferner wird auch das Wohngeld an sich um durchschnittlich 190 Euro pro Monat erhöht.
Ob und wie Sie das Wohngeld erhalten, erfahren Sie hier im Wohngeld-Ratgeber von Finanztip.
Noch eine kleine Warnung vorneweg: Wie eine Umfrage unter den zehn größten Städten Deutschlands zeigt, rechnen die Behörden mit einer Vervielfachung der Anträge und auf Grund mangelnder Digitalisierung (siehe oben) mit extrem langen Bearbeitungszeiten.
Was früher Hartz IV hieß, heißt jetzt Bürgergeld. Gleichzeitig werden die Regelsätze (Alleinstehender von 449 Euro auf 502 Euro) und die Schonvermögen (künftig 15.000 Euro) erhöht. Alle weiteren Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Bekannt geworden ist die Idee unter dem alten Namen „9-Euro-Ticket“ im letzten Sommer. Nun soll es 49 Euro kosten und ab 1. April oder 1. Mai bundesweit für alle Strecken des Nah- und Regionalverkehr kommen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Durch ein kürzlich ergangenes Urteil des Bundesarbeitsgericht sind nun alle Arbeitgeber verpflichtet die Arbeitszeit ihrer Angestellten genau zu erfassen. Was das en détail für die Physiotherapiepraxen bedeutet, lesen Sie hier.
Steuerunterlagen müssen zehn Jahre aufbewahrt, ältere dürfen vernichtet werden. Weiterführende Erläuterungen hierzu finden Sie hier.
Die Zuzahlungspflicht, für Therapieleistungen zum Beispiel, wird wie jedes Jahr zum Jahresbeginn erneut wirksam, auch dann, wenn der Versicherte im vergangenen Jahr befreit wurde. Wurde ein befreites Rezept im vergangenen Jahr begonnen, fallen die 10 Euro Rezeptgebühr nicht an, es werden nur die Zuzahlungen in Höhe von 10 Prozent der Behandlungen in diesem Jahr fällig.
Die Belastungsgrenze von zwei Prozent des Einkommens oder ein Prozent bei chronisch Kranken, tritt wie immer am 1. Januar neu in Kraft. Die ganzjährige Befreiung kann nur durch eine Vorabzahlung des Belastungsbetrages erreicht werden.
Zum Jahresstart fusionieren die DGL und DGP zur Deutschen Gesellschaft für Phlebologie und Lymphologie (DGPL). Damit entsteht nach eigenen Aussagen eine der weltweit größten phlebologisch/lymphologischen Fachgesellschaften. In ihr sind Ärzte unterschiedlichster Fachdisziplinen mit anderen medizinischen Professionen wie Physiotherapeuten in ihrem Interesse an phlebologischen und lymphologischen Erkrankungen vereint.
Auf Grund eines Beschlusses der Bundesregierung aus dem Jahre 2021 wird der Preis für eine Packung Zigaretten bis 2026 jährlich um etwa 8 Cent steigen.
Ab 4. Januar wird es die beliebten Tattoo-Farben Blue 15:3 und Green 7 nicht mehr geben. Der Grund hierfür sind Bedenken des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR).
Als eine der letzten Postgesellschaften weltweit stellt die Deutsche Post den Telegramm-Service zum 1.1.2023 ein. Für all unsere jüngeren LeserInnen: Telegramme waren die SMSen unserer Eltern, Großeltern und Urgroßeltern.
Ebenfalls zu Ende geht die Ära der Telefonzellen. Verständlicherweise – generierte doch nach Angaben der Telekom jedes dritte öffentliche Telefon im letzten Jahr einen Umsatz von genau 0 Euro.
Wie uns Mitte September 2022 von Seiten des Dachverbandes der Berufsgenossenschaften (DGUV) mitgeteilt wurde, befände man sich in Verhandlungen mit den maßgeblichen Verbänden zu einem neuen Rahmenvertrag. Dessen Abschluss wurde uns zum 1. Januar 2023 in Aussicht gestellt. Bis dato warten wir daher quasi wöchentlich auf „weißen Rauch“ aus der Glinkastraße zu Berlin.
Gestützt auf sonst verlässliche Informationen aus Verhandlerkreisen berichteten wir Ende März 2022 über Hard- und Softwarepauschalen im Rahmen der Videotherapie. Diese sollten im vergangenen Herbst eingeführt werden. Auch hier ist bis jetzt noch kein Vollzug zu melden – leider. Über die Gründe hierfür erreichen uns bislang allerdings lediglich Gerüchte.
„Keine Frage von Monaten, eher eine Frage von Wochen“ Dies war der Zeithorizont, den Karl Lauterbach auf dem TherapieGipfel bezüglich der Vorlage eines Entwurfes zu einem neuen Berufsgesetz Ende November in Berlin skizzierte. Nun sind exakt sieben Wochen respektive eineinhalb Monate vergangen … es wird langsam spannend!
Friedrich Merz / physio.de
Jahreswechsel2023VergütungSchiedsverfahrenBVBLHMBImpfungZPPDigitalisierungAUePARenteGKVSteuernFusionLymphologieRauchenBerufsgenossenschaftRahmenvertragVideotherapieAusbildungGesetzLauterbach
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MikeL schrieb:
Des neue physio.de-Jahr beginnt mit einer tollen Zusammenfassung. Vielen Dank hierfür, Friedrich!
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Dolto schrieb:
Beim Berufsgesetz bin ich auch sehr gespannt. Die Verbände haben sich komplett und ohne wenn und aber auf eine Vollakademisierung eingeschossen. Eigentlich müsste mit den neuen Berufsgesetzen auch zeitnah die leidige Finanzierungfrage bundeseinheitlich geklärt sein. Wird spannend ( wobei ein Blick zum neuen MTA Berufsgesetz sehr interessant sein kann ).
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logofox schrieb:
Danke für die gelungene Zusammenfassung, Friedrich!
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stephan326 schrieb:
Brilliant as usual. Danke!
Bitte nur nochmal zum richtigen Verständnis:
Ein Rezept wird 2022 angefangen, Patient ist befreit. Muss er dann von den restlichen Behandlungen in 2023, wenn er nicht mehr befreit ist, die 10 % Zuzahlung leisten???
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pt ani schrieb:
Genau so, 10% für jeden Termin aus '23, keine Verordnungsgebühr.
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Physio-neerod schrieb:
Danke für die vielen wichtigen Informationen!!!(:-)
Bitte nur nochmal zum richtigen Verständnis:
Ein Rezept wird 2022 angefangen, Patient ist befreit. Muss er dann von den restlichen Behandlungen in 2023, wenn er nicht mehr befreit ist, die 10 % Zuzahlung leisten???
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Tut der Schreiberseele gut blush
Schönen Abend noch und liebe Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
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Friedrich Merz schrieb:
Danke für Ihr Lob, Frau Karpe.
Tut der Schreiberseele gut blush
Schönen Abend noch und liebe Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
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a.carl schrieb:
@Friedrich Merz Ich bin immer wieder begeistert von der Fülle der für uns wichtigen Informationen, die in sehr ansprechendem Text eingebettet sind. Weiter so!!
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Tanja-Maria Karpe schrieb:
Super Zusammenfassung-man ist gleich auf dem neuesten Stand. Danke
Ich hatte mich schon darauf gefreut!
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Friedrich Merz schrieb:
Vielen lieben Dank Frau @Marion Scheihing .... jetzt werde ich in der Tat etwas verlegen slightly_smiling_face
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Marion Scheihing schrieb:
Vielen Dank für die Zeit, die sie für das Verfassen der super verständlichen, aktuellen und manchmal mit einem Augenzwinkern versehenen Zusammenfassung.
Ich hatte mich schon darauf gefreut!
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