"Die entspannteste Art
Physiotherapeut/in zu sein"
https://www.physiostich.de/jobs/therapeut-hamburg
PhysioStich, seit 2021 auch in
Hamburg, bietet dir die
entspannteste Art der
Physiotherapie.
WIR BIETEN DIR:
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Euro Stundenlohn
- flexible Arbeitszeiten: DU
bestimmst wann du arbeitest
- Du behandelst in deinem
Stadtgebiet, kurze Fahrtwege
- orthopädische, chirurgische und
neurologis...
Physiotherapeut/in zu sein"
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Daher wollen wir umgehend den Blick wenden und ihn auf das neue Jahr 2024 und seine Neuerungen richten. Die da wären:
- Höhere Preise für Therapeuten
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
- Berufsgenossenschaft (DGUV)
- Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK)
- Blankoverordnung
- • Die geschiedsten Regelungen werden Einfluss auf die der Physiotherapie haben.
- Digitalisierung
- E-Rezept
- Digitale Identität (GesundheitsID)
- Freiwillige Anbindung an die Telematikinfrastruktur
- Sozialversicherung
- Steigende Krankenkassenbeiträge
- Kinderkrankentage
- Rechengrößen in der Sozialversicherung
- Steuerliche Änderungen
- Minijob-Grenze
- Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
- Mehrwertsteuersatz Gastronomie
- Airbnb, Ebay und Co.
- • 30 relevante Vorgänge oder mehr verkaufen und
- Finanzielle Unterstützungen
- Schulgeldfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
- Vergütung während des Pflegestudiums
- Mindestlohn
- Bürgergeld
- Rentenerhöhung
- Sonstiges
- Die Berufsgenossenschaft (BGW) lässt wissen
- Zuzahlung
- Unterlagen vernichten
- Beipackzettel
- Ladekabel
- Kinderreisepass
- Sofort-Überweisungen
- Ausblick – Auf was wir im neuen Jahr (immer noch) warten
- Schon zigfach angekündigt und immer noch nicht da: Das neue Berufsgesetz
- Technikpauschale (Hard- und Software) Videotherapie
- Modellversuch zum Direktzugang
Dies war unser Service für heute. Wir wünschen Ihnen einen gelungenen Start in das Jahr 2024! Seien wir gespannt, was uns die Weisheit der Sprache in zwölf Monaten sagen wird und hoffen wir das Beste.Wie bereits berichtet steigen die Vergütungssätze zum 1. Januar 2024 für Physiotherapeuten um 6,44 Prozent.
Auch die Vergütungen für die DGUV-Patienten steigen zum 1. Januar 2024 – und zwar sowohl für Physio- als auch für Ergotherapeuten.
=> Alle weiteren Einzelheiten hierzu, wie z. B. die jeweilige Splitting-Regel oder den neu eingeführten automatischen Anpassungsmechanismus, finden Sie in unserem Bericht vom 2. Dezember 2023.
Bei den Postbeamten unterscheidet man die Gruppe A (wie „angestellt“) und die Gruppe B (wie „privat“). Letztere ist seit jeher als Privatpatienten zu behandeln.
Für die Gruppe A gibt es normalerweise eine eigene Preisliste. Da diese aber noch nicht aktualisiert ist, dürfen für diese Patienten ab 1.1.24 die neuen (erhöhten) GKV-Preise abgerechnet werden. Optional kann aber auch diese Patientengruppe wie Privatpatienten behandelt werden (wir berichteten).
Alle neuen Preise finden Sie wie gewohnt in unserem Preislistenservice.
Dieses Thema liegt bei den Physiotherapeuten zurzeit brach und bei den Ergotherapeuten vor dem Schiedsgericht – bzw. lag, denn mittlerweile gibt es von diesem seit kurzem einen Schiedsspruch. Da aber noch bis 31. Januar 24 die Stellungnahme der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV) abgewartet werden muss, ist dieser noch nicht öffentlich.
Was wir bisher jedoch schon wissen:
• Es werden sowohl ein sog. Ampelsystem als auch die Beschränkung auf bestimmte Diagnosegruppen kommen (wir berichteten ).
• Blankoverordnung bedeutet mehr Verantwortung für Therapeuten. Daher werden die Behandlungen innerhalb der Blankoverordnung auch höher vergütet.
• Angeblich wäre ein noch besserer Abschluss möglich gewesen. Es gibt Gerüchte über ein bemerkenswertes Abstimmungsverhalten einzelner Beteiligter, welches diesen letztendlich aber verhindert habe. Hierzu recherchieren wir aber noch und werden – sollten sich die Gerüchte bestätigen lassen – bei Gelegenheit berichten.
Rezepte gibt es viele. Das wohl meist verbreitetste ist das Muster 16 für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Und mit zweijähriger Verspätung wird es nun zum Jahreswechsel verbindlich als E-Rezept eingeführt.
Vorstellen kann man sich dies folgendermaßen:
Der Arzt stellt am PC ein Rezept aus und sendet dies an einen bestimmten Server. Der Patient erhält nicht mehr wie bisher das Rezept selbst, sondern vielmehr einen „Schlüssel“ zu diesem mit dem er dann bei der Apotheke seiner Wahl den Zugang zu diesem Rezept „aufschließt“.
Diesen Schlüssel gibt es in drei verschiedenen Formen:
- • als Papierausdruck (Token)
Für Heilmittelerbringer soll das E-Rezept zum 1. Januar 2027 zur Pflicht werden. Da aber in der Vergangenheit so gut wie jede Frist im Rahmen der Digitalisierungsbemühungen gerissen wurde, behalten wir uns diesbezüglich leise Zweifel vor.• gespeichert auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), nennt sich dann „eGK-Stecklösung“ oder
• medienbruchfrei, also rein digital, auf einer speziellen App auf dem Handy des Patienten.
Kleines Erklärvideo zum E-Rezept
Bislang geht ohne dem „Krankenkassen-Kärtchen“ für gesetzlich Versicherte gar nichts. Neben dem Arztbesuch benötigen sie die elektronischen Gesundheitskarte (eGK) – wie das Krankenkassenkärtchen korrekt heißt – auch für den Zugang zum E-Rezept, zur elektronischen Patientenakte (ePA) oder zu digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs). Nun wird eine Alternative zur Gesundheitskarte eingeführt: die GesundheitsID. Diese kann man sich grob vorstellen wie eine Banking-App.
Ab 2024 muss jede Krankenkasse ihren Versicherten diese Digitale Identität anbieten und darüber informieren, wie sie diese erhalten und nutzen können. Ob die Gesundheitskarte irgendwann einmal zu Gunsten der Digitalen Identität ganz abgeschafft werden soll, darüber gibt es zurzeit noch keine Aussagen.
Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle erwähnt, dass sich Podologen, Ergotherapeuten und Logopäden ab 1.1.24 nun auch an die Telematikinfrastruktur anbinden lassen können (Für Physiotherapeuten besteht die Möglichkeit ja schon seit 1.7.2021).
Da aber außer der „Kommunikation im Medizinwesen (KIM)“ keine nennenswerte Anwendung bis dato für Heilmittelerbringer existiert, dürfte der Nutzen einer solchen Anbindung eher rudimentär sein.
Ärgerlich auch, dass es zwar eine „Vereinbarung zum Ausgleich der bei den Physiotherapeuten entstehenden Kosten im Rahmen der Einführung und des Betriebes der Telematikinfrastruktur gemäß § 380 Absätze 1 und 3 Satz 1 Nr. 2 SGB V“ gibt. Will ein Physiotherapeut allerdings dann den Antrag auf Kostenerstattung beim GKV-Spitzenverband stellen, muss er seit Monaten lesen:
„Zur Zeit sind Antragstellungen zur Erstattung der Kosten für TI-Anschlüsse nach dem 1.7.2023 noch nicht möglich. Die Finanzierungsvereinbarungen zu den neuen TI-Pauschalen (ab dem 1.7.2023) befinden sich derzeit noch in Verhandlung. Sobald die finalen Vereinbarungen vorliegen, können Sie Ihren Antrag stellen. Die Kosten für TI-Anschlüsse ab dem 1.7.2023 werden dann rückwirkend erstattet.“ (Quelle)
Ab 1. Januar 2026 soll die Anbindung für Heilmittelerbringer zur Pflicht werden.
Der Beitrag zur GKV setzt sich zusammen aus einem „allgemeinen Beitragssatz“ von 14,6 Prozent und einem sog. „Zusatzbeitrag“, den jede Krankenkasse für sich selbst festlegen darf.
Und um dem Verbraucher eine Art Benchmark zu geben, blickt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) alljährlich in das nächste Jahr, schätzt die erwarteten Einnahmen und Ausgaben in der GKV und leitet daraus den sog. „durchschnittlichen Zusatzbeitrag“ ab. Dieser liegt für 2024 bei 1,7 Prozent und somit 0,1 Prozentpunkte höher als 2023. Erhebt also Ihre Krankenkasse einen niedrigeren Zusatzbeitrag, wirtschaftet sie evtl. besser als der Durchschnitt – und umgekehrt.
Interessant, dass die Entwicklung der Zusatzbeiträge im neuen Jahr völlig inkongruent läuft. Während große Versicherungen wie die Techniker, die DAK oder die AOK Bayern ihren Beitrag stabil halten, erhöhen andere große Player wie die BARMER, die Knappschaft oder die AOK Nordost (gezwungenermaßen) ihre Beiträge teils drastisch. Aber auch vereinzelte Beitragssenkungen sind zu beobachten (z. B. Audi BKK). Eine Übersicht über alle Krankenkassen und ihren aktuellen Zusatzbeitrag finden Sie hier.
Abschließende Bemerkung: Erhöht eine Krankenkasse den Beitrag, gilt bzgl. eines Krankenkassenwechsels ein Sonderkündigungsrecht von zwei Monaten.
Vor Corona standen jedem Elternteil pro Kind 10 Tage zur Verfügung. Für die Jahre 2024 und 2025 steigt die Zahl der Tage auf 15. Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wie von alters her stehen die Rechengrößen der Sozialversicherung "auf Schienen". Das heißt, sie werden jährlich der Inflation entsprechend angepasst. Für das neue Jahr 2024 ergeben sich also folgende neue Werte:
Kranken- und Pflegeversicherung:
Versicherungspflichtgrenze: mtl. 5.775 Euro brutto
Beitragsbemessungsgrenze: mtl. 5.175Euro brutto
Renten- und Arbeitslosenversicherung:
Versicherungspflicht: Nicht abhängig vom Einkommen, sondern vom sozialversicherungsrechtlichen Status
Beitragsbemessungsgrenze West: mtl. 7.550 Euro brutto
Beitragsbemessungsgrenze Ost: mtl. 7.450 Euro brutto
Ab Januar 2024 erhöht sich die Minijob-Grenze von 520 Euro auf 538 Euro.
Ab 538,01 Euro beginnt dann der sog. Midijob und geht bis zu einer Grenze von 2.000 Euro. Bei Midijobs muss der Arbeitnehmer nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen und hat somit mehr Netto vom Brutto.
Die Grenze für die sofortige Abschreibung von sog. GWGs steigt im neuen Jahr von 800 Euro auf 1.000 Euro.
Wichtig: Der Sofortabzug gilt auch für Arbeitnehmer für sogenannte Arbeitsmittel. Das können Büromöbel für das Homeoffice, Fachliteratur oder auch Werkzeuge sein. Für Computer, Laptop und Zubehör gilt seit 2021 keine betragsmäßige Grenze mehr.
Essen gehen dürfte im neuen Jahr auch teurer werden. Grund: Der Mehrwertsteuersatz steigt trotz gegenteiligem Versprechen des Kanzlers (wieder) von 7 auf 19 Prozent.
Alle Online-Plattformen (wie z. B. Airbnb, Ebay, Vinted, Etsy, Momox …) müssen ab 2024 ihre Nutzer dem Finanzamt melden, wenn diese im Jahr:
• 2.000 Euro oder mehr Einnahmen haben.
Die berufsfachschulische Ausbildung in den nichtakademischen Gesundheitsberufen wie beispielsweise Physio- und Ergotherapie wird in Mecklenburg-Vorpommern ab 2024 schulgeldfrei. Damit beendet das Bundesland die jahrelange Debatte um eine kostenfreie Ausbildung. Lediglich in Baden-Württembergs Berufsfachschulen ist nun noch Schulgeld fällig.
Unsere Übersicht zur Schulgeldfreiheit finden Sie hier.
Um die Attraktivität des Pflegestudiums zu steigern, beschloss der Gesetzgeber ab 2024 den Pflege-Studenten eine Vergütung zu bezahlen. Dies könnte durchaus auch Modellcharakter für die Studiengänge in der Heilmittelbranche haben. Einen Bericht zum aktuellen Stand der Akademisierung in der Physiotherapie finden Sie hier.
Der Mindestlohn steigt im neuen Jahr von 12 Euro um 41 Cent auf 12,41 Euro.
Das Bürgergeld erhöht sich zum Jahreswechsel um gut zwölf Prozent. Oder anders ausgedrückt: Ein Alleinstehender erhält nun 563 Euro (statt 502 Euro). Ferner wurde beschlossen, zukünftig die inflationsbedingten Steigerungen zügiger vorzunehmen.
Im Frühjahr wird die Rentenerhöhung für den Juli 2024 festgelegt werden. Zurzeit sieht alles nach einer Steigerung um 3,5 Prozent aus.
Nachtrag vom 19.3.24: Heute gab das zuständige Ministerium bekannt, dass die Renten zum 1. Juli um 4,57 Prozent steigen werden.
Erstens, dass sie im kommenden Jahr verstärkt zu Praxisbesichtigungen vorbeikommen wird. Dies sei aber kein Grund zur Panik. Laut Thomas Freyer, Aufsichtsperson bei der BGW, wird so ein Termin in der Regel angekündigt und soll immer auch als ein Beratungsgespräch verstanden werden.
Zweitens lief zum Jahreswechsel die Frist zur Verwendung des alten Rezeptvordruckes aus. Diese Nachricht gilt aber eher den Ärzten. Für Therapeuten, die unglücklicherweise doch noch einen alten Vordruck entgegennehmen, besteht Vertrauensschutz, d.h. ihnen darf daraus keine Absetzung entstehen.
Die Zuzahlungspflicht, für Therapieleistungen zum Beispiel, wird wie jedes Jahr zum Jahresbeginn erneut wirksam, auch dann, wenn der Versicherte im vergangenen Jahr befreit wurde. Wurde ein befreites Rezept im vergangenen Jahr begonnen, fallen die 10 Euro Rezeptgebühr nicht an, es werden nur die Zuzahlungen in Höhe von 10 Prozent der Behandlungen in diesem Jahr fällig.
Die Belastungsgrenze von zwei Prozent des Einkommens oder ein Prozent bei chronisch Kranken, tritt wie immer am 1. Januar neu in Kraft. Die ganzjährige Befreiung kann nur durch eine Vorabzahlung des Belastungsbetrages erreicht werden.
Steuerunterlagen müssen zehn Jahre aufbewahrt, ältere dürfen vernichtet werden. Weiterführende Erläuterungen finden Sie hier.
Auch der Beipackzettel kommt am Zeitgeist nicht vorbei. Künftig lautet die altbekannte Formel: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.“
Für Smartphones, Tablets, Spielekonsolen, Navis, Kameras, Kopfhörer und Co. wird bis Ende des Jahres das USB-C-Kabel zum Standardladeanschluss. Endlich eine Vereinheitlichung möchte man sagen. Einzige Ausnahme: Notebooks. Für die kommt der neue Standard erst im Jahre 2026.
Ab 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt.
Alle Banken, die Standardüberweisungen in Euro anbieten, müssen künftig auch Sofort-Überweisungen ihren Kunden ermöglichen.
Bereits auf dem TherapieGipfel 2018 schilderte der damalige Gesundheitsminister, dass sein Haus mit Nachdruck daran arbeite. Unvergessen dann das Versprechen vom derzeitigen Gesundheitsminister Lauterbach auf dem TherapieGipfel 2022, ein neues Berufsgesetz sei „keine Frage von Monaten, eher eine Frage von Wochen“.
Und schließlich das (mittlerweile erneut gebrochene) Versprechen auf dem Gipfel im letzten November, einen Entwurf für ein neues Gesetz noch im Jahre 2023 vorzulegen ….
Wahrscheinlich kommt er, wenn keiner mehr damit rechnet.
Ebenfalls ein Schildbürgerstück scheint die Einführung der Hard- und Softwarepauschalen für die Videotherapie zu sein. Seit Jahren wird diese den Therapeuten versprochen; bei jeder Nachfrage bei den Beteiligten heißt es „Ja, wir sind ganz dicht dran; bald kommen sie!“
Mittlerweile fühlt sich der interessierte Beobachter wie Dr. Faustus … sitzend in seinem Studierzimmer, grübelnd über den Sinn seines Lebens und fast resignierend, lässt Goethe ihn die Worte sprechen: „… allein mir fehlt der Glaube“.
Im Koalitionsvertrag verankert ist ein Modellversuch zum Direktzugang für therapeutische Berufe (wir berichteten). Immer wieder hört man auch aus dem Gesundheitsministerium, dass in diesem Jahr zwei Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetze (GVSG I und GVSG II) verabschiedet werden sollen. Im GSVG II soll dann ein Modellversuch zum Direktzugang für therapeutische Berufe verankert sein.
Friedrich Merz / physio.de
In einer älteren Version des Artikels war als Einführungsdatum des E-Rezeptes für Heilmittelerbringer noch der 1.7.2026 genannt. Diese Frist wurde allerdings durch das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) auf den 1. Januar 2027 verschoben. Wir bitten den Lapsus zu entschuldigen und bedanken uns für die wohlgesonnen Leser, die uns darauf aufmerksam machten.
Jahreswechsel2024VergütungGKVBerufsgenossenschaftBlankoverordnungDigitalisierungE-RezeptTIZusatzbeitragSchulgeldPflegeErgotherapie
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verena86 schrieb:
Vielen Dank für die wundebare Zusammenfassung!
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MikeL schrieb:
Vielen Dank auch von mir für die sehr übersichtliche Information!
Und frohes neues Jahr dizzy
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Shia schrieb:
Super, lieben Dank
Und frohes neues Jahr dizzy
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eim schrieb:
Danke für die Zusammenfassung
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halux schrieb:
Vielen Dank für die gründlich recherchierten Informationen. Das ist viel mehr, als man als erwarten kann. Deshalb, vielen Dank für diesen Service.
lg.
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Nicoletta Rigali schrieb:
Vielen Dank für die wichtigen Informationen.
lg.
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Regine Schrader schrieb:
Danke für die Informationen, könnte nicht besser sein 🙂
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Iris B. schrieb:
Danke für eure gute Recherchen😀🌼
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Anastasia! schrieb:
Vielen Dank für die Infos 👍🏼
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