Wir sind ein kleines, feines
Praxisstudio im Herzen von
Berlin-Charlottenburg und suchen -
DICH.
Praxisstudio - weil wir nicht nur
eine Physiotherapie- und
Osteopathiepraxis sind, sondern
auch ein Pilatesstudio mit Training
auf der Matte und an den original
Pilates Geräten. Und das schon
seit über 11 Jahren!
Gerne kannst du dir schon einmal
einen Eindruck von uns und dem
Praxisstudio
unter"�www.kirsisabri.berlin"�machen.
Wir suchen dich zunächst in
Teilzeit, aber mit der Option auf
Erwei...
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Ankündigungen im Koalitionsvertrag
Als sich SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Dezember 2021 auf einen Koalitionsvertrag einigten, waren einige Vorhaben erkennbar, die die Physiotherapie maßgeblich voranbringen sollten. Bereits die Vorgängerregierung hatte den Grundstein für die Reform der Berufsgesetze in der Physiotherapie gelegt, die Novellierung wurde entsprechend vereinbart. Auch der lang ersehnte Direktzugang sollte als Modellvorhaben eingeführt und evaluiert werden. Dazu sollte ein allgemeines Heilberufegesetz erarbeitet werden. Ebenso wurde eine Reform des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) angekündigt.
Im Bereich der Digitalisierung hatte sich die Koalition
auf die Agenda gesetzt. Auch die weitere Etablierung von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) wurde in Aussicht gestellt.• die Einführung telemedizinischer Regelleistungen (TML – wir berichteten),
• die beschleunigte Anbindung der Physiotherapeuten an die Telematikinfrastruktur (TI),
• die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) sowie
• die Weiterentwicklung des elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR) als Grundlage für die Einführung des elektronischen Heilberufeausweises (eHBA)
Die Digitalisierung kommt voran
Hier kann die Ampelkoalition sicherlich die größten Erfolge vermelden. So wurde die TML in die kassenfinanzierte Regelversorgung übernommen und entsprechende Pauschalen für die Kostenerstattung verhandelt (wir berichteten). Der Termin für die Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung (E-Rezept) wurde gesetzlich auf den 1.1.2027 festgelegt, die Verpflichtung zum Anschluss an die TI bereits zum 1.1.2026. Seit Sommer 2024 ist der TI-Anschluss bereits freiwillig für alle Heilmittelerbringer möglich.
Voraussetzung für den TI-Zugang ist unter anderem der eHBA. Dieser wird mangels Berufskammer vom eGBR ausgegeben, das seit Januar 2022 den Pilotbetrieb aufgenommen hat. Als letzter Beruf können ab April 2025 die Masseure und medizinischen Bademeister einen eHBA beantragen.
Auch die Einführung der ePA schreitet voran. Seit Mitte Januar 2025 ist sie in den ersten Modellregionen verfügbar, ab frühestens Mitte Februar soll sie bundesweit ausgerollt werden. Der größte Schritt für die Physiotherapie ist die Einführung des E-Rezeptes zum 1.1.2027.
Reform der Berufsgesetze
Die Reform der Berufsgesetze wurde in der Physiotherapie wohl am sehnlichsten erwartet. Der Prozess begann bereits im Sommer 2021 mit dem Konsultationsverfahren, also noch in der Amtszeit der Vorgängerregierung. Mehrere Arbeitsgruppen und Anhörungsverfahren führten schließlich Ende 2023 zu einem ersten ressortinternen Gesetzesentwurf (wir berichteten). Nach einer negativen Rückmeldung des Bundesfinanzministeriums (BMF) ging ein zweiter Entwurf in die Ressortabstimmung. Auch diesem fehlte bis zuletzt die Zustimmung des BMF.
Da absehbar war, dass das neue Berufsgesetz nicht vor dem Auslaufen der Modellstudiengänge am 31.12.2024 in Kraft treten würde, wurde im Rahmen des Pflegestudiumstärkungsgesetzes die Fortführung der primärqualifizierenden Studiengänge in der Physiotherapie zunächst in der Verantwortung der Länder ermöglicht (wir berichteten).
Direktzugang
Zur Erprobung des Direktzugangs in der Physiotherapie sollte ein Modellvorhaben durchgeführt werden. Dieses sollte im Rahmen des Versorgungsgesetzes II eingeführt werden, auch ein allgemeines Heilberufegesetz sollte dafür kommen. Wie aus dem BMG zu hören war, waren diese Vorhaben bereits sehr weit fortgeschritten bzw. kurz vor dem Abschluss, scheiterten aber ebenfalls an der Zustimmung des BMF.
Reform des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)
Seit jeher sind Therapeuten in der Berufspolitik fremdbestimmt. Umso aufmerksamer wurde die Branche, als im Koalitionsvertrag eine Reform des G-BA angekündigt wurde. Im Rahmen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) sollte das Stellungnahmerecht in ein Beteiligungsrecht für einige Gesundheitsberufe umgewandelt werden.
Im aktuellen Referentenentwurf sind jedoch nur Hebammen und Pflegekräfte berücksichtigt. Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch, in einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages wurde mehrfach auf das Fehlen der Heilmittelerbringer hingewiesen.
Hauptkritikpunkt der Politik und des G-BA in Richtung der Therapeuten ist die fehlende einheitliche Stimme der Gesundheitsberufe. Um mögliche Lösungsansätze für dieses Problem zu finden, hatte der Spitzenverband der Heilmittelerbringer (SHV) gestern alle maßgeblichen Berufsverbände zu einem Gespräch nach Berlin eingeladen. Dem Vernehmen nach soll auch ein Referent des G-BAs anwesend gewesen sein.
Krankenhausreform
DAS große Prestigeprojekt von Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat überraschend zum Ende der Regierungszeit doch noch alle Gremien passiert und ist zum 1.1.2025 in Kraft getreten. Neben vielen grundlegenden Änderungen in der deutschen Krankenhauslandschaft gibt es auch Auswirkungen auf die Physiotherapie.
Ambulant tätige Physiotherapeuten dürften sich mit einer Verlagerung vieler Patienten und Behandlungen in den ambulanten Bereich konfrontiert sehen. Die Auswirkungen auf die stationär Tätigen sind derzeit schwer abzuschätzen. Durch die Einführung neuer Versorgungsstufen könnte sich der Bedarf von Therapeuten in den Kliniken von den Grundversorgern hin zu den Schwerpunktversorgern verschieben.
Bis September 2025 soll geprüft werden, ob das Personalbemessungsinstrument auch für den Bereich der Physiotherapie gelten soll. Hier ist es nun wichtig, dass seitens der Berufsverbände, aber auch der klinikinternen Strukturen, die Bedeutung der Physiotherapie für die stationäre Versorgung deutlich herausgestellt wird. Dies könnte dazu führen, dass die Bedeutung der Berufsgruppe insgesamt deutlich gestärkt wird.
Zusammenfassung und Ausblick
Die Ampelkoalition hinterlässt im Gesundheitswesen eine gemischte Bilanz: Trotz wichtiger Initiativen blieben viele Reformen aufgrund des vorzeitigen Endes der Koalition unvollendet. Im Bereich der Heilmittelerbringer gibt es einige Fortschritte, insbesondere bei der Digitalisierung. Wichtige Reformen wie der Direktzugang und die Beteiligung im G-BA blieben jedoch unvollendet.
Am 23.02.2025 wird gewählt, eine neue Regierung gebildet und ein neuer Koalitionsvertrag geschrieben. Welche der begonnenen Projekte dann aufgegriffen, neu gestartet oder weitergeführt werden, werden wir wie gewohnt genau beobachten.
O.G. / physio.de
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