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Berufspolitik
Der Koalitionsvertrag der Ampel aus Therapeutensicht
Was wirklich drin steht und was man hineininterpretieren kann.
08.02.2022 • 0 Kommentare
Unterzeichnung des Koalitionsvertrages am 7. Dezember 2021 Foto: Sandro Halank • Lizenz: CC-BY •
Anfang Dezember wurde er unterschrieben, und natürlich ist es noch zu früh für Zwischenergebnisse. Aber es empfiehlt sich ein Blick auf das, worauf Therapeuten etwas genauer schauen sollten.

Juristische Neuerungen
Die Ankündigung, ein Allgemeines Heilberufegesetz auf den Weg zu bringen, ist Grundlage für weitere Weichenstellungen, die in der laufenden Legislaturperiode in Aussicht gestellt werden. So wird im Koalitionsvertrag explizit der Modellversuch zum Direktzugang für therapeutische Berufe erwähnt. Man darf gespannt sein, ob er die abschließende Einführung der Blankoverordnung vielleicht sogar noch überholt.

Das Gesetzgebungsverfahren zur Weiterentwicklung des „Masseur- und Physiotherapeutengesetzes“ von 1994 wurde in 2021 durch das Konsultationsverfahrenn bereits eingeleitet. Hier gilt es abzuwarten, wie schnell das Verfahren vorangetrieben und zu einem ersten Referentenentwurf gebracht wird. Im Koalitionsvertrag ist hierzu jedoch nichts zu lesen.

Keine Erwähnung findet ebenso die Akademisierung in der Physiotherapie. Das Auslaufen der Modellphase primärqualifizierender Studiengänge zum 31.12.2024 läßt jedoch auch hier eine Entwicklung erwarten, wenn auch erst frühestens zum Ende der Regierungszeit dieser Ampelkoalition.

Digitalisierung
Die Weiterentwicklung des elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR) wird im Regierungsprogramm ebenfalls aufgeführt. Dieses ist Grundlage für die Einführung des elektronischen Heilberufeausweises (eHBA), der wiederum Voraussetzung für die Arbeit mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist. Da die Therapieberufe nicht verkammert sind, muss das eGBR diese Aufgabe übernehmen.

Eingebettet ist die Einführung des eGBR in eine angekündigte Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen. Hier steht nicht der Selbstzweck im Vordergrund, sondern der besondere Fokus auf die Lösung von Versorgungsproblemen. So sollen Videosprechstunden, Telekonsile und Telemonitoring ermöglicht werden sowie regelhafte, telemedizinische Leistungen, inklusive Heilmittelverordnungen.

Der Anschluss der Physiotherapeuten an die Telematik-Infrastruktur muss daher ebenso beschleunigt umgesetzt werden, wie die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA). So steht es im Koalitionsvertrag festgeschrieben.

Selbstverwaltung
Eine Forderung, die schon Dr. Roy Kühne seit einigen Jahren immer wieder vorgebracht hatte, ist die Reform des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), dem höchsten Gremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen (wir berichteten). Der G-BA legt fest, welche medizinischen Leistungen von den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) erstattet werden.

Damit die Bezeichnung „gemeinsam“ seiner Bedeutung auch gerecht wird, sollen künftig die Gesundheitsberufe mehr Mitsprachemöglichkeiten bekommen, sobald sie inhaltlich betroffen sind. Dieses stellt einen ersten Schritt zur Aufweichung der bislang vorherrschenden Ordnung dar, in der Ärzte und Krankenkassen mehr oder weniger alleine die Belange im G-BA lenken und birgt riesige Chancen für die Gesundheitsfachberufe. Außerdem soll die Patientenvertretung gestärkt, während die Entscheidungsprozesse beschleunigt werden sollen.

Offen ist bislang, wer die Positionen der Gesundheitsfachberufe vertreten soll. Es bleibt mit Spannung abzuwarten, wie sehr die Selbstverwaltung auch hier Einzug hält oder ob erneut selbsternannte Vertreter der Heilmittelerbringer diese Rolle übernehmen wollen.

Kommentar der Redaktion
Im Koalitionsvertrag wird ferner die „Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Gesundheitsberufe“ erwähnt, ohne jedoch konkreter zu werden. Werden obige Punkte umgesetzt, verbessern sich die Arbeitsbedingungen für die Therapeuten aber automatisch, und ein wichtiger Schritt im Kampf gegen den Fachkräftemangel wäre getan.

Nun gilt es, diese Ankündigungen genau zu beobachten und gegebenenfalls die Regierung daran zu erinnern. Es darf nicht wieder zu inhaltlosen Versprechungen kommen wie beispielsweise zur bundesweiten Schulgeldfreiheit im Koalitionsvertrag der Großen Koalition von 2018.

OG / physio.de

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