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Digitalisierung
Elektronisches Gesundheitsberuferegister startet Pilotphase in NRW
Ab sofort können PhysiotherapeutInnen, die ihre Berufserlaubnis in Nordrhein-Westfalen erhalten haben, ihren elektronischen Heilberufsausweis beantragen. Aber ist es auch klug?
--- letzte Aktualisierung: 21. April 2023 ---
05.02.2022 • 1 Kommentar
Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) - Muster Foto: © MAGS.NRW/Bezirksregierung Münster • Lizenz: CC-BY •
Die Digitalisierung hält auch in den Praxisalltag Einzug. Damit künftig auch TherapeutInnen an die sogenannte Datenautobahn des Gesundheitswesens, der Telematikinfrastruktur, angeschlossen sein können, brauchen sie einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Dieser dient als persönliche Authentifizierung und ist damit quasi die Eintrittskarte, um elektronische Verordnungen, die elektronischen Patientienakte oder auch elektronisch hinterlegte Notfalldaten einzusehen. Beispiele für die praktische Anwendung könnten sein:

  • • Nutzt ein Patient mittlerweile die elektronische Patientenakte (ePA), kann ein Therapeut OP‑Berichte oder Röntgenbilder einsehen.
    • Hat er Nachfragen beim Arzt, kann er diese über das sichere Kommunikationssystem KIM stellen – Vorausgesetzt der zuständige Arzt ist mittlerweile ebenfalls angeschossen.
Für Berufe, die ärztlich verordnete Leistungen erbringen aber nicht verkammert sind, übernimmt die Ausgabe der elektronischen Heilberufsausweise das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR). Angesiedelt ist dieses bei der Bezirksregierung Münster.

Über das zuständige Serviceportal kann ab jetzt von allen PhysiotherapeutInnen, die ihre Berufserlaubnis in Nordrhein-Westfalen erhalten haben, die Ausgabe des elektronischen Heilberufsausweises beantragt werden. Bis zum Ende des ersten Quartals 2022 soll es auch TherapeutInnen, die ihre Berufserlaubnis von einer außerhalb Nordrhein-Westfalens ansässigen Behörde erhalten haben, möglich sein, Anträge zu stellen. Denn geplant ist, dass das eGBR bis Ende März 2022 den Vollbetrieb aufnimmt.

Einen umfangreichen Fragen-Antwortkatalog zu diesem Thema finden Sie hier.

Aus diesem geht u. a. auch hervor, dass auf die TherapeutInnen etliches an Anschaffungskosten zukommt. So berechnet z.B. mancher „Vertrauensdienstleister“ für die Produktion des Heilberufeausweises 500 Euro, welche alle fünf Jahre erneut fällig werden. Hinzu kommen noch Kosten für Konnektoren usw.

Die Bezirksregierung erläutert nicht zuletzt daher auf ihrer Seite auch, dass der Gesetzgeber vorgesehen habe, dass die Kosten übernommen werden sollen. Hierfür weist sie sowohl auf die Finanzierungsvereinbarung der Verbände mit dem GKV-Spitzenverband als auch auf das Antragsportal bei letzterem hin.

Bisher liegen uns keine Erkenntnisse darüber vor, wie therapeutenfreundlich der GKV‑Spitzenverband einen solchen Antrag behandelt und ob alle Kosten übernommen werden. Ein Vertrauensanbieter zum Beispiel schreibt auf seiner Produktinformation allerdings explizit „Die Kosten für den Heilberufsausweis sind durch die Betriebskostenpauschale gemäß der Finanzierungsvereinbarung zum Teil abgedeckt.“

Nicht verschweigen möchten wir überdies die Tatsache, dass es bereits Meldungen gibt, wonach sowohl die Konnektoren als auch die elektronischen Heilberufeausweise bald wieder überflüssig sein sollen, indem ein softwarebasiertes System entwickelt wird (wir berichteten).

Erklärvideo: Wie beantrage ich einen eHBA?


Erlärvideo: Wie schließe ich mich an TI für Gesundheitsfachberufe an?


Und welche Vorteile die gematik in der Anbindung an die TI für Physiotherapeuten sieht, lesen Sie hier.

Bitte aus der Redaktion:
Auf Grund oben beschriebener Sachverhalte muss jede Praxis in NRW für sich abwägen, ob sie sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt an die TI anschließen lassen möchte. Falls Sie sich dazu entschlossen haben sollten, wären wir sehr an Ihren Erfahrungsberichten interessiert. Interessieren würden uns vor allem Fragen wie:

  • • Wie kompliziert war das ganze Procedere?
    • Welchen Nutzen ziehen Sie aus dem Anschluss an die TI?
    • Haben Sie eine Kostenerstattung beim GKV-Spitzenverband beantragt?
    • Falls "Ja": Wie "therapeutenfreundlich" wurde diese gehandhabt? Und wieviel Prozent Ihrer Kosten wurden Ihnen erstattet?
    • Würden Sie zum jetzigen Zeitpunkt Kollegen empfehlen, sich ebenfalls an die TI anschließen zu lassen?
Senden Sie Ihre Erfahrungsberichte bitte an folgende E-Mailadresse: info@physio.de

Vielen Dank.

Claudia Czernik und Friedrich Merz / physio.de
update vom 6.2.2023
Mittlerweile wurde der Pilotbetrieb auf alle Bundesländer außer Brandenburg und Thüringen ausgeweitet.
update vom 21.4.2023
Wie die Gematik am 14.4.23 vermeldete könne jetzt alle Therapeuten bundesweit ihren eHBA beantragen. Ferner wurde für Interessierte eine Checkliste veröffentlicht.

Mehr Lesen über

DigitalisierungPhysiotherapieNRWeGBReHBA


Es gibt 1 Beitrag
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e.r.
05.02.2022 13:55
wir sind also kostenpflichtige Betatester und können irgendwann einmal vielleicht die elektronische Patientenakte einsehen, sollten Patienten dran teilnehmen. In drölf Jahren nehmen wir dann elektronische Verordnungen an. Wenn alles irgendwann funktioniert könnten wir dann ggf. die Hardware wieder in die Tonne kloppen sollte eine Webanwendung kommen….

Wollen die uns verar….. ?
Digitalisierung sollte für alle Beteiligten Arbeit erleichtern, Kosten reduzieren, sinnvoll sein und einen Mehrwert bieten. Hier hat die Gematik nichts davon erreicht….So wie hier in 22. (?) Jahren geplant und erarbeitet kann man es gerne wieder beerdigen.
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• Lr
• fritz33
wir sind also kostenpflichtige Betatester und können irgendwann einmal vielleicht die elektronische Patientenakte einsehen, sollten Patienten dran teilnehmen. In drölf Jahren nehmen wir dann elektronische Verordnungen an. Wenn alles irgendwann funktioniert könnten wir dann ggf. die Hardware wieder in die Tonne kloppen sollte eine Webanwendung kommen…. Wollen die uns verar….. ? Digitalisierung sollte für alle Beteiligten Arbeit erleichtern, Kosten reduzieren, sinnvoll sein und einen Mehrwert bieten. Hier hat die Gematik nichts davon erreicht….So wie hier in 22. (?) Jahren geplant und erarbeitet kann man es gerne wieder beerdigen.
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e.r. schrieb:

wir sind also kostenpflichtige Betatester und können irgendwann einmal vielleicht die elektronische Patientenakte einsehen, sollten Patienten dran teilnehmen. In drölf Jahren nehmen wir dann elektronische Verordnungen an. Wenn alles irgendwann funktioniert könnten wir dann ggf. die Hardware wieder in die Tonne kloppen sollte eine Webanwendung kommen….

Wollen die uns verar….. ?
Digitalisierung sollte für alle Beteiligten Arbeit erleichtern, Kosten reduzieren, sinnvoll sein und einen Mehrwert bieten. Hier hat die Gematik nichts davon erreicht….So wie hier in 22. (?) Jahren geplant und erarbeitet kann man es gerne wieder beerdigen.



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