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Das Praxiskonzept unserer Privat-
u. Kassenpraxis beruht auf der
Überzeugung, dass Therapie immer
ganzheitlich, integrativ und
achtsamkeitsorientiert sein sollte.
Zur Umsetzung dieses Konzeptes
bieten wir Dir Freiräume für
Deine eigen...
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Nun wurde gerade die Testphase für das neue E-Rezept bis Ende November verlängert. Der eigentlich ab 1. Oktober freiwillig nutzbare und bundesweite Start des E-Rezepts sei aufgrund immer noch fehlender technischer Voraussetzungen in Praxen, Apotheken, Krankenkassen und Versicherten nicht umsetzbar. Der gesetzlich verbindliche Start zum 1. Januar 2022 werde aber nicht verschoben, heißt es von Seiten der gematik, die mit der Umsetzung der TI beauftragt wurde.
Ein Statement welches die meisten Gesellschafter der gematik gemäß einer Pressemeldung mit großer Skepsis sehen. Unter anderem gründet sich ihre Kritik auf die Tatsache, dass bisher aktuell lediglich 42 (!) E-Rezepte in der Testphase ausgestellt wurden.
Der 125. Deutsche Ärztetag (DÄT) hat gar gefordert, noch etwas mehr auf die Bremse zu treten. "Die elektronische Patientenakte, das E-Rezept und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verändern die Arbeitsabläufe in Praxen und Kliniken nachhaltig. Ärztinnen und Ärzte werden dies nur akzeptieren, wenn die neuen Prozesse sicher, störungsfrei und zügig ablaufen", meinte Erik Bodendieck, Co-Vorsitzender des Ausschusses "Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung" der Bundesärztekammer (BÄK).
Um die Akzeptanz vor allem bei den Ärzten zu erhöhen, fordert der DÄT eine mindestens einjährige, intensive und flächendeckende Testphase, bevor Anwendungen der TI eingeführt werden. Da dies bislang offensichtlich nicht ausreichend praktiziert wird, wurde in einem Beschluss nun sogar ein Moratorium für die Einführung der Anwendungen gefordert – also ein vertraglich vereinbarter oder gesetzlich angeordneter Aufschub.
Schneller voran geht es bei den Digitalen Gesundheits-Apps (DiGAs). 24 wurden mittlerweile offiziell ins DiGA-Verzeichnis aufgenommen, 17 derzeit noch vorläufig. Sechs von ihnen sind den Bereichen Herz, Kreislauf, Muskeln, Knochen, Gelenke und Nervensystem zuzuordnen. Sie werden allesamt vom Arzt verordnet und sind zuzahlungsfrei.
Nun geht es darum, ihren tatsächlichen Nutzen zu belegen. „Die in Apps systematisch erfassten Gesundheitsdaten stehen in Deutschland unter besonderem Schutz. Ihren Nutzen zu belegen, ist daher eine Herausforderung für die klinische Forschung“, meint dazu Professor Friedrich Köhler, stellvertretender Vorsitzender der Kommission Digitale Transformation in der Inneren Medizin (DGIM). Man könne sich hier ein Vorbild an Schweden nehmen, aber „gemeinsames Ziel müsse es sein, die Digitalisierung des Gesundheitswesens voranzutreiben, dabei aber den Nutzen für Anwenderinnen und Anwender – auf Arzt- wie auch auf Patientenseite – stets im Blick zu behalten“ ergänzt Professor Martin Möckel, Ärztlicher Leiter Notfallmedizin am Campus Charité Mitte in einer Meldung der DGIM.
Laut dem Verbandes der Ersatzkassen (vdek) wurde seinen Versicherten innerhalb des ersten Jahres 24.000 Zugangscodes für diese DiGAs ausgestellt. 29 Prozent entfielen auf Anwendungen aus dem Bereich „Psyche“, 22 Prozent auf „Muskeln, Knochen und Gelenke“.
O.G. / physio.de
update:
Ende Dezember 2021 zog das BMG die Notbremse und verkündete die Verschiebung der flächendeckenden Einführung des E-Rezeptes auf unbestimmte Zeit. Stattdessen solle der momentan laufende Testlauf verlängert werden. Wir werden die Entwicklung publizistisch für Sie weiter begleiten.
DigitalisierunggematikE-RezeptDiGAeHBA
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Sandalenmann schrieb:
Die Akzeptanz der Ärzte erhöhen und die Heilmittelbranche darf dann zusehen wie sie damit zurechtkommt! immer wieder das gleiche.
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Stefan Arnold schrieb:
46 Hut ab.
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W. Stangner schrieb:
Die Bayerische Kassenärztliche Vereinigung schreibt sogar uns Physios zwecks Beteiligung/Unterstützung an einer Petition an den Deutschen Bundestag bezüglich der Umsetzung des TI an; ohne Angaben zum Inhalt der Petition.
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kvet schrieb:
Das sind keine Stolpersteine, das sind Findlinge!
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