für unsere 3-köpfiges Team in
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
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Physiotherapiepraxis mit flexiblen
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Im Rahmen der Verhandlungen zu den neuen Heilmittelrichtlinien (HMR) sollte dieses Muster vereinfacht werden. Ziel war es, mögliche Fehlerquellen für Ärzteschaft und Heilmittelerbringer zu minimieren. So wird es z.B. nur noch dieses eine Formular für alle Heilmittelbereiche geben (wir berichteten). Dass es nun schon veröffentlicht wurde, hat laut KBV einen plausiblen Grund. Die Hersteller der Praxissoftware benötigen einen ausreichenden Vorlauf, um rechtzeitig zum 1. Oktober 2020 ihre Software dem neuen Formular anpassen zu können.
In den einschlägigen Medien wird dieser Vordruck bereits kurz nach Erscheinen massiv verbreitet und kommentiert. Die Reaktionen gehen von Entsetzen über Unsicherheit bis hin zu Erstaunen. Vor allem die Spalte “Leistungserbringer” auf der Rückseite läßt aufhorchen. Die KBV stellt klar, dass diese auf Wunsch des GKV-Spitzenverbandes eingefügt wurde. Hier solle dann jeder Termin durch den Behandler einzeln mit einem Kürzel quittiert werden. Die maßgeblichen Berufsverbände wollen hiervon jedoch nichts wissen. Sie befürchten einen unnötigen Anstieg des Bürokratieaufwands.
Praxisbetreiber hingegen befürchten immer gläserner zu werden, da durch die Kürzel u.a. nachvollziehbar ist, wie viele Stunden jeder Mitarbeiter arbeitet. Ihnen fehlt auch jeder Hinweis auf die Taxierungsfelder, die bislang für die Rezeptabrechnung wichtig waren. Hierzu gibt es bislang keine erklärenden Angaben durch die KBV.
Dass auf dem Muster rückseitig bei der Empfangsbestätigung die Zeile 13 fehlt, wurde von allen Seiten mit Humor quittiert. Dieses hat die KBV allerdings bereits als Fehler eingeräumt und wird ihn vor Drucklegung der neuen Formulare noch korrigieren.
Der Spitzenverband der Heilmittelerbringer (SHV) sowie die meisten maßgeblichen Berufsverbände veröffentlichten umgehend gleichlautende Reaktionen, nach denen es bislang gar keinen Konsens bezüglich Formular Muster 13 gäbe. Sie zeigten sich erbost, dass dieser Entwurf herausgegeben wurde und kritisierten, dass man von Verhandlungen auf Augenhöhe Anderes erwarte.
Die Gesetzeslage diesbezüglich scheint jedoch eindeutig zu sein. Im SGB V ist geregelt, dass die Gestaltung der Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband ausgehandelt wird.
Welche Angaben auf der Heilmittelverordnung durch die Leistungserbringung und den Behandler zukünftig zwingend notwendig sein werden (sprich, ob der Therapeut jetzt sein Kürzel zu jeder Behandlung abgeben muss), das wird jetzt zwischen den maßgeblichen Verbänden und den Krankenkassen vereinbart und zwar im Zuge der Verhandlungen zum neuen bundeseinheitlichen Rahmenvertrag.
Kommentar der Redaktion:
Rein juristisch ist der KBV und dem GKV-Spitzenverband nichts vorzuwerfen. Ob es aber menschlich und fachlich klug war, bei der Erarbeitung des neuen Vordruckes die Vertreter der Heilmittelerbringer kaum mit einzubinden, darf bezweifelt werden. Wir meinen nicht ... und wären wir böswillig, könnten wir es sogar als eine Demonstration der Geringschätzung der Therapeuten seitens der KBV und des GKV-Spitzenverbandes werten.
Lesen Sie hier wie sich im Fortgang des Ganzen der erste und einzige Physiotherapeut im Deutschen Bundestag, Dr. Roy Kühne, der Sache angenommen hat.
OG / physio.de
update vom 7.12.2020:
Da es immer wieder zu der Frage kam, in welchem Format der neue Vordruck zu erwarten sei, fragte physio.de offiziell bei der Formularkommission nach. Antwort der zuständigen Referentin: "Das Muster 13 hat wie bisher das Format DIN A 5."
update Dezember 2023
Viel Diskussion gibt es immer wieder über die Verwendung der sog. "Gänsefüßchen". Daher sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass hierzu in dem eigens erstellten Fragen-Antwort-Katalog zur Einführung des neuen Rezeptvordruckes Folgendes steht:
"Ist vertraglich nichts Anderes geregelt, so muss die Maßnahme eindeutig beschrieben sein z.B. 'Sprachtherapie – 30'. Soweit es Maßnahmen Abkürzungen aus dem Heilmittel-Katalog z.B. „KMT“ gibt, können diese genutzt werden.
Ab der zweiten Einheit können Wiederholungszeichen genutzt werden."
KBVGKV-SpitzenverbandRezept
Ich hoffe Theorg kriegt es gut gebacken in der Übergangszeit wo man alte und neue Vordrucke hat um beide gescheit abzurechnen.
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Tempelritter schrieb:
das ist für Theorg sicher kein Problem. Da wählt man vor dem Druck das Format aus und fertig.
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Stefan Arnold schrieb:
Glaub nicht dass das so schnell kommt mit dem abschaffen.
Ich hoffe Theorg kriegt es gut gebacken in der Übergangszeit wo man alte und neue Vordrucke hat um beide gescheit abzurechnen.
Die typische Panik vor etwas neuem könnte man sagen.
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Tempelritter schrieb:
Typisch physio....
Die meisten sehen das ganze ja sehr negativ, obwohl noch nichts passiert ist.
Die typische Panik vor etwas neuem könnte man sagen.
Die Frage ist erlaubt: Wann hätte denn der Herr gerne, dass man sich gegen Bürokratenschwachsinn aufregt? Wenn die Messen gesungen sind? DAS wäre typisch Physio. "Es ist noch nichts passiert" Schlafen Sie nicht nur nachts? Hier wird ein neues Monster in die Spur geschickt, dass wird Ihnen noch den Schlaf rauben. Wachen Sie auf MANN!
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Xela schrieb:
Tobias Vollenberg schrieb:
Die meisten sehen das ganze ja sehr negativ, obwohl noch nichts passiert ist.
Die typische Panik vor etwas neuem könnte man sagen.
Die Frage ist erlaubt: Wann hätte denn der Herr gerne, dass man sich gegen Bürokratenschwachsinn aufregt? Wenn die Messen gesungen sind? DAS wäre typisch Physio. "Es ist noch nichts passiert" Schlafen Sie nicht nur nachts? Hier wird ein neues Monster in die Spur geschickt, dass wird Ihnen noch den Schlaf rauben. Wachen Sie auf MANN!
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Tobias Vollenberg schrieb:
Die meisten sehen das ganze ja sehr negativ, obwohl noch nichts passiert ist.
Die typische Panik vor etwas neuem könnte man sagen.
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Stefan Arnold schrieb:
Wenn das Neue eine spürbare Verbesserung bringt ist das ja ok, aber hier sehe ich ein paar wenige Verbesserungen und die ein oder andere Sache die eher nach hinten geht.
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Ingo Friedrich schrieb:
Angst vor was Neuem würde ich nicht sagen. Für mich als PI bedeutet es erstmal, dass ich zur Abrechnung des Rezepts nicht mehr den üblichen Kram, sondern ZUSÄTZLICH die Unterschriften des Therapeuten kontrollieren darf. Ja, nur eine Kleinigkeit von vielen. Entbürokratisierung ist etwas anderes. Bitter ist auch der Generalverdacht unter dem man steht. Mir fällt tatsächlich kein Beispiel ein, wo man von vornherein annimmt, der Zugelassene verstößt gegen seine Verträge - um das zu bestätigen, unterschreibt der behandelnde Therapeut.
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Alexander Lack schrieb:
Wäre mal interessant was die anderen Kollegen aus den Heilmittelbereich dazu sagen: Ergos ...
Dies dient zur Entlastung des Angestellten, dass die Arbeit fachgerecht gemacht wurde. Ist nirgends ein Problem. Außer wenn man für diese Arbeit gar nicht qualifiziert ist ...
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Ingo Friedrich schrieb:
Naja Tom, so wie es passieren kann, dass mal eine Unterschrift des Patienten fehlt wird das beim Therapeuten wahrscheinlich auch mal passieren. Neben der Kontrolle des Ganzen für mich als PI potenziert sich eine mögliche Fehlerquote mit der dazugehörigen Absetzung. Explizit dieser einzelne Punkt führt zu Mehraufwand und höheren Absetzungsrisiko. Der Vergleich zum Putzpersonal oder zur Pflege hinkt. Bei einer vergessenen Unterschrift kommt es ja nicht wirklich zu einer Vergütungsabsetzung.
Wäre mal sinnvoll zu fragen, wozu man überhaupt indikationsschlüssel braucht. Statistik ? Wozu müssen wir das kontrollieren ? Das kann die KK selber machen ...
Macht alles wenig Sinn. Eine Einteilung abc und dann noch 12 ? Hä
Wenn, dann nur WS und EX fertig - nix weiter - besser alles weg.
Toll das der Therapeut die Frequenz ändern darf. Ich weiß nicht, ob wir dafür qualifiziert genug sind :wink:
Und Zuzahlung ?
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Alexander Lack schrieb:
Das heißt noch lange nicht, das man den Schwachsinn auch bei Physios machen muss.
Wäre mal sinnvoll zu fragen, wozu man überhaupt indikationsschlüssel braucht. Statistik ? Wozu müssen wir das kontrollieren ? Das kann die KK selber machen ...
Macht alles wenig Sinn. Eine Einteilung abc und dann noch 12 ? Hä
Wenn, dann nur WS und EX fertig - nix weiter - besser alles weg.
Toll das der Therapeut die Frequenz ändern darf. Ich weiß nicht, ob wir dafür qualifiziert genug sind :wink:
Und Zuzahlung ?
Deshalb sollte in den bundeseinheitlichen Rahmenvertrag, dass alle Fehler rückwirkend heilbar sind ( außer bei offensichtlichem Betrugsversuch ). Denn Fehler machen wir alle.
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tom1350 schrieb:
@Ingo
Deshalb sollte in den bundeseinheitlichen Rahmenvertrag, dass alle Fehler rückwirkend heilbar sind ( außer bei offensichtlichem Betrugsversuch ). Denn Fehler machen wir alle.
aber wer will denn schon einfach!
Ich habe immer noch keine Antwort gefunden auf die Frage, warum ausgerechnet ein Bereich, der weniger als 5% der Gesamtausgaben der GKVen verursacht, extremer kontrolliert wie jeder Arzt und Apotheker!
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Alfred Kramer schrieb:
wenn im neuen Vertrag aller Schwachsinn beseitigt würde, bräuchte man auch nichts mehr nachträglich "heilen". Allein diese Dämliche Formulierung " heilen" löst bei mir Brechreiz aus!
aber wer will denn schon einfach!
Ich habe immer noch keine Antwort gefunden auf die Frage, warum ausgerechnet ein Bereich, der weniger als 5% der Gesamtausgaben der GKVen verursacht, extremer kontrolliert wie jeder Arzt und Apotheker!
Bei den BG-Verordnungen ist das was anderes, denn da steht explizit "Unterschrift Therapeut".
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physiox100 schrieb:
Wenn da drauf steht "Unterschrift Leistungserbringer" dann ist das für mich die Praxis. Wenn ich eine Abrechnung machen will und ein Rezept nicht vom Therapeuten unterschrieben ist, renne ich auch nicht jedem hinterher. Am Ende steht auch der Praxisinhaber dafür gerade wenn Leute Therapien ausführen, für die sie keine Zertifikate haben. Da kann ich auch meinen WIlli druntersetzen und bisher hat auch noch nie eine Kasse nachgefragt.
Bei den BG-Verordnungen ist das was anderes, denn da steht explizit "Unterschrift Therapeut".
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tom1350 schrieb:
Im Krankenhaus und Pflegeeinrichtung muss jeder Pups gegengezeichnet werden. Auf dem Klo bei Ikea finde ich Handzeichen der Reinigungskraft.
Dies dient zur Entlastung des Angestellten, dass die Arbeit fachgerecht gemacht wurde. Ist nirgends ein Problem. Außer wenn man für diese Arbeit gar nicht qualifiziert ist ...
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Alexander Lack schrieb:
Für die Blanko VO, sehe ich jetzt schon schwarz. Wäre überrascht wenn da was positiv wäre.
Das ging schon mit dem aktuellen Rezept oft nicht gut.
Die kleinen werden meist deutlich reguliert, die großen haben eher die Macht weniger reguliert zu werden.
Aktuelles Beispiel:
Hintertür in E-Auto-Gesetz - Bundestag schafft Cum-Ex-Ausnahme von Informationsfreiheit