Ein herzliches Hallo! :)
Unsere Privatpraxis für
Physiotherapie und Osteopathie,
gelegen im Herzen von Ohligs,
befindet sich in einem historischen
Gebäude und sucht dich.
-Physiotherapeut*in mit
Osteopahieausbildung (oder Prüfung
steht unmittelbar bevor )
- interessierst dich für die
Osteopathie? Wir übernehmen die
Fortbildungskosten zu 100%
- Physiotherapeut*in mit MT , MLD
In Teilzeit bis 20 Stunden
Wir sind herzlich, offen, familiär
sowie kompetent und freuen uns...
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Hier unser Beitrag, mittels Fakten Klarheit zu schaffen.
Heilmittel-Richtlinie
Der Start der neuen Heilmittel-Richtlinie wird abermals verschoben – und zwar auf den 1.1.2021 (wir berichteten). Aber anders als ursprünglich gemeldet, erhalten die Therapeuten als Kompensation für die entgangenen Bürokratieerleichterungen keine 3,5 prozentige Preiserhöhung*. Stattdessen gibt es jene Bürokratieerleichterungen eben auf dem Wege von „Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes“ an seine Mitgliedskassen oder auch direkt als Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Die ab heute geltenden Erleichterungen im Einzelnen:
° Behandlungsbeginn
Die so genannte 28-Tage-Regelung bleibt bestehen. Rezepte müssen also weiterhin innerhalb von 28 Kalendertagen begonnen werden, wenn der Arzt auf dem Verordnungsvordruck keine Angabe zum spätesten Behandlungsbeginn gemacht hat (siehe Beschluss des G-BA).
° Unterbrechungsfristen
Normalerweise dürfen Rezepte nur 14 Tage unterbrochen werden, ansonsten verlieren sie ihre Gültigkeit. Ab heute sind die Kassen angewiesen, Rezeptunterbrechungen nicht mehr zu prüfen. Dies gilt für alle Rezepte, die bis 31.12.2020 (entscheidend ist der Rechnungseingang bei der Krankenkasse) abgerechnet werden.
° Verordnungen außerhalb des Regelfalles (VadR)
Grundsätzlich müssen VadR von der betreffenden Krankenkasse geprüft werden. Etliche haben zwar bisher freiwillig darauf verzichtet, aber etliche eben auch nicht. Damit ist es nun vorbei. Alle ab 1.10.2020 ausgestellten Verordnungen außerhalb des Regelfalles werden nicht mehr diesbezüglich geprüft.**
°Korrektur von falsch ausgestellten Rezepten
Fehler auf einem Rezept können Therapeuten bis 31.12.2020 (gemeint ist Tag der Abrechnung bei der Krankenkasse) ohne Rücksprache mit dem Arzt selbst berichtigen – ausgenommen hiervon sind die Angaben:
- • Heilmittel nach Art des Kataloges
Weitere Bedingung für selbstständige Korrektur ist außerdem, dass die Änderung auf der Rückseite des Rezeptes unten links kurz begründet und mit Datum und Handzeichen des Leistungserbringers versehen wird.• Hausbesuch
• Verordnungsmenge
° 12-Wochen-Frist
Noch einmal wird darauf hingewiesen: Die Bestimmung wonach die Verordnungsmenge bei einer VadR so zu bemessen ist, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb von 12 Wochen gewährleistet ist, gilt nur zum Zeitpunkt der Rezeptausstellung. Die Bestimmung sagt nichts über die Gültigkeit eines Rezeptes über 12 Wochen hinaus aus.
° Entlassmanagement
Innerhalb des so genannten Entlassmanagements müssen Rezepte eigentlich innerhalb von sieben Tagen begonnen und innerhalb von zwölf Tagen abgeschlossen sein. Ab heute lauten die Fristen:
Behandlungsbeginn: innerhalb von 14 Kalendertagen
Gültigkeit: 21 Kalendertage
Diese Regel gilt für alle Rezepte, die bis 31.12.2020 (entscheidend ist der Rechnungseingang bei der Krankenkasse) abgerechnet werden.
Neuer bundesweit einheitlicher Rahmenvertrag
Die Verhandlungen über einen neuen bundeseinheitlich gültigen Rahmenvertrag sind u. a. bei den Physiotherapeuten gescheitert. Die Verhandlungsparteien (VDB, IFK, ZVK, VPT und GKV-Spitzenverband) konnten sich an etlichen Stellen und v.a. auch bei den Preisen nicht einigen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass in diesem Falle die eigens eingerichtete Schiedsstelle über all diese strittigen Punkte innerhalb von drei Monaten eine Entscheidung trifft.
Nun liest man an verschiedenen Stellen, dass diese Schiedsstelle noch gar nicht angerufen werden könne, da sie noch gar keine Geschäftsordnung hätte. Dies ist nach unseren Recherchen in der Tat richtig. Allerdings handele es sich hierbei nur um eine Frage von wenigen Tagen, da lediglich nur noch die Originalunterschriften der einzelnen Verbände eingeholt werden müsse, so die Aussagen von verschiedenen Beteiligten.
Informierte Beobachter gehen deshalb davon aus, dass die Physio-Verbände es dem Ergotherapieverband BED gleichtun werden, welcher im Laufe der nächsten Woche die Schiedsstelle anrufen wird. Ab dann beginnt die Dreimonatsfrist an zu laufen. Für Physio- und Ergotherapeuten könnte es also im Januar 2021 neue Preise geben.
Abschließende Ergänzung: Im Gegensatz zu Physiotherapeuten und Ergotherapeuten haben sich die Podologen auf einen neuen Rahmenvertrag einigen können. Inhalt dessen sind auch neue Preise zum 1.1.2021. Um aber keine präjudizierende Wirkung auf den Spruch der Schiedsstelle zu entfalten, wurde Stillschweigen über die Höhe der Preise vereinbart.
Hygienepauschale
Im Rahmen der Corona-Pandemie erlegt die Berufsgenossenschaft den Praxen erhöhte Hygienemaßnahmen auf (wir berichteten). Als Ausgleich für den erhöhten Aufwand räumte der Gesetzgeber den Therapeuten die Möglichkeit der Abrechnung einer Hygienepauschale von 1,50 Euro pro Verordnung ein. Diese Regelung gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen und die Berufsgenossenschaften. Sie sollte ursprünglich zum 30.9.2020 auslaufen und wurde jetzt bis zum 31.12.2020 verlängert. Dies gilt für alle Verordnungen, die bis 31.12.2020 erstmals zur Rechnungsstellung eingereicht werden (entscheidend ist der Rechnungseingang bei der Krankenkasse) .
Ebenfalls bis Jahresende verlängert wurde der corona-bedingte Vergütungszuschlag, den die privaten Krankenversicherer erstatten. Er beträgt 1,50 Euro je Behandlung.
update vom 7.10.2020: Nun hat auch die Bundesbeihilfe bekannt gegeben, dass sie ebenfalls 1,50 Euro pro Behandlung erstattet.
Enttäuscht über die Höhe der Pauschale für gesetzlich Versicherte zeigt man sich seitens der Verbände. So fordert zum Beispiel der VDB-Physiotherapieverband eine Hygienepauschale von 2,20 Euro pro Behandlung!
Friedrich Merz / physio.de
* Unsere Bericht über eine lineare Preiserhöhung zum 1.10.2020 fußte auf einer Meldung des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV). Diese Meldung schien aber vom SHV etwas voreilig gewesen zu sein und wurde unserem Kenntnisstand nach vom Gesundheitsministerium wieder einkassiert.
**update vom 12.10.20: Diese Regelung gilt für alle Krankenkassen. Alle Krankenkassen? Nein! Einige wenige von unbeugsamen Sozialversicherungsfachangestellten bevölkerte Betriebskrankenkassen hören nicht auf, ihrem Spitzenverband Widerstand zu leisten. Konkret handelt es sich um die Novitas BKK, die BKK firmus und in puncto Zahnarztrezepte die BMW BKK.
HeilmittelrichtlinieRahmenvertragHygieneGKV-SpitzenverbandVDBBEDSHVVerbändeAbrechnungRezeptEntlassmanagementSchiedsverfahrenVergütungCorona
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Gabriele Schild-Gerhardt schrieb:
Durch die verschobenen Rahmenvertrag, bezahlen wir unseren Rettungsschirm selber
:smile:Gelten die Aussetzungen der 12 Wochen- und der Unterbrechungsfrist erst ab dem 01.10. oder schon bei Rezepten die vorher ausgestellt wurden????
Müssen wir uns jetzt somit auch nicht mehr an die Frequenz halten?
Wer weiß genaueres?
Über Antworten würde ich mich freuen :smile: LG
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Pinguin25 schrieb:
Hallo Zusammen
:smile:Gelten die Aussetzungen der 12 Wochen- und der Unterbrechungsfrist erst ab dem 01.10. oder schon bei Rezepten die vorher ausgestellt wurden????
Müssen wir uns jetzt somit auch nicht mehr an die Frequenz halten?
Wer weiß genaueres?
Über Antworten würde ich mich freuen :smile: LG
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Pinguin25 schrieb:
Dann schicke sie halt Mitte Dezember weg, um auf der sicheren Seite zu sein....wo ist da ein Problem???
na dann geh weg von der Abrechnungszentrale und rechne selber ab. Wir schicken die letzten Rezepte am 18.12. weg, danach ist vom 19.12.20 bis 06.01.21 erst mal Urlaub.
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idefix- schrieb:
@celo
na dann geh weg von der Abrechnungszentrale und rechne selber ab. Wir schicken die letzten Rezepte am 18.12. weg, danach ist vom 19.12.20 bis 06.01.21 erst mal Urlaub.
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celo schrieb:
Erleichterungen gültig für Rezepte, die bis 31.12. bei den Kassen eingereicht werden. Das heißt für alle Rezepte die man Ende Dezember zu seiner Abrechnungsstelle schickt gelten die Erleichterungen nicht? Denn diese reichen diese Rezepte erst im Januar ein....Kommt mir bekannt vor. Hat mir beim Rettungsschirm schon etliches gekostet.Oder denke ich da falsch?
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Pinguin25 schrieb:
Lasse sie ändern, wie schon seit Jahrzehnten. Gäbe es die Erleichterung jetzt nicht, so hättest Du es ja auch tun müssen....ergo hast Du zumindest 2,5 Monate Erleichterung :smile:
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celo schrieb:
Und was machst du mit den Rezepten, die zwischen Mitte und Ende Dezember fertig werden und die noch geändert werden müssen , weil sie nach noch alten HMR (falsch) ausgestellt sind?
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Pinguin25 schrieb:
Solange man mit denkt existiert auch kein Fallstrick.....diese Logik traue ich meinen Kollegen zu, dass Einreichung beim Abrechnungstentrum nicht gleichbedeutend Abrechnung mit den Kassen ist. Schönes Restwochenende :smile:
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celo schrieb:
Jau. So werden wir das machen. Über die Sinnhaftigkeit denk ich lieber nicht nach. Hoffentlich stolpern nicht zu viele Kollegen über diesen Fallstrick...
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Jan Dieckmann schrieb:
Leider sind jetzt schon Verordnungen des neuen Musters bei Arztpraxen ausgedruckt worden, die erst ab 01.01.21 kommen sollten Laut Gerüchten ist die Arztsoftware von Medistar dafür verantwortlich. Die haben anscheinend den Arztpraxen das Update schon jetzt aufgespielt.
...ich bin überzeugt - wenn da ein durchschnittlicher IT-Azubi von amazon oder google dran gehen würde wäre dieses leidige Thema schon längst vom Tisch. Deren Algorithmen funktionieren definitiv, auch wenn man davon halten kann was man möchte! :wink:
Grüße...Gerry
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GernotW schrieb:
Also, ehrlich...dieses Geseier seit Jahrzehnten, dass alle zwei Jahre die "definitiv fehlerfreie Ärztesoftware" kommt lässt mich nur noch schmunzeln. Jedes Mal wenn wir das gesagt bekommen haben wussten wir, dass in den nächsten Monaten so viele falsch ausgestellte Verordnungen kommen werden wie sonst im ganzen Jahr nicht. Und ich rede da nicht von diesen klassischen, lächerlichen Systemfehlern wie IKS EX bei WS-Syndrom und IKS WS bei Kniearthrose...
...ich bin überzeugt - wenn da ein durchschnittlicher IT-Azubi von amazon oder google dran gehen würde wäre dieses leidige Thema schon längst vom Tisch. Deren Algorithmen funktionieren definitiv, auch wenn man davon halten kann was man möchte! :wink:
Grüße...Gerry
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lothar 23 schrieb:
1,50 pro Rezept klasse...….. Mein Zahnarzt auch 15,38 € , pro Behandlung.... Klasse aber kein Unterschied bemerkt, vor oder während Corona ???!!
"Verordnungen außerhalb des Regelfalles (VadR)
Grundsätzlich müssen VadR von der betreffenden Krankenkasse geprüft werden. Etliche haben zwar bisher freiwillig darauf verzichtet, aber etliche eben auch nicht. Damit ist es nun vorbei. Alle ab 1.10.2020 ausgestellten Verordnungen außerhalb des Regelfalles werden nicht mehr diesbezüglich geprüft."
Das ist so NICHT RICHTIG .... ich habe soeben mit der Novitas BKK telefoniert, die sehr wohl noch bis zum 31.12.2020 eine Gehnehmigung verlangt!
Daraufhin habe ich heute mit dem IFK telefoniert, der mir bestätigte, dass der grundsätzliche Verzicht auf Genehmigungsverfahren noch nicht von allen Kassen bestätigt wurde und der grundsätzliche Verzicht erst "im Laufe des vierten Quartals 2020" in Kraft treten soll.
Also Vorsicht, wir für unseren Teil reichen weiterhin "Verordnungen außerhalb des Regelfalles" bei der Novitas BKK zur Genehmigung ein.
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Sie haben Recht. Wir haben unseren Bericht dahingehend aktualisiert.
Vielen Dank für den Hinweis.
Herzliche Grüße aus der Redaktion
Friedrich merz
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Friedrich Merz schrieb:
Guten Morgen kirsten41,
Sie haben Recht. Wir haben unseren Bericht dahingehend aktualisiert.
Vielen Dank für den Hinweis.
Herzliche Grüße aus der Redaktion
Friedrich merz
werden alle Verordnungen nicht mehr auf die Unterbrechungen kontrolliert oder erst solche mit Ausstellungsdatum ab dem 1.10.?
Danke!!
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Louisa78 schrieb:
Hallo,
werden alle Verordnungen nicht mehr auf die Unterbrechungen kontrolliert oder erst solche mit Ausstellungsdatum ab dem 1.10.?
Danke!!
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kirsten41 schrieb:
ACHTUNG - Falsche Mitteilung
"Verordnungen außerhalb des Regelfalles (VadR)
Grundsätzlich müssen VadR von der betreffenden Krankenkasse geprüft werden. Etliche haben zwar bisher freiwillig darauf verzichtet, aber etliche eben auch nicht. Damit ist es nun vorbei. Alle ab 1.10.2020 ausgestellten Verordnungen außerhalb des Regelfalles werden nicht mehr diesbezüglich geprüft."
Das ist so NICHT RICHTIG .... ich habe soeben mit der Novitas BKK telefoniert, die sehr wohl noch bis zum 31.12.2020 eine Gehnehmigung verlangt!
Daraufhin habe ich heute mit dem IFK telefoniert, der mir bestätigte, dass der grundsätzliche Verzicht auf Genehmigungsverfahren noch nicht von allen Kassen bestätigt wurde und der grundsätzliche Verzicht erst "im Laufe des vierten Quartals 2020" in Kraft treten soll.
Also Vorsicht, wir für unseren Teil reichen weiterhin "Verordnungen außerhalb des Regelfalles" bei der Novitas BKK zur Genehmigung ein.
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