Unser Team besteht aus
aufgeschlossenen & engagierten
Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
Team besteht aus einer gesunden
Mischung von spezialisierten
Therapeuten.
Ob Manualtherapeut oder
Berufsanfänger: gerne
partizipieren wir von Deinen
umfang"reichen Erfahrungen oder
sind Dir beim Einstieg in das
Berufsleben behilflich. Wir sind
flexibel hinsichtlich der
Wochenstundenanzahl und gestalten
Deine...
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Wie man hört, ging es den Initiatoren des Gesetzes (nicht zuletzt MdB Dr. Roy Kühne) darum, dass zukünftig die Praxisinhaber ihren Angestellten (endlich) einen wettbewerbsfähigen Lohn bezahlen können und ihnen darüber hinaus noch ein fairer Unternehmerlohn bleibt, welcher das Engagement und wirtschaftliche Risiko eines Selbstständigen abbildet.
Anders sei die flächendeckende Versorgung der Patienten nicht länger zu gewährleisten. Und das wo doch die Therapeuten gerade in jüngster Zeit in der Coronakrise ihre Systemrelevanz unter Beweis gestellt hätten.
Wofür dient das WAT- Gutachten?
Der Zweck des Gutachtens ist es, die Begriffe "leistungsgerecht" und "wirtschaftlich" mit Leben - respektive Zahlen - zu füllen.
Es lässt sich auf eine zentrale Fragestellung zusammenfassen:
„Um wie viel Prozent müssen die Vergütungen gegenüber dem Niveau von 2018 steigen, damit am Schluss ein fairer Unternehmerlohn UND eine wettbewerbsfähige Bezahlung der Angestellten möglich sind?“
Dafür musste man drei Detailfragen klären:
- • Was ist eine wettbewerbsfähige Angestelltenbezahlung?
Um speziell auch die letzten beiden Punkte herauszufinden, luden die Berufsverbände letzten Herbst alle Heilmittelpraxen zu einer bundesweit angelegten Umfrage ein. Aus den daraus gewonnen Daten erstellte nun das renommierte neutrale Institut für Gesundheitsökonomik (IfG) unter Leitung von Prof. Dr. Neubauer dieses sog. WAT-Gutachten.• Was ist ein fairer Unternehmerlohn, nicht zuletzt auch im Hinblick auf unbezahlte Bürokratiearbeiten?
• Wie ist der momentane Status quo in den Praxen?
Es liefert die Antwort auf oben gestellte Frage und gibt den Berufsverbänden belastbare Zahlen für die zurzeit stattfindenden Verhandlungen an die Hand.
Ist das Gutachten repräsentativ?
„Repräsentativ“ ist eine Studie laut gängiger Definition dann, „wenn eine Stichprobe in ihrer Zusammensetzung und Struktur relevanter Merkmale möglichst ähnlich der Grundgesamtheit ist.“
Laut Prof. Dr. Günter Neubauer vom IfG sei dies hier gegeben. Am Gutachten nahmen 6,5 Prozent aller zugelassenen Praxen teil, welche sowohl in ihrer regionalen Aufteilung als auch ihrer Zugehörigkeit zu den verschiedenen Heilmittelprofessionen dem der bundesdeutschen Realität entsprechen.
Ist das Gutachten methodisch angreifbar?
Laut Aussagen von Verbandsvertretern in der Pressekonferenz auf dem letzten SHV-Gipfel nicht.
Was sagt das Gutachten?
1) wettbewerbsfähige Angestelltenbezahlung
Auf die Frage, welches Angestelltengehalt als wettbewerbsfähig angesehen werden kann, geben die Wissenschaftler im Gutachten zwei mögliche Antworten:
• Variante 2: das durchschnittliche Bruttomonatsentgelt (Median) für vollzeitbeschäftigte SpezialistInnen 20 (4.321 Euro) aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit
2) fairer Unternehmerlohn
Aus wissenschaftlicher Sicht wäre ein monatlicher Bruttolohn für die unternehmerische Tätigkeit von ca. 9.045 Euro angemessen.
Grundlage für diese Berechnung ist die Entgeltgruppe 10, Stufe 6, des TVÖD inkl. Sonderzahlungen. Hierzu wurden dann addiert:
Dass diese Berechnung sachgerecht sei, sehe man lt. Prof. Dr. Neubauer auch an der Tatsache, dass dieses Einkommen leicht unter dem eines selbstständigen Zahntechnikers liege.• der Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung,
• ein Aufschlag von 25 Prozent für Mehrarbeit als Unternehmer,
• eine Eigenkapitalverzinsung von 5 Prozent auf 50.000 Euro und
• eine Risikoprämie von 5,5 Prozent des Gesamtumsatzes.
Ein Zahntechniker sei deswegen ein guter Vergleichsmaßstab, da dieser nach einer dreieinhalbjährigen Ausbildung ebenfalls ausschließlich auf ärztliche Anordnung und als GKV-Vertragspartner arbeite.
3) Bürokratieaufwand
Laut Gutachten kommen in der Physiotherapie ca. 13 Minuten Verwaltungsarbeit auf eine Behandlungseinheit!
Als Lösung empfiehlt das IfG eine ganz einfache Maßnahme, nämlich die Bezahlung der veranlassten Bürokratiearbeit durch den „Auftraggeber“.
Dies führe einerseits dazu, dass sich die Auftraggeber (Gesetzgeber & Krankenkassen) sehr genau überlegen würden, was an Bürokratiearbeit sie zukünftig „anordnen“ würden. Andererseits würde der Auftragnehmer (Praxisinhaber) fortan bei entsprechender Bezahlung diese dann als Serviceleistung empfinden.
4) benötigte Preissteigerungen
Um sowohl den oben genannten fairen Unternehmerlohn als auch wettbewerbsfähige Angestelltengehälter zahlen zu können, braucht man in der Physiotherapie eine Preissteigerung von 64 Prozent im Vergleich zum Niveau von 2018. Dies entspräche ungefähr 32 Euro für eine KG-Einzel-Behandlung.
5) Was droht, wenn oben genannte Maßnahmen nur unzureichend umgesetzt werden?
• Zentralisierung:
Bürokratie lässt sich effizienter und billiger in großen Einrichtungen erledigen. Dies führe lt. IfG dazu, dass auf dem Land, wo sich nur kleine Praxen rechnen, bald kaum mehr Praxen für die Patientenversorgung finden würden. 60 Prozent der GKV-Patienten leben allerdings „auf dem Land“, gibt Prof. Dr. Neubauer zu bedenken.
• Kommerzialisierung:
Ebenfalls eine Gefahr sehen die Wissenschaftler in der Bildung von Therapieketten bis hin zur Monopolbildung. Diese Monopole könnten ebenfalls sehr effektiv die Bürokratie zentral erledigen – würden aber in den Verhandlungen mit den Kassen eine zu starke Verhandlungsposition gewinnen. Daran kann dem Gesetzgeber ebenfalls nicht gelegen sein.
6) Was steht nicht im Gutachten?
Was nicht Eingang in das Gutachten gefunden hat, ist der sog. Substitutionseffekt. Gemeint ist hiermit, dass eine Physiotherapie oft eine Operation vermeiden kann. In der Pressekonferenz appellierte daher Prof. Dr. Neubauer an die Kassen, diesen ebenfalls immer mit im Blick zu haben.
Warum wurde das Jahr 2018 als Ausgangsniveau gewählt?
Die Umfrage startete im Herbst 2019 und basierte auf betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA)/Steuererklärungen. Diese lagen bestenfalls eben für das Jahr 2018 vor.
Was sagen die Physiotherapieverbände?
Nach einer "Bereinigung" der Zahlen sowohl um die Preissteigerungen des Jahres 2019 als auch um die Gehaltssteigerungen der letzten Monate gingen die Verbände letzten Mittwoch mit der Forderung nach einer Vergütungserhöhung von 50,13 Prozent in die Verhandlungen.
Des Weiteren sei es für eine Versorgung in der Fläche lt. Frau Repschläger unabdingbar, dass die Vergütung von Hausbesuchen deutlich angehoben würde.
Die Verbände haben den Kassen während der laufenden Verhandlungen zwar Verschwiegenheit zu den aktuellen Zwischenständen zugesichert. Soviel ließ Frau Repschläger in der Pressekonferenz aber dann doch durchblicken: Zukünftig wird es ein ganz neues Vergütungsmodell geben, das einerseits die Behandlungszeit berücksichtigt und andererseits eine angemessene Vor- und Nachbereitungszeit bezahlt.
Auch drängte sich auf der Pressekonferenz der Eindruck auf, dass die Zertifikate in den neuen bundeseinheitlichen Rahmenvertrag wieder Eingang finden werden.
Kommentar des Autors
Martialisch gesprochen könnte man sagen: Die Verbände haben nur diese eine Kugel im Lauf. Diese gilt es im Sinne von deutlich verbesserten Vergütungen zu nutzen. Denn die in dieser Runde erzielten Vergütungssteigerungen werden die Basis für alle weiteren (wahrscheinlich deutlich niedrigeren) Preissteigerungen der Zukunft sein, in denen es dann allenfalls wieder lediglich um Anpassungen an das aktuelle Lohnniveau oder Inflationsgeschehen gehen wird.
Auch wenn davon auszugehen ist, dass die Kassen ein eigenes Gutachten vorlegen werden, ist es richtig, ein eigenes fundiertes Gutachten vorzulegen, hart mit den Kassen zu verhandeln und ggf. eben in ein Schiedsverfahren zu gehen. Und spätestens dort wird man dann sehen, wessen Gutachten/Argumente überzeugender sind. Hoffen wir das Beste!
Das ausführliche Gutachten finden Sie hier.
Friedrich Merz / physio.de
* Zukünftig bedeutet: ab 1. Oktober 2020.
Oder aber bis spätestens zum Anfang 2021, wenn nämlich die Verhandlungen zum neuen bundeseinheitlichen Rahmenvertrag (inklusive Preislisten) scheitern sollten. In diesem nicht ganz unwahrscheinlichen Falle würde dann die im letzten Dezember geschaffenen Schiedsstelle drei Monate für ihren bindenden Schiedsspruch Zeit haben.
GutachtenVergütungVerbändeRoy KühneSchiedsverfahrenTSVGSHV
Was am Schluss von den Kassen vergütet wird, wird man sehen.
Wenn es 50% mehr werden, meine ich im Moment, hätte man eine passende Bezahlung.
Es wäre mir dann auch nicht mehr möglich, mich darüber lustig zu machen, was für einen ambitionierten Eindruck viele Kollegen zu erwecken versuchen.
Das funktioniert aber nur, wenn andere Gehälter in Relation nicht steigen.
Es wird vermutlich in Konsequenz normierte und extern prüfbare Vorgaben geben, an denen einige Kollegen scheitern werden, spätestens sobald es um Haftung oder Regress geht.
Wobei man sich durch das teils katastrophale Behandlungsniveau von Ärzten beruhigen lassen könnte.
Hoffen kann man meiner Ansicht nach aber eher auf Überprüfbarkeit der Therapiequalität und Festlegung der extern prüfbaren Vorgaben auf diese.
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Philipp Morlock schrieb:
Hört sich nach viel an, 50%.
Was am Schluss von den Kassen vergütet wird, wird man sehen.
Wenn es 50% mehr werden, meine ich im Moment, hätte man eine passende Bezahlung.
Es wäre mir dann auch nicht mehr möglich, mich darüber lustig zu machen, was für einen ambitionierten Eindruck viele Kollegen zu erwecken versuchen.
Das funktioniert aber nur, wenn andere Gehälter in Relation nicht steigen.
Es wird vermutlich in Konsequenz normierte und extern prüfbare Vorgaben geben, an denen einige Kollegen scheitern werden, spätestens sobald es um Haftung oder Regress geht.
Wobei man sich durch das teils katastrophale Behandlungsniveau von Ärzten beruhigen lassen könnte.
Hoffen kann man meiner Ansicht nach aber eher auf Überprüfbarkeit der Therapiequalität und Festlegung der extern prüfbaren Vorgaben auf diese.
Zur Sicherung der wohnortnahen Versorgung müssen die Zulassungsvoraussetzungen deutlich entschärft werden. Ein Festhalten an alten Zöpfen aufgrund von Klientelpolitik wäre fatal.
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Aktuell 21,11€ für 20 min Behandlung.
Dein Vorschlag 50% mehr (in Summe 31,67€) für 30 min Behandlung.
Heißt pro Stunde anstatt 63,33€ erwirtschaftest du dann 63,33€!
Unterm Strich also nix gewonnen, und das ist deine realistische Forderung?
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huepfi schrieb:
Das verstehe ich nicht! Das ist doch rechnerisch gesehen Unfug oder vertue ich mich da:
Aktuell 21,11€ für 20 min Behandlung.
Dein Vorschlag 50% mehr (in Summe 31,67€) für 30 min Behandlung.
Heißt pro Stunde anstatt 63,33€ erwirtschaftest du dann 63,33€!
Unterm Strich also nix gewonnen, und das ist deine realistische Forderung?
Das Gutachten ist die Grundlage für die Verhandlungen und nicht das Geschäftsgebaren einiger Ausbeuter!
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tom1350 schrieb:
Warum 20 Minuten Behandlungszeit? Laut WAT Gutachten sind es bei KG im Schnitt 30,3 Minuten Arbeitszeit, die investiert wird und für MT 31,5 Minuten.
Das Gutachten ist die Grundlage für die Verhandlungen und nicht das Geschäftsgebaren einiger Ausbeuter!
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tom1350 schrieb:
Es wird und muss zu einer Neuordnung der Regelleistungszeiten kommen. 50% mehr bei dann 30 Minuten Regelleistungszeit für KG/MT ist eine realistische Forderung.
Zur Sicherung der wohnortnahen Versorgung müssen die Zulassungsvoraussetzungen deutlich entschärft werden. Ein Festhalten an alten Zöpfen aufgrund von Klientelpolitik wäre fatal.
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Ingo Friedrich schrieb:
Bis soll denn verhandelt werden?
Das Ergebnis von 20 Jahren Ausbeutung liegt jetzt schwarz auf weiß vor und muss neben den Honorarfragen auch eine Debatte um Strukturfragen auslösen. Wir verlieren bei der Ausbildung den Anschluß an den tatsächlichen Bedarf und werden trotz höherer Honorare absehbar auf Jahre den Personalbedarf nicht decken können.
Es werden also dringend neue Therapiekonzepte benötigt, die dem Fachkräftemangel Rechnung tragen.
Das Gutachten belegt auch, dass gerade die Kleinstpraxen das Rückgrat der Versorgung darstellen. Aktuell werden große Summen in große Therapiezentren und Ketten investiert, die in der Verwaltung hohe Synergieeffekte erzielen. Die strukturelle Unwucht wird also nicht behoben, sondern beschleunigt.
Es werden mehr Investoren auf den Markt drängen und eine vergleichbare Entwicklung wie bei Alten- und Pflegeheimen auslösen.
20 Jahre Ausbeutung könnten nun ein Ende finden. Wir dürfen nicht vergessen, auf wessen Rücken das in dieser Zeit ausgetragen wurde. Es sind in der breiten Mehrheit Frauen, die keine entsprechenden Rücklagen bilden konnten und zum Dank in die Altersarmut abrutschen.
20 Jahre Ausbeutung sind trotz der verbesserten Perspektiven ein inakzeptabler Preis.
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Neue Therapiekonzepte bräuchten einen wissenschaftlichen Wirksamkeits- und Wirtschaftlichkeitsnachweis. Das fehlt uns ja sogar für unsere „alten" Therapieformen.
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tom1350 schrieb:
Synergieeffekte entstehen erst dadurch, dass den Therapeuten die Zeit für alle Aufgaben einer Behandlungseinheit genommen und sie so zu Akkordarbeitern gemacht werden. Hier braucht es klare Vorgaben und nicht wieder einen „Gummiparagraphen", wie Regelleistungszeit von 20 bis 30 Minuten für KG/MT. Dann machen nämlich alle lustig so weiter wie bisher. Sehr wahrscheinlich wird es darauf hinauslaufen.
Neue Therapiekonzepte bräuchten einen wissenschaftlichen Wirksamkeits- und Wirtschaftlichkeitsnachweis. Das fehlt uns ja sogar für unsere „alten" Therapieformen.
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Jens Uhlhorn schrieb:
Die hohe (und berechtigte) auf das Gutachten gestützte Forderung der Verbände belegt doch, wie weit sich die Honorare von der Wirklichkeit entkoppelt haben.
Das Ergebnis von 20 Jahren Ausbeutung liegt jetzt schwarz auf weiß vor und muss neben den Honorarfragen auch eine Debatte um Strukturfragen auslösen. Wir verlieren bei der Ausbildung den Anschluß an den tatsächlichen Bedarf und werden trotz höherer Honorare absehbar auf Jahre den Personalbedarf nicht decken können.
Es werden also dringend neue Therapiekonzepte benötigt, die dem Fachkräftemangel Rechnung tragen.
Das Gutachten belegt auch, dass gerade die Kleinstpraxen das Rückgrat der Versorgung darstellen. Aktuell werden große Summen in große Therapiezentren und Ketten investiert, die in der Verwaltung hohe Synergieeffekte erzielen. Die strukturelle Unwucht wird also nicht behoben, sondern beschleunigt.
Es werden mehr Investoren auf den Markt drängen und eine vergleichbare Entwicklung wie bei Alten- und Pflegeheimen auslösen.
20 Jahre Ausbeutung könnten nun ein Ende finden. Wir dürfen nicht vergessen, auf wessen Rücken das in dieser Zeit ausgetragen wurde. Es sind in der breiten Mehrheit Frauen, die keine entsprechenden Rücklagen bilden konnten und zum Dank in die Altersarmut abrutschen.
20 Jahre Ausbeutung sind trotz der verbesserten Perspektiven ein inakzeptabler Preis.
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therapeutin schrieb:
selbst die Erhöhung der "Zielvorgaben" bringt nichts,wenn die Ärzte angehalten werden von den KK weniger zu verordnen nach dem Motto "sie verordnen gegenüber ihren Kollegen zuviel"
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Horatio72 schrieb:
Naja, Wenn die Regelbehandlungszeit endlich auf 30 Min. gesetzt (und natürlich auch vergütet) wird, Ist mir das "Budget"der Ärzte ziemlich Wurst. Dann hab ich mit meinen Dauerpat. allein eine 80 Prozentige Auslastung. Das wird bei den meisten dann so sein. Das gibt natürlich mehr Planungssicherheit und damit bestimmt auch (Hallo Tom) höhere Gehälter für die Angestellten. (Bevor jetzt wieder draufgekloppt wird, Ich hab die Preisanpassung schon an die MA weitergegeben und ärgere mich Dank Corona jetzt ziemlich darüber). Egal wie, ich finde das erst mal eine sehr erfreulich Nachricht und harre der Dinge die da nun kommen. :wink:
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Inche schrieb:
Schön wären 10min bezahlte Orga u 20,40,60 min reine Behandlungszeit. Somit 30min Bestelltagt runde Uhrzeiten.Das Zuzahlungsmanagment ab zu den Krankenkassen.Dann wären alle Zerzifikate im gleichen Behandlungstagt mit gleicher vergütung.Hb gleichwertig wie Kg vergüten wäre auch super
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tom1350 schrieb:
Eine Leistungsnummer für Bürotätigkeit wird es sicherlich nicht geben. Das muss schon in die Regelleistungszeit mit eingepreist werden. Runde Zeiten wären auf jeden Fall angenehmer für die Planung.
Bandagiermaterial in Bandagierzeit mit neuem Preis versehen und Konpression als Verbandsmaterial verordnen lassen
MLD auf 20,40,60 genau wie der Rest auch
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Inche schrieb:
29444 Aktull Hygene einfach umbenen neu bepreisen fertig
Bandagiermaterial in Bandagierzeit mit neuem Preis versehen und Konpression als Verbandsmaterial verordnen lassen
MLD auf 20,40,60 genau wie der Rest auch
30 + 10 min
50+ 10 min
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Alexander Lack schrieb:
Rund? 20+10 min
30 + 10 min
50+ 10 min
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physiox100 schrieb:
Ich hoffe nur, dass sie bei den Verhandlungen dann auch gleich das Heilmittelbudget der Ärzte mit anheben, sonst bringen 50% herzlich wenig.
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Alexander Lack schrieb:
So schließt sich der Kreis und schreit nach Direktzugang. Der Arzt braucht nur noch eine Diagnose stellen.
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Fachkreise // News (bundesweit) // Einzelansicht
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tom1350 schrieb:
"Physiotherapie muss mehr wert sein! Wir fordern 50,13 Prozent mehr Vergütung von den Kostenträgern, weil wir den Patienten nicht im 15-Minuten-Fließbandtakt behandeln und für unsere Arbeit angemessen vergütet werden wollen“, so die Vorsitzende von PHYSIO-DEUTSCHLAND.
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Fachkreise // News (bundesweit) // Einzelansicht
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JanKar schrieb:
Im Gegensatz was ein Arzt für 5min für einem Patienten bekommt, den er meistens nicht einmal anfasst, sind 50% an Erhöhung für die physiotherapeutische Behandlung immer noch zu wenig.
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tom1350 schrieb:
Für deine Mitarbeiter ist das eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen um 50%.
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sylvia326 schrieb:
50,13 % Preissteigerung und dafür 30 Minuten Behandlung incl. Vor und Nachbereitung, macht bei mir eine Steigerung von 5 Cent die Stunde, was soll sich denn da von den Gehältern her ändern?
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logofox schrieb:
>>Martialisch gesprochen könnte man sagen: Die Verbände haben nur eine Kugel im Lauf.<< Wollen wir einmal hoffen, das sie treffen, sollten sie keine weiteren Argumente außer dem Gutachten im Köfferchen dabei haben. Was die Regelleistungszeiten betrifft: da bin ich bei tom1350. Mein Vorschlag: Taktungen von 30, 45 oder 60 Minuten. Die Vergütung richtet sich in dem Fall nach der Taktung. Eine abzurechnende Befundposition für Physios (und alle weiteren Heilmittelberufe), genau so wie sie bereits zum Beispiel in der Logopädie seit Jahrzehnten besteht. Der Therapeut wählt zudem die Behandlungsmethode selbständig aus (auch dies wird in anderen Heilmittelberufen bereits seit Jahrzehnten so praktiziert). Im Gegenzug: Abschaffung der Zertifikatspositionen hin zu nur noch einer Abrechungsposition Physiotherapie. Vorteil: weniger Bürokratie auf Seiten der Heilmittelerbringer und der Kassen.
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