Wir sind aktuell ein Team von
sieben Physiotherapeut/innen und
vier Verwaltungskräften in Voll-
und Teilzeit in einer größeren
Praxis (440qm) in Dreieich, 5
Autominuten südlich von Frankfurt.
Wir organisieren unsere
therapeutischen Leistungen so
abwechslungsreich wie möglich und
mit unseren ganz unterschiedlichen
Arbeitszeitmodellen. Es gibt keine
verpflichtenden Überstunden und
keinen Samstag-Dienst.
Wir therapieren sehr viel mit
aktiven Elementen in unserer 140qm
großen medizinisc...
sieben Physiotherapeut/innen und
vier Verwaltungskräften in Voll-
und Teilzeit in einer größeren
Praxis (440qm) in Dreieich, 5
Autominuten südlich von Frankfurt.
Wir organisieren unsere
therapeutischen Leistungen so
abwechslungsreich wie möglich und
mit unseren ganz unterschiedlichen
Arbeitszeitmodellen. Es gibt keine
verpflichtenden Überstunden und
keinen Samstag-Dienst.
Wir therapieren sehr viel mit
aktiven Elementen in unserer 140qm
großen medizinisc...
Hier eine Zusammenstellung der wichtigsten Corona-Sonderregelungen für Physiotherapeuten.
Behandlungsbeginn
GKV-Rezepte:
Nach der neuen Heilmittelrichtlinie muss nun ein Rezept innerhalb von 28 Tagen begonnen werden. Die Regelung gilt bis auf Weiteres.
BG-Rezepte:
In „normalen“ Zeiten muss ein BG-Rezept innerhalb von sieben Tagen ab Ausstellungsdatum begonnen werden. Diese Frist wurde auf 14 Tage verlängert. Geltungsdauer dieser Ausnahmeregelung ist bis 30.9.2021.
Änderungsmöglichkeiten von falsch ausgestellten Rezepten
GKV-Rezepte mit Ausstellungsdatum: 18.2.2020 – 31.12.2020
Fehler auf einem Rezept können Therapeuten ohne Rücksprache mit dem Arzt selbst berichtigen und bis zum 30.9.21 zur Abrechnung einreichen – ausgenommen hiervon sind die Angaben:
- • Heilmittel nach Art des Kataloges
Weitere Bedingung für die selbstständige Korrektur ist außerdem, dass die Änderung auf der Rückseite des Rezeptes unten links kurz begründet und mit Datum und Handzeichen des Leistungserbringers versehen wird.• Hausbesuch
• Verordnungsmenge
GKV-Rezepte mit Ausstellungsdatum: 1.1.2021 – 30.9.2021
Der GKV-Spitzenverband wünscht sich von seinen Mitgliedskassen zwar, dass sie (bis auf Heilmittelart, Hausbesuch, Verordnungsmenge) nicht so streng prüfen sollen; wenn diese aber auf ihre bisher geschlossenen Rahmenverträge pochen und absetzen sollten, kann der GKV-Spitzenverband auch nichts machen. Er hat kein Durchgriffsrecht. Die Therapeuten sind (wieder einmal) dem Goodwill der Kassen ausgeliefert.
Änderungsmöglichkeiten von falsch ausgestellten BG-Rezepten
Änderungen auf einem BG-Rezept darf nur der Arzt vornehmen. Eine selbstständige Berichtigung durch den Therapeuten ist laut Auskunft der BG "nicht zulässig".
Entlassmanagement
Innerhalb des so genannten Entlassmanagements müssen Rezepte eigentlich innerhalb von sieben Tagen begonnen und innerhalb von zwölf Tagen abgeschlossen sein.
Zurzeit lauten die Fristen aber
Nota bene!- • Behandlungsbeginn: innerhalb von 14 Kalendertagen
Diese Regelung gilt so lange der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat – nach derzeitiger Lage also bis zum 30.6.2021• Gültigkeit: 21 Kalendertage
Bezüglich der Sonderregelungen im Entlassmanagement hat der GKV-Spitzenverband am 8. April eine Änderung publiziert. Die neuen Regelungen lauten:
- • Behandlungsbeginn: innerhalb von 7 Kalendertagen
Unterbrechungsfristen• Behandlungsende: innerhalb von 21 Kalendertagen nach der Entlassung
• Laufzeit der Regelung: bis 30.6.20211
GKV-Rezepte:
Die Regelung, wonach Verordnungen ihre Gültigkeit verlieren, wenn die Behandlung länger als 14 Kalendertage unterbrochen wird, wird bis 30.9.2021 ausgesetzt.
BG-Rezepte:
Die max. zulässige Unterbrechungsfrist beträgt 14 Tage.2 Diese Ausnahmeregelung gilt bis 30.9.2021.
Hygienepauschale
GKV-Rezepte:
1,50 Euro pro Verordnung. Diese Regelung gilt für alle Rezepte, welche bis 30.6.2021 mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.
BG-Rezepte:
Die Berufsgenossenschaften erstatten ebenfalls bis zum 30.6.2021 eine Hygienepauschale von 1,50 Euro pro Verordnung.
Privat-Rezepte:
Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) berichtete uns, dass er diesbezüglich noch berate. Er wolle uns aber nach Abschluss dieser Beratungen umgehend in Kenntnis setzen. Sobald wir mehr wissen, werden wir diesen Artikel aktualisieren.
update vom 7.4.21:
Mittlerweile hat sich der Verband entschieden. Sie erstatten weiterhin 1,50 Euro pro Behandlung. Diese Regelung ist befristet bis 30.6.2021.
Videobehandlung
GKV-Rezepte:
Sie ist in Sachen Physiotherapie für drei Heilmittel erlaubt:
- • Übungsbehandlung,
Voraussetzung ist natürlich, dass der Patient damit einverstanden ist und die Praxis über die erforderliche Ausstattung verfügt (vgl. unsere Meldung vom 1.4.2020). Geltungsdauer dieser Ausnahmeregelung: bis 30.09.2021• allgemeine KG und
• KG-Mukoviszidose.
BG-Rezepte
Videobehandlungen zu Lasten der Unfallversicherungen waren innerhalb des letzten Jahres möglich; mittlerweile ist diese Regelung ausgelaufen und wurde nicht verlängert.
Privat-Rezepte:
Videotherapeutische Behandlungen werden anerkannt und erstattet. Voraussetzung ist, dass die Videotherapie ausdrücklich zwischen Therapeut und Versichertem vereinbart wurde, sie für die Versorgung des Patienten im Einzelfall therapeutisch sinnvoll erscheint und für die Behandlung geeignet ist. Zudem sollte der behandelnde Arzt die Videotherapie auf der Verordnung befürworten, z.B. durch den Zusatz „ggf. auch per Videotherapie“.
Folge-Verordnung per Telefon
GKV-Rezepte:
Folgeverordnungen können nach telefonischer Anamnese ausgestellt und dem Patienten per Post zugeschickt werden. Geltungsdauer dieser Ausnahmeregelung ist bis 30.9.2021.
BG-Rezepte:
Wenn es für den Durchgangsarzt nachvollziehbar und plausibel ist, sind Folge-VO per Telefon bei BG-Rezepten möglich. Diese Regelung ist befristet bis zum 30.6.2021.
Präventionskurse online
Die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) hat im Rahmen der Coronapandemie erlaubt, Präventionskurse online durchzuführen (wir berichteten). Diese Ausnahmeregelung gilt nun lt. schriftlicher Auskunft der ZPP bis auf Widerruf über den 31.3.2021 hinaus.
Des Weiteren teilte uns die ZPP mit: "Die Umstellung auf Präsenzveranstaltungen wird zu gegebenem Zeitpunkt mit ausreichend zeitlichem Vorlauf über die Datenbank der Zentrale Prüfstelle Prävention an alle registrierten Anbieter kommuniziert." Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der ZPP .
Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)
Wer an leichten Atemwegserkrankungen leidet, kann telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Ebenfalls können niedergelassene Ärzte eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für weitere 7 Kalendertage telefonisch ausstellen. Diese Regelung gilt bis 30.6.2021.
Maskenpflicht
Dies kann von Bundesland zu Bundesland sehr verschieden sein, je nach Landesinfektionsschutzverordnung. Die einzelnen Länderinfektionsschutzverordnungen finden Sie über diese Webseite .
Coronatests für Therapeuten
Ein ähnlich föderaler Flickenteppich wie bei der Maskenpflicht herrscht bei den Testmöglichkeiten für Therapeuten. Wir empfehlen allen Therapeuten, sich mit der Kassenärztlichen Vereinigung ihres jeweiligen Bundeslandes in Verbindung zu setzen. Die Kontaktadressen finden Sie hier.
Impfen von Therapeuten
Wertvolle Informationen hierzu finden Sie in unserem Bericht vom 11. Februar 2021.
Fazit
Liefen die letzten Sonderregelungen fast einheitlich alle bis 31. März, spaltet es sich jetzt auf. Die eine Hälfte läuft bis bis 30. Juni, die andere bis 30. September. Für Therapeuten heißt es daher gut aufpassen - vielleicht hilft Ihnen ja dieser Artikel ein wenig dabei.
Bleiben Sie gesund!
Friedrich Merz / physio.de
1 update 30.4.2021:
In seinen Publikationen nennt der GKV-Spitzenverband (SpiBu) bisher immer als Enddatum der Regelung den 30.9.21. Dies steht aber im Widerspruch zu Beschlüssen des G-Ba. Auf Nachfrage von physio.de erklärte der SpiBu:"... der 30.06.2021 beim Entlassmanagement ist richtig [...]. Eine nochmalige Verlängerung ist wahrscheinlich. [...] Unsere Regelung ist in diesem Punkt insofern tatsächlich etwas ungenau formuliert. Wir werden die Frist zum Entlassmanagement bei nächster Gelegenheit nachpflegen, dafür aber nicht separat die Regelung aktualisieren."
2Im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es die seltenen Ausnahmefälle von sogenannten "durch den UV-Trägers genehmigten Dauerverordnungen" (z.B. bei Schädel-Hirn-Verletzten). Diese sind immer Einzelfallentscheidungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers und haben daher auch keinen besonderen Rezeptvordruck.
Für diese Fälle bleibt es bei der max. zulässigen Unterbrechung von 4 Wochen (28 Kalendertage).
AbrechnungCoronaGKVBerufsgenossenschaftPKVRezeptEntlassmanagementHygieneVideotherapieZPPPräventionskurseTelefonMaskenpflicht
Ist es sicher, dass die KV für PHYSIO-therapeuten diesbezüglich zuständig ist?
Als ich gerade auf die Internetseite der KV in Berlin gegangen bin, ist dort zu lesen, dass sie lediglich für niedergelassene Ärzte und PSYCHO-therapeuten zuständig ist?
Das Telefon bei denen war leider nicht besetzt und es gab auch keinen AB...
Und wie verhält es sich bei der Regelung mit den Tests eigentlich bei reinen Privatpraxen...? Ist an die auch gedacht worden oder nur an die Praxen mit Kassenzulassung?
Gefällt mir
Die meisten haben bereits einen Bereich für Nichtmitglieder eingerichtet. Dort musst du dich registrieren.
Guckst du für Berlin: Coronavirus (SARS-CoV-2): Registrierung bei der KV Berlin zur Abrechnungen von Leistungen nach TEstV
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Jeverland schrieb:
Ja. Die KVen sind für die Abrechnung der Tests zuständig.
Die meisten haben bereits einen Bereich für Nichtmitglieder eingerichtet. Dort musst du dich registrieren.
Guckst du für Berlin: Coronavirus (SARS-CoV-2): Registrierung bei der KV Berlin zur Abrechnungen von Leistungen nach TEstV
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Sissiphys schrieb:
@Jeverland Sehr schön! Vielen Dank für den Hinweis!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
berlinphysio schrieb:
@Jeverland weißt du vllt auch, wenn man sich da anmelden möchte, unter was für einem § wir als physios stehen?
Unsere KV hat dankeswerterweise eine Ausfüllhilfe für uns Heilmittelerbringer bereitgestellt.
Hier:
Link
Unter Punkt 7 und Punkt 7.2 auf Seite 3 und 4 stehen die nötigen Angaben.
Hoffe damit kannst du dann auch in Berlin etwas anfangen. hugging_face
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Jeverland schrieb:
@berlinphysio wir sind in Niedersachsen.
Unsere KV hat dankeswerterweise eine Ausfüllhilfe für uns Heilmittelerbringer bereitgestellt.
Hier:
Link
Unter Punkt 7 und Punkt 7.2 auf Seite 3 und 4 stehen die nötigen Angaben.
Hoffe damit kannst du dann auch in Berlin etwas anfangen. hugging_face
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
berlinphysio schrieb:
@Jeverland ich danke dir 😇
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Sissiphys schrieb:
Zu den Coronatests für Therapeuten:
Ist es sicher, dass die KV für PHYSIO-therapeuten diesbezüglich zuständig ist?
Als ich gerade auf die Internetseite der KV in Berlin gegangen bin, ist dort zu lesen, dass sie lediglich für niedergelassene Ärzte und PSYCHO-therapeuten zuständig ist?
Das Telefon bei denen war leider nicht besetzt und es gab auch keinen AB...
Und wie verhält es sich bei der Regelung mit den Tests eigentlich bei reinen Privatpraxen...? Ist an die auch gedacht worden oder nur an die Praxen mit Kassenzulassung?
Mein Profilbild bearbeiten