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VDAK-Verhandlungen: warum konnte der ZVK nicht zustimmen?
25.02.2002 • 0 Kommentare

Der ZVK, mitgliederstärkster Berufsverband der Physiotherapeuten, lehnt das nach 8 schwierigen Verhandlungsrunden einvernehmlich beschlossene Ergebnis über neue VDAK-Gebühren und einen neuen Rahmenvertrag ab.

Wenn dieser nicht unbedeutende Berufsverband sich zu dieser für alle Physiotherapie-Praxen in Deutschland weitreichenden Entscheidung bekennt, müssen wirklich wichtige Gründe vorliegen. Nur reifliche Überlegung, sorgfältiges Abwägen und viel Herzblut können die Grundlage dieser Ablehnung sein.

Da drängt es sich doch auf, einmal nach dem "Warum?" für diese Zustimmungsverweigerung zu fragen.
Einer der entscheidenden Gründe für die Ablehnung war die Problematik der Positionen D1 und D2, 2 Positionen, die nur von wenigen Praxen tatsächlich ausgeübt werden und wenn, dann nur bei einer geringen Zahl von Patienten. D1 und D2 sollten, wie in der am 05.02. geschlossenen Vereinbarung fixiert, um 1,53 Euro abgesenkt werden. Dies auf dem Hintergrund, dass die übrigen Positionen um 0,6 % erhöht werden und eine Angleichung der Ost-Preise auf 86% der West-Preise vorgenommen wird.
Nein, nein, nicht dieser Umstand ist der entscheidende Knackpunkt, sondern folgender:

Der ZVK meint, es nicht hinnehmen zu können, dass für die Abrechnung der Position D1 Manuelle Therapie und KG-Gerät zwingend vorgeschrieben werden. Das ist tatsächlich ein dicker Hammer. Wir erlauben uns allerdings den bescheidenen Hinweis, dass die ZVK-Kollegen schlicht einer Ente aufgesessen sind oder nicht richtig gelesen haben.

Sowohl in den Heilmittelrichtlinien, in den neuen Rahmenverträgen wie auch in der neuen Gebührenliste steht eindeutig, dass nur die Anforderungen für das obligatorische Heilmittel, also im Regelfall KG, erfüllt sein müssen. Die Zulassung für ergänzend aufgeführte Heilmittel muss nur dann vorhanden sein, wenn der Arzt dies ausdrücklich verordnet.

Ihr Lieben, si tacuisses…….

Ach, übrigens der ZVK-Landesverband Bayern hat doch im letzten Jahr tatsächlich (federführend für die Verbände) mit den Primärkassen vereinbart, dass für die Position D1 KG Gerät und manuelle Therapie erforderlich sind, und die Position D2 nur mit Behandlungsberechtigung für manuelle Lymphdrainage abgerechnet werden kann. (Man beachte: Von 18 von 21 D2-Heilmitteln im Heilmittelkatalog beinhalten gar keine Lymphrainage!)
Ob sich da wohl ein Übertragungssyndrom quer durch die ZVK-Republik ausbreitete?

Weitere Links zu diesem Thema:

Meldung vom 22.02.: ZVK lehnt Ergebnis der VDAK-Verhandlungen ab

Meinungen im Diskussionforum zu diesem Thema

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