Physiotherapeut (m/w/d) als neues
Teammitglied gesucht
Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir für sofort oder später
einen Physiotherapeuten (m/w/d) in
Voll- und/oder Teilzeit.
Unsere Behandlungsschwerpunkte
umfassen:
• Orthopädie,
Sportphysiotherapie
• medizinische Trainingstherapie
• Präventionskurse, Präventives
Rückentraining, Firmenfitness
• Osteopathie (Erw. / Kind /
Säugling)
• Behandlung stationärer
Patienten in der Bodensee
Sportklinik
• Frührehabilit...
Teammitglied gesucht
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Voll- und/oder Teilzeit.
Unsere Behandlungsschwerpunkte
umfassen:
• Orthopädie,
Sportphysiotherapie
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• Präventionskurse, Präventives
Rückentraining, Firmenfitness
• Osteopathie (Erw. / Kind /
Säugling)
• Behandlung stationärer
Patienten in der Bodensee
Sportklinik
• Frührehabilit...
Therapeuten laufen mittlerweile Gefahr, so langsam den Überblick zu verlieren. Damit dies nicht geschieht, haben wir die aktuell gültigen Sonderregelungen für Sie zusammengetragen.
Behandlungsbeginn
GKV-Rezepte:
Nach der neuen Heilmittelrichtlinie bis auf Weiteres nun 28 Tage
BG-Rezepte:
In „normalen“ Zeiten muss ein BG-Rezept innerhalb von sieben Tagen ab Ausstellungsdatum begonnen werden. Diese Frist wurde auf 14 Tage verlängert. Geltungsdauer dieser Ausnahmeregelung: bis 31.3.2021
Änderungsmöglichkeiten von falsch ausgestellten GKV-Rezepten
Ausstellungsdatum: 18.2.2020 – 31.12.2020
Fehler auf einem Rezept können Therapeuten bis 30.9.21 ohne Rücksprache mit dem Arzt selbst berichtigen – ausgenommen hiervon sind die Angaben:
- • Heilmittel nach Art des Kataloges
Weitere Bedingung für die selbstständige Korrektur ist außerdem, dass die Änderung auf der Rückseite des Rezeptes unten links kurz begründet und mit Datum und Handzeichen des Leistungserbringers versehen wird.• Hausbesuch
• Verordnungsmenge
Ausstellungsdatum: 1.1.2021 – 31.3.21
Der GKV-Spitzenverband wünscht sich von seinen Mitgliedskassen zwar, dass sie (bis auf Heilmittelart, Hausbesuch, Verordnungsmenge) nicht so streng prüfen sollen; wenn diese aber auf ihre bisher geschlossenen Rahmenverträge pochen und absetzen sollten, kann der GKV-Spitzenverband auch nichts machen. Er hat kein Durchgriffsrecht. Die Therapeuten sind (wieder einmal) dem Goodwill der Kassen ausgeliefert.
Änderungsmöglichkeiten von falsch ausgestellten BG-Rezepten
Änderungen auf einem BG-Rezept darf nur der Arzt vornehmen. Eine selbstständige Berichtigung durch den Therapeuten ist laut Auskunft der BG "nicht zulässig".
Entlassmanagement
Innerhalb des so genannten Entlassmanagements müssen Rezepte eigentlich innerhalb von sieben Tagen begonnen und innerhalb von zwölf Tagen abgeschlossen sein. Zurzeit lauten die Fristen aber:
Behandlungsbeginn: innerhalb von 14 Kalendertagen
Gültigkeit: 21 Kalendertage
Diese Regelung gilt so lange der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat. Dies tat er zuletzt am 18.11.2020 auf unbefristete Zeit.
Unterbrechungsfristen
GKV-Rezepte:
Die Regelung, wonach Verordnungen ihre Gültigkeit verlieren, wenn die Behandlung länger als 14 Kalendertage unterbrochen wird, wird bis 31.3.2021 ausgesetzt.
BG-Rezepte:
Die max. zulässige Unterbrechungsfrist beträgt 14 Tage.* Geltungsdauer dieser Ausnahmeregelung: bis 31.3.2021
Hygienepauschale
GKV-Rezepte:
1,50 Euro pro Verordnung. Diese Regelung gilt für alle Rezepte, welche bis 31.3.2021 mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.
BG-Rezepte:
Die Berufsgenossenschaften erstatten ebenfalls bis zum 31.3.2021 eine Hygienepauschale von 1,50 Euro pro Verordnung.
Privat-Rezepte:
Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) vermeldete, dass seine Mitglieder 1,50 Euro pro Behandlung erstatten werden. Diese Regelung gilt bis 31.3.2021.
Videobehandlung
GKV-Rezepte:
Sie ist in Sachen Physiotherapie für drei Heilmittel erlaubt:
- • Übungsbehandlung,
Voraussetzung ist natürlich, dass der Patient damit einverstanden ist und die Praxis über die erforderliche Ausstattung verfügt (vgl. unsere Meldung vom 1.4.2020). Geltungsdauer dieser Ausnahmeregelung: bis 31.3.2021• allgemeine KG und
• KG-Mukoviszidose.
BG-Rezepte
Videobehandlungen zu Lasten der Unfallversicherungen waren innerhalb des letzten Jahres möglich; mittlerweile ist diese Regelung ausgelaufen und wurde nicht verlängert.
Folge-Verordnung per Telefon
GKV-Rezepte:
Folgeverordnungen können nach telefonischer Anamnese ausgestellt und dem Patienten per Post zugeschickt werden.
Geltungsdauer dieser Ausnahmeregelung: bis 31.3.2021
BG-Rezepte:
Wenn es für den Durchgangsarzt nachvollziehbar und plausibel ist, sind Folge-VO per Telefon bei BG-Rezepten möglich. Diese Regelung ist befristet bis zum 31.3.2021.
Präventionskurse online
Die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) hat im Rahmen der Coronapandemie erlaubt, Präventionskurse online durchzuführen (wir berichteten). Diese Ausnahmeregelung gilt bis 31.3.2021. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der ZPP .
Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)
Wer an leichten Atemwegserkrankungen leidet, kann telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Ebenfalls können niedergelassene Ärzte eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für weitere 7 Kalendertage telefonisch ausstellen. Diese Regelung gilt ebenfalls bis 31.3.2021.
Maskenpflicht
Dies kann von Bundesland zu Bundesland sehr verschieden sein, je nach Landesinfektionsschutzverordnung. Die einzelnen Länderinfektionsschutzverordnungen finden Sie über diese Webseite .
Fazit
Wie Sie sehen können, scheinen sich die meisten der vielen Köche im Gesundheitswesen beim gemeinsamen Brei „Corona-Sonderregelungen für Physiotherapeuten“ so langsam auf den 31. März 2021 einzugrooven.
Und was ab dann wieder sein wird – nobody knows. physio.de wird Sie aber nicht im Stich lassen und weiter informieren.
Friedrich Merz / physio.de
*Im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es die seltenen Ausnahmefälle von sogenannten "durch den UV-Trägers genehmigten Dauerverordnungen" (z.B. bei Schädel-Hirn-Verletzten). Diese sind immer Einzelfallentscheidungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers und haben daher auch keinen besonderen Rezeptvordruck.
Für diese Fälle bleibt es bei der max. zulässigen Unterbrechung von 4 Wochen (28 Kalendertage).
CoronaAbrechnungGKVBerufsgenossenschaftRezeptEntlassmanagementHygienePKVVideotherapiePräventionskurseZPPMaskenpflicht
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Müssen Patienten auch in Rheinland-Pfalz medizinische Maske oder FFP2 Maske tragen, wenn sie zur Therapie kommen?
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evaroeder schrieb:
Vielen Dank, können sie mir auch sagen wie das mit der geänderten Maskenpflicht ist?
Müssen Patienten auch in Rheinland-Pfalz medizinische Maske oder FFP2 Maske tragen, wenn sie zur Therapie kommen?
Corona-Regeln im Überblick | rlp | Willkommen in Rheinland-Pfalz
gucken?
Ansonsten vielen Dank für den Trampelpfad im Dschungel
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Auch wenn nicht ich es bin, an den Du die Frage gestellt hast, magst Du hier
Corona-Regeln im Überblick | rlp | Willkommen in Rheinland-Pfalz
gucken?
Ansonsten vielen Dank für den Trampelpfad im Dschungel
Viele Grüße
Monika
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katrin52 schrieb:
Vielen Dank für die mal wieder knappe und übersichtliche Zusammenfassung!
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katrin52 schrieb:
In BaWü müssen die Patienten OP Masken oder FFP2 tragen
Danke für die Zusammenfassung!
Der Passus:
"Der GKV-Spitzenverband wünscht sich von seinen Mitgliedskassen zwar, dass sie (bis auf Heilmittelart, Hausbesuch, Verordnungsmenge) nicht so streng prüfen sollen; wenn diese aber auf ihre bisher geschlossenen Rahmenverträge pochen und absetzen sollten, kann der GKV-Spitzenverband auch nichts machen. Er hat kein Durchgriffsrecht. Die Therapeuten sind (wieder einmal) dem Goodwill der Kassen ausgeliefert."
bezieht sich, wenn ich es richtig verstehe, ausschliesslich auf Änderungsmöglichkeiten? (18.02.-31.12.20)
und unter Ausstellungsdatum: 1.1.2021 – 31.3.21
müsste stehen: hier gelten die neuen Heilmittelrichtlinien.
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https://www.physio.de/hmr/hmr20anlage3.pdf
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Geronimo schrieb:
Hier sollte doch die Anlage 3 gelten, hatte ich zumindest so verstanden....
https://www.physio.de/hmr/hmr20anlage3.pdf
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WinnieE schrieb:
Ja genau. Anlage 3 ist ja Bestandteil der neuen HMR
ich verstehe was Sie meinen. Einer der Grundlagen meiner Berichterstattung diesbezüglich ist der Punkt 4.2. folgender Veröffentlichung: Link
Ich habe dies jedenfalls so verstanden, wie ich es nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben habe.
Liebe Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
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Friedrich Merz schrieb:
Sehr geehrte(r) WinnieE,
ich verstehe was Sie meinen. Einer der Grundlagen meiner Berichterstattung diesbezüglich ist der Punkt 4.2. folgender Veröffentlichung: Link
Ich habe dies jedenfalls so verstanden, wie ich es nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben habe.
Liebe Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
Mal schauen, wie viel Ungereimtheiten dann noch in Verbindung mit den neuen Heilmittelrichtlinien übrig bleiben.
Lieben Dank für Ihre unermüdlichen Bemühungen und
beste Grüße (auch ans ganze Team)
Winnie
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WinnieE schrieb:
Grundsätzlich scheinen wir halt derzeit in einer Warteschleife zu hängen, bis die neuen RV gelten.
Mal schauen, wie viel Ungereimtheiten dann noch in Verbindung mit den neuen Heilmittelrichtlinien übrig bleiben.
Lieben Dank für Ihre unermüdlichen Bemühungen und
beste Grüße (auch ans ganze Team)
Winnie
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WinnieE schrieb:
@Friedrich Merz,
Danke für die Zusammenfassung!
Der Passus:
"Der GKV-Spitzenverband wünscht sich von seinen Mitgliedskassen zwar, dass sie (bis auf Heilmittelart, Hausbesuch, Verordnungsmenge) nicht so streng prüfen sollen; wenn diese aber auf ihre bisher geschlossenen Rahmenverträge pochen und absetzen sollten, kann der GKV-Spitzenverband auch nichts machen. Er hat kein Durchgriffsrecht. Die Therapeuten sind (wieder einmal) dem Goodwill der Kassen ausgeliefert."
bezieht sich, wenn ich es richtig verstehe, ausschliesslich auf Änderungsmöglichkeiten? (18.02.-31.12.20)
und unter Ausstellungsdatum: 1.1.2021 – 31.3.21
müsste stehen: hier gelten die neuen Heilmittelrichtlinien.
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kvet schrieb:
Warum lässt man diese Regeln nicht bis Ende des Jahres gelten. So schnell verlässt das Virus uns eh nicht.
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Schippi schrieb:
Wenn nirgendwo etwas steht,dann verhalte ich mich wie immer, op-maske oder ffp2 Maske,
Ich hatte das Problem in RLP auch dass nirgends was steht! Hab mich direkt ans Ministerium gewandt und die haben tatsächlich geantwortet! Wenn’s nicht in der Verordnung steht ist es nicht Bußgeld relevant aber es obliegt der Praxis selbst darauf zu bestehen, dass medizinische Maske bzw. FFP2 getragen wird?♀️
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evaroeder schrieb:
Hallo,
Ich hatte das Problem in RLP auch dass nirgends was steht! Hab mich direkt ans Ministerium gewandt und die haben tatsächlich geantwortet! Wenn’s nicht in der Verordnung steht ist es nicht Bußgeld relevant aber es obliegt der Praxis selbst darauf zu bestehen, dass medizinische Maske bzw. FFP2 getragen wird?♀️
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mw80 schrieb:
Weiß jemand wie es mit der mediz. Maskenpflicht für die Physio in Sachsen ausschaut! Nirgends steht was....
Ihr seid einfach prima!
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Friedrich Merz schrieb:
Vielen Dank, Ihr Lob ist Balsam auf die Seele eines Redakteurs :wink:
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kroetzi schrieb:
Super danke für die Ergänzungen zur BG.
Ihr seid einfach prima!
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-else- schrieb:
Klasse diese Zusammenfassung. Sie bringt ein wenig Licht ins Dunkle :wink:
eine super Sache die Zusammenfassung, es ist derzeit wirklich nicht einfach den Überblick zu behalten. Danke, danke!
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Andreas Haus schrieb:
Hallo,
eine super Sache die Zusammenfassung, es ist derzeit wirklich nicht einfach den Überblick zu behalten. Danke, danke!
:relaxed:
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Frank Fuhrmann schrieb:
Sehr gut , besten Dank
:relaxed:
Mfg
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birke1904 schrieb:
Hallo, im letzten Newsletter bzw. auf der Website ist als Möglichkeit zur Änderung der VO das Datum 30.09.2021 als Zeitraum angegeben. Ist dies ein Schreibfehler?
Mfg
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