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ARGE
Erleichterte Zulassung
Die Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen (ARGEn) haben zum 1.9.2019 ihre Arbeit aufgenommen.
04.09.2019 • 0 Kommentare

Das im letzten März verabschiedete Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) war wohl eines der wichtigsten Gesetze für Heilmittelerbringer in den letzten Jahrzehnten – wurde darin doch Etliches an Neuerungen/Verbesserungen und der dazugehörige Zeitrahmen beschlossen. Eine dieser Neuerungen waren die bundesweit einheitlichen Höchstpreise zum 1. Juli diesen Jahres.

Eine weitere Vereinfachung sind die nun zum 1. September 2019 gegründeten Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen (ARGEn).
Musste bisher ein Praxisneugründer seinen Antrag auf Zulassung bei bis zu vier verschiedenen Stellen einreichen, gibt es zukünftig für ihn nur noch eine einzige Anlaufstelle: die ARGE im jeweiligen Bundesland.
Ferner sind die ARGEn auch zuständig für alle Änderungen der bisherigen Zulassung, z.B. Anmeldung von Mitarbeitern, Praxisverlegungen oder Praxisübernahmen.

Die für Sie zuständige ARGE finden Sie hier.

Noch ein kurzer Ausblick auf die nächsten Meilensteine des TSVG:
- 15.11.2019: Einrichtung einer Schiedsstelle
- 01.07.2020: bundesweit einheitliche Rahmenverträge für alle HME
- 15.11.2020: Blanko-Verordnung in der Regelversorgung

Freuen wir uns darauf.

Friedrich Merz / physio.de

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