Zur Verstärkung unserer Fakultät
für Therapiewissenschaften im
Studiengang und der
Ambulanz Physiotherapie suchen wir
zum 01.12.2024 (ggf. 01.01.2025)
einen Physio -
therapeuten w/m/d in Vollzeit (auch
Teilzeit möglich). Die Stelle ist
zunächst auf 2 Jahre
befristet.
Wir bieten:
- Spannendes und
abwechslungsreiches Aufgabengebiet
mit Eigenverantwortung an einer
wachsenden, internatio...
für Therapiewissenschaften im
Studiengang und der
Ambulanz Physiotherapie suchen wir
zum 01.12.2024 (ggf. 01.01.2025)
einen Physio -
therapeuten w/m/d in Vollzeit (auch
Teilzeit möglich). Die Stelle ist
zunächst auf 2 Jahre
befristet.
Wir bieten:
- Spannendes und
abwechslungsreiches Aufgabengebiet
mit Eigenverantwortung an einer
wachsenden, internatio...
Eine weitere Vereinfachung sind die nun zum 1. September 2019 gegründeten Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen (ARGEn).
Musste bisher ein Praxisneugründer seinen Antrag auf Zulassung bei bis zu vier verschiedenen Stellen einreichen, gibt es zukünftig für ihn nur noch eine einzige Anlaufstelle: die ARGE im jeweiligen Bundesland.
Ferner sind die ARGEn auch zuständig für alle Änderungen der bisherigen Zulassung, z.B. Anmeldung von Mitarbeitern, Praxisverlegungen oder Praxisübernahmen.
Die für Sie zuständige ARGE finden Sie hier.
Noch ein kurzer Ausblick auf die nächsten Meilensteine des TSVG:
- 15.11.2019: Einrichtung einer Schiedsstelle
- 01.07.2020: bundesweit einheitliche Rahmenverträge für alle HME
- 15.11.2020: Blanko-Verordnung in der Regelversorgung
Freuen wir uns darauf.
Friedrich Merz / physio.de
TSVGZulassungExistenzgründungARGEGKV
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