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Die Top Ten
Der häufigste Grund für Absetzungen ist die Nichtbeachtung des Behandlungsbeginns. Während vor der Einführung des BRV, neben der regulären Beginnfrist, noch eine „späterer Behandlungsbeginn“ angegeben werden konnte, ist dies mittlerweile nicht mehr möglich. Regulär muss eine Verordnung binnen 28 Tagen ab Ausstellung begonnen werden. Ist das entsprechende Kreuz „dringender Behandlungsbedarf“ gesetzt, verkürzt sich die Frist auf 14 Tage.
Nach beenden der Behandlungsserie müssen die Verordnungen innerhalb von neun Monaten dem Kostenträger (GKV) zur Abrechnung vorgelegt werden. Diese Frist beginnt nicht tagesgenau, sondern mit Ablauf des Monats in dem die letzte Behandlung stattgefunden hat.
Die Regelung zur gleichzeitigen Durchführung mehrerer Verordnungen ist im BRV unmissverständlich. Behandlungen verschiedener HMV dürfen nur dann parallel laufen, wenn sie nicht identisch sind (BRV §3 Abs. 9). Sie müssen sich mindestens im ICD-10-Code (ggf. inkl. Zusatzkennzeichen der Lokalisation) oder der Diagnosegruppe voneinander unterscheiden.
Sind PatientInnen laut dem Vermerk auf der HMV von der Zuzahlung befreit, ist dies für die Praxis und auch die GKV bindend. Ist das Kreuz bei „zuzahlungspflichtig“ gesetzt, doch die Person legt einen Befreiungsausweis vor, sollte dieser kopiert und gut verwahrt werden, um ihn bei Bedarf der GKV vorzeigen zu können. Hier ist außerdem zu bedenken, dass die Zuzahlung zum ersten, spätestens aber zum zweiten Termin einzuziehen ist. Nur wenn diese Vorgabe strikt eingehalten wird, kann bei Säumnis der PatientInnen die Summe der Krankenkasse in Rechnung gestellt werden.
Die Höchstmenge von Behandlungen auf einer Verordnung darf nicht überschritten werden. Diese liegt regulär bei sechs (ZN-Diagnosegruppe bei zehn) Einheiten. Ist auf einer HMV eine höhere Anzahl angegeben, muss die Behandlungsserie entsprechend der Höchstmenge beendet werden. Dies muss vorher nicht durch die verordnende Person geändert werden. Ausnahmen hiervon stellen der Langfristiger Heilmittelbedarf (LHMB) und der Besonderer Verordnungsbedarf (BVB) dar. Hier berechnet sich die maximale Anzahl aus der Frequenz (bei Frequenzspanne die höchste) und dem Faktor 12 (wir berichteten).
Es dürfen nur diejenigen Leistungen abgegeben und abgerechnet werde, die durch ÄrztInnen verordnet wurden. Auf der Rückseite sind diese entsprechend zu vermerken. Abkürzungen sind erlaubt, müssen aber dem „Verzeichnis der gebräuchlichen Abkürzungen im Heilmittelkatalog“ entsprechen.
Einen Streitfall stellt das Kürzel "HB" für Hausbesuch dar. Dies findet sich in der Tat nicht im "Verzeichnis der gebräuchlichen Abkürzungen" und Verordnungen wurden in der Vergangenheit aus diesem Grunde immer wieder abgesetzt. Ein kurzer Verweis auf die Anlage 2 Abschnitt B des Rahmenvertrages "half" diesbezüglich jedoch des Öfteren; spricht der GKV-Spitzenverband dort doch selbst von „HB“.
Leistungen die einer Zusatzqualifikation (MT, MLD, Neuro, KGG) bedürfen, können ausschließlich von Personen mit einem entsprechenden Zertifikat abgeleistet werden. Sollte eine Anpassung erforderlich sein, muss dies durch erneute Unterschrift durch die ÄrztInnen mit Änderungsdatum korrigiert werden.
In der Anlage 3 der Heilmittelrichtlinie (HMR) findet sich eine leicht verständliche Tabelle mit den Vorgaben zur Korrektur von Heilmittelverordnungen. Ist eine Änderung nur durch die ÄrztInnen möglich, ist das Datum der Änderung neben der Unterschrift zu vermerken. Ein Stempel ist nicht erforderlich. Zu bedenken ist hier außerdem, dass einige Punkte der HMV vor Beginn der Behandlungsserie korrigiert werden müssen.
Wie in Punkt 3 aufgegriffen, dürfen Verordnungen nicht parallel durchgeführt werden. Dies gilt auch für nur teilweise zeitliche Überschneidungen von Rezept und Folgerezept. Gleichzeitig ist zu bedenken, dass es unzulässig ist, eine Verordnung vorzeitig abzubrechen, weil eine neue HMV vorliegt und diese sonst nicht in der Frist zum Behandlungsbeginn (Punkt 1) gestartet werden könnte (BRV §7 Abs.5).
Ein Hausbesuch darf nur dann durchgeführt und abgerechnet werden, wenn dies durch die verordnenden ÄrztInnen entsprechend angekreuzt wurde. Es gibt allerdings drei verschiedene HB-Positionen:
• Hausbesuch in Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege (X9922)
• Hausbesuch pauschal inkl. Fahrtkosten (X9933) und
• Hausbesuch in einer soz. Einrichtung, pauschal inkl. Fahrtkosten je Patient (X9934)
Die Vergütung der einzelnen Positionen finden Sie hier.
Unberechtigte Absetzungen
Die thevea bezog sich bei ihren Ausführungen explizit auf gerechtfertigte Absetzungen. Sollte eine solche im Briefkasten landen, gilt es zu prüfen, ob eine nachträgliche „Heilung“ möglich ist.
Denn viele Praxen leiden unter sogenannten ungerechtfertigten Kürzungen. Ein Widerspruch ist hierbei nicht Pflicht, beschleunigt aber das Verfahren deutlich. Wird die gesetzliche Zahlungsfrist von 21 Tagen dadurch verletzt, dürfen die Praxen eine zusätzliche Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro erheben. Außerdem sind nach vollständiger Auszahlung noch Zinserhebungen mit neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gestattet.
Typische Gründe für ungerechtfertigte Absetzungen sind die angebliche Nichteinhaltung der Unterbrechungsfristen. Laut BRV sollen die Termine die mehr als 14 Tage auseinander liegen mit einem der Kürzel "T", "F" oder "K" (BRV §7 Abs. 3a) markiert werden. Allerdings ist ein Fehlen dieser kein Absetzungsgrund. Nachzulesen ist das im Rahmenvertrag in der Anlage 3a unter Punkt 5) o. Dort steht wörtlich: "Fehlen die Kürzel ('F', 'K' und 'T'), führt dies innerhalb der Laufzeit der Verordnung [...] nicht zu einer Absetzung oder zu einer Korrekturanforderung."
Aber auch Absetzungen, weil angeblich gleichzeitig mehrere Verordnungen parallel durchgeführt wurden kommen vor. Hier gilt allerdings, dass die HMVs absolut identische ICD-10-Codes und Diagnosegruppen haben müssen. Weicht der ICD auch nur in einer Zahl ab, stellen die Rezepte unterschiedliche Verordnungsfälle dar und sind parallel durchführbar. Ebenfalls versuchen sich manche GKVen widerrechtlich auf eine angebliche „Zwölfwochenfrist“ bei LHMB/BVB zu beziehen. Allerdings gilt bei Verordnungen mit mehr als sechs Einheiten eine Frist von sechs Monaten ab dem Tag der ersten Behandlung.
Besonderheiten beim Entlassmanagement
Die oben aufgeführten Fristen und Regeln beziehen sich auf die regulären HMVs. Für das Entlassmanagement gelten gesonderte Regeln, die zu bedenken und hier zu finden sind.
Der Bundesrahmenvertrag, seine Anlagen sowie die Heilmittelrichtlinie mit dem -katalog stellen die Rechtsgrundlage für alle Praxen mit GKV-Zulassung dar. Diese sollten alle InhaberInnen und Leitungen in den wichtigsten Eckpunkten kennen, um gerechtfertigten Absetzungen zu entgehen und bei ungerechtfertigten Kürzungen schnell reagieren zu können. Wer seine Kenntnisse wieder etwas auffrischen möchte, dem seien folgende zwei Artikel empfohlen:
Anmerkung des Autors• Neue Heilmittel-Richtlinie ab 2021 – im Volltext
• Der neue bundesweit einheitliche Rahmenvertrag
Dieser Artikel greift nicht alle Eckpunkte der Gesetze zur Durchführung und Abrechnung von Leistungen der Physiotherapie mit den Kostenträgern auf. Maßgeblich sind der BRV und die HMR.
Martin Römhild / physio.de
In einer älteren Version des Artikels war lediglich von zwei statt drei verschiedenen Hausbesuchspositionen die Rede. Wir haben den Fehler korrigiert und bitten um Entschuldigung.
update Dezember 2023
Viel Diskussion gibt es immer wieder über die Verwendung der sog. "Gänsefüßchen". Daher sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass hierzu in dem eigens erstellten Fragen-Antwort-Katalog zur Einführung des neuen Rezeptvordruckes Folgendes steht:
"Ist vertraglich nichts Anderes geregelt, so muss die Maßnahme eindeutig beschrieben sein z.B. 'Sprachtherapie – 30'. Soweit es Maßnahmen Abkürzungen aus dem Heilmittel-Katalog z.B. „KMT“ gibt, können diese genutzt werden. Ab der zweiten Einheit können Wiederholungszeichen genutzt werden."
AbsetzungenAbrechnungHeilmittelrichtlinieRahmenvertragEntlassmanagementHausbesuche
heilbar aber ärgerlich!!
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Dass „ET“ für „außerirdische Lebensform“ steht und nicht als Heilmittel gelistet ist, ist doch klar. Akademisch wird es, wenn „Wärmetherapie“ ohne nähere Spezifikation auf dem Rezept steht. Es gibt auch für Wärmetherapie keine gebräuchlichen Abkürzungen.
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Wintermöwe schrieb:
@Corinna6979 Damit darfst Du denjenigen auf die Schultern klopfen, die behaupten, dass Sie mit dem neuen Rahmenvertrag die Situation wesentlich verbessert hätten.
Dass „ET“ für „außerirdische Lebensform“ steht und nicht als Heilmittel gelistet ist, ist doch klar. Akademisch wird es, wenn „Wärmetherapie“ ohne nähere Spezifikation auf dem Rezept steht. Es gibt auch für Wärmetherapie keine gebräuchlichen Abkürzungen.
Mann muss sie nur lesen und im Alltag beherzigen.
Und ja, es gibt an der ein oder andere Stelle Regeln, die eindeutig noch Verbesserungswürdig sind. Hier laufen zum Teil auch klagen gegen den Schiedssprüche vor dem LSG Berlin, die noch im trägen Justizsystem fest hängen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Wintermöwe Ich weiss nicht, wie lange du schon dabei bist. Die Vertragssituation hat sich tatsächlich wesentlich verbessert! Gegenüber früher gibt es jetzt (bis auf wenige Ausnahmen) klare Regeln. Es gibt für beide (!) Parteien heute nur noch wenig rein willkürliche sowie rechtlich fragwürdige Interpretationsspielräume.
Mann muss sie nur lesen und im Alltag beherzigen.
Und ja, es gibt an der ein oder andere Stelle Regeln, die eindeutig noch Verbesserungswürdig sind. Hier laufen zum Teil auch klagen gegen den Schiedssprüche vor dem LSG Berlin, die noch im trägen Justizsystem fest hängen.
Es wäre schon wünschenswert, dass man als Verband offen zugibt, dass man etwas erreicht hat, aber es noch ein weiter Weg ist bis man einen tragbaren Zustand erreicht hat.
Neben so Themen wie ET ist doch bspw. das Verordnungsmuster an und für sich eine Fehlkonstruktion.
Was ist der Hintergrund für die vielen Varianten (mit Barcode, ohne Barcode) ?
Was ist mit Videotherapie und Blanko-VO passiert? Was ist mit dem Thema, dass plötzlich Problemfelder aufgemacht werden, die vorher nie Probleme waren?
Zu vielen Themen gibt es keine Auskunft oder Antworten wie „Die Erde ist eine Scheibe.“
Viele Dinge, die als juristisch eindeutig gehandelt werden, sind dann doch nicht juristisch eindeutig.
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Wintermöwe schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Es wäre schon wünschenswert, dass man als Verband offen zugibt, dass man etwas erreicht hat, aber es noch ein weiter Weg ist bis man einen tragbaren Zustand erreicht hat.
Neben so Themen wie ET ist doch bspw. das Verordnungsmuster an und für sich eine Fehlkonstruktion.
Was ist der Hintergrund für die vielen Varianten (mit Barcode, ohne Barcode) ?
Was ist mit Videotherapie und Blanko-VO passiert? Was ist mit dem Thema, dass plötzlich Problemfelder aufgemacht werden, die vorher nie Probleme waren?
Zu vielen Themen gibt es keine Auskunft oder Antworten wie „Die Erde ist eine Scheibe.“
Viele Dinge, die als juristisch eindeutig gehandelt werden, sind dann doch nicht juristisch eindeutig.
Es wurde eine neue Abrechnungsnummer für Kurzzeitpflege ins Leben gerufen, aber wo bitte schön findet sie statt?..natürlich in sozialen Einrichtungen.. demzufolge wird uns nur dem nach gezahlt..
Auf Anfrage wozu wir dann diese Nummer brauchen!…keine Antwort
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Andretta schrieb:
@Wintermöwe sollte das jemals passieren, dass die Großen sich Fehler eingestehen, kommt eher der Nicolaus zu dir nach Hause.
Es wurde eine neue Abrechnungsnummer für Kurzzeitpflege ins Leben gerufen, aber wo bitte schön findet sie statt?..natürlich in sozialen Einrichtungen.. demzufolge wird uns nur dem nach gezahlt..
Auf Anfrage wozu wir dann diese Nummer brauchen!…keine Antwort
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Andretta Sorry, ist nicht richtig. Bei Patienten in der Kurzzeitpflege steht die Wohnadresse des Patienten auf der VO, nicht die Adresse des Heims. Die neue Position wird bei uns ohne jegliche Schwierigkeiten gezahlt.
Sämtliche GKV-Formulare werden in der sog. Formularkommission "am grünen Tisch" festgelegt. Hieran sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich die GKV und die KBV beteiligt.
Bei der Finanzierung der Videotherapie gab es bezüglich der Finanzierung eine grundsätzlich Einigung, bis die GKV sich einseitig der Unterschrift (bis heute) verweigert hat. Bei der Blanko Verordnung verhält es sich nicht anders. Auch hier verweigert sich die GKV bis heute jeglichen konstruktiven Verhandlungen. Hättest du auf den Verbandswebseiten oder zunm Teil hier auf physio.de nachlesen können. Auch der Unfrieden sowie die strittigen Punkte sind dort öffentlich angesprochen worden.
Wenn eine Partei sich wie ein bockiges Kleinkind oder überheblich benimmt und auf stur schaltet, sind Verhandlungen fast unmöglich.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Wintermöwe Es wäre schön, wenn du dich einfach mal vorher richtig informieren würdest, bevor du etwas raus hautst. Schon seit der Einführung des deutschen Gesundheitssystems liegt die Gewaltenteilung bei den Kassen und den Ärzte. Alle andere Beteiligten haben nichts zu sagen.
Sämtliche GKV-Formulare werden in der sog. Formularkommission "am grünen Tisch" festgelegt. Hieran sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich die GKV und die KBV beteiligt.
Bei der Finanzierung der Videotherapie gab es bezüglich der Finanzierung eine grundsätzlich Einigung, bis die GKV sich einseitig der Unterschrift (bis heute) verweigert hat. Bei der Blanko Verordnung verhält es sich nicht anders. Auch hier verweigert sich die GKV bis heute jeglichen konstruktiven Verhandlungen. Hättest du auf den Verbandswebseiten oder zunm Teil hier auf physio.de nachlesen können. Auch der Unfrieden sowie die strittigen Punkte sind dort öffentlich angesprochen worden.
Wenn eine Partei sich wie ein bockiges Kleinkind oder überheblich benimmt und auf stur schaltet, sind Verhandlungen fast unmöglich.
Gewaltenteilung bei Kassen und Ärzten - GKV-Formularkommission:
Die Aussage stimmt meiner Meinung nach nicht ganz so wie es hier dargestellt wird.
Das Leistungserbringerkürzel konnte auch von den Physio-Verbänden wegverhandelt werden. An der Variantenvielfalt des Muster13-Formulars hat aber niemand gedacht. Operativ und bzgl. Digitalisierung ist das ein Riesen-Hemmschuh, wenn Arztpraxen mit einem Nadeldrucker auf ein Rezept ohne Barcode neben die Kästchen drucken.
Das schafft höchstens Vorteile für große Praxen, die Rezeptionskräfte damit auslasten, sich um so einen Murks zu kümmern. Alle Kleinpraxen können sich um diese Themen nach Feierabend kümmern.
Videotherapie: hier gab es schon Informationen seitens Verbänden und eine Kooperation eines Verbands mit einem Anbieter bevor es überhaupt eine unterschriebene Vereinbarung der GKV gab. Auch diese Darstellung stimmt so nicht ganz. Es wurde schon eine Einigung von Physio-Seite kommuniziert bevor es diese gab. Das hat sich erst Monate später herausgestellt, nachdem keiner mehr darüber geschrieben hat.
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Wintermöwe schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Gewaltenteilung bei Kassen und Ärzten - GKV-Formularkommission:
Die Aussage stimmt meiner Meinung nach nicht ganz so wie es hier dargestellt wird.
Das Leistungserbringerkürzel konnte auch von den Physio-Verbänden wegverhandelt werden. An der Variantenvielfalt des Muster13-Formulars hat aber niemand gedacht. Operativ und bzgl. Digitalisierung ist das ein Riesen-Hemmschuh, wenn Arztpraxen mit einem Nadeldrucker auf ein Rezept ohne Barcode neben die Kästchen drucken.
Das schafft höchstens Vorteile für große Praxen, die Rezeptionskräfte damit auslasten, sich um so einen Murks zu kümmern. Alle Kleinpraxen können sich um diese Themen nach Feierabend kümmern.
Videotherapie: hier gab es schon Informationen seitens Verbänden und eine Kooperation eines Verbands mit einem Anbieter bevor es überhaupt eine unterschriebene Vereinbarung der GKV gab. Auch diese Darstellung stimmt so nicht ganz. Es wurde schon eine Einigung von Physio-Seite kommuniziert bevor es diese gab. Das hat sich erst Monate später herausgestellt, nachdem keiner mehr darüber geschrieben hat.
Barcode: ist auch nicht unser Problem. Da sind bislang nur die Ärzte involviert. Auch ist die Barcode bis heute nicht pflicht und für uns (noch) ohne jegliche Relevanz. Daher weiß ich nicht, warum das für dich überhaupt ein Problem darstellt. Und Variantenvielfalt? Es gibt nur 2 offizielle Varianten (ein gedrucktes und ein blanko Formular), wie von der GKV und KBV festgelegt.
Videotherapie: Die vermeintliche Einigung zur Finanzierung wurde nur von einem Verband (ZVK) voreilig und falsch kommuniziert. Alle andere Verbände haben zu der Finanzierung damals gar nichts kommuniziert, weil der diesbezüglichen Vertrag, wie von mir dargestellt, seitens der GKV gar nicht erst unterschreiben wurde. Und zumindest mein Verband hat mehrfach darüber berichtet, dass eine Einigung / Unterschrift weiterhin nicht in Sicht ist. Abgesehen davon, du kannst ja eine Videotherapie durchführen und abrechnen. Ist im BRV drin (§ 7a) und die Anlage 8 beschreibt die technisch Anforderungen. Dazu gibt es auch Positionsziffern für die Abrechnung. Es gibt lediglich weiterhin keine Einigung bezüglich der Finanzierung der technischen Ausstattung für Videotherapie bzw. zu der Auszahlung der Pauschalen.
Noch einmal: informiere dich richtig, bevor du hier etwas raus hautst, was nur halb oder gar nicht stimmt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Wintermöwe Formular: Das Formular wurde OHNE Beteiligung der Therapeuten-Verbände erstellt. Ist alles Bestandteil des Bundesmantelvertrages KBV - Bundesmantelvertrag (BMV) Anlagen 2, 2a und 2b. Die Spalte "Leistungserbringerkürzel" ist ja auch weiterhin darauf. Lediglich das Befüllen der Spalte konnte im nachhinein bei den verschiedene Verhandlungen zu den neuen BRVn zum Teil "wegverhandelt" werden (das heutige Formular wurde zu diesem Zeitpunt schon länger in der Praxis verwendet).
Barcode: ist auch nicht unser Problem. Da sind bislang nur die Ärzte involviert. Auch ist die Barcode bis heute nicht pflicht und für uns (noch) ohne jegliche Relevanz. Daher weiß ich nicht, warum das für dich überhaupt ein Problem darstellt. Und Variantenvielfalt? Es gibt nur 2 offizielle Varianten (ein gedrucktes und ein blanko Formular), wie von der GKV und KBV festgelegt.
Videotherapie: Die vermeintliche Einigung zur Finanzierung wurde nur von einem Verband (ZVK) voreilig und falsch kommuniziert. Alle andere Verbände haben zu der Finanzierung damals gar nichts kommuniziert, weil der diesbezüglichen Vertrag, wie von mir dargestellt, seitens der GKV gar nicht erst unterschreiben wurde. Und zumindest mein Verband hat mehrfach darüber berichtet, dass eine Einigung / Unterschrift weiterhin nicht in Sicht ist. Abgesehen davon, du kannst ja eine Videotherapie durchführen und abrechnen. Ist im BRV drin (§ 7a) und die Anlage 8 beschreibt die technisch Anforderungen. Dazu gibt es auch Positionsziffern für die Abrechnung. Es gibt lediglich weiterhin keine Einigung bezüglich der Finanzierung der technischen Ausstattung für Videotherapie bzw. zu der Auszahlung der Pauschalen.
Noch einmal: informiere dich richtig, bevor du hier etwas raus hautst, was nur halb oder gar nicht stimmt.
… ich sprach sogar mit Herr'n Thieme über das Thema
die Antwort lautete
sofern ein Pat im Heim ist, soz Berechnung
trotz private Adresse !!!
[mention]Lars van Ravenzwaaij">
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Andretta schrieb:
da würde ich mal sagen, Glück gehabt Herr Kollege!!!… mir wurde es nicht gleich abgezogen sondern zurück gefordert. Daraufhin habe ich mit dem Vpt gesprochen und auch die sagten,"Pat befindet sich in einer soz Einrichtung!! Wozu dann die neue Pos Nr ?
… ich sprach sogar mit Herr'n Thieme über das Thema
die Antwort lautete
sofern ein Pat im Heim ist, soz Berechnung
trotz private Adresse !!!
[mention]Lars van Ravenzwaaij">
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Problem beschreiben
Corinna6979 schrieb:
Ich hatte bei der letzten Abrechnung eine Absetzung wegen der Abkürzung ET die ich wie schon 20 Jahre vorher hinten vermerkt habe. Es wäre keine übliche Abkürzung und es gibt über die ergänzenden Heilmittel keine offizielle Liste für Abkürzungen!
heilbar aber ärgerlich!!
Ich bin auch selbständig, der Papierkram wird immer mehr...Datenschutz, Patientenbogen und Verträge, Ausfallgebühren usw. ----da ist die Akte schon mal voll und dick. Dann ständige vom VPT neue oder andere Änderungen ( auch die sind teurer geworden), dann Noventi angeschlagen und macht mega schlechte Arbeit und als "DANKESCHÖN" gibts ne Preiserhöhung für die Software( die ich auch nicht wollte ). Dann biste schon mal richtig verärgert. Man schaut nach neuer Software und nach neuen Abrechnungsstellen....das dauert Wochen und ist nicht einfach....nebenbei gehen wir ja auch noch arbeiten und haben Pflichten gegenüber den Angestellten, Verträgen , Fortbildungen und dem Finanzamt. Und dann "FREU" ich mich jetzt schon auf die DIGITALISIERUNG 2026---die macht nichts besser und einfacher....noch mehr Arbeit, Nerven und Stress.....auch schön wenn dann der Strom mal weg ist....wie bekomme ich dann die Unterschrift vom Patienten nach ???
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sollen die Verbandsfunktionäre doch mal selbst in die Praxen kommen und der Realität ins Auge schauen statt in jedem zweiten Satz sich Lob für gute Leistungen auszusprechen.
Das mit der Noventi wird mehr Domino-Effekte haben als allen recht ist, inkl. der GKV. Der Verband ist ja fein raus, denn „ist dein privater Vertrag mit Noventi“.
Dass ein Verband mit diesem Unternehmen Kooperationen hat und Videotherapie auch in Kooperation angeboten hat, davon weiß man jetzt so wenig wie Olaf Scholz sich erinnern kann.
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Wintermöwe schrieb:
Genau das denk ich mir auch:
sollen die Verbandsfunktionäre doch mal selbst in die Praxen kommen und der Realität ins Auge schauen statt in jedem zweiten Satz sich Lob für gute Leistungen auszusprechen.
Das mit der Noventi wird mehr Domino-Effekte haben als allen recht ist, inkl. der GKV. Der Verband ist ja fein raus, denn „ist dein privater Vertrag mit Noventi“.
Dass ein Verband mit diesem Unternehmen Kooperationen hat und Videotherapie auch in Kooperation angeboten hat, davon weiß man jetzt so wenig wie Olaf Scholz sich erinnern kann.
aber davon wollen die da oben nichts hören..
Ich.. was machen wir wenn Stromausfall oder eine Softwareaktualisierung Probleme mit Drucker und co schaffen?
Antwort von Noventi..
dafür gibts Möglichkeiten..
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Andretta schrieb:
Mir ganz aus der Seele geschrieben..
aber davon wollen die da oben nichts hören..
Ich.. was machen wir wenn Stromausfall oder eine Softwareaktualisierung Probleme mit Drucker und co schaffen?
Antwort von Noventi..
dafür gibts Möglichkeiten..
Statt zu motzen, könntest du dich auch selbst aktiv beteiligen. Es gibt ein schönes Sprichwort aus der Seefahrt: "Der beste Kapitän steht immer am Wall." 😒
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Wintermöwe Nur mal so nebenbei, fast alle derzeitigen Verbandsfunktionäre führen nebenbei ais PI eine Praxis. Glaubst du wirklich, die kennen den Alltag nicht aus eigener Erfahrung?
Statt zu motzen, könntest du dich auch selbst aktiv beteiligen. Es gibt ein schönes Sprichwort aus der Seefahrt: "Der beste Kapitän steht immer am Wall." 😒
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liane163 schrieb:
@Andretta wenn die Technik kaputt geht, kommt keiner innerhalb von 24h und macht das wieder ganz. d.h. ...... wieder NACHARBEIT
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Wintermöwe schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ja, mach ich dann, wenn alle 4 +x Verbände fusioniert sind. Sonst wird mir das zu anstrengend.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Wintermöwe
Wintermöwe schrieb am 19.11.2023 14:07 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij Ja, mach ich dann, wenn alle 4 +x Verbände fusioniert sind. Sonst wird mir das zu anstrengend. Dann kannst du bis Sankt-Nimmerlein warten. grimacing Die mal angedachte Fusion zwischen ZVK und VPT ist ja schon gescheitert.
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liane163 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij die kochen alle ihr eigenes Süppchen
Oder warum ist die angedachte Fusion sonst wohl gescheitert?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@liane163
liane163 schrieb am 20.11.2023 11:16 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij die kochen alle ihr eigenes Süppchen Und was möchtest du damit nun genau Aussagen? Das Vereinsmeierei bei den Deutschen genetisch vorprogrammiert ist? Dann brauchst du dich nur mal mit der deutsche Geschichte seit dem frühen Mittelalter zu beschäftigen.
Oder warum ist die angedachte Fusion sonst wohl gescheitert?
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liane163 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij wenn man deine ganzen Antworten liest....liest man nur Besserwisserei...du muss sehr EIGENARTIG sein, EINER ohne Freunde und Freude...
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@liane163 Ach wenn du das meinst, nur zu. 😘
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jürgen336 schrieb:
Shit happens...wir motivieren uns ständig, wie z.B. hättest mal was ordentliches gelernt 🤣
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liane163 schrieb:
Es ist eine Sauerei.
Ich bin auch selbständig, der Papierkram wird immer mehr...Datenschutz, Patientenbogen und Verträge, Ausfallgebühren usw. ----da ist die Akte schon mal voll und dick. Dann ständige vom VPT neue oder andere Änderungen ( auch die sind teurer geworden), dann Noventi angeschlagen und macht mega schlechte Arbeit und als "DANKESCHÖN" gibts ne Preiserhöhung für die Software( die ich auch nicht wollte ). Dann biste schon mal richtig verärgert. Man schaut nach neuer Software und nach neuen Abrechnungsstellen....das dauert Wochen und ist nicht einfach....nebenbei gehen wir ja auch noch arbeiten und haben Pflichten gegenüber den Angestellten, Verträgen , Fortbildungen und dem Finanzamt. Und dann "FREU" ich mich jetzt schon auf die DIGITALISIERUNG 2026---die macht nichts besser und einfacher....noch mehr Arbeit, Nerven und Stress.....auch schön wenn dann der Strom mal weg ist....wie bekomme ich dann die Unterschrift vom Patienten nach ???
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Mauch privaten Versicherungen überprüfen!!
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Andretta schrieb:
Ich denke mal das der Privatpatient , wenn er denn KG ZNS benötigt auch dieses auf sein Rez stehen muss...dafür brauchst du eine zusätzliche Zertifikation.. wenn aber nur KG auf neurophysiologischer Basis , nur KG ..
Mauch privaten Versicherungen überprüfen!!
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Andretta schrieb:
Auch die privaten Versicherungen prüfen!!!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Claudie Kahl "Krankengymnastische Behandlung, auch auf neurophysiologische Grundlage" ist schon immer nur KG gewesen! Das solltest du eigentlich seit deine Ausbildungszeiten wissen. KG-ZNS ist "KG bei zentral neurologische Erkrankungen".
Wirklich?
Bei Privatpatienten brauche ich für KG-ZNS auch das KG-ZNS Zertifikat?
Ich glaube nicht.
Sicher ist es sehr zu empfehlen für einen eventuellen Haftpflichtfall aber brauchen tue ich das Zertifikat für Selbstzahler (ist ja jeder Privatpatient) nicht.
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Halbtitan schrieb:
@Andretta
Wirklich?
Bei Privatpatienten brauche ich für KG-ZNS auch das KG-ZNS Zertifikat?
Ich glaube nicht.
Sicher ist es sehr zu empfehlen für einen eventuellen Haftpflichtfall aber brauchen tue ich das Zertifikat für Selbstzahler (ist ja jeder Privatpatient) nicht.
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liane163 schrieb:
KG neuro: Bobath oder PNF Weiterbildung
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Claudie Kahl schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij bei einer postoperativen Plexuslähmung habe ich mich für Kg SI und Bobath und PNF entschieden. Jetzt ist der Arm wieder (noch wenig schwach) aber voll da..
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Claudie Kahl schrieb:
habe Bobath mit SI, HP, MT etc. Habe 30-40 Min. ZNS mit PNF gearbeitet, ihm seine postop Parese erklärt - weil falsche Lagerung bei einer HWS Op c3-6 Block mit geschwollenem Hals... Er wußt, dass ich ZNS mache und behauptet jetzt, er sei doch nicht im Kopf beschädigt. Aber ich habe sein Rezept nicht auf der Patientenvereinbarung geändert auf KG auf neuro.. . Wenn ich die Vereinbarung nicht auf KG auf neur... geändert habe, steht mir dann trotzdem KG oder ZNS zu ?
"... er sei doch nicht im Kopf beschädigt ..."
Naja, dass könnte man ob seines Verhalten durchaus auch vermuten. 🫣🤣
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Claudie Kahl Hirn UND Rückenmark ist zentral neurologische. Für mich klarer Fall.
"... er sei doch nicht im Kopf beschädigt ..."
Naja, dass könnte man ob seines Verhalten durchaus auch vermuten. 🫣🤣
…ich wünsche dir dann mal , gut Glück!
Hatte bereits eine bitte seitens einer KK , die mein Zertifikat haben wollten!
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Andretta schrieb:
@Halbtitan
…ich wünsche dir dann mal , gut Glück!
Hatte bereits eine bitte seitens einer KK , die mein Zertifikat haben wollten!
ABER KG ZNS= brauchst du
PNF od Bobath od Voita
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Andretta schrieb:
@liane163 KG neuro = KG auf neurophysiologischer Grundlage
ABER KG ZNS= brauchst du
PNF od Bobath od Voita
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Problem beschreiben
Claudie Kahl schrieb:
Ein Privatpatient beklagt sich, daß er KG auf neurophyiolo. Basis verordnet bekam und nicht KG ZNS. Welches zusätzliches Zertifikat braucht man für KG Neuro und wo steht das? Vielen Dank für Hilfe denn beim ZVK läuft nur der AB.
Grund: abgegebene Leistung in dem Bestätigungsfeld (Maßnahme der Therapie) wurde nicht im verständlichen Wortlaut benannt.
VO: 10x KG, 10x Elektrotherapie im Bestätigungsfeld stand KG+ ET
Die Abkürzung ET für Elektrotherapie wird von der DDG/Barmer nicht anerkannt. Anerkannte Abkürzung für Elektrotherapie lautet EL.
Legen die Krankenkassen eigene Abkürzungen fest? Ich bin seit 1995 im Beruf tätig es wurde immer ET für Elektrotherapie verwendet. Im HMK ist für ergänzende Heilmittel kein Abkürzungsverzeichnes vorhanden.
LG von der Insel Rügen
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Du kannst es mit erneute Unterschriften des Patienten gemäß Anlage 3a BRV "heilen".
EL ist ebenfalls nicht korrekt und eine willkürliche und rechtlich falsche Darstellung/Behauptung der DDG. Für diese Abkürzung mögen sie dir die Rechtsgrundlage nennen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Rügenmasseur Das ist doch in den letzten Monate hier schon oft genug diskutiert worden. Laut BRV ist die Leistungsbestätigung "im vollständigen Wortlaut" auszuschreiben, mit Ausnahme der paar wenigen Abkürzungen die im HMK definiert sind. ET gehört eindeutig nicht dazu.
Du kannst es mit erneute Unterschriften des Patienten gemäß Anlage 3a BRV "heilen".
EL ist ebenfalls nicht korrekt und eine willkürliche und rechtlich falsche Darstellung/Behauptung der DDG. Für diese Abkürzung mögen sie dir die Rechtsgrundlage nennen.
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Clearer schrieb:
Lass mich raten... Die Barmer??
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Problem beschreiben
Rügenmasseur schrieb:
Wir haben gerade auch eine Absetzung erhalten.
Grund: abgegebene Leistung in dem Bestätigungsfeld (Maßnahme der Therapie) wurde nicht im verständlichen Wortlaut benannt.
VO: 10x KG, 10x Elektrotherapie im Bestätigungsfeld stand KG+ ET
Die Abkürzung ET für Elektrotherapie wird von der DDG/Barmer nicht anerkannt. Anerkannte Abkürzung für Elektrotherapie lautet EL.
Legen die Krankenkassen eigene Abkürzungen fest? Ich bin seit 1995 im Beruf tätig es wurde immer ET für Elektrotherapie verwendet. Im HMK ist für ergänzende Heilmittel kein Abkürzungsverzeichnes vorhanden.
LG von der Insel Rügen
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tinki schrieb:
Oder war das Rezept zu alt für die Abrechnung???
Grundsätzlich gibt es für uns keine 12-Wochen-Frist.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Horst Roth Ohne weitere Details ist das schwer zu sagen. Du musst uns schon ein bisschen mehr verraten.
Grundsätzlich gibt es für uns keine 12-Wochen-Frist.
So verhält es sich:
https://www.physio.de/community/news/der-neue-bundesweit-einheitliche-rahmenvertrag/99/10563/1
Herzliche Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz / physio.de
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Friedrich Merz schrieb:
„Wie es sich jetzt verhält“?
So verhält es sich:
https://www.physio.de/community/news/der-neue-bundesweit-einheitliche-rahmenvertrag/99/10563/1
Herzliche Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz / physio.de
welches Zertifikat benötige ich für KG ZNS? - Ich habe Bobath also darf ich aber wie sieht es bei KG auf neurolog.
Badis aus? Darf mein Kollege ohne Bobath den Patienten behandeln als /mit KG? Danke für wissende Antworten :-)
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Claudie Kahl schrieb:
Bitte nochmals meine Frage:
welches Zertifikat benötige ich für KG ZNS? - Ich habe Bobath also darf ich aber wie sieht es bei KG auf neurolog.
Badis aus? Darf mein Kollege ohne Bobath den Patienten behandeln als /mit KG? Danke für wissende Antworten :-)
Für KG-ZNS beim Erwachsenen brauchst du PNF, Bobath oder Vojta.
Für KG-ZNS-Kind (bis 18) braucht du Vojta oder Bobath Kind.
Du könntest dich auch mal mit der Leistungsbeschreibung Physiotherapie beschäftigen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Claudie Kahl Noch einmal "KG auf neurophysiologische Grundlage" = normale KG. Das darf jeder PT machen.
Für KG-ZNS beim Erwachsenen brauchst du PNF, Bobath oder Vojta.
Für KG-ZNS-Kind (bis 18) braucht du Vojta oder Bobath Kind.
Du könntest dich auch mal mit der Leistungsbeschreibung Physiotherapie beschäftigen.
Privatpatient? Egal. Weil er den Vertrag mit der Praxis macht. Und wenn er KG neuro haben möchte, dann gib ihn KG neuro. Dein Kollege braucht die Ausbildung dazu nicht. Und du kannst KG neuro = KG ZNS abrechnen. Da ist der Wortlaut „meistens“ egal.
Kassenpatient? da sollte KG- ZNS als Heilmittel stehen. KG auf neurolog. Basis ist als Wortlaut zum Abrechnen nicht zugelassen. Und diese Behandlung ist eine Zertifikatsleistung. Also „darf“ sie nur ein Physio mit Bobath, PNF oder Vojta abgeben.
Bei der GKV Beschreibung von KG steht: AUCH auf neurolog. Basis. Das bedeutet du kannst ganz normal KG machen und auch Bobath, PNF oder Vojta wenn du willst auch dazu. Diese Position rechnest du als KG. Also kann es jeder Physio machen.
Jetzt capisch?
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massu schrieb:
@Claudie Kahl Also, nochmal ganz von vorne:
Privatpatient? Egal. Weil er den Vertrag mit der Praxis macht. Und wenn er KG neuro haben möchte, dann gib ihn KG neuro. Dein Kollege braucht die Ausbildung dazu nicht. Und du kannst KG neuro = KG ZNS abrechnen. Da ist der Wortlaut „meistens“ egal.
Kassenpatient? da sollte KG- ZNS als Heilmittel stehen. KG auf neurolog. Basis ist als Wortlaut zum Abrechnen nicht zugelassen. Und diese Behandlung ist eine Zertifikatsleistung. Also „darf“ sie nur ein Physio mit Bobath, PNF oder Vojta abgeben.
Bei der GKV Beschreibung von KG steht: AUCH auf neurolog. Basis. Das bedeutet du kannst ganz normal KG machen und auch Bobath, PNF oder Vojta wenn du willst auch dazu. Diese Position rechnest du als KG. Also kann es jeder Physio machen.
Jetzt capisch?
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij du warst schneller😂😂😂
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Aber: es heißt bei der GKV nicht "KG, auch auf neurologische Basis" sondern "KG, auch auf neurophysiologische Grundlage". Leider hast das nichts mit der Behandlung von (zentral) neurologische Erkrankungen zu tun. Es beschreibt lediglich die diverse neurophysiologische Steuerungsmechanismen (wie Sensomotorik, Propriozepsis, Gleichgewicht usw usw.). Es ist ein Begriff aus den 1960er, 1970er als das alles noch Neuland und revolutionär war.
bin jetzt wieder oben auf
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Claudie Kahl schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij vielen Dank
bin jetzt wieder oben auf
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liane163 schrieb:
Unser Lars von Ravenzwaaij ist ja ein ganz ein schlauer....ständig Salz in andere Wunden streuen, und so 9x schlau. Bist du Spion von der Krankenkasse, oder einer vom Verband ? Chef jedenfalls nicht, weil die ja ackern müssen
Seit nunmehr fast 2 Jahre arbeite ich noch 25-30 Stunden pro Woche als Therapeut und Berater in meiner alten Praxis. Und nein, ich bin kein "Spion" für irgendeine Organisation. 🙄
Du scheinst aber von deiner Selbstständigkeit ziemlich gefrustet zu sein? Zumindest könnte man das deine Beiträge so entnehmen.
Kann ich dir sonst noch irgendwelche Fragen beantworten?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@liane163 Ich habe 38 Jahre lang eine Praxis und 2 andere Unternehmen gegründet und geleitet. Heutzutage arbeiten in diese 3 Firmen 86 AN. Währen diese Jahren habe ich 35-40 Stunde pro Woche Patienten behandelt und dazu ca. 20-25 Stunden pro Woche für die Inhabertätigkeiten (dazu gehört auch, sich als Unternehmer-PI mit Gesetze, Vorschriften und Verträge usw. zu beschäftigen) aufgewendet. Und das wäre ohne eine starke Ehefrau an meiner Seite nicht möglich gewesen.
Seit nunmehr fast 2 Jahre arbeite ich noch 25-30 Stunden pro Woche als Therapeut und Berater in meiner alten Praxis. Und nein, ich bin kein "Spion" für irgendeine Organisation. 🙄
Du scheinst aber von deiner Selbstständigkeit ziemlich gefrustet zu sein? Zumindest könnte man das deine Beiträge so entnehmen.
Kann ich dir sonst noch irgendwelche Fragen beantworten?
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Claudie Kahl schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij wenn der Private kg ZNS unterschrieben hat und später auf dem Rezept nur Kg neuro stehen hat, aus Genervtheit ich die Rechnung mit kg Neuro ihm in Rechnung stelle, -er dies nicht zahlen will weil nicht unterschrieben- lass ich den Patienten ziehen oder habe ich mit der Geldforderung noch etwas Recht????
Wenn du kein Bock auf einen Rechtsstreit haben solltest, könntest du ihm natürlich auch ein Kompromiss auf normale KG anbieten, aber warum?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Claudie Kahl Frage zurück: Hast du denn die qualifizierte KG-ZNS als Behandlung geleistet? Und war es eine ZN-Diagnose? Wenn ja, absolut bis zum bitteren Ende einfordern.
Wenn du kein Bock auf einen Rechtsstreit haben solltest, könntest du ihm natürlich auch ein Kompromiss auf normale KG anbieten, aber warum?
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Problem beschreiben
Horst Roth schrieb:
Hallo, wir haben bei dder letzten Abrechnung 3 Rezepte zurück bekommen. Alle AOK, mit der Bergründung "Rezept ist zu alt" Die Behandlungen waren teilweise über die zwölf Wochenfrist. Als der Katalog damals veröffentlicht wurde, sagte man, dass diese zwölf Wochenfrist eigentlich nicht bindend ist. Kann mir jemand erklären, wie es sich jetzt verhält?
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Claudie Kahl schrieb:
Moin Jürgen, Wenn der Private ZNS unterschreibt , das Rezept verspätet auf KG Neuro lautet, was läßt du ihn dann zahlen , wenn du ZNS therapiert hast? Und die Plexuslähmung unter der Behandlung zurückgegengen ist. Der Pat. will nicht zahlen-.
wichtig!
Du solltest zu Beginn der Behandlung eine Honorarvereinbarung mit deinem Satz für diese Behandlung machen und sie vom Patienten unterschreiben lassen.
Wenn der Patient nicht zahlen will, dann bekommt er eine 1. Mahnung mit Fristsetzung 14 Tage. Zahlt er bis dann auch nicht, dann gehts zum Rechtsanwalt.
Nochmal: es ist egal was du gemacht hast: Deine Therapie - dein Preis.
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massu schrieb:
@Claudie Kahl letztendlich ist es egal wie die Bezeichnung deiner Therapie ist. Ob KG Neuro, KG ZNS oder einfache KG.
wichtig!
Du solltest zu Beginn der Behandlung eine Honorarvereinbarung mit deinem Satz für diese Behandlung machen und sie vom Patienten unterschreiben lassen.
Wenn der Patient nicht zahlen will, dann bekommt er eine 1. Mahnung mit Fristsetzung 14 Tage. Zahlt er bis dann auch nicht, dann gehts zum Rechtsanwalt.
Nochmal: es ist egal was du gemacht hast: Deine Therapie - dein Preis.
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Claudie Kahl schrieb:
@massu merci Claudie
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jürgen336 schrieb:
Genau diese beamtische Tipfelscheisserei geht mir schon lange auf den Sack, deshalb nur noch Privatpatienten, hatte ich in 40 Jahren noch nie Probleme mit Verordnungen, Abrechnung etc. Und wenn in einem Jahr tatsächlich ein bis zwei Privatpatienten mal Ihre Rechnung nicht bezahlen sollten, ist es immer noch weniger belastend als jeden Monat die Abrechnung für Kassenpatienten zu machen!
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Alternativ kannst Du es mit den Kassen direkt klären, NICHT den Dienstleistern.
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ali schrieb:
Wiedereinreichenlassen mit Hinweis auf Vertretungsarzt. Doch, telefonisch erreichst Du die Vormittags, es braucht aber schon etwas Geduld...halbe Stunde kann s schon dauern...
Alternativ kannst Du es mit den Kassen direkt klären, NICHT den Dienstleistern.
Bekam nun von azH ein Video zur Nachberechnungseinreichung
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cosei schrieb:
@ali
Bekam nun von azH ein Video zur Nachberechnungseinreichung
Allerdings ist das eine sehr ermüdende Diskussion da nirgendwo eindeutig geregelt. Oder zumindest habe ich dazu noch nichts Rechtssicheres gefunden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@cosei i.A. ist nicht erlaubt, i.V. schon.
Allerdings ist das eine sehr ermüdende Diskussion da nirgendwo eindeutig geregelt. Oder zumindest habe ich dazu noch nichts Rechtssicheres gefunden.
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kvet schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ja, aber i.V. wurde nicht akzeptiert und durchgeführt.
..es geht beides nicht..( Benjamin Alt, Anwalt für Vpt)
wenn wir ganz sicher gehen wollen, darauf hinweisen, ohne jegliche i V‘s oder i A 's unterschreiben lassen
somit gibt’s keine Diskussionen
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Andretta schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij hallo,
..es geht beides nicht..( Benjamin Alt, Anwalt für Vpt)
wenn wir ganz sicher gehen wollen, darauf hinweisen, ohne jegliche i V‘s oder i A 's unterschreiben lassen
somit gibt’s keine Diskussionen
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jürgen336 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij genau, ermüdend, anstrengend, sinnlos! Die Verbände sind hier diejenigen, welche schon lange in der Pflicht stehen und nicht abliefern! Den Verbänden muss konsequent Druck gemacht werden, ich bin schon lange raus , kurze Nachfrage vom VPT, als ich das Thema angesprochen habe...Fundstelle...soviel zu unseren Problemen. Nicht nur die Krankenkassen sind unsere Bremser, vor allem in den eigenen Reihen geht nichts vorwärts.
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cosei schrieb:
Ich bekam 10 Rezepte abgesetzt zurück, weil der Arzt auf dem Stempel lange krank war und der Vertretungsarzt i. A. unterschrieb. i. A. und i. V. würde nicht akzeptiert werden. Ein Rezept kam nach der Korrektur trotzdem zurück und die azH reagiert nicht auf meine Mails. Telefonisch ist nichts möglich, geht keiner ran.
Frage: kann ich Bobath als Gruppe umschreiben ? Also Rückseite vom Rezept von Einzel auf Gruppe ankreuzen ?? dann 60min einplanen ? welche Position abrechnen oder bleibt gleich ??? wer kann darauf antworten oder geht das nicht ?
Lg Liane
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Frage: kann ich Bobath als Gruppe umschreiben ? Also Rückseite vom Rezept von Einzel auf Gruppe ankreuzen ?? dann 60min einplanen ? welche Position abrechnen oder bleibt gleich ??? wer kann darauf antworten oder geht das nicht ?
Lg Liane
Lese einfach mal die Leistungsbeschreibung Physiotherapie = Anlage zum Bundesrahmenvertrag.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
liane163 schrieb am 04.12.2023 09:35 Uhr:So meine lieben Kollegen,
Bobath Gruppe? Wie soll das gehen? Bobath ist grundsätzlich Einzeltherapie.
Frage: kann ich Bobath als Gruppe umschreiben ? Also Rückseite vom Rezept von Einzel auf Gruppe ankreuzen ?? dann 60min einplanen ? welche Position abrechnen oder bleibt gleich ??? wer kann darauf antworten oder geht das nicht ?
Lg Liane
Lese einfach mal die Leistungsbeschreibung Physiotherapie = Anlage zum Bundesrahmenvertrag.
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liane163 schrieb:
schon klar.... MS einmal ein Schub vor vielen Jahren...jetzt keine neurolg. Ausfälle mehr...... Dann eher nur Einzel KG Rezepte anfordern ? Da wird der Arzt sich wundern
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@liane163 Was hast du denn für einen Problem mit ein KG-ZNS-Verordnung? Schließlich liegt eine ZNS-Diagnose vor. Und wenn deiner Meinung eine Therapie nicht mehr angezeigt ist, solltest du in Absprache mit dem Arzt die Behandlung ganz beenden. DAS wäre der korrekte Weg.
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liane163 schrieb:
So meine lieben Kollegen,
Frage: kann ich Bobath als Gruppe umschreiben ? Also Rückseite vom Rezept von Einzel auf Gruppe ankreuzen ?? dann 60min einplanen ? welche Position abrechnen oder bleibt gleich ??? wer kann darauf antworten oder geht das nicht ?
Lg Liane
Sagt ein Patient nicht innerhalb von 24h ab, muss er bei uns eine Ausfallrechnung bezahlen ( natürlich steht das im Vorvertrag ) jedoch hab ich immer wieder lange Diskussionen mit dem Patienten. ......von wegen er hatte "Durchfall", "Corona", "Schwindel", alle Möglichkeiten werden uns erzählt, das es nicht "seine Schuld" ist. Es nervt so.... Wie macht ihr es in Euren Praxen ?
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Sagt ein Patient nicht innerhalb von 24h ab, muss er bei uns eine Ausfallrechnung bezahlen ( natürlich steht das im Vorvertrag ) jedoch hab ich immer wieder lange Diskussionen mit dem Patienten. ......von wegen er hatte "Durchfall", "Corona", "Schwindel", alle Möglichkeiten werden uns erzählt, das es nicht "seine Schuld" ist. Es nervt so.... Wie macht ihr es in Euren Praxen ?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
liane163 schrieb am 04.12.2023 09:41 Uhr:Ahhh, und noch was zum bereden ... "Höhere Gewalt" wird von keinem Gericht akzeptiert. Ist unternehmerisches Risiko.
Sagt ein Patient nicht innerhalb von 24h ab, muss er bei uns eine Ausfallrechnung bezahlen ( natürlich steht das im Vorvertrag ) jedoch hab ich immer wieder lange Diskussionen mit dem Patienten. ......von wegen er hatte "Durchfall", "Corona", "Schwindel", alle Möglichkeiten werden uns erzählt, das es nicht "seine Schuld" ist. Es nervt so.... Wie macht ihr es in Euren Praxen ?
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liane163 schrieb:
Aber es gab doch Gerichtsurteile wegen der Ausfallgebühr. Eine Ausnahme: ein Verkehrsunfall...das wäre dann höhere Gewalt
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@liane163 Es gab noch mehr Urteile, die den Anspruch verneint haben. Und akuter Krankheit ist "unvorhergesehenes Ereignis" oder auch "höhere Gewalt".
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liane163 schrieb:
Ahhh, und noch was zum bereden ...
Sagt ein Patient nicht innerhalb von 24h ab, muss er bei uns eine Ausfallrechnung bezahlen ( natürlich steht das im Vorvertrag ) jedoch hab ich immer wieder lange Diskussionen mit dem Patienten. ......von wegen er hatte "Durchfall", "Corona", "Schwindel", alle Möglichkeiten werden uns erzählt, das es nicht "seine Schuld" ist. Es nervt so.... Wie macht ihr es in Euren Praxen ?
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