Zur Verstärkung unserer Fakultät
für Therapiewissenschaften im
Studiengang und der
Ambulanz Physiotherapie suchen wir
zum 01.12.2024 (ggf. 01.01.2025)
einen Physio -
therapeuten w/m/d in Vollzeit (auch
Teilzeit möglich). Die Stelle ist
zunächst auf 2 Jahre
befristet.
Wir bieten:
- Spannendes und
abwechslungsreiches Aufgabengebiet
mit Eigenverantwortung an einer
wachsenden, internatio...
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Allein - danach ruhte still der See. Nun endlich, ist die Rechtsverordnung da und tritt am Dienstag, den 5. Mai, in Kraft. Was wurde im Einzelnen beschlossen?
40 % des 4. Quartals 2019 als Zuschuss
Es wird an jeden zugelassenen Leistungserbringer eine einmalige nicht rückzahlbare Ausgleichszahlung in Höhe von 40% des im vierten Quartal 2019 mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abgerechneten Vergütungsvolumens geleistet. Es wird davon ausgegangen, dass Heilmittelerbringer auch andere Unterstützungsmaßnahmen, wie die Soforthilfe für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen und das Kurzarbeitergeld, in Anspruch nehmen.
Zusätzlich 1,50 € pro Verordnung
Wegen erhöhter Hygienemaßnahmen kann bis zum 30. September 2020 für jede abgerechnete Verordnung 1,50€ abgerechnet werden.
Die Details zum 40 % Zuschuss
- • Die Regelung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft, also am Dienstag, 5. Mai.
Die Details zum Hygienezuschuss• Es werden 40% der abgerechneten Leistungen ausgezahlt, inkl. der Zuzahlung. Damit ist das Datum der Abrechnung der maschinenlesbaren Abrechnung (§302, SGB V) gemeint. Es werden also nicht die einzelnen Behandlungen oder Verordnungen des 4. Quartals 2019 zur Berechnung herangezogen, sondern die Abrechnungen selber. Diese Regelung soll vor allem eine unbürokratische und einfache Berechnung und Auszahlung ermöglichen.
• Es betrifft nur die Abrechnungen mit den gesetzlichen Krankenkassen, außen vor bleiben die Abrechnungen mit Privatpatienten, BG oder Postbeamten B.
• Nur Praxen, die bis zum 30. September 2019 zugelassen worden sind, können diese Hilfe in Anspruch nehmen.
• Praxen, die im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember zugelassen worden sind dürfen ebenfalls 40% der im vierten Quartal 2019 abgerechneten Leistungen erhalten, sie erhalten jedoch mindestens 4.500 Euro.
• Praxen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 30. April 2020 zugelassen worden sind, erhalten 4.500 Euro.
• Praxen, die im Zeitraum vom 1. Mai 2020 bis zum 31. Mai 2020 zugelassen werden, erhalten 3.000 Euro.
• Praxen, die im Zeitraum vom 1. Juni 2020 bis zum 30. Juni 2020 zugelassen werden, erhalten 1.500 Euro.
• Wie uns das Finanzministerium auf Nachfrage bestätigte, ist der Zuschuss "als Betriebseinnahme im Rahmen der Gewinnermittlung zu berücksichtigen".
• Eine Anrechnung finanzieller Hilfen aufgrund anderer Anspruchsgrundlagen erfolgt nicht, d.h. Soforthilfen, Kurzarbeitergeld und andere finanzielle Hilfe können zusätzlich in Anspruch genommen werden.
Für im Zuge der COVID-19-Epidemie entstandene zusätzliche Aufwendungen für Hygiene- und Schutzmaßnahmen, können die Heilmittelerbringer eine Pauschale von 1,50 Euro je Verordnung mit den Krankenkassen abrechnen. Dafür wird eine neue bundeseinheitliche Positionsnummer eingeführt, X9944 (wobei X mit der jeweiligen Berufsgruppe ersetzt wird). Einer zusätzlichen ärztlichen Verordnung dieser Pauschale bedarf es nicht. Diese Positionsnummer gilt für alle Heilmittelbereiche.
Details zum Antrag
Die finanziellen Hilfen werden nur auf Antrag ausgezahlt! Wie das Antragsverfahren im Einzelnen ausgestaltet wird, ist derzeit nicht geklärt. Spätestens zwei Wochen nach Inkrafttreten werden die Krankenkassen das Verfahren festgelegt haben.
Es wird ausreichend sein, nur den Antrag bei der zuständigen ARGE zu stellen, ohne weitere eigene Berechnungen - die auszuzahlende Summe wird von den zuständigen Stellen berechnet und zeitnah überwiesen. Notwendige Angaben im Antrag werden wohl nur der Nachweis der Zulassung, das IK, die Kontoverbindung und Name und Anschrift der Praxis sein. Das ganze Verfahren soll möglichst unbürokratisch gestaltet werden. Der Antrag muss bis zum 30. Juni 2020 gestellt werden.
Die Rechtsverordnung im Original finden Sie hier.
Frieder Bothner
Mitllerweile gibt es weiterführende Informationen zum Rettungsschirm inklusive des Antragsformulars. All diese finden Sie hier.
CoronaHeilmittelerbringerRettungsschirmHygiene
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Hähnchen schrieb:
Wer weiß schon was. Ich empfand, also ich bin im Bayern Land, die erste Aussage von Hr. Söder als klug. Viele waren panisch, ich nur unsicher mit Tendenz. Also habe ich mal präventiv einen Rettungs Antrag gestellt. War natürlich blöd weil auf dem gleichen Konto meine Altersrücklagen rum liegen. Wohlgemerkt ich bin kein leidenschaftlicher aber immer noch überzeugter Physio. Und der erste Antrag bezog sich auf unmittelbare Zahlungen. Hätte ich nicht rein geschrieben ich käme dann so in zwei Monaten … dann wäre es ein Meineid gewesen. Zu dem Zeitpunkt waren die meisten unserer Praxen geschlossen. Danach habe ich gemäß der offiziellen Vorschriften die letzten frisch operierten und akut Hexenschuss Nummern, bitte keine fachlichen Einschätzungen, behandelt. Andere Praxen haben Notfälle anders interpretiert und einfach weiter gearbeitet. Der Himmel heute sieht wesentlich blauer aus als noch vor kurzem. Unsere Praxis wird sich weiter mit all ihren üblichen Dingen befassen dürfen. Nice. Und wenn uns, hey ich hab 7500 Euro im petto die glücklicher Weise nicht zustehen na ja. Bin leider weder Forums geeignet noch Internet. Ich werde meinen Antrag sobald möglich löschen. Hab die Adresse von der Eingangs Bestätigung nicht mehr
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Hähnchen schrieb:
Also die vom Förder Antrag
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ES2805 schrieb:
Nach Rücksprache mit dem Büro von Dr. Roy Kühne soll ein Nachtrag für freie Mitarbeiter kommen. Ohne Bundesverordnung von oben wird es für die meisten FM schwer werden über Ihre Verträge mit den PI an eine anteilige Zahlung aus den Rettungsschirmgelder aufgrund vertraglicher Umsatzbeteiligung zu gelangen. Bin gespannt, ob und was kommt.
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Zulassung für eine PT Praxis bekommt jeder, der die Vorgaben der GKV erfüllt und somit alle Anforderungen und Pflichten erfüllen. Dann bekommt man auch Hilfe aus dem Sozialtopf. Wenn man die Vorgaben, aus welchen Gründen auch immer, nicht erfüllen will, dann muss man eben privat für Notfälle vorsorgen.
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idefix- schrieb:
@ Anja Tobler
Zulassung für eine PT Praxis bekommt jeder, der die Vorgaben der GKV erfüllt und somit alle Anforderungen und Pflichten erfüllen. Dann bekommt man auch Hilfe aus dem Sozialtopf. Wenn man die Vorgaben, aus welchen Gründen auch immer, nicht erfüllen will, dann muss man eben privat für Notfälle vorsorgen.
Ich gönne jedem die notwendige Unterstützung und bin froh, dass meine Patienten wieder kommen.
Vielen Dank für die offene Kritik.
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Anja Tobler schrieb:
Das heißt alle, die private Praxen haben sind selbst Schuld und deshalb nicht unterstützungswürdig. Ich fange wirklich an, an unserem Berufsstand zu zweifeln.
Ich gönne jedem die notwendige Unterstützung und bin froh, dass meine Patienten wieder kommen.
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Anja Tobler schrieb:
Hallo! Ich wollte nur mal in die Runde werfen, dass es auch Privatpraxen gibt, wie mich, die leider keine Zulassung bekommen haben und somit auch komplett aus dem Rettungsschirm rausfallen. Ich habe das damals schon als indirekte 'Ab-Erkennung' meiner staatlichen Anerkennung empfunden und bin einigermaßen entsetzt, dass es mir nun nochmal auf die Füße fällt.
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dedenitz schrieb:
Um Anja Tobler mal zu unterstützen: ich habe zwar eine normale, zugelassene (Ein-Mann-) Praxis, habe aber durch meine Praxis- und Behandlungsstruktur fast die Hälfte des Umsatzes über Privatversicherte. Zusätzlich Dauerpatienten über BG-Rezepte. Beides wird von den 40 % des Q 4/19 nicht erfasst. Aber die Privatpatienten zahlen ja genau so in ihre Versicherung ein und die Berufsgenossenschaften sind im Prinzip auch gesetzliche Versicherungen. Ich finde, dass dies erhebliche Ungerechtigkeiten bei diesen Rettungsschirmen mit sich bringt. Diesbezüglich (und auch mit den 1,50 € pro Rezept und nicht Behandlung, die Ungleichstellung der FM ...) haben sich die Berufsverbände bzw. deren Funktionäre nicht mit Ruhm bekleckert und sollten wenigstens versuchen, hier nachbessern zu lassen.
Uns hat man damals immer geraten, auch Kassenpatienten zu behandeln. Wer nur Privat abrechnet, rechnet auch mit höheren Sätzen ab. Oder ? Die Kollegen die es jetzt dadurch hart trifft, haben nur eine Chance an Geld zu kommen, über KfW-Darlehn , oder über die Förderbanken der einzelnen Bundesländer. Hat aber einen Hasenfuß! Das Geld gilt als Einnahme, muß versteuert werden und zusätzlich dann auch noch zurück gezahlt werden. In einigen Bundesländern mit einem geringen Zinssatz. Also schön das Kleingedruckte lesen, oder mit seinem Steuerberater -, oder Bänker sprechen. Wünsche allen weiterhin viel Erfolg. Das Eine oder Andere kritisch hinterfragen. Nicht immer alles glauben was Politiker erzählen ! Mal den Berufsverband kontaktieren. Habe ich auch gemacht und war sehr hilfreich.
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Eckart Reincke schrieb:
Verehrte Kollegen/In ,als ich mich vor 27 Jahren selbständig gemacht habe, wurde ich in einem Seminar schon auf solche eventuellen Probleme mit dem Umsatzausfall, durch die GKV, vom IFK, darauf hingewiesen, wenn man nur Privat abrechnen will. Hier sollte man eine Betriebsausfall- Versicherung abschließen. Die ist damals schon nicht billig gewesen, doch wer so etwas heute hat, der hat sein eingezahltes Geld bald wieder raus. Vorausgesetzt erfindet heute noch eine solche Versicherung.
Uns hat man damals immer geraten, auch Kassenpatienten zu behandeln. Wer nur Privat abrechnet, rechnet auch mit höheren Sätzen ab. Oder ? Die Kollegen die es jetzt dadurch hart trifft, haben nur eine Chance an Geld zu kommen, über KfW-Darlehn , oder über die Förderbanken der einzelnen Bundesländer. Hat aber einen Hasenfuß! Das Geld gilt als Einnahme, muß versteuert werden und zusätzlich dann auch noch zurück gezahlt werden. In einigen Bundesländern mit einem geringen Zinssatz. Also schön das Kleingedruckte lesen, oder mit seinem Steuerberater -, oder Bänker sprechen. Wünsche allen weiterhin viel Erfolg. Das Eine oder Andere kritisch hinterfragen. Nicht immer alles glauben was Politiker erzählen ! Mal den Berufsverband kontaktieren. Habe ich auch gemacht und war sehr hilfreich.
Jeden Monat schicke ich alle rezepte zur Abrechnung von den Nederlanden nach Bayern.
Dauert ja ein bisschen, also kommt An unterschiedliche tage an.
Pechfall kommt jetzt ...
Rezepte in september weggeschickt ( ung 15/9, damit die rechtzeitig ankommen, abgerechnet werden , Löhne berechnen, steuerberater schicken und vor allem ..... rechtzeitig die mitarbeiter bezahlen!!)
Steht meistens auf die Abrechnung, Rechnungsdatum anfang vom nächsten Monat, ab und zu (seltenst!!) Ende vormonat, so auch in september 2019!
Folgedessen, statt 40% umsatz von 3 monate, nur 2 monate berechnet!
Mails geschickt zur Abrechnung und Arge, Antwort, is nun mal so, pech gehabt.
Das kann nicht war sein, also, iemand eine Idee???
Danke in voraus
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michel mol schrieb:
Hab mal ne Frage.
Jeden Monat schicke ich alle rezepte zur Abrechnung von den Nederlanden nach Bayern.
Dauert ja ein bisschen, also kommt An unterschiedliche tage an.
Pechfall kommt jetzt ...
Rezepte in september weggeschickt ( ung 15/9, damit die rechtzeitig ankommen, abgerechnet werden , Löhne berechnen, steuerberater schicken und vor allem ..... rechtzeitig die mitarbeiter bezahlen!!)
Steht meistens auf die Abrechnung, Rechnungsdatum anfang vom nächsten Monat, ab und zu (seltenst!!) Ende vormonat, so auch in september 2019!
Folgedessen, statt 40% umsatz von 3 monate, nur 2 monate berechnet!
Mails geschickt zur Abrechnung und Arge, Antwort, is nun mal so, pech gehabt.
Das kann nicht war sein, also, iemand eine Idee???
Danke in voraus
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