Zum nächst möglichen Termin
suchen wir eine/n weitere/n
Physiotherapeutin/en bevorzugt in
Teilzeit für den Einsatz bei einem
unserer Kooperationspartner in
HH-Poppenbüttel.
In der kooperierenden Institution
behandeln Sie ältere Erwachsene
mit orthopädischen, neurologischen
und/oder geriatrischen
Störungsbildern in freundlicher
Atmosphäre. Hier arbeiten auch 3
weitere TZW-Mitarbeiter/innen - und
Sie würden dann Teil unseres
kleinen TZW-Teams werden, mit dem
Sie sich austauschen kö...
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Allein - danach ruhte still der See. Nun endlich, ist die Rechtsverordnung da und tritt am Dienstag, den 5. Mai, in Kraft. Was wurde im Einzelnen beschlossen?
40 % des 4. Quartals 2019 als Zuschuss
Es wird an jeden zugelassenen Leistungserbringer eine einmalige nicht rückzahlbare Ausgleichszahlung in Höhe von 40% des im vierten Quartal 2019 mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abgerechneten Vergütungsvolumens geleistet. Es wird davon ausgegangen, dass Heilmittelerbringer auch andere Unterstützungsmaßnahmen, wie die Soforthilfe für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen und das Kurzarbeitergeld, in Anspruch nehmen.
Zusätzlich 1,50 € pro Verordnung
Wegen erhöhter Hygienemaßnahmen kann bis zum 30. September 2020 für jede abgerechnete Verordnung 1,50€ abgerechnet werden.
Die Details zum 40 % Zuschuss
- • Die Regelung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft, also am Dienstag, 5. Mai.
Die Details zum Hygienezuschuss• Es werden 40% der abgerechneten Leistungen ausgezahlt, inkl. der Zuzahlung. Damit ist das Datum der Abrechnung der maschinenlesbaren Abrechnung (§302, SGB V) gemeint. Es werden also nicht die einzelnen Behandlungen oder Verordnungen des 4. Quartals 2019 zur Berechnung herangezogen, sondern die Abrechnungen selber. Diese Regelung soll vor allem eine unbürokratische und einfache Berechnung und Auszahlung ermöglichen.
• Es betrifft nur die Abrechnungen mit den gesetzlichen Krankenkassen, außen vor bleiben die Abrechnungen mit Privatpatienten, BG oder Postbeamten B.
• Nur Praxen, die bis zum 30. September 2019 zugelassen worden sind, können diese Hilfe in Anspruch nehmen.
• Praxen, die im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember zugelassen worden sind dürfen ebenfalls 40% der im vierten Quartal 2019 abgerechneten Leistungen erhalten, sie erhalten jedoch mindestens 4.500 Euro.
• Praxen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 30. April 2020 zugelassen worden sind, erhalten 4.500 Euro.
• Praxen, die im Zeitraum vom 1. Mai 2020 bis zum 31. Mai 2020 zugelassen werden, erhalten 3.000 Euro.
• Praxen, die im Zeitraum vom 1. Juni 2020 bis zum 30. Juni 2020 zugelassen werden, erhalten 1.500 Euro.
• Wie uns das Finanzministerium auf Nachfrage bestätigte, ist der Zuschuss "als Betriebseinnahme im Rahmen der Gewinnermittlung zu berücksichtigen".
• Eine Anrechnung finanzieller Hilfen aufgrund anderer Anspruchsgrundlagen erfolgt nicht, d.h. Soforthilfen, Kurzarbeitergeld und andere finanzielle Hilfe können zusätzlich in Anspruch genommen werden.
Für im Zuge der COVID-19-Epidemie entstandene zusätzliche Aufwendungen für Hygiene- und Schutzmaßnahmen, können die Heilmittelerbringer eine Pauschale von 1,50 Euro je Verordnung mit den Krankenkassen abrechnen. Dafür wird eine neue bundeseinheitliche Positionsnummer eingeführt, X9944 (wobei X mit der jeweiligen Berufsgruppe ersetzt wird). Einer zusätzlichen ärztlichen Verordnung dieser Pauschale bedarf es nicht. Diese Positionsnummer gilt für alle Heilmittelbereiche.
Details zum Antrag
Die finanziellen Hilfen werden nur auf Antrag ausgezahlt! Wie das Antragsverfahren im Einzelnen ausgestaltet wird, ist derzeit nicht geklärt. Spätestens zwei Wochen nach Inkrafttreten werden die Krankenkassen das Verfahren festgelegt haben.
Es wird ausreichend sein, nur den Antrag bei der zuständigen ARGE zu stellen, ohne weitere eigene Berechnungen - die auszuzahlende Summe wird von den zuständigen Stellen berechnet und zeitnah überwiesen. Notwendige Angaben im Antrag werden wohl nur der Nachweis der Zulassung, das IK, die Kontoverbindung und Name und Anschrift der Praxis sein. Das ganze Verfahren soll möglichst unbürokratisch gestaltet werden. Der Antrag muss bis zum 30. Juni 2020 gestellt werden.
Die Rechtsverordnung im Original finden Sie hier.
Frieder Bothner
Mitllerweile gibt es weiterführende Informationen zum Rettungsschirm inklusive des Antragsformulars. All diese finden Sie hier.
CoronaHeilmittelerbringerRettungsschirmHygiene
Zahlt ihr von euch aus zurück oder lasst ihr es drauf ankommen?
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Da brauchst du nicht so provokant nachfragen.
Es nervt einfach wenn einem mit solchen Posts mehr oder weniger unterschwellig immer die Absicht zum Betrug unterstellt wird!
Von unserem Verband (Physio Deutschland) wurde klar darauf hingewiesen, dass wenn es zu einer Überkompensation kommt, die Soforthilfe wieder zurückgezahlt werden soll/muß.
Das genaue Verfahren dafür ist noch nicht klar - wird wohl aber auch in den nächsten Wochen kommuniziert werden.
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mbone schrieb:
@Tom
Da brauchst du nicht so provokant nachfragen.
Es nervt einfach wenn einem mit solchen Posts mehr oder weniger unterschwellig immer die Absicht zum Betrug unterstellt wird!
Von unserem Verband (Physio Deutschland) wurde klar darauf hingewiesen, dass wenn es zu einer Überkompensation kommt, die Soforthilfe wieder zurückgezahlt werden soll/muß.
Das genaue Verfahren dafür ist noch nicht klar - wird wohl aber auch in den nächsten Wochen kommuniziert werden.
Da jeder einen eigenen Kostenschlüssel hat (Fuhrpark, Geräteleasing, Personal...) kann man diese Frage nicht pauschal beantworten. Fakt ist: bei Deinem Jahresabschluss wird nächstes Jahr das Finanzamt draufschauen, ob und was die daraus machen, wird sich zeigen...
Ich für meinen Teil behalte den Zuschuss, da ich mich rechnerisch berechtigt sehe
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Dorsovolar schrieb:
Dass die Ausgleichszahlung der GKV-Patienten nicht mit anderen Förderungen zu verrechnen ist, hattest Du gelesen?
Da jeder einen eigenen Kostenschlüssel hat (Fuhrpark, Geräteleasing, Personal...) kann man diese Frage nicht pauschal beantworten. Fakt ist: bei Deinem Jahresabschluss wird nächstes Jahr das Finanzamt draufschauen, ob und was die daraus machen, wird sich zeigen...
Ich für meinen Teil behalte den Zuschuss, da ich mich rechnerisch berechtigt sehe
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tom1350 schrieb:
Die Ausgleichszahlung der GKV Versicherten an die Praxen ist aber als Einkommen zu bewerten und das für die Monate April, Mai und Juni. Wer also für diese Monate Soforthilfe bekommen hat, wird damit und Kurzarbeit mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht mehr berechtigt sein. War halt ein geschickter Schachzug unseres Finanzministers.
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tom1350 schrieb:
Bei durchschnittlich 36% Auslastung ( Tendenz steigend ), 2/3 der Praxen mit Kurzarbeit und jetzt der Ausgleichszahlung der GKV Versicherten an die Praxen für den Zeitraum April bis Juni 2020 über 40% pro Monat, wird sicher so gut wie jeder zugelassenen Praxis die Soforthilfe nicht mehr zustehen.
Zahlt ihr von euch aus zurück oder lasst ihr es drauf ankommen?
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tom1350 schrieb:
Hahaha. Das hat nichts mit Gewissen zu tun. Nennt sich Subventionsbetrug.
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Dorsovolar schrieb:
Erst, wenn das Geschäftsjahr beendet ist und die Zahlen dann so aussehen, dass Du es tatsächlich zurückzahlen musst. Bis dahin eine legitime Rücklage. Insoweit weder Betrugsabsicht noch Durchführung erkennbar Dafür ist die Förderung ja auch da. Abgesehen davon ist eh noch abzuwarten, wie die Wertung überstürzter Staatshilfen im Nachgang zu bewerten sein wird.
Einfach verstehen und akzeptieren, dass der Finanzminister bei den meisten Praxen damit die Hilfe in Richtung GKV Beitragszahler verschoben hat. Chapeau.
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tom1350 schrieb:
Wahrscheinlich so zu bewerten, wie es auf den Seiten der Soforthilfe beschrieben ist. Wichtig ist zu erkennen, dass die Monate der Hilfen genau benannt sind. Damit sind Einnahmen und Ausgaben genau dieser Monate auch zu berechnen.
Einfach verstehen und akzeptieren, dass der Finanzminister bei den meisten Praxen damit die Hilfe in Richtung GKV Beitragszahler verschoben hat. Chapeau.
„Eine Anrechnung finanzieller Hilfen aufgrund anderer Anspruchsgrundlagen erfolgt nicht, andersherum werden Leistungen aus dem Rettungsschirm aber – je nach Hilfe – durchaus angerechnet."
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tom1350 schrieb:
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„Eine Anrechnung finanzieller Hilfen aufgrund anderer Anspruchsgrundlagen erfolgt nicht, andersherum werden Leistungen aus dem Rettungsschirm aber – je nach Hilfe – durchaus angerechnet."
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Dorsovolar schrieb:
Wer stellt die Behauptung auf, dass diese Förderung als Einkommen zu werten ist? Wurde dies so schriftlich kommuniziert? Ich denke, man sollte sich nicht zu viele Gedanken machen, da Du den Auftrag hast, Dein Unternehmen zu schützen und bestmöglich durch diese Krise zu bringen, ist es quasi Deine Pflicht, den Zuschuss erstmal als Rücklage zu verwalten. Nach Beendigung des Geschäftsjahres kannst Du im Zweifelsfall immer noch Dein Gewissen erleichtern und zurücküberweisen, was ich allein in Hinblick auf die 1,50€ pro Verordnung für zusätzliche Hygienemaßnahmen (Frechheit, dann lieber gar nicht) tunlichst zu vermeiden versuche.
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Das schreibe ich als FM.
Mir reicht es, wenn meine Auftraggeber keine Pleite hinlegen bzw. hingelegt haben.
Bei Außenständen von xy €. Und ich hätte womöglich kein Geld gesehen.
Im Handwerk gehen mitunter gutgehende Betriebe zugrunde, nur weil ein großer Auftraggeber nicht zahlen kann.
Das war meine Angst Anfang April.....und ich weiß auch noch,
wie gestresst die Kooperations-PI alle waren.
Also: Fragen kostet nichts.....(aber erst, wenn die Kohle mutmaßlich beim Auftraggeber eingegangen ist !)
und darauf setzen, dass die Auftraggeber uns wertvolle FM`s bei Laune halten wollen.
Ansprüche auf Zahlung/Beteiligung an diese haben wir aber keine.
Ich lasse mich aber gerne belehren, falls es anders sein sollte.
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hermi schrieb:
Da gibt es nichts einzufordern.
Das schreibe ich als FM.
Mir reicht es, wenn meine Auftraggeber keine Pleite hinlegen bzw. hingelegt haben.
Bei Außenständen von xy €. Und ich hätte womöglich kein Geld gesehen.
Im Handwerk gehen mitunter gutgehende Betriebe zugrunde, nur weil ein großer Auftraggeber nicht zahlen kann.
Das war meine Angst Anfang April.....und ich weiß auch noch,
wie gestresst die Kooperations-PI alle waren.
Also: Fragen kostet nichts.....(aber erst, wenn die Kohle mutmaßlich beim Auftraggeber eingegangen ist !)
und darauf setzen, dass die Auftraggeber uns wertvolle FM`s bei Laune halten wollen.
Ansprüche auf Zahlung/Beteiligung an diese haben wir aber keine.
Ich lasse mich aber gerne belehren, falls es anders sein sollte.
das tut auch mal gut
ein PI
und wenn am Ende es gut aussieht dann kann man da bestimmt was drauflegen.
Aber nur fordern geht eigentlich nicht.
Danke hermi
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PhysioWolf schrieb:
Danke
das tut auch mal gut
ein PI
und wenn am Ende es gut aussieht dann kann man da bestimmt was drauflegen.
Aber nur fordern geht eigentlich nicht.
Danke hermi
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ES2805 schrieb:
Das kannst Du im Einzelfall ja gerne so handhaben. Aber FM sind auch selbständig. Ich zahle jeden Monat 1350 Euro an die DRV und an die KK. Auto für HB, etc. PI haben oft keine Beiträge zur DRV, etc. Und wenn ich eine Insolvenz hinlege, was ist dann? Ist ja nicht so, dass wir keine Kosten haben.
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die neue schrieb:
als PI hast Du diese Kosten auch. Und noch jede Menge zusätzlicher Kosten .... Du kannst als FM ja auch die Soforthilfe in Anspruch nehmen - sind auch 9.000 Euro. Sollte reichen ....
Letzten Endes haben wir FM mit dem PI meist einen umsatzabhängigen Vertrag.
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ES2805 schrieb:
9000 Euro sind die Obergrenze, die nur ausgezahlt wird, wenn man das nachweisen kann und das Ganze wird dann am Jahresende besteuert.
Letzten Endes haben wir FM mit dem PI meist einen umsatzabhängigen Vertrag.
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Ingo Friedrich schrieb:
Das klingt, als ob du eine steuerfreie Unterstützung möchtest?
Sind doch Einnahmen!
Verbessert mich bitte, wenn das falsch ist.
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Stefan999 schrieb:
Ich gehe davon aus, dass die Schutzschirmzahlungen auch versteuert werden müssen.
Sind doch Einnahmen!
Verbessert mich bitte, wenn das falsch ist.
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ES2805 schrieb:
Spannend wird es für die FM werden, wenn diese auf Ihre Auftraggeber zugehen und Ihren vertraglich fixierten prozentualen Umsatzanteil einfordern werden. Die, die mit Ihrem Auftraggeber keinen Vertrag haben, gehen wahrscheinlich leer aus. Kommt dann auf das Goodwill des PI an.
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tom1350 schrieb:
Bei den Zahnärzten geht es gerade richtig ab. Ist eben „nur" ein Krisen Kredit geworden. Auf den Zahnarzt Webseiten wird ordentlich gewettert. Das heftige ist auch, dass die Arbeitsagenturen denen die Kurzarbeit versagen aufgrund der Arbeitsanweisung für Ärzte und Kliniken bezüglich der Nichtkombinierbarkeit von Hilfe und Kurzarbeit.
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Frieder Bothner schrieb:
Richtig, als Kredit. Sie müssen die Hilfe in den kommenden Jahren zurückzahlen. Für Physios gilt: es ist ein Zuschuss, der nicht zurück gezahlt werden muss.
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Noco schrieb:
Stimmt das das Zahnärzte und Orthos 90% bekommen von das gesamte 2019 ?
So grob über den Daumen gepeilt kann es sein, dass die Zahlung in etwa meine entgangenen Umsatzeinbußen auffängt.
Also nichts zusätzlich sondern in dem Fall wirklich mal auch für uns ein Ausgleich.
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ES2805 schrieb:
Was zusätzlich?????? Wie kommt man denn auf die Idee?
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mbone schrieb:
eben
Ich werde mindestens ein halbes Jahr Totalverlust haben. Aber nicht schlimm. Spare in der Zeit ... Außerdem ist jetzt die schönste Zeit des Jahres :smiley:.
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tom1350 schrieb:
Ja, wie gesagt wird der Gewinn 2020 gegenüber dem Vorjahr nicht geringer ausfallen, wenn alles weiter gut läuft.
Ich werde mindestens ein halbes Jahr Totalverlust haben. Aber nicht schlimm. Spare in der Zeit ... Außerdem ist jetzt die schönste Zeit des Jahres :smiley:.
Wenn ich für mich sprechen kann:
Ich habe Umsatzverlust und evtl kann der durch den Rettungsschirm abgemildert oder sogar aufgefangen werden.
Nachdem unser Berufsstand seit den 90ern über viele Jahre immer das Nachsehen hatte finde ich es mehr als gerecht dass dieser Rettungsschirm für uns aufgespannt wurde.
Das ist sicher auch ein Verdienst von Roy Kühne und der beharrlichen Arbeit unserer Verbände!
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mbone schrieb:
Nein
Wenn ich für mich sprechen kann:
Ich habe Umsatzverlust und evtl kann der durch den Rettungsschirm abgemildert oder sogar aufgefangen werden.
Nachdem unser Berufsstand seit den 90ern über viele Jahre immer das Nachsehen hatte finde ich es mehr als gerecht dass dieser Rettungsschirm für uns aufgespannt wurde.
Das ist sicher auch ein Verdienst von Roy Kühne und der beharrlichen Arbeit unserer Verbände!
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tom1350 schrieb:
Umsatzverlust werden die meisten Praxen haben. Aber eben auch eine Kostenreduzierung durch Kurzarbeit. Am Ende zählt der Gewinn. Leider halten uns die Verbände das WAT Gutachten vor. Von den Zahlen können viele vom Komplett Shutdown betroffene Unternehmen nur träumen.
wie Mbone schon sagt. Wir nehmen staatliche Hilfe in Anspruch, Soforthilfe und Rettungsschirm. Am Jahresende wird mir mein Steuerberater schon erzählen, ob und was ich alles behalten darf und was ich vlt. zurückzahlen muss und solange ist dies legitim.
Anträge habe ich auch auf Anraten meines SB gestellt. Wir schätzen heuer mit 30-40 % Mindereinnnahmen.
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idefix- schrieb:
@tom1350
wie Mbone schon sagt. Wir nehmen staatliche Hilfe in Anspruch, Soforthilfe und Rettungsschirm. Am Jahresende wird mir mein Steuerberater schon erzählen, ob und was ich alles behalten darf und was ich vlt. zurückzahlen muss und solange ist dies legitim.
Anträge habe ich auch auf Anraten meines SB gestellt. Wir schätzen heuer mit 30-40 % Mindereinnnahmen.
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mbone schrieb:
Ich hab heute mal überschlagen wieviel ich vom Schutzschirm bekäme und dagegen gestellt wie meine wahrscheinlichen Umsatzeinbußen bis Ende des Jahres sein werden.
So grob über den Daumen gepeilt kann es sein, dass die Zahlung in etwa meine entgangenen Umsatzeinbußen auffängt.
Also nichts zusätzlich sondern in dem Fall wirklich mal auch für uns ein Ausgleich.
Ich habe eine 1 Mensch Praxis
Da gibt es kein Kurzarbeitergeld
Und darüber hinaus hast du keine Ahnung wie viele Praxen dieses überhaupt beantragt haben.
Mit dieser Art von Beiträgen unterstellst du immer wieder das ganz viele PI quasi Krisengewinnler bzw. Abzocker wären.
Wir nehmen legitime staatliche Hilfen in Anspruch.
Hier immer wieder zu unterstellen dass das was anrüchiges hätte verbitte ich mir.
Im Gegenzug vermute ich eher dass Dich momentan der blanke Neid zerfrisst weil du nichts abbekommst.
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mbone schrieb:
@Tom
Ich habe eine 1 Mensch Praxis
Da gibt es kein Kurzarbeitergeld
Und darüber hinaus hast du keine Ahnung wie viele Praxen dieses überhaupt beantragt haben.
Mit dieser Art von Beiträgen unterstellst du immer wieder das ganz viele PI quasi Krisengewinnler bzw. Abzocker wären.
Wir nehmen legitime staatliche Hilfen in Anspruch.
Hier immer wieder zu unterstellen dass das was anrüchiges hätte verbitte ich mir.
Im Gegenzug vermute ich eher dass Dich momentan der blanke Neid zerfrisst weil du nichts abbekommst.
" Erhaltung" gekommen sind!
Als Systemrelevant und im Notfall - des Versorgungsplan aufgeführt zu werden hat schon was und ich finde die Arbeit des Gesundheitsminister für den leidigen Berufstand äußerst erfolgreich.
Der eventuelle Zuschuss von staatlicher Seite ist ja nicht gedacht für Torte und doppelter Portion Schlagsahne, sondern das meine Praxis und ICH erstmal überlebe!
Im übrigen erübrigt sich jegliche Neid und Missgunst denn abgerechnet wird nach dem Steuerjahr mit der Erstellung der Einkommensteuer, es wird alles bewertet
und
"JEDER STIRBT FÜR SICH ALLEIN!"
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Eine ehrliche Meinung die ich genau so sehe, egal was für Rechenspiele hier aufgezeigt werden, abgerechnet kann erst im neuen Jahr und dann auch nur wenn alles wieder auf normal steht.
Alle Rechnungen, was bleibt, was kommt sind Glaskugelweisheiten.
Bin froh über jeden Euro den ich dann behalten darf, aber so naiv dass ich alles ausgebe bin ich nicht.
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PhysioWolf schrieb:
Danke,
Eine ehrliche Meinung die ich genau so sehe, egal was für Rechenspiele hier aufgezeigt werden, abgerechnet kann erst im neuen Jahr und dann auch nur wenn alles wieder auf normal steht.
Alle Rechnungen, was bleibt, was kommt sind Glaskugelweisheiten.
Bin froh über jeden Euro den ich dann behalten darf, aber so naiv dass ich alles ausgebe bin ich nicht.
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Problem beschreiben
Norbert Meyer schrieb:
Offensichtlich haben einige des Berufsstandes immer noch nicht begriffen geschweige erkannt warum wir im Blickfeld der
" Erhaltung" gekommen sind!
Als Systemrelevant und im Notfall - des Versorgungsplan aufgeführt zu werden hat schon was und ich finde die Arbeit des Gesundheitsminister für den leidigen Berufstand äußerst erfolgreich.
Der eventuelle Zuschuss von staatlicher Seite ist ja nicht gedacht für Torte und doppelter Portion Schlagsahne, sondern das meine Praxis und ICH erstmal überlebe!
Im übrigen erübrigt sich jegliche Neid und Missgunst denn abgerechnet wird nach dem Steuerjahr mit der Erstellung der Einkommensteuer, es wird alles bewertet
und
"JEDER STIRBT FÜR SICH ALLEIN!"
Alle erzählen von Corona wie bedroht wir in unserer Wohlstandsgesellschaft sind, während in der Welt alle 10 Sekunden ein Kind an Hunger stirbt.
Die zusätzlichen Kosten für Hygienemaßnahmen sehe ich mehr als abgedeckt mit dem Zuschuss, insoweit sollten wir uns wirklich überlegen, eine bundesweite Aktion zum Ende des Jahres daraus zu machen. Die 1,50€ bringen uns nicht wirklich weiter, schmeißen wir zusammen und kloppen es beispielsweise in die Welthungerhilfe, kommt ein ernstzunehmender Betrag zusammen.
Wir als Praxis machen es in jedem Fall (ohne es zu kommunizieren sondern aus Überzeugung), allerdings wäre dies eine Gelegenheit, auch mal ein Zeichen als Berufsbranche zu setzen... Interesse?
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Geronimo schrieb:
....ich wäre dabei...
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Dorsovolar schrieb:
Wenn hier mal wer Lust hat und versteht, dass wir wirklich gesegnet sind mit einem Zuschuss, der eigentlich an anderer Stelle wirtschaftlich (noch deutlicher) dringend benötigt und in diesem Umfang verwehrt wird, sollte mal darüber nachdenken, ob wir als ganze Branche nicht mal ein Zeichen setzen und die Einnahmen (nach Steuern), die wir für Hygienemaßnahmen zusätzlich erhalten, nicht kollektiv für eine gute Sache spenden. Kann sich jeder einen Aufkleber an die Praxistür kloppen was ein gutherziger Mensch man ist, gute Presse für unseren Berufszweig inklusive (man denke an die nächsten Vergütungsverhandlungen) und vor Allem: wir täten richtig gutes...
Alle erzählen von Corona wie bedroht wir in unserer Wohlstandsgesellschaft sind, während in der Welt alle 10 Sekunden ein Kind an Hunger stirbt.
Die zusätzlichen Kosten für Hygienemaßnahmen sehe ich mehr als abgedeckt mit dem Zuschuss, insoweit sollten wir uns wirklich überlegen, eine bundesweite Aktion zum Ende des Jahres daraus zu machen. Die 1,50€ bringen uns nicht wirklich weiter, schmeißen wir zusammen und kloppen es beispielsweise in die Welthungerhilfe, kommt ein ernstzunehmender Betrag zusammen.
Wir als Praxis machen es in jedem Fall (ohne es zu kommunizieren sondern aus Überzeugung), allerdings wäre dies eine Gelegenheit, auch mal ein Zeichen als Berufsbranche zu setzen... Interesse?
Die Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit wurde veröffentlicht:
[kaputter Link]
Bitte beachtet dabei: "Der Antrag kann nur in dem Zeitraum vom 20. Mai 2020 bis zum Ablauf des 30. Juni 2020 gestellt werden."
Es ist übrigens sogar etwas dabei für alle, die mit der GKV abrechnen und die erst nach dem 1.10.2019 die Zulassung erhalten haben. Leider schauen alle diejenigen in die Röhre - so wie ich - die dummerweise das Quartal IV 2019 erst in 2020 abgerechnet haben, aber lest selbst.
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o.s. schrieb:
Der Rettungsschirm ist da.
Die Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit wurde veröffentlicht:
[kaputter Link]
Bitte beachtet dabei: "Der Antrag kann nur in dem Zeitraum vom 20. Mai 2020 bis zum Ablauf des 30. Juni 2020 gestellt werden."
Es ist übrigens sogar etwas dabei für alle, die mit der GKV abrechnen und die erst nach dem 1.10.2019 die Zulassung erhalten haben. Leider schauen alle diejenigen in die Röhre - so wie ich - die dummerweise das Quartal IV 2019 erst in 2020 abgerechnet haben, aber lest selbst.
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Hähnchen schrieb:
I am in.
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Geronimo schrieb:
....meiner auch...
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Hähnchen schrieb:
Äh ja Und? Glückwunsch. Mein Antrag hängt. Beste Grüsse
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