Stellvertretende fachliche Leitung
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Du möchtest:
• Therapie anders denken
• Moderne Ausstattung und
digitalisiert gestützte Behandlung
(THEORG 2GO, iPad)
• Teamgefühl und klare
Philosophie
• Aufstiegsmöglichkeiten
innerhalb der Praxis
• Stetigen fachlichen Austausch
sowie interne und externe
Fortbildungen
• Mit Profisportler/inn...
Physiotherapeut (m/w/d) für
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01.01.2025
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BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Du möchtest:
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• Moderne Ausstattung und
digitalisiert gestützte Behandlung
(THEORG 2GO, iPad)
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Allein - danach ruhte still der See. Nun endlich, ist die Rechtsverordnung da und tritt am Dienstag, den 5. Mai, in Kraft. Was wurde im Einzelnen beschlossen?
40 % des 4. Quartals 2019 als Zuschuss
Es wird an jeden zugelassenen Leistungserbringer eine einmalige nicht rückzahlbare Ausgleichszahlung in Höhe von 40% des im vierten Quartal 2019 mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abgerechneten Vergütungsvolumens geleistet. Es wird davon ausgegangen, dass Heilmittelerbringer auch andere Unterstützungsmaßnahmen, wie die Soforthilfe für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen und das Kurzarbeitergeld, in Anspruch nehmen.
Zusätzlich 1,50 € pro Verordnung
Wegen erhöhter Hygienemaßnahmen kann bis zum 30. September 2020 für jede abgerechnete Verordnung 1,50€ abgerechnet werden.
Die Details zum 40 % Zuschuss
- • Die Regelung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft, also am Dienstag, 5. Mai.
Die Details zum Hygienezuschuss• Es werden 40% der abgerechneten Leistungen ausgezahlt, inkl. der Zuzahlung. Damit ist das Datum der Abrechnung der maschinenlesbaren Abrechnung (§302, SGB V) gemeint. Es werden also nicht die einzelnen Behandlungen oder Verordnungen des 4. Quartals 2019 zur Berechnung herangezogen, sondern die Abrechnungen selber. Diese Regelung soll vor allem eine unbürokratische und einfache Berechnung und Auszahlung ermöglichen.
• Es betrifft nur die Abrechnungen mit den gesetzlichen Krankenkassen, außen vor bleiben die Abrechnungen mit Privatpatienten, BG oder Postbeamten B.
• Nur Praxen, die bis zum 30. September 2019 zugelassen worden sind, können diese Hilfe in Anspruch nehmen.
• Praxen, die im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember zugelassen worden sind dürfen ebenfalls 40% der im vierten Quartal 2019 abgerechneten Leistungen erhalten, sie erhalten jedoch mindestens 4.500 Euro.
• Praxen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 30. April 2020 zugelassen worden sind, erhalten 4.500 Euro.
• Praxen, die im Zeitraum vom 1. Mai 2020 bis zum 31. Mai 2020 zugelassen werden, erhalten 3.000 Euro.
• Praxen, die im Zeitraum vom 1. Juni 2020 bis zum 30. Juni 2020 zugelassen werden, erhalten 1.500 Euro.
• Wie uns das Finanzministerium auf Nachfrage bestätigte, ist der Zuschuss "als Betriebseinnahme im Rahmen der Gewinnermittlung zu berücksichtigen".
• Eine Anrechnung finanzieller Hilfen aufgrund anderer Anspruchsgrundlagen erfolgt nicht, d.h. Soforthilfen, Kurzarbeitergeld und andere finanzielle Hilfe können zusätzlich in Anspruch genommen werden.
Für im Zuge der COVID-19-Epidemie entstandene zusätzliche Aufwendungen für Hygiene- und Schutzmaßnahmen, können die Heilmittelerbringer eine Pauschale von 1,50 Euro je Verordnung mit den Krankenkassen abrechnen. Dafür wird eine neue bundeseinheitliche Positionsnummer eingeführt, X9944 (wobei X mit der jeweiligen Berufsgruppe ersetzt wird). Einer zusätzlichen ärztlichen Verordnung dieser Pauschale bedarf es nicht. Diese Positionsnummer gilt für alle Heilmittelbereiche.
Details zum Antrag
Die finanziellen Hilfen werden nur auf Antrag ausgezahlt! Wie das Antragsverfahren im Einzelnen ausgestaltet wird, ist derzeit nicht geklärt. Spätestens zwei Wochen nach Inkrafttreten werden die Krankenkassen das Verfahren festgelegt haben.
Es wird ausreichend sein, nur den Antrag bei der zuständigen ARGE zu stellen, ohne weitere eigene Berechnungen - die auszuzahlende Summe wird von den zuständigen Stellen berechnet und zeitnah überwiesen. Notwendige Angaben im Antrag werden wohl nur der Nachweis der Zulassung, das IK, die Kontoverbindung und Name und Anschrift der Praxis sein. Das ganze Verfahren soll möglichst unbürokratisch gestaltet werden. Der Antrag muss bis zum 30. Juni 2020 gestellt werden.
Die Rechtsverordnung im Original finden Sie hier.
Frieder Bothner
Mitllerweile gibt es weiterführende Informationen zum Rettungsschirm inklusive des Antragsformulars. All diese finden Sie hier.
CoronaHeilmittelerbringerRettungsschirmHygiene
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Horatio72 schrieb:
Ich seh eigentlich nur Gründe warum das so sein sollte..Das Geld wird doch in Form des Lohnes weitergegeben. Wenn es den Schirm nicht gibt soll der PI sehen wie er alles am laufen hält, Gehälter Miete Versicherungen Masken Desinfektionsmittel bezahlt und wenn doch das Geld an die MA weitergeben???? Ich bezweifel das irgendein Konzern, Zahnarzt etc das so macht. Also manche hier haben echt schräge Vorstellungen!
Für mich habe ich mal gerechnet. Ich habe den Laden während der Krise bisher offen gehalten. Mit der Kurzarbeit meiner Mitarbeiter und den aktuell gearbeiteten Stunden liegt mein Umsatzverlust mit Ablauf der übernächsten Woche in etwa bei 40% vom 4. Quartal 2019. Lockere Sonderzahlungen sind nicht drin. Ich bin froh wenn das kommt. In meinem Fall bedeutet es, erstmal keine Kündigungen auszusprechen. Viel mehr ist aber auch erstmal nicht drin.
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Ingo Friedrich schrieb:
Natürlich macht das niemand! Das Ganze ist auch keine Bonuszahlung. Damit soll eher die Infrastruktur erhalten werden.
Für mich habe ich mal gerechnet. Ich habe den Laden während der Krise bisher offen gehalten. Mit der Kurzarbeit meiner Mitarbeiter und den aktuell gearbeiteten Stunden liegt mein Umsatzverlust mit Ablauf der übernächsten Woche in etwa bei 40% vom 4. Quartal 2019. Lockere Sonderzahlungen sind nicht drin. Ich bin froh wenn das kommt. In meinem Fall bedeutet es, erstmal keine Kündigungen auszusprechen. Viel mehr ist aber auch erstmal nicht drin.
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ES2805 schrieb:
Wir werden sehen und hängt vom Einzelfall ab. Als FM sollte ich meinen Anteil davon bekommen. Schließlich leiden auch deren Umsätze. Bei Angestellten, die Ihren vollen Lohn oder Kurzarbeitergeld erhalten haben, bin ich Eurer Meinung. Wenn nicht, dann nicht.
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ES2805 schrieb:
Ich denke mal sollte auf jeden Fall mal den Gesetzesentwurf abwarten, bevor man hier schon wieder verkündet, dass FM keinen Rechtsanspruch auf Leistungen aus diesem Paket haben. Schließlich wurde der Umsatz im 4.Quartal 2019 mit Hilfe von FM erwirtschaftet, sofern der PI welche beschäftigt hatte. Genauso verhält es sich mit den Angestellten. Auch diese sollten Ihren Anteil aus diesem Paket bekommen. Ich sehe keinen Grund, warum das nicht der Fall sein sollte.
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Seit sich dankbar das es was gibt .
Es ist ein Kompromiss aber dich sicher besser als nix .
Mann nimmt uns wahr und ernst .
Wer mir vor ein paar Jahren gesagt hätte das wir mal nen rettungsschirm bekommen ( zusammen mit Zahnärzten ) dem hätte ich nicht geglaubt.
Wem es nicht passt dem steht es langfristig frei sich politisch zu engagieren und es besser zu machen .
Ich möchte zur Zeit kein Politiker sein .
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a schubart schrieb:
Aber bei einer Kalkulation für das ganze Jahr würden die neuen Preise dann auch nicht zählen (bzw. nur zum Teil)
Seit sich dankbar das es was gibt .
Es ist ein Kompromiss aber dich sicher besser als nix .
Mann nimmt uns wahr und ernst .
Wer mir vor ein paar Jahren gesagt hätte das wir mal nen rettungsschirm bekommen ( zusammen mit Zahnärzten ) dem hätte ich nicht geglaubt.
Wem es nicht passt dem steht es langfristig frei sich politisch zu engagieren und es besser zu machen .
Ich möchte zur Zeit kein Politiker sein .
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PatricR schrieb:
Sehr ärgerlich für diejenigen, die im Dezember 19 keine Abrechnung vorgenommen haben, sondern diese in den Januar 20 mitgenommen haben, um die Steuerlast 2019 zu reduzieren :pensive: Warum wird zur Berechnung denn nicht das ganze Jahr herangezogen? Hätte doch zu viel weniger Sondereffekten geführt (klassische Urlaubstage sind nun mal im Dezember, viele Feiertage im letzten Quartal etc.) Schade. Aber vermutlich kühl kalkuliert.
Ich kann nämlich nicht nachvollziehen, wie es bei einigen zu so hohen Umsatzeinbußen gekommen ist (nicht provokant gemeint, sondern wirkliches Nichtwissen).
Bei uns:
März 2020: identischer Umsatz zu 02/2020 und 10% mehr als 03/2019
April 2020: 20% mehr als 03/2020 und 10% mehr als 04/2019
Und das bei 0,5 MA weniger, als in 03/2019 und 04/2019. Unter Berücksichtigung der Erhöhungen Mitte 2019, also etwa +- Null.
Seit letzter Woche müssen wir Patienten an unsere Partnerpraxis abgeben, weil die Pläne voll sind (alte unterbrochene Verordnungen plus die mittlerweile wieder in normaler Quantität ausgestellten neuen Rezepte).
Wir hatten keine Kurzarbeit, keinen Zwangsurlaub (ein MA hat sogar auf eine Woche seines Urlaubs verzichtet) und werden zum 01.07.2020 wieder die Gehälter erhöhen.
MNS gibt's kostenlos für die Patienten. Für Einrichtungen haben wir FFP2 ohne Ventil und FFP3 Halbmasken bei KH-Rückkehrern, sowie Schutzkittel, Handschuhe, Visiere (bei allen kopfnahen Therapien).
Da wir auf Grund unseres Abrechnungszyklus keine Abrechnung in IV/2019 erstellt haben, bekommen wir nichts aus dem Rettungsschirm, was aber auch nicht notwendig ist.
Nach der ersten Allgemeinverordnung alle Ärzte der Stadt angeschrieben (Anschreiben, Informationsblatt zu telefonischer VO-Ausstellung, Reinigungs- und Hygieneplan der Praxis, Zusatzmaßnahmen auf Grund der Pandemie). Drei Tage später jeden Arzt angerufen (Mitteilung angekommen? Noch Fragen? Brauchen Sie Kontaktdaten eines Lieferanten für MNS/Desi, Handschuhe etc.? ), Homepage und Facebookseite täglich gemäß den neuen Informationen und Maßnahmen aktualisiert, mit dem Bürgermeister die Informationen zu HME besprochen und diese mit dem Presseamt auf der Stadthomepage veröffentlicht, die Einrichtungsleitungen kontaktiert und über die Rechtslage informiert (zu "medizinisch notwendigen Behandlungen" können auch therapeutische Maßnahmen zählen) und mit der Pflegedienstleitung die Patienten festgelegt (wer benötigt weiterhin notwendige Therapien) und das Sicherheits-/Schutzkonzept abgesprochen, "Wir haben offen!"-Aktion mit anderen Praxen und Geschäften initiiert, Aktion im April mit dem Rotary-Club im Internet und lokalen Medien, Dankevideo mit anderen Geschäften und Praxen initiiert (welches bei Facebook und in allen Lebensmittelgeschäften auf großen Monitoren gezeigt wurde/wird), lokalen Radiosender angesprochen (Hinweis, dass HME weiter geöffnet haben, Verordnungen bei FV und adR telefonisch anzufordern etc.). All das hat viel Zeit und Energie gekostet, aber es hat sich für uns und alle anderen Beteiligten gelohnt; nicht für die Zeit während der Pandemie, sondern sicher auch für die Zeit danach. Es sind tolle Partnerschaften entstanden und die Wirtschaft und Einwohner unserer Stadt sind noch mehr zusammen gerückt und wir unterstützen uns gegenseitig, damit es allen weiterhin gut geht.
Natürlich konnte man sich auch in sein Schicksal ergeben und sich primär damit auseinander setzen, wie man diese oder jene Hilfe in Anspruch nehmen kann und MA in Kurzarbeit schicken. Oder man konnte jammern und nach noch mehr Hilfe schreien.
Oder man hat Anfang März den Arbeitsschutz einbestellt, die neue Gefährdungssituation besprochen und umgehend alle zusätzlichen Schutzmaßnahmen initiiert; zeitgleich dann überlegt, was man tun kann, um Ärzte, Patienten und Kollegen auf einen Informationsstand zu bringen, der zu dem Ergebnis führt, dass es zwar eine gefährliche Situation ist, die aber durch viele Maßnahmen zumindest im HME-Bereich beherrschbar sein kann.
Viele haben sich aber, wie wir auch, den A.... aufgerissen, um den Patienten und den MAn eine Perspektive aufzuzeigen.
Ja, wir haben einen fünfstelligen Betrag in zusätzliche Schutzmaßnahmen investiert und dies aus den Rücklagen genommen, aber das war es in jedem Fall wert.
Und ja, die 1,50 € pro VO sind ein Witz, da allein schon bei jedem Einrichtungsbesuch die FFp2 oder FFP3 Maske, der Schutzanzug, Handschuhe und MNS für den Bewohner entsorgt werden und somit die Gewinnspanne dort gegen Null geht. Aber da wir nur einen geringen Einrichtungsanteil haben, ist das zu verkraften, zumal inzwischen auch die Gespräche mit einigen Betreuern und dem sozialen Dienst zeigen, dass man sich auf eine Kostenteilung bzw. eine ab Mitte Mai von der Einrichtung zu stellende PSA verständigen kann.
Fazit: Einige werden den Rettungsschirm brauchen (warum auch immer); einige werden viel mehr bekommen, als notwendig ist (z.B. bei einer Jahresabrechnung in IV/2019); einige werden nichts bekommen (keine Abrechnung in IV/2019); einige werden ihn nicht brauchen.
Aber für mich und meine MA ist in erster Linie wichtig, dass es einen Rettungsschirm geben wird, der vielleicht nicht fair ist, aber der aufzeigt, dass man uns Physios wahrnimmt, dass man uns als wichtig (das Wort "systemrelevant" kann ich echt nicht mehr hören) erachtet und der herausstellt, dass wir ein fundamentaler Teil der Gesellschaft sind.
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Ingo Friedrich schrieb:
Beitrag entfernt. Er ist polemisch formuliert. /Die Redaktion
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Horatio72 schrieb:
Beitrag entfernt. Er ist polemisch formuliert. /Die Redaktion
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Hier erzählt der ein oder andere gerne, wie toll die Privatpraxis läuft bzw. wie hoch die Privatpreise sind. „Spare in der Zeit, so hast du in der Not". Also auch hier trotz fehlender Ausgleichszahlung der GKV Versicherten eigentlich kein Problem. Die FM werden auch nicht bedacht. Aber mit etwas Glück wird der Vorschlag der Grünen zur Anrechnung von 1.180€ für fünf Monate auf die Soforthilfe angenommen.
Fragt euch mal, warum wohl die Verbände gerade das WAT Gutachten zurückhalten? Und ganz ehrlich, wenn mein Name auf dem Firmenschild steht, dann setze ich auch Privatmittel ein um den Laden zu retten, was mit Kurzarbeit aber meist gar nicht nötig geworden ist.
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tom1350 schrieb:
Matu, danke für die ehrliche Schilderung. Auch ich behaupte, dass am Jahresende der Gewinn für die meisten PI nicht wirklich geringer zum Vorjahr ausfallen wird.
Hier erzählt der ein oder andere gerne, wie toll die Privatpraxis läuft bzw. wie hoch die Privatpreise sind. „Spare in der Zeit, so hast du in der Not". Also auch hier trotz fehlender Ausgleichszahlung der GKV Versicherten eigentlich kein Problem. Die FM werden auch nicht bedacht. Aber mit etwas Glück wird der Vorschlag der Grünen zur Anrechnung von 1.180€ für fünf Monate auf die Soforthilfe angenommen.
Fragt euch mal, warum wohl die Verbände gerade das WAT Gutachten zurückhalten? Und ganz ehrlich, wenn mein Name auf dem Firmenschild steht, dann setze ich auch Privatmittel ein um den Laden zu retten, was mit Kurzarbeit aber meist gar nicht nötig geworden ist.
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Horatio72 schrieb:
Beitrag entfernt. Er ist nicht nicht sachlich oder differenziert formuliert. /Die Redaktion
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Wir können nicht alle perfekt sein
Was Mister M schreibt Lese ich dank der ignorier Funktion nicht .
Je weniger man auf ihn eingeht um so weniger wird er schreiben.
Einfach ignorieren. Probates Mittel aus der Verhaltenstherapie
Genießt den Sonntag und lasst euch nicht triggern
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a schubart schrieb:
:wink:Horatio 72
Wir können nicht alle perfekt sein
Was Mister M schreibt Lese ich dank der ignorier Funktion nicht .
Je weniger man auf ihn eingeht um so weniger wird er schreiben.
Einfach ignorieren. Probates Mittel aus der Verhaltenstherapie
Genießt den Sonntag und lasst euch nicht triggern
Sie sagen, Sie sind- genau wie ich - im Kreis Recklinghausen selbstständig? Mir fällt leider partout keine Praxis ein, der Ihre Schilderungen entsprechen könnte. Schreibe mir doch freundlicherweise mal eine PM. U. U. köntte ein interkollegialen Austausch Sinn machen?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ Matu
Sie sagen, Sie sind- genau wie ich - im Kreis Recklinghausen selbstständig? Mir fällt leider partout keine Praxis ein, der Ihre Schilderungen entsprechen könnte. Schreibe mir doch freundlicherweise mal eine PM. U. U. köntte ein interkollegialen Austausch Sinn machen?
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Matu schrieb:
Sie haben eine Mail.
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Matu schrieb:
Es wäre gut, wenn man auch dazu schreibt, aus welchem BL oder aus welchem Kreis man kommt. Bin in NRW, Stadt mit unter 100.000 Einwohnern.
Ich kann nämlich nicht nachvollziehen, wie es bei einigen zu so hohen Umsatzeinbußen gekommen ist (nicht provokant gemeint, sondern wirkliches Nichtwissen).
Bei uns:
März 2020: identischer Umsatz zu 02/2020 und 10% mehr als 03/2019
April 2020: 20% mehr als 03/2020 und 10% mehr als 04/2019
Und das bei 0,5 MA weniger, als in 03/2019 und 04/2019. Unter Berücksichtigung der Erhöhungen Mitte 2019, also etwa +- Null.
Seit letzter Woche müssen wir Patienten an unsere Partnerpraxis abgeben, weil die Pläne voll sind (alte unterbrochene Verordnungen plus die mittlerweile wieder in normaler Quantität ausgestellten neuen Rezepte).
Wir hatten keine Kurzarbeit, keinen Zwangsurlaub (ein MA hat sogar auf eine Woche seines Urlaubs verzichtet) und werden zum 01.07.2020 wieder die Gehälter erhöhen.
MNS gibt's kostenlos für die Patienten. Für Einrichtungen haben wir FFP2 ohne Ventil und FFP3 Halbmasken bei KH-Rückkehrern, sowie Schutzkittel, Handschuhe, Visiere (bei allen kopfnahen Therapien).
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Viele haben sich aber, wie wir auch, den A.... aufgerissen, um den Patienten und den MAn eine Perspektive aufzuzeigen.
Ja, wir haben einen fünfstelligen Betrag in zusätzliche Schutzmaßnahmen investiert und dies aus den Rücklagen genommen, aber das war es in jedem Fall wert.
Und ja, die 1,50 € pro VO sind ein Witz, da allein schon bei jedem Einrichtungsbesuch die FFp2 oder FFP3 Maske, der Schutzanzug, Handschuhe und MNS für den Bewohner entsorgt werden und somit die Gewinnspanne dort gegen Null geht. Aber da wir nur einen geringen Einrichtungsanteil haben, ist das zu verkraften, zumal inzwischen auch die Gespräche mit einigen Betreuern und dem sozialen Dienst zeigen, dass man sich auf eine Kostenteilung bzw. eine ab Mitte Mai von der Einrichtung zu stellende PSA verständigen kann.
Fazit: Einige werden den Rettungsschirm brauchen (warum auch immer); einige werden viel mehr bekommen, als notwendig ist (z.B. bei einer Jahresabrechnung in IV/2019); einige werden nichts bekommen (keine Abrechnung in IV/2019); einige werden ihn nicht brauchen.
Aber für mich und meine MA ist in erster Linie wichtig, dass es einen Rettungsschirm geben wird, der vielleicht nicht fair ist, aber der aufzeigt, dass man uns Physios wahrnimmt, dass man uns als wichtig (das Wort "systemrelevant" kann ich echt nicht mehr hören) erachtet und der herausstellt, dass wir ein fundamentaler Teil der Gesellschaft sind.
aus der Fülle von diesen Kommentaren möchte ich doch noch einen Gesichtspunkt hinzufügen!
Mit Durchsetzung der REGRESSE ab 1992/93 in meinem Umfeld Ostberlin, blieb nur die Alternative Aktion zur Überzeugung der GKV Pat.
"mutieren zum S e l b s t z a h l e r" über einen DIREKTZUGANG
1. Pat. versorgte sich selbst, wenn er dann konnte/ wollte !!!!
2.der behandelne Arzt wurde nicht bedrängt und somit entlastet, brauchte folglich nicht zu Lügen ( hab kein Budget)
3. die jeweilige Kasse merkte davon gar nichts - Verschonung des HEILmittelbedarfs
4. der Patient zeigt gezielt die bewusste VERANTWORTUNG für sein Gesundheitsverhalten mit nachweislicher Rechnungsdarlegung mittels Konto -Überweisung !!!!
5.Entlastung durch Behandlungserfolge der Volksgesundheit, Nicht zu unterschätzen
Das Alles bedarf einem enormen Diskussionsaufwand und immer wieder aufklärende Auseinandersetzungen bis Gestern.
Der Anteil vom Gesamt-Umsatz war ,Jahres unterschiedlich, bis zu 40 %.
Gesundheitsförderne Maßnahmen s.h.o. fallen Heute durch das Raster
Ich spreche nicht über meine PKV Fälle
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Norbert Meyer schrieb:
Grundsätzlich sehr lobenswert,
aus der Fülle von diesen Kommentaren möchte ich doch noch einen Gesichtspunkt hinzufügen!
Mit Durchsetzung der REGRESSE ab 1992/93 in meinem Umfeld Ostberlin, blieb nur die Alternative Aktion zur Überzeugung der GKV Pat.
"mutieren zum S e l b s t z a h l e r" über einen DIREKTZUGANG
1. Pat. versorgte sich selbst, wenn er dann konnte/ wollte !!!!
2.der behandelne Arzt wurde nicht bedrängt und somit entlastet, brauchte folglich nicht zu Lügen ( hab kein Budget)
3. die jeweilige Kasse merkte davon gar nichts - Verschonung des HEILmittelbedarfs
4. der Patient zeigt gezielt die bewusste VERANTWORTUNG für sein Gesundheitsverhalten mit nachweislicher Rechnungsdarlegung mittels Konto -Überweisung !!!!
5.Entlastung durch Behandlungserfolge der Volksgesundheit, Nicht zu unterschätzen
Das Alles bedarf einem enormen Diskussionsaufwand und immer wieder aufklärende Auseinandersetzungen bis Gestern.
Der Anteil vom Gesamt-Umsatz war ,Jahres unterschiedlich, bis zu 40 %.
Gesundheitsförderne Maßnahmen s.h.o. fallen Heute durch das Raster
Ich spreche nicht über meine PKV Fälle
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Und was haben Sie für Maßnahmen ergriffen um gegenzusteuern?
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Matu schrieb:
Umsatzrückgang 90%?
Und was haben Sie für Maßnahmen ergriffen um gegenzusteuern?
bei mir sind die Arztpraxen halb bzw. "ganz" leer bzw. es werden durch das Fenster Rezepte ausgegeben.
Die Patienten stehen im Freien mit Abstand in der Schlange. Und in einer solchen Situation soll man bzw. ich den Arzt anrufen und ihn bitten Rezepte auszustellen für KG, MT? Echt sollte ich das machen?
mfg
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Wolfgang schrieb:
Hallo Matu
bei mir sind die Arztpraxen halb bzw. "ganz" leer bzw. es werden durch das Fenster Rezepte ausgegeben.
Die Patienten stehen im Freien mit Abstand in der Schlange. Und in einer solchen Situation soll man bzw. ich den Arzt anrufen und ihn bitten Rezepte auszustellen für KG, MT? Echt sollte ich das machen?
mfg
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Norbert Meyer schrieb:
GKV Umsatzrückgang 90 %, tageweise leere Praxis
Wir bekommen 40% und von dem Betrag bekommt 30% Finanzamt zurück.?
Das werde auch ein Punkt der mich interessiert.
Ich bin Solo selbständig und reich werden ist nichts. Wenn man die Nebenkosten alle zusammen zählt dann ist es auch 50%.
Ich bin gerne Solo, kann mir die Zeit anpassen.
Es wäre gut wenn manche von uns sachlich bleiben und die Emotionen zurück halten. Es ist nicht angebracht in Forum persönlich zu werden.
Bleibt gesund. LG.
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da das Geld des Rettungsschirmes oder auch die Soforthilfe als Einnahme zu verbuchen sind, gilt folgendes.
42% Steuer + 8% Kirchensteuer + 5% Soli = 55% vom Geld des Rettungsschirmes bekommt bei uns das FA. bleibt nicht viel um was aufzufangen.
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idefix- schrieb:
@Marcela
da das Geld des Rettungsschirmes oder auch die Soforthilfe als Einnahme zu verbuchen sind, gilt folgendes.
42% Steuer + 8% Kirchensteuer + 5% Soli = 55% vom Geld des Rettungsschirmes bekommt bei uns das FA. bleibt nicht viel um was aufzufangen.
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juergen schulze-greiffenhagen schrieb:
Das ist fast der Spitzensteuersatz...?!.davon bezahlt man 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer und 5,5 Prozent Soli...
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Marcela Weidenschlager schrieb:
Genau. Also freuen wir uns für das FA.
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Inche schrieb:
Die 8/9% Kirchensteuer zahle ich nicht mehr.
Soli: 5 % von der ESt (soll sich aber ab diesem Jahr mindern)
KiSt: 8 % von der ESt
und nicht von 100 % des Gewinns bzw. des Anteils der Rettungsschirmzahlung am Gewinn wie sich aus Deiner schlichten Addition ergibt.
Und wenn Du vom gesamten übrig bleibenden Geld des Rettungsschirms den Spitzensteuersatz (= 42 %) zahlen mußt, dann gehört Dir mein gesammeltes Mitleid.
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W. Stangner schrieb:
Bei uns in Bayern errechnen sich Soli und KiSt wie folgt:
Soli: 5 % von der ESt (soll sich aber ab diesem Jahr mindern)
KiSt: 8 % von der ESt
und nicht von 100 % des Gewinns bzw. des Anteils der Rettungsschirmzahlung am Gewinn wie sich aus Deiner schlichten Addition ergibt.
Und wenn Du vom gesamten übrig bleibenden Geld des Rettungsschirms den Spitzensteuersatz (= 42 %) zahlen mußt, dann gehört Dir mein gesammeltes Mitleid.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Na wenn am Ende 30 bis 42 Prozent Steuerlast übrig bleiben, ist das Jahr noch gut ausgegangen...
Gruß
Nora
Sie sollten dringend einen Steuerberater aufsuchen. Wenn Sie so in ihrer Praxis kalkulieren ist die Insolvens nicht weit. Wenn man hier schon einen Kommentar abgibt, sollte man wenigstens sich vorher mit der Sache beschäftigt haben wie sich Steuern berechnen
Im übrigen: Für welche andere Berufsgruppe gibt es solch einen finanzielen Ausgleich? Bei normalen Praxisbetrieb sind ca. 40-50% des Umsatzes Lohnkosten. Nun erhalten die Heilmittelerbringer 40% Zuschuß. Das Bedeutet, das der Umsatz minus Lohnkosten zum größten Teil ausgeglichen wird. Kurzarbeitergeld für die AN plus AG Anteil oben drauf. Und dann wird das ganze von vielen auch noch schlecht geredet - sagt mal ihr "Miesepeter" - gehts noch?
Und so ganz nebenbei - der Zuschuß wird als "Erbe" an unsere Kinder und Enkelkinder weitergereicht.
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ergo4u schrieb:
liebe idefix,
Sie sollten dringend einen Steuerberater aufsuchen. Wenn Sie so in ihrer Praxis kalkulieren ist die Insolvens nicht weit. Wenn man hier schon einen Kommentar abgibt, sollte man wenigstens sich vorher mit der Sache beschäftigt haben wie sich Steuern berechnen
Im übrigen: Für welche andere Berufsgruppe gibt es solch einen finanzielen Ausgleich? Bei normalen Praxisbetrieb sind ca. 40-50% des Umsatzes Lohnkosten. Nun erhalten die Heilmittelerbringer 40% Zuschuß. Das Bedeutet, das der Umsatz minus Lohnkosten zum größten Teil ausgeglichen wird. Kurzarbeitergeld für die AN plus AG Anteil oben drauf. Und dann wird das ganze von vielen auch noch schlecht geredet - sagt mal ihr "Miesepeter" - gehts noch?
Und so ganz nebenbei - der Zuschuß wird als "Erbe" an unsere Kinder und Enkelkinder weitergereicht.
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Marcela Weidenschlager schrieb:
Ich habe noch eine Frage, wie ist es dann für uns steuerlich?
Wir bekommen 40% und von dem Betrag bekommt 30% Finanzamt zurück.?
Das werde auch ein Punkt der mich interessiert.
Ich bin Solo selbständig und reich werden ist nichts. Wenn man die Nebenkosten alle zusammen zählt dann ist es auch 50%.
Ich bin gerne Solo, kann mir die Zeit anpassen.
Es wäre gut wenn manche von uns sachlich bleiben und die Emotionen zurück halten. Es ist nicht angebracht in Forum persönlich zu werden.
Bleibt gesund. LG.
:frowning:
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PatricR schrieb:
Vielleicht wird es ja eine Sonderregelung geben, dass der September anstatt der Dezember zur Berechnung herangezogen werden kann. Warten wir es mal ab.
es zählt das Datum der Abrechnung der maschinenlesbaren Abrechnung §302 SGB V.
Also reicht es wenn du die Abrechnung im Dezember rausgeschickt hast. So lese ich das
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idefix- schrieb:
@Besserwisser
es zählt das Datum der Abrechnung der maschinenlesbaren Abrechnung §302 SGB V.
Also reicht es wenn du die Abrechnung im Dezember rausgeschickt hast. So lese ich das
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Besserwisser schrieb:
Wer ein Abrechnungszentrum wie die azh nutzt, bei dem kann ein Monat fehlen, denn die Dezemberabrechnung erfolgt wegen der Feiertage erst im Januar des Folgejahres, der September geht hingegen noch im September raus.
:frowning:
Wenn man dem Verlauf der Meinungen hier im Forum folgt, weiß jeder was ,aber eigentlich auch wieder nicht.
Freuen wir uns doch erst einmal darauf das es möglicher weise einen kleinen Bonus für uns geben wird....
Take your time, alles wird gut .
Bloß keinen Stress... Einen guten Start morgen in die neue Woche - allen hier .
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Hähnchen schrieb:
Yepp! Obwohl das, wenn es so ist auch kommuniziert werden sollte! Oh ja die waren schon länger dabei und obwohl sie solide Arbeit geleistet haben konnten wir sie im Rahmen noch nicht so berücksichtigen. Da sie sich aber aufgrund uns unangenehmer Verhaltensweisen Menschen nähern müssen und! wollen.. na ja. Wir werden sehen. Solange es mehr Physiotherapeutinnen al Bundestags Abgeordnete gibt besteht zumindest Hoffnung
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Angie D schrieb:
Seid nicht so aufgeregt - keep smiling liebe Kollegen. Alles braucht seine Zeit und man wird sehen wenn es konkret wird. Soll heißen, wenn die Anträge gestellt werden können.
Wenn man dem Verlauf der Meinungen hier im Forum folgt, weiß jeder was ,aber eigentlich auch wieder nicht.
Freuen wir uns doch erst einmal darauf das es möglicher weise einen kleinen Bonus für uns geben wird....
Take your time, alles wird gut .
Bloß keinen Stress... Einen guten Start morgen in die neue Woche - allen hier .
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ES2805 schrieb:
Beitrag entfernt. Er bleibt nicht beim Thema. /Die Redaktion
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Richten Sie Fragen und Anmerkungen zu unserer Moderation an [E-Mail]. /Danke, die Redaktion
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ES2805 schrieb:
Beitrag entfernt.
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Corona-Hilfe: Schutzschirm für Therapeuten und Zahnärzte tritt in Kraft
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tom1350 schrieb:
„Der Finanzminister blieb allerdings bei seiner Haltung. In der Verordnung heißt es nun: “Im Anschluss an die Covid-19-Epidemie werden Nachholeffekte insbesondere die Nachfrage nach Zahnersatz antreiben.” Vor diesem Hintergrund seien die von den Krankenkassen im Jahr 2020 geleisteten Überzahlungen in den Folgejahren 2021 und 2022 vollständig auszugleichen."
Corona-Hilfe: Schutzschirm für Therapeuten und Zahnärzte tritt in Kraft
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