Was wir Dir bieten
Überzeuge Dich selbst, warum das
rehamed Dein perfekter Arbeitgeber
ist:
- ein modernes Zentrum für
ambulante, orthopädische
Rehabilitation, Physiotherapie
sowie Gesundheitssport.
- ein interdisziplinäres,
leidenschaftliches Team mit
differenzierten
Behandlungstechniken
- professionelle Arbeitsstrukturen
mit modernsten Arbeitsmitteln
- regelmäßige interne/externe
Fortbildungen – Deine Wünsche
und Ideen sind herzlich Willkommen
- ein unbefristetes
Arbeitsverhäl...
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Gedeckelte Vergütung – Zurück zur Grundlohnsummenbindung
Während zu Beginn noch ein Preismoratorium für ein Jahr und anschließende Rückkehr zur Grundlohnsummenbindung im Gespräch war, hat sich dieser Ansatz über das gesamte Gesetzgebungsverfahren noch verändert. Zunächst sollten alle Leistungsbereiche ebenfalls gedeckelt werden. Allerdings erhielten in letzter Minute einzelne Bereiche, wie etwa Reha, Vorsorge oder außerklinische Intensivpflege, teilweise tarifbezogene Öffnungen.
Eine vergleichbare Schutzlogik für Heilmittelpraxen ist im beschlossenen Gesetz nicht erkennbar. Es bleibt also beim Deckel für zukünftige Vergütungsverhandlungen entsprechend der Grundlohnensummenlogik. Für die Jahre 2027 bis 2029 wird diese Grenze zusätzlich um einen weiteren Prozentpunkt gesenkt.
Gestrichene Pauschalen – Blankoverordnung wird unattraktiver
Auch bei der Blankoverordnung setzt das Gesetz den Rotstift an. Nicht die Blankoverordnung selbst verschwindet, sondern die Vergütungspauschale für die zusätzliche Versorgungsverantwortung. Pauschalen für besondere Versorgungsverantwortung dürfen nicht mehr zulasten der GKV vereinbart werden. Diese Regelungen gilt ab dem 1. Tag nach Verkündigung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt. Für bereits begonnene Blankoverordnungen besteht Bestandsschutz, d.h. für diese darf die Pauschale noch abgerechnet werden.
Wirtschaftlich wird die Blankoverordnung dadurch unattraktiver für Praxen.
Mehr Erklärungsarbeit am Empfang – Zuzahlungen werden erhöht
Bei den Zuzahlungen war zunächst eine doppelte Verschärfung geplant. Aus 10 Prozent plus 10 Euro je Heilmittelverordnung sollten 10 Prozent plus 15 Euro werden. Zusätzlich sollte dieser Betrag künftig automatisch mit der Grundlohnrate steigen. In der Ausschussfassung wurde diese Dynamisierung gestrichen. Die Erhöhung auf 10 Prozent plus 15 Euro bleibt aber bestehen.
Auf einen Blick
Hier noch einmal die Änderungen für Therapeuten in Kurzform:
• Zuzahlungen 10 Prozent plus 15 Euro ab 1. Januar 2027
• Deckelung der Vergütungserhöhungen mittels Grundlohnsummenbindung ab 1. Januar 2027
• Abschaffung der Verordnungsbezogenen Pauschalen Blankoverordnung ab dem 1. Tag nach Verkündigung im Bundesgesetzblatt (Bestandsschutz)
BStabG: Eine Woche im Eilverfahren
In der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause wurde das BStabG noch einmal zum politischen Schleudergang. Erst landete ein umfangreiches Änderungspaket auf den Tischen der Abgeordneten. Die Opposition sprach von 278 bis 279 Änderungen beziehungsweise knapp 300 Seiten neuem Material. Aus ihrer Sicht war damit eine seriöse Beratung kaum noch möglich.
Der Gesundheitsausschuss wurde zum Nadelöhr. Eine zusätzliche Anhörung wurde gefordert, aber nicht durchgesetzt. Am Ende billigte der Ausschuss das Gesetz in umfassend geänderter Fassung.
Parallel zogen Grüne und Linke nach Karlsruhe. Sie wollten die Abstimmung im Bundestag stoppen, weil die Änderungen zu spät gekommen seien. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Eilanträge jedoch ab. Damit war der Weg für die zweite und dritte Lesung im Bundestag frei.
Ein Krimi spielte sich im Bundesrat hinter den Kulissen ab. Allen war klar, wenn der Bundesrat nicht auch noch am gleichen Tag zustimmen sollte, ist ungewiss, ob das Gesetz noch rechtzeitig in Kraft treten kann. Rechtzeitig heißt: So früh, dass alle Verwaltungsabläufe das neue Gesetz bei der Festlegung der Beitragssätze zur Gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2027 berücksichtigen können. Wäre dies nicht der Fall gewesen, hätte das Gesetz sein Ziel verfehlt und seinem Namen keine Ehre gemacht.
Und der Widerstand im Bundesrat war groß. Er hätte das Gesetz zwar nicht verhindern, aber über den Vermittlungsausschuss bedeutend verzögern können. Eine 550 Millionen-Offerte des Bundes an die Länder für angeschlagene Krankenhäuser hat dann doch zum Umdenken der LändervertreterInnen geführt. Frei nach Marlon Brando: „Ich mache ihm ein Angebot, das er nicht ablehnen kann“.
Kurz gesagt: Änderungspaket, Ausschuss, Karlsruhe, Bundestag, Bundesratskrimi — alles innerhalb weniger Tage. Für ein Gesetz mit tiefen Eingriffen in Versorgung, Vergütung und Zuzahlungen war das erstaunlich viel Verfahren bei erstaunlich wenig Zeit.
Weite Informationen:
• Pressemeldung des Gesundheitsministerium
O.G. und Friedrich Merz / physio.de
GKV-SparpaketGesetzGrundlohnsummeZuzahlungBlankoverordnungBundesratBundestag
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Es wird Zeit, dass der Patient auch spürt wie fair unser Geschäftspartner GKV tatsächlich ist.
Und es wird Zeit, das wir das Vorgehen der GKV nicht (mehr) vertuschen.
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massu schrieb:
@Horatio72 nein du stampfst nichts ein!! du streichst die 10 und schreibst groß eine 15. Der Patient soll doch auch merken, dass es von heute auf morgen erhöht wurde. Dafür können wir doch nichts.
Es wird Zeit, dass der Patient auch spürt wie fair unser Geschäftspartner GKV tatsächlich ist.
Und es wird Zeit, das wir das Vorgehen der GKV nicht (mehr) vertuschen.
Zitat: " Es wird Zeit, dass der Patient auch spürt wie fair unser Geschäftspartner GKV tatsächlich ist.
Und es wird Zeit, das wir das Vorgehen der GKV nicht (mehr) vertuschen."
Ich dachte bisher immer, daß die gesetzlichen Regelungen (SGB V + die auf dessen Grundlage von der Regierung erlassenen Verordnungen und hier im speziellen die Zuzahlungsregelungen) vom Bundestag und nicht von der GKV beschlossen werden. Man (Jahrgang 1950) lernt einfach nie aussmirkupside_down_face
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GüSta schrieb:
@massu
Zitat: " Es wird Zeit, dass der Patient auch spürt wie fair unser Geschäftspartner GKV tatsächlich ist.
Und es wird Zeit, das wir das Vorgehen der GKV nicht (mehr) vertuschen."
Ich dachte bisher immer, daß die gesetzlichen Regelungen (SGB V + die auf dessen Grundlage von der Regierung erlassenen Verordnungen und hier im speziellen die Zuzahlungsregelungen) vom Bundestag und nicht von der GKV beschlossen werden. Man (Jahrgang 1950) lernt einfach nie aussmirkupside_down_face
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massu schrieb:
@GüSta upps, da habe ich wohl was verwechselt. Dann eben das Gleiche mit dem Bundestag 😊
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Klonkrieger schrieb:
Was mach ich nur mit der MLD???
An Praxen verweisen, die hierfür noch Kapazitäten frei haben.
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MikeL schrieb:
@Klonkrieger
An Praxen verweisen, die hierfür noch Kapazitäten frei haben.
... und diese wird man sehr selten finden, also das "Schlupfloch" nutzen grinning
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Evemarie Kaiser schrieb:
@MikeL
... und diese wird man sehr selten finden, also das "Schlupfloch" nutzen grinning
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Horatio72 schrieb:
Lustigerweise habe ich vor nem Monat mal wieder neue Zuzahlungsquittungen bestellt. Natürlich mit dem 10 Euro Vordruck. Kann ich dann den Rest einstampfen.
Das wäre doch jetzt mal ein guter Zeitpunkt solche Sachen anzugehen.
Ist natürlich nur meine Meinung und ich spreche da bestimmt auch nicht für alle. Darf jeder gern eine andere haben.
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Unsichtbar schrieb:
Mein Reden. Die Personalbindung geschieht zukünftig über die Arbeitsbedingungen.
...(Es kann einfach nicht sein das Praxis A für 15 Minuten Takt das gleiche bekommt wie Praxis B im 30er. )...
...das liegt doch nicht an der KK sondern im Ermessen der jeweiligen Praxis...!!
JürgenK ;(
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JürgenK schrieb:
Hallo Horatio,
...(Es kann einfach nicht sein das Praxis A für 15 Minuten Takt das gleiche bekommt wie Praxis B im 30er. )...
...das liegt doch nicht an der KK sondern im Ermessen der jeweiligen Praxis...!!
JürgenK ;(
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Horatio72 schrieb:
@JürgenK hallo Jürgen. Das Stimmt und möchte ich gar nicht bestreiten aber dafür gibt es unterschiedliche Grundfaktoren. Eine Praxis im Nachbardorf gehört einem Kollegen ( mit dem ich mich super verstehe) und diese wurde komplett von seinen Eltern finanziert .( Wohnhaus mit 2 Wohnungen, Untergeschoss Praxis! ) er zahlt also keine Miete , hat das Studium bezahlt bekommen und noch zusätzliche Mieteinnahmen durch die Wohnungen. Ich habe seit 20 Jahren Kredite am laufen gehabt, alles selbst bezahlt und Bleche schön Miete ab jeden Monat. Er kann im 30 Minuten Rythmzs ohne Probleme arbeiten während ich mir das finanziell einfach nicht leisten kann. Also riesen Vorteil bei Mitarbeiter und Patienten. ich frage mich also wieso es nicht einen festen Minutenpreis bzw eine feste Einheitszeit gibt.
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Inche schrieb:
Rezeptformulare vereinheitlichen,Fristen u Laufzeiten verheinheitlichen.Evtl wie bei der BG ein Zeitintervall aber 15min für 29,63 zb für den einfachen Hb weg Kg 2x 15 oder 3x 15 min KMT 1x 15 min usw.So wäre es später mit dem Online Rezept auch einfacher.Weniger fehler,weniger Koregturen ,regresse.
Wobei ich persönlich bezweifle das was kommt.
Und ansonsten wird es so laufen wie es jetzt auch schon bei vielen Ärzten ist :
Es wird noch mehr Privatpraxen geben .
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eim schrieb:
Erst mal sollten die Physioverbände endlich in die Gänge kommen.
Wobei ich persönlich bezweifle das was kommt.
Und ansonsten wird es so laufen wie es jetzt auch schon bei vielen Ärzten ist :
Es wird noch mehr Privatpraxen geben .
Durch ein "Schlupfloch" könnten dann auch GKV Patienten sich in einer Privatpraxis behandeln lassen, wenn sie keine Termine bei einer Kassenpraxis bekommen können.
Folgenden Text hab ich vor kurzem auf physio.de gefunden - kopiert und gespeichert:
*************************************************************************
Es gibt ein kleines Schlupfloch für Kassenpatienten, um in einer Privatpraxis behandelt zu werden.
Für gesetzlich versicherte Patienten (Kassenpatienten) in Deutschland gilt primär das Sachleistungsprinzip. Als gesetzlich versicherter Patient (Kassenpatient) in Deutschland übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für Physiotherapie, sofern diese ärztlich verordnet wurde. Die Behandlung ist mit einer Zuzahlung verbunden.
Gibst du deine Kassenpraxis ab, kann der Patient trotzdem weiterkommen.
Als gesetzlich Versicherter kannst du auch die Vorteile des Kostenerstattungsprinzip nutzen. Bereits seit rund 20 Jahren (seit 1.1.2004) haben Gesetzlich Krankenversicherte die freie Wahl die Leistungsabrechnung ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf das Kostenerstattungsprinzip (geregelt in §13 SGB V) umzustellen. Dabei kann der Patient sogar wählen, welche Bereiche er über dieses Prinzip nutzt. Dabei ist die Einschränkung auf einzelne Teilbereiche “ambulant”, “stationär” oder “dental”, aber auch die Wahl des Kostenerstattungsprinzips für die Bereiche “verordnete ärztliche Leistungen (Arznei-Heil- und Verbandmittel), sowie Hilfsmittel” möglich.
Wichtig: Vor der Wahl sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse (z.B. der AOK oder TK) beraten lassen, da eine Rückkehr zum Sachleistungsprinzip meist erst nach einem Quartal möglich ist.
Beim Kostenerstattungsprinzip bezahlen die Patienten dann die verordnete Rezepte für Physiotherapie zunächst selbst und reichen diese bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Kasse erstattet Ihnen die Kosten nachträglich, oftmals jedoch nicht in voller Höhe, sondern nur bis zu dem Betrag, der bei der regulären Abrechnung über die Versichertenkarte angefallen wäre.
Also, wenn deine Patienten bei dir bleiben wollen, müssen sie das bei ihrer Kasse als Wahlleistung beantragen und die Behandlungen können wie gewohnt stattfinden.
Das wird viele kleine Praxen noch helfen, die weiter ihre Stammkundschaft betreuen wollen. Lg
*************************************************************************
Das wäre mein Vorschlag
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Evemarie Kaiser schrieb:
@eim
Durch ein "Schlupfloch" könnten dann auch GKV Patienten sich in einer Privatpraxis behandeln lassen, wenn sie keine Termine bei einer Kassenpraxis bekommen können.
Folgenden Text hab ich vor kurzem auf physio.de gefunden - kopiert und gespeichert:
*************************************************************************
Es gibt ein kleines Schlupfloch für Kassenpatienten, um in einer Privatpraxis behandelt zu werden.
Für gesetzlich versicherte Patienten (Kassenpatienten) in Deutschland gilt primär das Sachleistungsprinzip. Als gesetzlich versicherter Patient (Kassenpatient) in Deutschland übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für Physiotherapie, sofern diese ärztlich verordnet wurde. Die Behandlung ist mit einer Zuzahlung verbunden.
Gibst du deine Kassenpraxis ab, kann der Patient trotzdem weiterkommen.
Als gesetzlich Versicherter kannst du auch die Vorteile des Kostenerstattungsprinzip nutzen. Bereits seit rund 20 Jahren (seit 1.1.2004) haben Gesetzlich Krankenversicherte die freie Wahl die Leistungsabrechnung ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf das Kostenerstattungsprinzip (geregelt in §13 SGB V) umzustellen. Dabei kann der Patient sogar wählen, welche Bereiche er über dieses Prinzip nutzt. Dabei ist die Einschränkung auf einzelne Teilbereiche “ambulant”, “stationär” oder “dental”, aber auch die Wahl des Kostenerstattungsprinzips für die Bereiche “verordnete ärztliche Leistungen (Arznei-Heil- und Verbandmittel), sowie Hilfsmittel” möglich.
Wichtig: Vor der Wahl sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse (z.B. der AOK oder TK) beraten lassen, da eine Rückkehr zum Sachleistungsprinzip meist erst nach einem Quartal möglich ist.
Beim Kostenerstattungsprinzip bezahlen die Patienten dann die verordnete Rezepte für Physiotherapie zunächst selbst und reichen diese bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Kasse erstattet Ihnen die Kosten nachträglich, oftmals jedoch nicht in voller Höhe, sondern nur bis zu dem Betrag, der bei der regulären Abrechnung über die Versichertenkarte angefallen wäre.
Also, wenn deine Patienten bei dir bleiben wollen, müssen sie das bei ihrer Kasse als Wahlleistung beantragen und die Behandlungen können wie gewohnt stattfinden.
Das wird viele kleine Praxen noch helfen, die weiter ihre Stammkundschaft betreuen wollen. Lg
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Das wäre mein Vorschlag
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Adam Stremel schrieb:
@eim In der Theorie könnten Verbände viel erreichen... aber irgendwie fehlt dennen immer der Anreiz. Das Geld der Beitragszahler fließt ohnehin weiter.
Danke für diesen Hinweis.
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eim schrieb:
@Evemarie Kaiser
Danke für diesen Hinweis.
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PT-Nik schrieb:
@Adam Stremel Ich habe zum Jahreswechsel gekündigt. Wer nichts macht, der braucht auch kein Geld.
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Dorsovolar schrieb:
@Horatio72 Weil er ungeachtet eines vorgegebenen Minutenpreises dennoch länger behandeln wird, weil er eben die genannten Vorteile hat. Und keine Kasse der Welt wird ihm verbieten, kostenlos länger zu therapieren...
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Problem beschreiben
Horatio72 schrieb:
Da das Kind ja nun in den Brunnen gefallen ist denke ich ist es an der Zeit das unsre Verbände mal andere Wege gehen. An der Entlohnung ist nichts mehr zu holen, also bitte die Rahmenbedingungen ändern. Zuzahlung von der Kasse kassieren lassen (Es ist ihr Geld, sollen sie gefälligst auch ihre Arbeit machen) Einheitliche Behandlungszeiten (Es kann einfach nicht sein das Praxis A für 15 Minuten Takt das gleiche bekommt wie Praxis B im 30er. ) Wegfall der Zertifikatspositionen ( Ich habe es einfach satt das ich jedesmal wenn meine Bobath Therapeutin im Urlaub oder krank ist das Rezept umschreiben lassen muss auf KG etc) Wegfall der ZPP Zertifizierung für Therapeuten (was wir dort in der "Fortbildung" lernen konnte ich nach dem 1. Semester! usw. da gibt es bestimmt noch einige Sachen.
Das wäre doch jetzt mal ein guter Zeitpunkt solche Sachen anzugehen.
Ist natürlich nur meine Meinung und ich spreche da bestimmt auch nicht für alle. Darf jeder gern eine andere haben.
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Dauerpatienten, bei denen LFV oder BVB festgestellt ist, haben bis dato dann noch "Glück"
Bei Akutereignissen nach Fraktur, OP etc. wird sich bestimmt aber auch früher oder später zurückgehalten...
Meine Befürchtung!...bei. 4,4 Prozent der Gesamtausgaben der Kassen für Physiotherapie...
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SiegesgöttinXX schrieb:
Es wird so laufen, dass die Ärzteschaft einfach weniger verordnen wird, weil Regressforderungen drohen. Patient, mit z.B. Rücken, bekommt dann halt Ibu 600 und gut.
Dauerpatienten, bei denen LFV oder BVB festgestellt ist, haben bis dato dann noch "Glück"
Bei Akutereignissen nach Fraktur, OP etc. wird sich bestimmt aber auch früher oder später zurückgehalten...
Meine Befürchtung!...bei. 4,4 Prozent der Gesamtausgaben der Kassen für Physiotherapie...
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Horatio72 schrieb:
Ich würde gern nochmal die These mit den Doppelterminen aufgreifen. Ist es Rechtens das ich bei BV nur noch Doppeltermine a 30 Minuten rausgebe? Ich finde die Idee an sich sehr reizvoll da wir ja auch wirklich wegen jedem Sch.... Absetzungen bekommen und hier auch mal von unsere Seite aus Die Gesetzeslage einfach zu unseren Gunsten auslegen könnten. Ich behandele dann einfach 30 Minuten (was mir auch viel Lieber ist) und bekomme dadurch mehr Geld und kann locker die gekürzte Pauschale verschmerzen. Und bitte jetzt nicht kommen mit : wir betrügen da, oder dann ist die BV bald weg. Mir geht es jetzt erst mal rein um die rechtliche Sache.
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Stefan Arnold schrieb:
@Horatio72 sollte eigentlich alles rechtens sein. Die Höhe der Zuzahlung ist dann natürlich doppelt so hoch, da kann man sich von der Seite dann wieder was anhören.
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Horatio72 schrieb:
@Stefan Arnold da können sie sich dann gern an die Kasse wenden. Ich werde dazu auch nen Infobrief/Zettel aufsetzen.
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Schippi schrieb:
@Horatio72 warum nicht,du legst doch nach der PD deine Brhandlung fest
verstehe ich nicht !
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Michael Woelky schrieb:
@Stefan Arnold Statt 18 x .......9x DT ? wieso denn höhere Zuzahlung ?
verstehe ich nicht !
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Klonkrieger schrieb:
@Stefan Arnold Bei Doppel sind das , gerechnet an 18 Behandlungen , dann 9 Behandlungen in den Spalten - richtig?
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Horatio72 schrieb:
@Michael Woelky Weil im Prinzip die Gesamtzeitsumme ja abnimmt, also wenn die genauso bleibt dann höhere Zutahlung. Aber nochmal: Nicht mehr mein Problem. Es geht mir auch nicht darum da jemand zu betrügen etc, mein Durchschnitt an BV Behandlungen liegt bei 12 Einheiten, normaler KG. Ich habe noch nie MT oder KGG abgerechnet. Hier ist es einfach eine win-win- Situation für Therapeut und Patient. Mehr Bezahlung für unsre Arbeit und er Patient hat 30 Minuten Therapie und muss halt auch anstatt 18 mal evtl. nur 10 mal in die Praxis kommen. Das heisst zusätzliche Kapazitäten für andere Patienten und je nachdem woher der BV kommt auch weniger Sprit-Bus oder Bahngeld. (von der Zeitersparniss gar nichgt erst zu reden) da können die ectl. 6,20 zusätzliche Zuzahlung locker gegen abstinken ;) Ich kann mich damit grad immer mehr anfreunden.
Du kannst Doppelbehandlung oder MT+KG machen. Du musst aber nicht. Nur ein vorrangiges Heilmittel geht natürlich auch. Die Entscheidung triffst Du nach Befund mit dem Patienten.
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Richie38 schrieb:
@Horatio72
Du kannst Doppelbehandlung oder MT+KG machen. Du musst aber nicht. Nur ein vorrangiges Heilmittel geht natürlich auch. Die Entscheidung triffst Du nach Befund mit dem Patienten.
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Stefan Arnold schrieb:
@Klonkrieger ist richtig, aber ob man mit 18x 20min den selben Therapieeffekt hat wie mit 9x 30min (Doppelbehandlung) ist fraglich, also wirst du auf mehr Doppeltermine kommen was eine höhere Zuzahlung zur Folge hat.
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Inche schrieb:
@Klonkrieger Du kannst auch 2x das Datum u Unterschrift nehmen oder 9x KG Dopeltermin in der Spalte
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Problem beschreiben
bzholti schrieb:
Warum wird öffentlich eigentlich alles mögliche aus dem Gesetz erwähnt, aber mit keinem Wort die Heilmittelerbringer?
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Horatio72 schrieb:
Wo hat Glaskugel Tom denn das schon wieder her?
da ist tatsächlich was im Busch.
Die Frage ist nur noch: Was genau, wie viel und wo?
Unsere Redaktion ist dran am Thema.
Herzliche Grüße aus der Redaktion
Ihr Friedrich Merz
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Friedrich Merz schrieb:
Sehr geehrter @Horatio72,
da ist tatsächlich was im Busch.
Die Frage ist nur noch: Was genau, wie viel und wo?
Unsere Redaktion ist dran am Thema.
Herzliche Grüße aus der Redaktion
Ihr Friedrich Merz
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Horatio72 schrieb:
@Friedrich Merz dann nehme ich alles zurück und warte.;)
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Stefan Arnold schrieb:
@Horatio72 vielleicht wird ja mal etwas leichter und besser für uns? Man darf ja noch träumen.
Zynismus off
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helmingas schrieb:
@Stefan Arnold ...leichter wird es nur in den Grenzen von vor dem Mauerfall...
Zynismus off
Ich hoffe nur, es wird kein Alptraum (für uns) smiling_imp
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Secretary schrieb:
@Stefan Arnold
Ich hoffe nur, es wird kein Alptraum (für uns) smiling_imp
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Papa Alpaka schrieb:
@Secretary ein Alptraum wird es mit dieser korrupten Trümmertruppe auf allen Ebenen (außer du bist Millionäre, dann geht's).
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Problem beschreiben
Unsichtbar schrieb:
Wie es aussieht bekommen wir einen neuen Fragen-Antwort Katalog bezüglich unschädlicher Verordnungsfehler und die Möglichkeit der eigenständigen Korrektur.
Der meinte heute zu ihr dass die Langfristbehandlungen so wie gewohnt nicht mehr möglich sind.
Wisst ihr da was, ob da wirklich etwas an den BVB und LVB geändert wurde oder werden soll?
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Schippi schrieb:
was der Pat mir erzählt oder der Arzt,da höre ich nur mit einem Ohr hin was diese Thematik betrifft,vielleicht hat der Arzt dies aus seiner Sicht Budgetmässig gemeint,hier bei Physio.de gab es diesbezüglich noch keine Info,daher ball flachhalten
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Horatio72 schrieb:
Also ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das die an die BVB oder LVB rangehen. Dann quillen die Pflegeheime bald über.
Die Redaktion beobachtet das Thema mit der Gelassenheit eines Naturforschers.
Alles was wir (Stand gestern) diesbezüglich auf dem Radar haben, ist Folgendes: Link
Also (noch) nichts beschlossen oder breiter diskutiert - trotzdem ernstzunehmen.
Herzliche Grüße aus der Redaktion
Ihr Friedrich Merz
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Friedrich Merz schrieb:
@Stefan Arnold @Schippi @Horatio72
Die Redaktion beobachtet das Thema mit der Gelassenheit eines Naturforschers.
Alles was wir (Stand gestern) diesbezüglich auf dem Radar haben, ist Folgendes: Link
Also (noch) nichts beschlossen oder breiter diskutiert - trotzdem ernstzunehmen.
Herzliche Grüße aus der Redaktion
Ihr Friedrich Merz
Klingt gefährlich für uns.
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Stefan Arnold schrieb:
@Friedrich Merz danke!
Klingt gefährlich für uns.
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Horatio72 schrieb:
@Friedrich Merz ich mag es kaum glauben...
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Stefan Arnold schrieb:
Ganz frisch von einem Patienten eben erfahren. Sie hat eine neurologische chronische Krankheit, kriegt seit Jahren ohne Probleme ein 36er KG ZNS Rezept vom Neurologen.
Der meinte heute zu ihr dass die Langfristbehandlungen so wie gewohnt nicht mehr möglich sind.
Wisst ihr da was, ob da wirklich etwas an den BVB und LVB geändert wurde oder werden soll?
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