Ein herzliches Hallo!
Ich biete in meiner reinen
Privatpraxis eine Stelle für
eine*n Physiotherapeut*in mit
Osteopathie und (
Voll)Heilpraktiker an.
Bei Interesse können Sie Ihre
Bewerbung gerne an die
info@physiopraxis-cleff.de senden
Dana Quattrocchi
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Dana Quattrocchi
Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hatte zu entscheiden, ob ein Freier Mitarbeiter selbstständig oder abhängig beschäftigt sei. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) war der Meinung, dass in einer Praxis der Freie Mitarbeiter nicht selbstständig wäre und forderte rückwirkend Sozialbeiträge ein. Das LSG in Bayern hatte in einem ähnlichen Fall festgestellt, dass in einer Physiotherapiepraxis gesetzlich Versicherte nicht von Freien Mitarbeitern behandelt werden können, da die Kassenzulassung immer nur dem Praxisinhaber erteilt werde. Die Freien Mitarbeiter wurden als abhängig Beschäftigte gewertet, und die bayerische Praxis musste ca. 30.000 Euro Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen (wir berichteten).
In Stuttgart hat nun das LSG entschieden, dass in dem vorliegenden Fall der Freie Mitarbeiter sehr wohl selbstständig gewesen sei und die DRV die Sozialbeiträge nicht einfordern könne. So weit so widersprüchlich. Wer sich allerdings die Stuttgarter Urteilsbegründung durchliest, den dürfte ein großes Unbehagen befallen. Die Selbstständigkeit begründet das Gericht unter anderem damit, dass der Praxisinhaber dem Freien Mitarbeiter gegenüber nicht weisungsbefugt war, der Freie Mitarbeiter also in der Auswahl und Behandlung seiner Patienten völlig frei war. Ausdrücklich führt das Gericht aus, dass der Freie Mitarbeiter auch "keinen fachlichen Weisungen des Klägers unterlegen ist". Und weiter: "Neben der fachlichen Weisungsfreiheit bestand auch eine Weisungsfreiheit hinsichtlich der Zeitpunkte und der Dauer der Tätigkeit".
Der Freie Mitarbeiter ist also vor allem deshalb als Selbstständiger vom Gericht anerkannt worden, weil der Praxisinhaber keinerlei Vorgaben zu Form und Inhalt der Behandlung gemacht hat. Damit allerdings hat der Praxisinhaber gegen den Rahmenvertrag, z.B. vom vdek verstoßen. Dort steht, dass der Zugelassene die Leistungen persönlich erbringen muss. Er darf sich dafür qualifizierter Mitarbeiter bedienen, sogenannter "Erfüllungsgehilfen". Damit diese Leistungen als "persönlich" betrachtet werden können, muss der Praxisinhaber Weisungen bezüglich der Therapie geben, fachlich als auch formal. Genau das, hat das Stuttgarter Gericht festgestellt ist, nicht der Fall gewesen.
Ein solcher Verstoß gegen den Rahmenvertrag ist teuer, sogar teurer als eventuelle Nachzahlungen an die Sozialversicherung. Denn die Krankenkassen können in diesem Fall sämtliche geleisteten Zahlungen von Behandlungen des Freien Mitarbeiters zurückfordern, und zwar ebenfalls für vier Jahre. Abgesehen von möglichen weiteren Sanktionen gegen die Praxis, dürfte das finanziell ein Desaster werden.
Das Gericht hat dies ebenfalls erkannt und schreibt:
"Sollten die ... Vereinbarungen mit §§ 124,125 SGB V kollidieren, hätte dies allenfalls Auswirkungen auf die Zulassung des Klägers haben können."
Praxen, die Freie Mitarbeiter beschäftigen, stehen vor einem nicht lösbaren Dilemma: Sie dürften entweder von der DRV zur Kasse gebeten werden mit der Argumentation, die Freien Mitarbeiter seien weisungsgebunden und deshalb abhängig beschäftigt. Oder, sollte die Praxis nachweisen, dass die Freien Mitarbeiter selbstständig und weisungsunabhängig arbeiten, dürften die Krankenkassen einen Verstoß gegen den Rahmenvertrag geltend machen und die Zahlungen zurückfordern. Wie man es dreht und wendet, das Risiko ist für den Praxisinhaber unkalkulierbar.
Diese Frage dürfte sich in den nächsten Monaten aber endgültig erledigen: Die höchste Instanz, das Bundessozialgericht, wird im Sommer zu diesem Thema ein Urteil fällen. Dieses wird dann bundesweit gelten und den Status von Freien Mitarbeitern in Physiotherapiepraxen verbindlich klären.
Frieder Bothner / physio.de
Das Urteil in unserer Infothek
Freie MitarbeitRentenversicherungspflichtZulassung
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-Warum in aller Welt gibts hier keinen *umarm*-Smiley !? - vielleicht wär dann das Klima insgesamt netter hier ? :-)
und auch sonst so viele hämische und grinsende Smileys, keinen wirklich lieben?!?
:]/:||
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limone schrieb:
Das bezweifel ich nicht ;-)(tu)
-Warum in aller Welt gibts hier keinen *umarm*-Smiley !? - vielleicht wär dann das Klima insgesamt netter hier ? :-)
und auch sonst so viele hämische und grinsende Smileys, keinen wirklich lieben?!?
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Jens Knüppel schrieb:
Ich hab ja nicht gesagt, dass ich nicht reinschaue, aber viele Diskussionen hier haben eben nun mal kein Niveau. Limone dass mit der Selbstständigkeit und event. Rückforderungen stimmen schon.
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Jens Knüppel schrieb:
Nach dem ich das Urteil gelesen habe incl. Beschluss kann ich mit vorstellen, dass die KK´s sich das Geld wiederholen.
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Jens Knüppel schrieb:
Laut Impressum ein Informationsdienst und die Info´s sollte schon korrekt sein oder?
Auszug aus dem AOK Rahmenvertrag:
Behandlungen durch angestellte/freie Mitarbeiter sind als Leistungen des Zugelassenen ab- rechnungsfähig, wenn diese die Voraussetzungen nach § 124 Abs. 2 Nummer 1 SGB V erfüllen und die gegebenenfalls erforderlichen Abgabeberechtigungen besitzen. Daneben müssen die räumlichen Voraussetzungen entsprechend den Zulassungsempfehlungen vorliegen und die Leistungen der Mitarbeiter durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt sein. Die erforderlichen Nachweise sind auf Anforderung vorzulegen.
Damit müsste doch alles geklärt sein.
Freie Mitarbeiter dürfen Leistung an AOK Patienten erbringen!
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JürgenK:-oo
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JürgenK schrieb:
hm....nur welche AOK...???? Es gibt so viele....
JürgenK:-oo
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sabine818 schrieb:
Was sagt Ihr dazu?
Auszug aus dem AOK Rahmenvertrag:
Behandlungen durch angestellte/freie Mitarbeiter sind als Leistungen des Zugelassenen ab- rechnungsfähig, wenn diese die Voraussetzungen nach § 124 Abs. 2 Nummer 1 SGB V erfüllen und die gegebenenfalls erforderlichen Abgabeberechtigungen besitzen. Daneben müssen die räumlichen Voraussetzungen entsprechend den Zulassungsempfehlungen vorliegen und die Leistungen der Mitarbeiter durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt sein. Die erforderlichen Nachweise sind auf Anforderung vorzulegen.
Damit müsste doch alles geklärt sein.
Freie Mitarbeiter dürfen Leistung an AOK Patienten erbringen!
Das hier steht im Rahmenvertrag VdAK und ist auch eindeutig!!
4. Von angestellten Mitarbeitern erbrachte Behandlungen können als Leistungen des Zugelassenen abgerechnet werden, wenn
a)
b)
diese qualifizierte Therapeuten im Sinne der Gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen nach § 124 Abs. 4 SGB V zur ein- heitlichen Anwendung der Zulassungsbedingungen nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 SGB V (Ausbildung und Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung) sind;
für jeden gleichzeitig in der Einrichtung tätigen Mitarbeiter die in den Ge- meinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen nach § 124 Abs. 4 SGB V genannten Behandlungsräume bzw. Behandlungsflä- chen vorhanden sind.
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Von freien Mitarbeitern erbrachte Behandlungen können als Leistungen des Zuge- lassenen abgerechnet werden, wenn die freien Mitarbeiter die in § 4 Ziffer 4 ge- nannten Anforderungen erfüllen.
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FM war schon immer eine Grauzone für den PI und heute ist es ein hochgradiges Risiko für jeden PI und Punkt.
Aber warum versucht ihr immer wieder die absolut Unbelehrbaren zu überzeugen? Dass FM die Sache schönreden ist klar, sie tragen ja keinerlei Risiko. Und wenn PI's das Risiko eingehen wollen, dann laßt sie doch. Sie müssen doch die Konsequenzen tragen. und keiner kann sagen, er hätte von nix gewußt.
Also nutzt eure Lebenszeit lieber sinnvoller.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Ich kann wirklich immer nur wieder den Kopf schütteln, wenn ich viele Beiträge hier lese. Warum in Gottes Namen diskutiert ihr immer noch über diese Sache? Dazu ist doch die Lebenszeit viel zu schade.
FM war schon immer eine Grauzone für den PI und heute ist es ein hochgradiges Risiko für jeden PI und Punkt.
Aber warum versucht ihr immer wieder die absolut Unbelehrbaren zu überzeugen? Dass FM die Sache schönreden ist klar, sie tragen ja keinerlei Risiko. Und wenn PI's das Risiko eingehen wollen, dann laßt sie doch. Sie müssen doch die Konsequenzen tragen. und keiner kann sagen, er hätte von nix gewußt.
Also nutzt eure Lebenszeit lieber sinnvoller.
Gruß Britt
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sabine818 schrieb:
Nachschlag:
Das hier steht im Rahmenvertrag VdAK und ist auch eindeutig!!
4. Von angestellten Mitarbeitern erbrachte Behandlungen können als Leistungen des Zugelassenen abgerechnet werden, wenn
a)
b)
diese qualifizierte Therapeuten im Sinne der Gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen nach § 124 Abs. 4 SGB V zur ein- heitlichen Anwendung der Zulassungsbedingungen nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 SGB V (Ausbildung und Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung) sind;
für jeden gleichzeitig in der Einrichtung tätigen Mitarbeiter die in den Ge- meinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen nach § 124 Abs. 4 SGB V genannten Behandlungsräume bzw. Behandlungsflä- chen vorhanden sind.
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Von freien Mitarbeitern erbrachte Behandlungen können als Leistungen des Zuge- lassenen abgerechnet werden, wenn die freien Mitarbeiter die in § 4 Ziffer 4 ge- nannten Anforderungen erfüllen.
Dieses Thema muss vernünftig und sachlich zu Ende gedacht werden, da es viele von uns betrifft. Zudem brauchen wir endlich mal Rechtssicherheit in diesem Punkt. Es gibt viele andere Berufsbereiche, die mit FM operieren, ohne dass diese Stellung ständig in Frage gestellt wird.
Ich arbeite seit Jahren für die VHS und Uni als FM. Räume, Termine, etc. werden mir vorgegeben. Ich sehe hier keinen Unterschied zur FM in Physiopraxen.
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Das kann dazu führen, dass ein FM alle Beiträge erstattet bekommt, diese Erstattung dann versteuern muss und der PI auf den Auszahlungsbetrag das neue Brutto errechnet bekommt und davon dann den RV-Beitrag leisten muss.
zusätzlich hat er dann plötzlich einen AN mit allen Rechten und Pflichten und darf das Geld vom ehemals FM nicht zurückfordern. Das wäre illegal und kann auch nicht durch Verträge o.ä. geheilt werden.
Somit kommt durch die Steuer beim FM weniger an als der PI dann selber abführen muss.
Das kann schon bei nur einem FM den Ruin bedeuten, weil eine Klage dagegen KEINE aufschiebende Wirkung hat.
In München wurde vor über 2 Jahren nur über die Aussetzung der Zahlung ein Prozess geführt. Die Entscheidung in der Hauptsache steht noch immer aus. Aber das Geld ist bereits seit 2 Jahren weg. (waren 48.000€).
Selbst wenn die in der Hauptsache Jahre später Recht bekämen, kann das den Ruin bedeuten, weil Du SOFORT zahlen musst.
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Medico schrieb:
Es wird nicht geprüft, OB Beiträge entrichtet wurden, sondern ob die RICHTIGE Partei diese entrichtet hat.
Das kann dazu führen, dass ein FM alle Beiträge erstattet bekommt, diese Erstattung dann versteuern muss und der PI auf den Auszahlungsbetrag das neue Brutto errechnet bekommt und davon dann den RV-Beitrag leisten muss.
zusätzlich hat er dann plötzlich einen AN mit allen Rechten und Pflichten und darf das Geld vom ehemals FM nicht zurückfordern. Das wäre illegal und kann auch nicht durch Verträge o.ä. geheilt werden.
Somit kommt durch die Steuer beim FM weniger an als der PI dann selber abführen muss.
Das kann schon bei nur einem FM den Ruin bedeuten, weil eine Klage dagegen KEINE aufschiebende Wirkung hat.
In München wurde vor über 2 Jahren nur über die Aussetzung der Zahlung ein Prozess geführt. Die Entscheidung in der Hauptsache steht noch immer aus. Aber das Geld ist bereits seit 2 Jahren weg. (waren 48.000€).
Selbst wenn die in der Hauptsache Jahre später Recht bekämen, kann das den Ruin bedeuten, weil Du SOFORT zahlen musst.
Ein Grund dieser ständigen Diskussionen liegt meiner Meinung nach darin, dass FM in der Physiotherapie zwangsweise in DRV einzahlen müssen, genauso wie freie Lehrer. Es gibt nur wenige Berufsgruppen, die zwangsverpflichtet sind. Leider ist das Unwissen im Physiobereich über diese Regelungen oft sehr groß und an Physioschulen wirds nur seltenst unterrichtet.
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JR28 schrieb:
Warum sollte es keine FM geben? Diese Art des Erwerbs steht in den Rahmenverträgen drin und es gibt sehr viele Arbeitsbereiche, die FM beschäftigen ohne dass dies ständig in Frage gestellt wird.
Ein Grund dieser ständigen Diskussionen liegt meiner Meinung nach darin, dass FM in der Physiotherapie zwangsweise in DRV einzahlen müssen, genauso wie freie Lehrer. Es gibt nur wenige Berufsgruppen, die zwangsverpflichtet sind. Leider ist das Unwissen im Physiobereich über diese Regelungen oft sehr groß und an Physioschulen wirds nur seltenst unterrichtet.
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JR28 schrieb:
Aber welches Risiko denn? In den Verträgen stehts drin und die FM sind zur Zahlung in die DRV verpflichtet. Damit sollten keine Vers.beiträge dem Sozialsystem entgehen. Die juristischen Fälle, die ich kenne, hatten leider keine Ahnung, da entweder nur 1 Auftraggeber und/oder keine Beiträge in die DRV.
Dieses Thema muss vernünftig und sachlich zu Ende gedacht werden, da es viele von uns betrifft. Zudem brauchen wir endlich mal Rechtssicherheit in diesem Punkt. Es gibt viele andere Berufsbereiche, die mit FM operieren, ohne dass diese Stellung ständig in Frage gestellt wird.
Ich arbeite seit Jahren für die VHS und Uni als FM. Räume, Termine, etc. werden mir vorgegeben. Ich sehe hier keinen Unterschied zur FM in Physiopraxen.
Darüber hinaus versteht es sich hoffentlich von selbst, dass der Physio-FM seine zurückgezahlten Beiträge dem PI zukommen lässt. Wie auch immer das dann juristisch aussehen mag. Im anderen Falle würde sich unser sozialer Anspruch ins asoziale geldgeile verkehren und den PI schaden. Und das wollen wir als FM sicherlich gar nicht.
543 Euro monatliche Rentenzahlung als DRV-Pflichtbeitrag für FM, entspricht der Zahlung aus 2870 Euro Brutto für angestellte Physios.
Ich weiss nicht, ob die DRV bei einer Klage und Urteil so gut weg kommt, wenn die Beiträge eines FM zurück gezahlt werden müssen, der PI und das Gericht ein "normales" Durchschnittsgehalt von 2200 - 2400 Euro/Monat (in BW) zugrunde legt und dann die Beiträge erneut fließen müssen. Das ganze Verfahren macht für mich rechnerisch keinen Sinn. V.a. wenn man nicht in BW arbeitet und lebt.
Bzgl. VdeK und Rückforderung: Gibt es diese Forderung wirklich oder wird dies hier von physio.de nur behauptet?
Vielleicht ist Herr Bothner so freundlich und zeigt weitere Details des Falles auf.
Dass der FM nicht komplett weisungsunabhängig ist, steht schon in der Statusfeststellung der DRV drin. Dort wird eine Abwägung getroffen. Und Punkte für abhängig/weisungsgebunden gegen Punkte für unabhängig/nicht weisungsgebunden beschäftigt abgewogen. Es finden sich immer Punkte für beides. Trotzdem gibt es nach Abwägung einen positiven Bescheid. Darauf sollte und darf man sich schon verlassen. Letzten Endes zählt natürlich die einzelne PraxisPrüfung. Deshalb sollten die Angaben im Statusfeststellungsantrag stimmen.
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JR28 schrieb:
Sorry, hatte vergessen zu erwähnen, dass ich von einem als definiert geltenden FM ausging, also das Statusfeststellungsverfahren der DRV durchlaufen hat und als FM anerkannt wurde.
Darüber hinaus versteht es sich hoffentlich von selbst, dass der Physio-FM seine zurückgezahlten Beiträge dem PI zukommen lässt. Wie auch immer das dann juristisch aussehen mag. Im anderen Falle würde sich unser sozialer Anspruch ins asoziale geldgeile verkehren und den PI schaden. Und das wollen wir als FM sicherlich gar nicht.
543 Euro monatliche Rentenzahlung als DRV-Pflichtbeitrag für FM, entspricht der Zahlung aus 2870 Euro Brutto für angestellte Physios.
Ich weiss nicht, ob die DRV bei einer Klage und Urteil so gut weg kommt, wenn die Beiträge eines FM zurück gezahlt werden müssen, der PI und das Gericht ein "normales" Durchschnittsgehalt von 2200 - 2400 Euro/Monat (in BW) zugrunde legt und dann die Beiträge erneut fließen müssen. Das ganze Verfahren macht für mich rechnerisch keinen Sinn. V.a. wenn man nicht in BW arbeitet und lebt.
Bzgl. VdeK und Rückforderung: Gibt es diese Forderung wirklich oder wird dies hier von physio.de nur behauptet?
Vielleicht ist Herr Bothner so freundlich und zeigt weitere Details des Falles auf.
Dass der FM nicht komplett weisungsunabhängig ist, steht schon in der Statusfeststellung der DRV drin. Dort wird eine Abwägung getroffen. Und Punkte für abhängig/weisungsgebunden gegen Punkte für unabhängig/nicht weisungsgebunden beschäftigt abgewogen. Es finden sich immer Punkte für beides. Trotzdem gibt es nach Abwägung einen positiven Bescheid. Darauf sollte und darf man sich schon verlassen. Letzten Endes zählt natürlich die einzelne PraxisPrüfung. Deshalb sollten die Angaben im Statusfeststellungsantrag stimmen.
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cast schrieb:
Weshalb überhaupt soll es Freie MA geben? Umgehen der Steuern? Für mich gibt es entweder ein Angestellter MA oder ich gehe in die Selbstständigkeit. Alles andere ist für mich quasi eine Scheinselbstständigkeit.
Ziffer 4 genannten Anforderungen erfüllen.", Zitat Rahmenvertrag Physiotherapie, VDEK. In den anderen steht es ähnlich drin. Ich denke mal, dass damit "die Kerze wohl doch nur an einem Ende brennt", aber das ist ja schon schlimm genug!
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Aus meiner Sicht:
Herr Bothner schreibt:" Er darf sich dafür qualifizierter Mitarbeiter bedienen, sogenannter "Erfüllungsgehilfen""
--> Aus meiner Sicht sind Mitarbeiter "Verrichtungsgehilfen" nach § 831 BGB und nicht Erfüllungsgehilfen nach §278 BGB. Der Mitarbeiter ist weisungsabhängig. Dies ist der zentrale Besantdteil des Verrichtungsgehilfen. Bei einem freien Mitarbeiter ist dies anders. Dieser kann Erfüllungsgehilfe nach§278 BGB sein. Jedoch muss dann der PI auch für das fremde Verschulden des FM haften! Und der Erfüllungsgehuilfe ist gerde weisungsungebunden.
Ich sehe, wenn ich mir die Rahmenverträge anschaue, das Problem nicht wirklich.
Ich sehe ein ganz anderes Problem: Bei den mir bekannten Praxen mit FM wird regelmäßig gegen die völlige Unabhängigkeit des FM verstoßen (also Termine von Rezeptionskraft ohne dass Geldleistung fließt, FM "muss" bestimmte Patienten behandlen usw. ) Das dürfte aus meiner Sicht in Zukunft viel eher das Problem sein.
Das waren jetzt nur mal schnell einige Gedanken die mir dazu einfallen.
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Bernie schrieb:
Ich darf mich mal kurz einschalten und meinen Senf dazugeben.
Aus meiner Sicht:
Herr Bothner schreibt:" Er darf sich dafür qualifizierter Mitarbeiter bedienen, sogenannter "Erfüllungsgehilfen""
--> Aus meiner Sicht sind Mitarbeiter "Verrichtungsgehilfen" nach § 831 BGB und nicht Erfüllungsgehilfen nach §278 BGB. Der Mitarbeiter ist weisungsabhängig. Dies ist der zentrale Besantdteil des Verrichtungsgehilfen. Bei einem freien Mitarbeiter ist dies anders. Dieser kann Erfüllungsgehilfe nach§278 BGB sein. Jedoch muss dann der PI auch für das fremde Verschulden des FM haften! Und der Erfüllungsgehuilfe ist gerde weisungsungebunden.
Ich sehe, wenn ich mir die Rahmenverträge anschaue, das Problem nicht wirklich.
Ich sehe ein ganz anderes Problem: Bei den mir bekannten Praxen mit FM wird regelmäßig gegen die völlige Unabhängigkeit des FM verstoßen (also Termine von Rezeptionskraft ohne dass Geldleistung fließt, FM "muss" bestimmte Patienten behandlen usw. ) Das dürfte aus meiner Sicht in Zukunft viel eher das Problem sein.
Das waren jetzt nur mal schnell einige Gedanken die mir dazu einfallen.
Ich sehe ein ganz anderes Problem: Bei den mir bekannten Praxen mit FM wird regelmäßig gegen die völlige Unabhängigkeit des FM verstoßen (also Termine von Rezeptionskraft ohne dass Geldleistung fließt, FM "muss" bestimmte Patienten behandlen usw. ) Das dürfte aus meiner Sicht in Zukunft viel eher das Problem sein.
Daher sollte man rechtzeitig ein Statusfeststellungsverfahren durchführen (lassen) und so arbeiten, wie es in den Dokumenten der
DRV bei der Statusfeststellung angegeben wurde.
Grundsätzlich muss aber das BSG klären, ob das "Nichtabrechnenkönnen" des FM mit der GKV den selbständigen Status eines FM
infragestellt.
Im Sommer, so die Glaskugel von Herrn Bothner, sind wir schlauer.
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hermi schrieb:
Bernie schrieb am 7.3.16 10:49:
Ich sehe ein ganz anderes Problem: Bei den mir bekannten Praxen mit FM wird regelmäßig gegen die völlige Unabhängigkeit des FM verstoßen (also Termine von Rezeptionskraft ohne dass Geldleistung fließt, FM "muss" bestimmte Patienten behandlen usw. ) Das dürfte aus meiner Sicht in Zukunft viel eher das Problem sein.
Daher sollte man rechtzeitig ein Statusfeststellungsverfahren durchführen (lassen) und so arbeiten, wie es in den Dokumenten der
DRV bei der Statusfeststellung angegeben wurde.
Grundsätzlich muss aber das BSG klären, ob das "Nichtabrechnenkönnen" des FM mit der GKV den selbständigen Status eines FM
infragestellt.
Im Sommer, so die Glaskugel von Herrn Bothner, sind wir schlauer.
ich meinte schon "Erfüllungsgehilfe", aber das ist nicht auf meinem Mist gewachsen.
Eigentlich wollte ich mich nicht noch einmal in diese Diskussion einmischen, da ich das Gefühl habe, dass auch mit Aufklärung keine Einsicht in den verschiedenen Positionen erwächst. Aber nun nutze ich das Forum mal um es zu erklären, vielleicht hilft es ja.
Das wichtigste zuerst: Der Artikel will vor allem informieren. Jeder kennt den Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", der Artikel soll helfen, die vorhandenen Risiken aufzuzeigen, damit es nicht eines Tages zu einem bösen Erwachen kommt. Jeder weiß, dass man nicht bei rot über die Ampel gehen darf, und dann macht man es trotzdem. Man kennt die Risiken und meint, dass der Nutzen (schnell über die Straße, kommt ja kein Auto) größer ist als das Risiko erwischt zu werden (guckt ja niemand). So ist es hier auch: Es geht darum das Risiko zu erkennen. Jeder soll daraus seine eigenen Schlüsse zu ziehen und Risiko und Nutzen abzuwägen. Es ist auch egal, ob der Katastrophenfall schon mal eingetreten ist oder nicht (ich bin noch nie erwischt worden, wenn ich bei Rot über die Ampel gegangen bin!), sondern nur darum, sich der Risiken und damit verbundenen Konsequenzen bewusst zu sein.
Der Artikel richtet sich vor allem an Praxisinhaber, da diese das Risiko tragen. Dass freie Mitarbeiter das alles kritisch sehen ist verständlich und nachvollziehbar, allerdings auch etwas einfach, denn für sie besteht keinerlei Risiko, wohingegen Praxisinhaber ihre Existenz riskieren.
Das Problem der freien Mitarbeiter ist seit über 20 Jahren ein problematisches Thema in Physiotherapiepraxen. Die Konstruktion wird von zwei Seiten angegriffen: Die Rentenversicherung (DRV) sieht gerne in freien Mitarbeitern abhängig Beschäftigte (Scheinselbstständige) und will sie (rückwirkend) in die Sozialversicherung holen. Den Krankenkassen ist das wiederum egal, denn sie wollen vor allem, dass ihre Versicherten fachgerecht behandelt werden. Dazu gibt es den Rahmenvertrag in dem geregelt ist, dass der Zugelassene dafür gerade steht, dass die Patienten ordentlich versorgt werden (Weisungsrecht).
Dass wir das heute alles diskutieren hängt u.a. mit einem Urteil des BSG von 1995 zusammen. Damals waren nämlich nach AOK-Rahmenvertrag in einer Praxis nur fest Angestellte erlaubt, freie Mitarbeiter aber nicht (obwohl natürlich alle das praktizierten...) Eine Praxis klagte gegen die AOK und bekam Recht, seitdem stehen freie Mitarbeiter auch in den Rahmenverträgen (wie sabine818 richtig zitiert hat). Dieses Urteil von 1995 legt (bis heute) die Grundsätze fest, wie ein freier Mitarbeiter in einer Physiotherapiepraxis arbeiten darf.
Die Bundesrichter haben freie Mitarbeiter damals deshalb zugelassen weil sie meinten, es käme gar nicht auf den Arbeits-, Werk- oder Dienstvertrag an, sondern einzig und allein, ob die freien Mitarbeiter, genauso wie Angestellte, die Therapien als persönliche Leistung des Praxisinhabers erbringen. Die Betonung liegt auf "persönlicher Leistungserbringung des Praxisinhabers"! In anderen Worten: Ob die Mitarbeiter angestellt oder nicht sind, spielt keine Rolle - der Zugelassene(!) hat dafür zu sorgen, dass die Leistungen fachgerecht erbracht werden. Und wenn der Zugelassene das auch für freie Mitarbeiter sicher stellen kann (als Erfüllungsgehilfe), steht dem nichts entgegen - so die Richter.
Jetzt kommt das Dilemma: Folgt eine Praxis dieser Vorgabe, steht die DRV vor der Tür und beweist eine abhängige Beschäftigung, da ja der Praxisinhaber die Rahmenverträge einhalten muss (weisungsbefugt). Andererseits, würde eine Praxis argumentieren, dass der freie Mitarbeiter nicht abhängig ist, also völlig frei ist, steht die Krankenkasse vor der Tür und wedelt mit dem BSG-Urteil, in dem der freie Mitarbeiter nicht als "Erüllungsgehilfe" anerkannt wird.
Das ist kurz zusammengefasst, wo sich die Katze in den Schwanz beißt. Und für Bernie, hier die wichtigsten Zitate aus dem BSG-Urteil von 1995. Das Gericht hat definiert, wann ein freier Mitarbeiter beschäftigt werden darf und damit gleichzeitig die Grenzen aufgezeigt, nämlich dass dies innerhalb des Rahmenvertrags zu geschehen hat.
Wie bereits gesagt: Diesen Sommer verhandelt das BSG wieder, danach sind wir schlauer.
Aus dem Urteil des BSG:
"Der Grundsatz persönlicher Leistungserbringung schließt auch nach Auffassung der [Krankenkasse] nicht die Abgabe von Heilmitteln durch Mitarbeiter eines zugelassenen Leistungserbringers aus, [...] soweit diese in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen."
"Bei sachgerechter Auslegung [der Rahmenverträge] müsse die Regelung so verstanden werden, dass sie nicht auf Mitarbeiter beschränkt sei, die im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses tätig würden. Die Betonung der Regelung liege nicht auf "angestellt" sondern auf "Fachkräfte".
...
Daneben regele [der Rahmenvertrag] die Haftung des Praxisinhabers für die ordnungsgemäße Durchführung der Behandlung, auch soweit diese von Mitarbeitern erbracht werde. Hierfür sei jedoch unerheblich, ob der Mitarbeiter angestellt sei oder nicht. Maßgebend sei allein, dass dieser in Erfüllung einer Verbindlichkeit des zugelassenen Leistungserbringers tätig werde. Dies ergäbe sich auch aus der Anerkenntniserklärung, die nach dem Rahmenvertrag abzugeben sei. Die Vertragspartner des Rahmenvertrags hätten sich dort eng an die Definition des Begriffs Erfüllungsgehilfe in § 278 BGB angelehnt. Auch dies mache deutlich, dass nicht zwischen angestellten und freien Mitarbeitern unterschieden werden sollte."
"[Die Praxis] ist daher auch nicht daran gehindert, bei der Abgabe von Heilmitteln an Versicherte freie Mitarbeiter einzusetzen, weil sie sich verpflichtet hat, die [...] abgeschlossenen [Rahmen]verträge zu beachten.
"Die von der [Krankenkasse] geltend gemachten Unterschiede beim Aufsichts- und Weisungsrecht gegenüber abhängig Beschäftigten und freien Mitarbeitern könnten einen Ausschluss von freien Mitarbeitern allenfalls dann begründen, wenn sie sich auf die Versorgung der Versicherten mit Heilmitteln auswirkten."
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Frieder Bothner schrieb:
Zu Bernie,
ich meinte schon "Erfüllungsgehilfe", aber das ist nicht auf meinem Mist gewachsen.
Eigentlich wollte ich mich nicht noch einmal in diese Diskussion einmischen, da ich das Gefühl habe, dass auch mit Aufklärung keine Einsicht in den verschiedenen Positionen erwächst. Aber nun nutze ich das Forum mal um es zu erklären, vielleicht hilft es ja.
Das wichtigste zuerst: Der Artikel will vor allem informieren. Jeder kennt den Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", der Artikel soll helfen, die vorhandenen Risiken aufzuzeigen, damit es nicht eines Tages zu einem bösen Erwachen kommt. Jeder weiß, dass man nicht bei rot über die Ampel gehen darf, und dann macht man es trotzdem. Man kennt die Risiken und meint, dass der Nutzen (schnell über die Straße, kommt ja kein Auto) größer ist als das Risiko erwischt zu werden (guckt ja niemand). So ist es hier auch: Es geht darum das Risiko zu erkennen. Jeder soll daraus seine eigenen Schlüsse zu ziehen und Risiko und Nutzen abzuwägen. Es ist auch egal, ob der Katastrophenfall schon mal eingetreten ist oder nicht (ich bin noch nie erwischt worden, wenn ich bei Rot über die Ampel gegangen bin!), sondern nur darum, sich der Risiken und damit verbundenen Konsequenzen bewusst zu sein.
Der Artikel richtet sich vor allem an Praxisinhaber, da diese das Risiko tragen. Dass freie Mitarbeiter das alles kritisch sehen ist verständlich und nachvollziehbar, allerdings auch etwas einfach, denn für sie besteht keinerlei Risiko, wohingegen Praxisinhaber ihre Existenz riskieren.
Das Problem der freien Mitarbeiter ist seit über 20 Jahren ein problematisches Thema in Physiotherapiepraxen. Die Konstruktion wird von zwei Seiten angegriffen: Die Rentenversicherung (DRV) sieht gerne in freien Mitarbeitern abhängig Beschäftigte (Scheinselbstständige) und will sie (rückwirkend) in die Sozialversicherung holen. Den Krankenkassen ist das wiederum egal, denn sie wollen vor allem, dass ihre Versicherten fachgerecht behandelt werden. Dazu gibt es den Rahmenvertrag in dem geregelt ist, dass der Zugelassene dafür gerade steht, dass die Patienten ordentlich versorgt werden (Weisungsrecht).
Dass wir das heute alles diskutieren hängt u.a. mit einem Urteil des BSG von 1995 zusammen. Damals waren nämlich nach AOK-Rahmenvertrag in einer Praxis nur fest Angestellte erlaubt, freie Mitarbeiter aber nicht (obwohl natürlich alle das praktizierten...) Eine Praxis klagte gegen die AOK und bekam Recht, seitdem stehen freie Mitarbeiter auch in den Rahmenverträgen (wie sabine818 richtig zitiert hat). Dieses Urteil von 1995 legt (bis heute) die Grundsätze fest, wie ein freier Mitarbeiter in einer Physiotherapiepraxis arbeiten darf.
Die Bundesrichter haben freie Mitarbeiter damals deshalb zugelassen weil sie meinten, es käme gar nicht auf den Arbeits-, Werk- oder Dienstvertrag an, sondern einzig und allein, ob die freien Mitarbeiter, genauso wie Angestellte, die Therapien als persönliche Leistung des Praxisinhabers erbringen. Die Betonung liegt auf "persönlicher Leistungserbringung des Praxisinhabers"! In anderen Worten: Ob die Mitarbeiter angestellt oder nicht sind, spielt keine Rolle - der Zugelassene(!) hat dafür zu sorgen, dass die Leistungen fachgerecht erbracht werden. Und wenn der Zugelassene das auch für freie Mitarbeiter sicher stellen kann (als Erfüllungsgehilfe), steht dem nichts entgegen - so die Richter.
Jetzt kommt das Dilemma: Folgt eine Praxis dieser Vorgabe, steht die DRV vor der Tür und beweist eine abhängige Beschäftigung, da ja der Praxisinhaber die Rahmenverträge einhalten muss (weisungsbefugt). Andererseits, würde eine Praxis argumentieren, dass der freie Mitarbeiter nicht abhängig ist, also völlig frei ist, steht die Krankenkasse vor der Tür und wedelt mit dem BSG-Urteil, in dem der freie Mitarbeiter nicht als "Erüllungsgehilfe" anerkannt wird.
Das ist kurz zusammengefasst, wo sich die Katze in den Schwanz beißt. Und für Bernie, hier die wichtigsten Zitate aus dem BSG-Urteil von 1995. Das Gericht hat definiert, wann ein freier Mitarbeiter beschäftigt werden darf und damit gleichzeitig die Grenzen aufgezeigt, nämlich dass dies innerhalb des Rahmenvertrags zu geschehen hat.
Wie bereits gesagt: Diesen Sommer verhandelt das BSG wieder, danach sind wir schlauer.
Aus dem Urteil des BSG:
"Der Grundsatz persönlicher Leistungserbringung schließt auch nach Auffassung der [Krankenkasse] nicht die Abgabe von Heilmitteln durch Mitarbeiter eines zugelassenen Leistungserbringers aus, [...] soweit diese in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen."
"Bei sachgerechter Auslegung [der Rahmenverträge] müsse die Regelung so verstanden werden, dass sie nicht auf Mitarbeiter beschränkt sei, die im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses tätig würden. Die Betonung der Regelung liege nicht auf "angestellt" sondern auf "Fachkräfte".
...
Daneben regele [der Rahmenvertrag] die Haftung des Praxisinhabers für die ordnungsgemäße Durchführung der Behandlung, auch soweit diese von Mitarbeitern erbracht werde. Hierfür sei jedoch unerheblich, ob der Mitarbeiter angestellt sei oder nicht. Maßgebend sei allein, dass dieser in Erfüllung einer Verbindlichkeit des zugelassenen Leistungserbringers tätig werde. Dies ergäbe sich auch aus der Anerkenntniserklärung, die nach dem Rahmenvertrag abzugeben sei. Die Vertragspartner des Rahmenvertrags hätten sich dort eng an die Definition des Begriffs Erfüllungsgehilfe in § 278 BGB angelehnt. Auch dies mache deutlich, dass nicht zwischen angestellten und freien Mitarbeitern unterschieden werden sollte."
"[Die Praxis] ist daher auch nicht daran gehindert, bei der Abgabe von Heilmitteln an Versicherte freie Mitarbeiter einzusetzen, weil sie sich verpflichtet hat, die [...] abgeschlossenen [Rahmen]verträge zu beachten.
"Die von der [Krankenkasse] geltend gemachten Unterschiede beim Aufsichts- und Weisungsrecht gegenüber abhängig Beschäftigten und freien Mitarbeitern könnten einen Ausschluss von freien Mitarbeitern allenfalls dann begründen, wenn sie sich auf die Versorgung der Versicherten mit Heilmitteln auswirkten."
Natürlich werden die Gegner von (sich wenig lohnenden) FM nach einem ProFM Urteil vom BSG nicht solche beschäftigen. Das wäre zu viel erwartet. Wohl eher dann das große Schweigen im Walde. Auch von Ihnen?
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tom1350 schrieb:
Nur leider Herr Bothner wird die mantramäßige Wiederholung der Zweifel nicht praxisrelevanter und allgemeingültig.
Natürlich werden die Gegner von (sich wenig lohnenden) FM nach einem ProFM Urteil vom BSG nicht solche beschäftigen. Das wäre zu viel erwartet. Wohl eher dann das große Schweigen im Walde. Auch von Ihnen?
Das Problem besteht also seit 20 Jahren und in dieser Zeit sind tausende von Praxen aufgrund von Forderungen der Krankenkassen zugrunde gegangen.... jede Statusfeststellung ein potientielles Eigentor der Freien Mitarbeiter, da ja die Krankenkassen ihre Chance sahen den PI regresspflichtig zu machen...
Passiert ist doch wohl nur etwas im Promillebereich, ergo wird hier ein Problem kreiert welches scheinbar keines der Krankenkasse zu seien scheint.
Die News richtete sich also an PI! Wenn man sich aber die Berichterstattung über FM in den letzen Jahren hier angeschaut hat scheint die sich immer an die PI zu richten. Die Ausrichtung von physio.de geht Eindeutig gegen FM.
Aber wie du so schön schreibst, warten wir das nächste Urteil vom BSG doch einfach ab.
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jorgebln schrieb:
Diese Diskussion wäre gar nicht so ausgeartet wenn physio.de aka Frieder Bothner sich auf genau diese Fakten bezogen hätte, anstatt eine tendenziöse News herauszugeben mit der plakativen Überschrift " FM - die Kerze brennt an beiden Seiten"
Das Problem besteht also seit 20 Jahren und in dieser Zeit sind tausende von Praxen aufgrund von Forderungen der Krankenkassen zugrunde gegangen.... jede Statusfeststellung ein potientielles Eigentor der Freien Mitarbeiter, da ja die Krankenkassen ihre Chance sahen den PI regresspflichtig zu machen...
Passiert ist doch wohl nur etwas im Promillebereich, ergo wird hier ein Problem kreiert welches scheinbar keines der Krankenkasse zu seien scheint.
Die News richtete sich also an PI! Wenn man sich aber die Berichterstattung über FM in den letzen Jahren hier angeschaut hat scheint die sich immer an die PI zu richten. Die Ausrichtung von physio.de geht Eindeutig gegen FM.
Aber wie du so schön schreibst, warten wir das nächste Urteil vom BSG doch einfach ab.
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cebe schrieb:
Vielleicht doch noch mal zurück zu den Fakten: In den Rahmenverträgen der KK`s steht explizit drin, : "5. Von freien Mitarbeitern erbrachte Behandlungen können als Leistungen des Zugelassenen abgerechnet werden, wenn die freien Mitarbeiter die in § 4
Ziffer 4 genannten Anforderungen erfüllen.", Zitat Rahmenvertrag Physiotherapie, VDEK. In den anderen steht es ähnlich drin. Ich denke mal, dass damit "die Kerze wohl doch nur an einem Ende brennt", aber das ist ja schon schlimm genug!
da hilft auch Ihre lange und ausführliche, in diesem Falle tatsächlich sachlichere, Darstellung nichts, wenn vorher ein so reißerischer Artikel in den News erscheint. Ihre wahren absichten sind deutlich zu erkennen, und das ist kein objektiv verfasster Newsbeitrag.
Vermutlich haben Sie trotzdem den größeren Anteil der Leserschaft hinter sich, weil den meisten eine kontra FM Haltung gefällt. Dennoch hinterlässt dies einen deutlichen Schaden und Vertrauensverlust an der Art der Bericht und Newserstattung. Es fällt schon extrem auf, dass Sie in allen FM News, egal ob es ein Pro oder Contra FM Urteil ist, es negativ für die FMs darstellen. Nur bei sehr exaktem lesen fällt einem auf, dass es dazu noch gar kein Urteil für die Rückforderungen der GKVen gibt. Und Urteile verletzten keine Persönlichkeitsrecht, sie dürfen diese gerne verlinken oder darauf verweisen! Natürlich haben Sie es nicht so geschrieben als ob es dazu schon fakten gibt, aber es erweckt extrem den Eindruck, mit Formulierungen wie: "nicht lösbare Probleme", "unkalkulierbares Risiko, egal wie man es dreht und wendet" etc.
Warum schreiben Sie es nicht GANZ DEUTLICH wie es ist, das nur für den Fall dass sich die GKVen in Zukunft an die Praxen wenden, diese das Geld zurückfordern könnten, aber es diese Fälle noch nicht gibt ?? Ansonten bitte Urteile, diese dürfen genauso veröffentlicht werden wie die LSG Urteile, und verletzten keine Persönlichkeitsrechte. Warum wählen Sie eine so hetzerische und meinungsfordernde Überschrift in einer Berichterstattung, die Neutral sein sollte..... das ist Bildzeitungsniveau.
Auch wenn Sie für diesen einen Bericht viele Anhänger finden, weil der größere Teil kontra FM ist, ist dies keine objektive, neutrale, rein sachliche Berichterstattung und überschrift! Und DAS wissen auch die Contra FM befürworter, und DAS schadet der Qualität der Physio.de News.
In jedem Fachforum anderer Berufsgruppen, würde eine solche Bericht und Newserstattungen aufgrund unobjektivität zerrissen werden. In einem Fachforum will man sachlichkeit, und die ist in diesem Newsartikel nicht gegeben!
Ganz abgesehen davon, dass sie damit ihre "neutrale aufklärung" wie sie sie anpreisen nicht erreichen. Was meinen Sie wieviele PIs und auch Angestellte man in zukunft hören sagen wird, FM wird doch entweder von der DRV oder der GKV verklagt, obwohl es letztere fälle nicht gibt, und dafür sind Sie verantwortlich....
Sie haben die Masse der Leser hinter sich, weil die Masse diese worte, die noch keine Fakten sind, gerne hört, aber auch diese Masse erkennt die hetzerische Berichterstattung, und dies wird Ihrer Plattform schaden!
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Man wundert sich schon lange über die Sachlichkeit mancher "NEWS"..:OO)
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helmingas schrieb:
Gut gegeben.
Man wundert sich schon lange über die Sachlichkeit mancher "NEWS"..:OO)
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tom1350 schrieb:
Rate mal was wir im Sinne des Rahmenvertrags für die GKV sind. Richtig. Erfüllungsgehilfen.
Sehr geehrter Herr Bothner, ..............
......................
Es fällt schon extrem auf, dass Sie in allen FM News, egal ob es ein Pro oder Contra FM Urteil ist, es negativ für die FMs darstellen.
...........................
Und das markiert ein großes, großes Problem unseres Berufsstandes: (ohne Lobby in Berlin keine Chance zu haben im großen Verteilungskampf um (Geld)-Mittel des Gesundheitswesens ist das eine Problem......)
Aber dass Physiokollegen mithelfen, unseren schwachen Stand auch noch zu demontieren (ich erinnere an die 10 größten Fehler von
Physiotherapeuten 2013 (Bild, Steinecke)), ist unerträglich.
Ausgangspunkt war ja ein durchaus positiv zu bewertender Gerichtsbeschluss, der ja nicht nur die Position der "ach so bösen FM`s" stärkte,
sondern auch die Belange des involvierten PI`s berücksichtigte:
Daraufhin aber unter Zuhilfenahme eines fiktiven Regressverhaltens der GKV ein neues FM-Problem zu konstruieren, um damit den bösen FM
Kollegen endgültig als Sargnagel der mit ihm kooperierenden PI`s zu diffamieren, zeigt, dass unser Beruf keine Feinde und Gegner braucht,
das erledigen wir ganz alleine.
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hermi schrieb:
Gert Winsa schrieb am 7.3.16 21:23:
Sehr geehrter Herr Bothner, ..............
......................
Es fällt schon extrem auf, dass Sie in allen FM News, egal ob es ein Pro oder Contra FM Urteil ist, es negativ für die FMs darstellen.
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Und das markiert ein großes, großes Problem unseres Berufsstandes: (ohne Lobby in Berlin keine Chance zu haben im großen Verteilungskampf um (Geld)-Mittel des Gesundheitswesens ist das eine Problem......)
Aber dass Physiokollegen mithelfen, unseren schwachen Stand auch noch zu demontieren (ich erinnere an die 10 größten Fehler von
Physiotherapeuten 2013 (Bild, Steinecke)), ist unerträglich.
Ausgangspunkt war ja ein durchaus positiv zu bewertender Gerichtsbeschluss, der ja nicht nur die Position der "ach so bösen FM`s" stärkte,
sondern auch die Belange des involvierten PI`s berücksichtigte:
Daraufhin aber unter Zuhilfenahme eines fiktiven Regressverhaltens der GKV ein neues FM-Problem zu konstruieren, um damit den bösen FM
Kollegen endgültig als Sargnagel der mit ihm kooperierenden PI`s zu diffamieren, zeigt, dass unser Beruf keine Feinde und Gegner braucht,
das erledigen wir ganz alleine.
Hermi, Du darfst FM bleiben. Niemand will Dir das wegnehmen. Großes Indianerehrenwort!!!
Nur Dein PI braucht vielleicht mal einen juristischen Rat....
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Medico schrieb:
Und wieder ersetzt Du Fakten durch persönliche Interessen und Meinungen.
Hermi, Du darfst FM bleiben. Niemand will Dir das wegnehmen. Großes Indianerehrenwort!!!
Nur Dein PI braucht vielleicht mal einen juristischen Rat....
Und wieder ersetzt Du Fakten durch persönliche Interessen und Meinungen.
Hermi, Du darfst FM bleiben. Niemand will Dir das wegnehmen. Großes Indianerehrenwort!!!
Nur Dein PI braucht vielleicht mal einen juristischen Rat....
@Medico: postwendend von Dir ein gutes Beispiel, genau DAS meine ich.
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hermi schrieb:
Medico schrieb am 8.3.16 10:54:
Und wieder ersetzt Du Fakten durch persönliche Interessen und Meinungen.
Hermi, Du darfst FM bleiben. Niemand will Dir das wegnehmen. Großes Indianerehrenwort!!!
Nur Dein PI braucht vielleicht mal einen juristischen Rat....
@Medico: postwendend von Dir ein gutes Beispiel, genau DAS meine ich.
Aber klar doch! (tu)
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Medico schrieb:
Klar, jeder der nicht Deine persönliche Meinung teilt, ist gegen die Einigkeit des Berufsstandes. Dem müssen dann auch Rechtspositionen und Gerichtsurteile untergeordnet werden.
Aber klar doch! (tu)
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Gert Winsa schrieb:
Sehr geehrter Herr Bothner,
da hilft auch Ihre lange und ausführliche, in diesem Falle tatsächlich sachlichere, Darstellung nichts, wenn vorher ein so reißerischer Artikel in den News erscheint. Ihre wahren absichten sind deutlich zu erkennen, und das ist kein objektiv verfasster Newsbeitrag.
Vermutlich haben Sie trotzdem den größeren Anteil der Leserschaft hinter sich, weil den meisten eine kontra FM Haltung gefällt. Dennoch hinterlässt dies einen deutlichen Schaden und Vertrauensverlust an der Art der Bericht und Newserstattung. Es fällt schon extrem auf, dass Sie in allen FM News, egal ob es ein Pro oder Contra FM Urteil ist, es negativ für die FMs darstellen. Nur bei sehr exaktem lesen fällt einem auf, dass es dazu noch gar kein Urteil für die Rückforderungen der GKVen gibt. Und Urteile verletzten keine Persönlichkeitsrecht, sie dürfen diese gerne verlinken oder darauf verweisen! Natürlich haben Sie es nicht so geschrieben als ob es dazu schon fakten gibt, aber es erweckt extrem den Eindruck, mit Formulierungen wie: "nicht lösbare Probleme", "unkalkulierbares Risiko, egal wie man es dreht und wendet" etc.
Warum schreiben Sie es nicht GANZ DEUTLICH wie es ist, das nur für den Fall dass sich die GKVen in Zukunft an die Praxen wenden, diese das Geld zurückfordern könnten, aber es diese Fälle noch nicht gibt ?? Ansonten bitte Urteile, diese dürfen genauso veröffentlicht werden wie die LSG Urteile, und verletzten keine Persönlichkeitsrechte. Warum wählen Sie eine so hetzerische und meinungsfordernde Überschrift in einer Berichterstattung, die Neutral sein sollte..... das ist Bildzeitungsniveau.
Auch wenn Sie für diesen einen Bericht viele Anhänger finden, weil der größere Teil kontra FM ist, ist dies keine objektive, neutrale, rein sachliche Berichterstattung und überschrift! Und DAS wissen auch die Contra FM befürworter, und DAS schadet der Qualität der Physio.de News.
In jedem Fachforum anderer Berufsgruppen, würde eine solche Bericht und Newserstattungen aufgrund unobjektivität zerrissen werden. In einem Fachforum will man sachlichkeit, und die ist in diesem Newsartikel nicht gegeben!
Ganz abgesehen davon, dass sie damit ihre "neutrale aufklärung" wie sie sie anpreisen nicht erreichen. Was meinen Sie wieviele PIs und auch Angestellte man in zukunft hören sagen wird, FM wird doch entweder von der DRV oder der GKV verklagt, obwohl es letztere fälle nicht gibt, und dafür sind Sie verantwortlich....
Sie haben die Masse der Leser hinter sich, weil die Masse diese worte, die noch keine Fakten sind, gerne hört, aber auch diese Masse erkennt die hetzerische Berichterstattung, und dies wird Ihrer Plattform schaden!
- in die DRV einzahlen muss und sich dort von sich aus meldet
- eine Statusfeststellung bei der DRV machen lässt
- darauf hinweist, dass laut Rahmenverträgen FM erlaubt sind. Wie sie reinkamen interessiert weniger.
damit hat man als PI keine absolute Rechtssicherheit, man schläft aber besser, wenn die FM das erfüllen.
Im Jahr 2016 muss aber bei jeder Nachricht immer gleich die Welt untergehen, sonst liests kein Mensch mehr....
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JR28 schrieb:
Auf der Plattform eines Vertreters der Interessen aller Physiotherapeuten wäre es einfach nur logisch und naheliegend, wenn kurz und bündig erklärt wird, dass man als Physio FM
- in die DRV einzahlen muss und sich dort von sich aus meldet
- eine Statusfeststellung bei der DRV machen lässt
- darauf hinweist, dass laut Rahmenverträgen FM erlaubt sind. Wie sie reinkamen interessiert weniger.
damit hat man als PI keine absolute Rechtssicherheit, man schläft aber besser, wenn die FM das erfüllen.
Im Jahr 2016 muss aber bei jeder Nachricht immer gleich die Welt untergehen, sonst liests kein Mensch mehr....
ich bin nur über die Kombination von "Mitarbeiter" und "Erfüllungsgehilfe" gestolpert. Dass der FM ein "Erfüllungsgehilfe" ist ahabe ich ich ja gar nicht bestritten, im Gegenteil. Vielleicht habe ich mich ja missverständlich ausgedrückt. Ansonsten bin ich ja mit Ihnen weitestgehend d´accord.
Was mir selbst nicht bewusst war (ich hab mir keine Gedanken darüber gemacht) ist, dass der PI vollumfänglich für den "selbstständigen" FM haftet, als wenn es seine eigene Handlung wäre.........
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Juristisch heißen wir nämlich "weisungsbefugte Erfüllungsgehilfen". Die Weisung gibt der Arzt über die Verordnung. Gibt es also keinen selbstständigen PI? Verzwickte Kiste.
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tom1350 schrieb:
Erfüllungsgehilfen sind wir alle, auch PI.
Juristisch heißen wir nämlich "weisungsbefugte Erfüllungsgehilfen". Die Weisung gibt der Arzt über die Verordnung. Gibt es also keinen selbstständigen PI? Verzwickte Kiste.
2.) ob ein PT wirklich weisungsgebunden ist bezweifel ich, denn dies würde bedeuten (unabhängig von der rechtlichen Situation im Rahmen der Sozialversicherungen wie Rente oder so), dass eine abhängige Beschäftigung vorliegt, dies ist aber in aller Regel nicht der Fall.
3.) Wenn der PT Erfüllungsgehilfe des Arztes wäre, dann können sich alle Zurücklehnen, denn in Kombination mit einer angeblichen Weisungsbefugnis oder sogar Delegation durch den Arzt ist der Arzt in der vollen Haftung für alles ! Das wäre ein Spass.
Wenn das so wäre wird kein Arzt mehr ein Rezept ausstellen.
(Wobei das jetzt meine persönliche Meinung darstellt- ich hab das jetzt nicht mit Rechtsprechung [wenns die gibt?] gegengecheckt)
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Bernie schrieb:
1.) wenn überhaupt muss es "weisungsgebunden" heißen
2.) ob ein PT wirklich weisungsgebunden ist bezweifel ich, denn dies würde bedeuten (unabhängig von der rechtlichen Situation im Rahmen der Sozialversicherungen wie Rente oder so), dass eine abhängige Beschäftigung vorliegt, dies ist aber in aller Regel nicht der Fall.
3.) Wenn der PT Erfüllungsgehilfe des Arztes wäre, dann können sich alle Zurücklehnen, denn in Kombination mit einer angeblichen Weisungsbefugnis oder sogar Delegation durch den Arzt ist der Arzt in der vollen Haftung für alles ! Das wäre ein Spass.
Wenn das so wäre wird kein Arzt mehr ein Rezept ausstellen.
(Wobei das jetzt meine persönliche Meinung darstellt- ich hab das jetzt nicht mit Rechtsprechung [wenns die gibt?] gegengecheckt)
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Bernie schrieb:
Hallo Herr Bothner,
ich bin nur über die Kombination von "Mitarbeiter" und "Erfüllungsgehilfe" gestolpert. Dass der FM ein "Erfüllungsgehilfe" ist ahabe ich ich ja gar nicht bestritten, im Gegenteil. Vielleicht habe ich mich ja missverständlich ausgedrückt. Ansonsten bin ich ja mit Ihnen weitestgehend d´accord.
Was mir selbst nicht bewusst war (ich hab mir keine Gedanken darüber gemacht) ist, dass der PI vollumfänglich für den "selbstständigen" FM haftet, als wenn es seine eigene Handlung wäre.........
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