Sie wollen mit einem dynamischen
und innovativen Team aktiv an der
Gesundheit der Menschen arbeiten
und dabei eigene Ideen und
Vorschläge einbringen, dann
starten Sie mit uns durch!
Das SRC Sport-und Reha-Centrum
setzt auf die Zusammenarbeit von
erstklassig ausgebildeten
Physiotherapeuten,
Sportwissenschaftlern, Medizinern
und Gesundheitsmanagern und sind
davon überzeugt die Gesundheit der
Menschen aktiv zu verbessern.
Unsere Schwerpunkte liegen im
unfallchirurgischen-/orthopädischen
und s...
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Die Grundlohnsummenbindung
Eingeführt wurde sie seinerzeit 2003, um den Kostenanstieg in der Krankenversicherung zu dämpfen. Sie besagte, dass die Preise für Heilmittel nicht stärker steigen dürften als die sog. Grundlohnsumme. Da die Steigerung der Grundlohnsumme aber fast immer unter der Inflation lag, bedeutete dies Jahr für Jahr einen finanziellen Abstieg der Heilmittelerbringer (Quelle).
Somit war und ist diese auch hauptverantwortlich für die Misere der TherapeutInnen in den freien Praxen. Abgeschafft wurde sie erst wieder 2017 (wir berichteten).
Jüngste Gerüchte
Nun gibt es seit einigen Wochen wieder Gerüchte, Gesundheitsminister Lauterbach plane eine Wiedereinführung der Grundlohnsummenbindung. Hintergrund des Ganzen soll folgender Sachverhalt sein:
Seit Jahren drängt die Ärzteschaft auf eine Überarbeitung (respektive Erhöhung) der "Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)" aus dem Jahre 1996. Dieses Drängen hat der Minister wohl wahrgenommen, ihm aber mit jüngsten Äußerungen die Hoffnungen auf Umsetzung gedämpft. Lauterbach sagte, er werde nichts machen, „was das Verhältnis von PKV zur Gesetzlichen Krankenversicherung, also zur GKV, verschiebt. So haben wir es im Koalitionsvertrag beschlossen. Daran halte ich mich.“
Wie aus gut unterrichteten Kreisen zu erfahren war, hat der Minister nun Bedenken, als jemand dazustehen, der sich Ärzten verweigert aber Heilmittelerbringern gibt und hat daher laut über eben jene Wiedereinführung der Grundlohnsummenbindung nachgedacht.
Bayern weiß nichts davon
Aufgeschreckt von den Gerüchten dachte sich der Inhaber der „Physiopraxis Gehring“ aus dem fränkischen Schillingsfürst ‚Da fragen wir doch mal bei unsrem Minister nach’. Er bekam innerhalb von vier Tagen folgende Antwort, die wir Ihnen mit seinem Einverständnis nicht vorenthalten wollen.
Sehr geehrter Herr Gehring,
vielen Dank für Ihre Nachricht an Herrn Staatsminister Holetschek. Wir wurden gebeten, Ihnen zu antworten und können Ihnen gerne folgende Rückmeldung geben:
Die Gewährleistung einer flächendeckenden Versorgung mit Gesundheitsleistungen in Bayern ist der Staatsregierung ein großes Anliegen und es ist ihr sehr bewusst, was die Physiotherapeutinnen und-therapeuten tagtäglich dafür leisten. Für Ihr langjähriges Engagement, den Patientinnen und Patienten zuliebe, möchten wir Ihnen herzlich danken und auch für Ihren Hinweis, demzufolge Bundesgesundheitsminister Lauterbach darüber nachdenkt, die Entwicklung der Heilmittelhonorare wieder an die Erhöhung der Grundlohnsumme zu koppeln.
Die Rechtssetzung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegt in der Zuständigkeit des Bundes. Verbunden damit ist auch die Zuständigkeit für die Frage, wie der Gesetzgeber die Finanzierung der GKV auf eine solide Basis stellen will. Dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ist aktuell keine Initiative bekannt, für die auch aus unserer Sicht drängende Finanzierungsfrage die Grundlohnsummenbindung für die Heilmittelhonorare wieder einzuführen. Der Koalitionsvertrag 2021-2025 zwischen der SPD, BÜNDNIS 90/Die Grünen und der FDP enthält ebenso keine Aussage, dass für die Finanzierung der GKV Änderungen im Heilmittelbereich vorgenommen werden sollen.
Dem Staatsministerium ist es ein Anliegen, die Gesundheitsfachberufe insgesamt attraktiver zu machen. In Zusammenhang mit der Heilmittelversorgung ist hier u. a. die zunächst auf die Jahre 2017 bis 2019 befristete Abkoppelung der Vergütungssteigerung von der Grundlohnsumme im Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz zu nennen und anschließend die dauerhafte Aufhebung der Grundlohnsummenbindung für Heilmittel im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), die das Staatsministerium jeweils unterstützt hat. Die Forderung Bayerns im Gesetzgebungsverfahren zum TSVG, für den Heilmittelbereich eine Länderöffnungsklausel für Verträge auf Länderebene zu schaffen, wurde vom Bund aber leider nicht aufgegriffen. Wir können Ihnen dennoch versichern, dass das Staatsministerium sich im Rahmen seiner Möglichkeiten weiterhin dafür einsetzt, eine umfassende und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Heilmitteln auch in Zukunft zu gewährleisten.
Die Berufe im Gesundheitswesen werden vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zukünftig noch weiter an Bedeutung gewinnen. Aus diesem Grund setzt sich das Staatsministerium schon länger für eine Steigerung der Attraktivität der Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen, u.a. der Physiotherapie, ein. Die Ausbildung ist ein zentraler Baustein zur Fachkräftesicherung. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, an der Bayern beteiligt war, hat ein Eckpunktepapier „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe“ erarbeitet, welches am 4. März 2020 von den Ministerinnen und Ministern, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsminister verabschiedet wurde. Das Eckpunktepapier befasst sich mit grundlegenden Fragen für eine umfassende Modernisierung der Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen, u.a. zu Ausbildungsvergütungen, Akademisierung und Schulgeldfreiheit.
Um die gesellschaftliche Wertschätzung der Physiotherapeuten und der anderen Therapieberufe (Logopäden, Ergotherapeuten, Diätassistenten, Podologen) in Bayern zu verbessern, hat die Staatsregierung zudem 2019 beschlossen, in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern der entsprechenden Berufsverbände in Bayern eine Imagekampagne für die Therapieberufe durchzuführen. Leider musste die Erarbeitung der Social-Media-Kampagne aufgrund der Corona-Pandemie unterbrochen werden, soll jedoch sobald wie möglich fortgeführt werden.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Servicestelle im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Haidenauplatz 1
81667 München
Tel.: +49 (89) 540233-0
Einschätzung des Autors
Lohnend für die ganze Zunft könnte es sein, dem Beispiel Gehrings zu folgen und prophylaktisch schon einmal den Abgeordneten seiner Wahl aus dem Gesundheitsausschuss zu informieren – nicht, dass am Ende aus den Gerüchten noch bittere Wahrheit wird.
Wie man dies bewerkstelligt (inkl. einer Liste mit allen Abgeordneten aus dem Gesundheitsausschuss), haben wir für Sie einmal hier aufgeschrieben.
Friedrich Merz / physio.de
GrundlohnsummeLauterbachBerufspolitik
Interessant ist der Grundgedanke einer Öffnungsklausel je Bundesland. Das würde neben den Verhandlungen auf Bundesebene zusätzlich weitere Verhandlungen auf Landesebene bedeuten.
Andererseits könnte man konkret auf Länderebene steuernd in die Versorgung eingreifen und z.B. Hausbesuche anders honorieren. Das könnte man bis auf die Landkreisebene durchbuchstabieren und in besonders schlecht versorgten Landkreisen Anreize schaffen.
Eine Wiedereinführung der Grundlohnsummenbindung würde echte Verheerungen hinterlassen und die Branche innerhalb kürzester Zeit wieder in den Krisenmodus befördern. Das gilt es zu verhindern.
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Jens Uhlhorn schrieb:
Positiv hervorzuheben ist der wertschätzende Ton der Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.
Interessant ist der Grundgedanke einer Öffnungsklausel je Bundesland. Das würde neben den Verhandlungen auf Bundesebene zusätzlich weitere Verhandlungen auf Landesebene bedeuten.
Andererseits könnte man konkret auf Länderebene steuernd in die Versorgung eingreifen und z.B. Hausbesuche anders honorieren. Das könnte man bis auf die Landkreisebene durchbuchstabieren und in besonders schlecht versorgten Landkreisen Anreize schaffen.
Eine Wiedereinführung der Grundlohnsummenbindung würde echte Verheerungen hinterlassen und die Branche innerhalb kürzester Zeit wieder in den Krisenmodus befördern. Das gilt es zu verhindern.
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mark760 schrieb:
Wurde die aktuelle Vergütungsvereinbarung durch alle maßgeblichen Verbände gemeinsam überhaupt fristgerecht gekündigt? So als Frage, bevor man sich Gedanken über eventuelle zukünftige Deckelung macht.
Geräuchert wird meines Wissens nach mit Reibung.
Also ein Metallrad reibt an einem Holzscheit, man kann bei 300-400°C von verbrennen sprechen, aber ohne Flamme nicht von Feuer.
Der Spruch indiziert nicht das es kein Feuer ohne Rauch gäbe, und es gibt auch Feuer ohne Rauch.
Und ob Kausalität überhaupt außerhalb des menschlichen Verstandes existiert kann sowieso diskutiert werden.
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Der Spruch indiziert nicht das es kein Feuer ohne Rauch gäbe, und es gibt auch Feuer ohne Rauch.
Warum so kompliziert? Manchmal genügt ein Misthaufen für den "Rauch"
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Lucien schrieb:
Philipp Morlock schrieb am 04.06.2022 12:19 Uhr:"Wo Rauch ist, ist auch Feuer"
Der Spruch indiziert nicht das es kein Feuer ohne Rauch gäbe, und es gibt auch Feuer ohne Rauch.
Warum so kompliziert? Manchmal genügt ein Misthaufen für den "Rauch"
über deren Zuwächse Guckst du hier:
Link
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Supermann schrieb:
Vielleicht könnte man bei den Krankenkassen die Vorstandsgehälter samt Bonuszahlungen auch mal an die Grundlohnsumme binden....grin
über deren Zuwächse Guckst du hier:
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Philipp Morlock schrieb:
@Supermann Applaus Applaus
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Philipp Morlock schrieb:
"Wo Rauch ist, ist auch Feuer"
Geräuchert wird meines Wissens nach mit Reibung.
Also ein Metallrad reibt an einem Holzscheit, man kann bei 300-400°C von verbrennen sprechen, aber ohne Flamme nicht von Feuer.
Der Spruch indiziert nicht das es kein Feuer ohne Rauch gäbe, und es gibt auch Feuer ohne Rauch.
Und ob Kausalität überhaupt außerhalb des menschlichen Verstandes existiert kann sowieso diskutiert werden.
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