Rahmenempfehlung über die einheitliche Versorgung mit Heilmitteln gemäß § 125 Abs. 1 SGB V
für den Bereich Ergotherapie in der Fassung vom 15.04.2016

 

zwischen
dem GKV-Spitzenverband
und der maßgeblichen Spitzenorganisation der Heilmittelerbringer auf der Bundesebene im Bereich der Ergotherapie.
  • dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten e.V. (DVE)

in der Fassung vom 15.04.2016

Inhaltsverzeichnis

Präambel
§ 1 Gegenstand der Rahmenempfehlung

Allgemeine Grundsätze
§ 2 Heilmittel
§ 3 Ziel der Ergotherapie
§ 4 Leistungsgrundlagen
§ 5 Gesetzliche Zuzahlung
§ 6 Abgabe von Heilmitteln
§ 7 Wahl des ergotherapeutischen Heilmittelerbringers
§ 8 Datenschutz

Inhalt der einzelnen Heilmittel einschließlich Umfang und Häufigkeit der Anwendungen im Regelfall sowie deren Regelbehandlungszeit
§ 9 Inhalt, Umfang und Häufigkeit der Heilmittel

Qualität der Therapie, der Versorgungsabläufe und der Therapieergebnisse
§ 10 Barrierefreiheit
§ 11 Maßnahmen zur Fortbildung und Qualitätssicherung
§ 12 Organisatorische Voraussetzungen
§ 13 Vertretung
§ 14 Vertretung
§ 15 Aufbewahrungsfrist

Inhalt und Umfang der Zusammenarbeit des Heilmittelerbringers mit der verordnenden Ärztin/dem verordnenden Arzt
§ 16 Inhalt und Umfang der Zusammenarbeit
§ 17 Verordnung

Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung und deren Prüfung
§ 18 Wirtschaftlichkeit
§ 19 Wirtschaftlichkeitsprüfung

Vorgaben für Vergütungsstrukturen
§ 20 Allgemeine Grundsätze
§ 21 Vergütungsformen
§ 22 Vertragsausschuss
§ 23 Vertragsverstöße/Regressverfahren
§ 24 Inkrafttreten/Kündigung
§ 25 Salvatorische Klausel
§ 26 Gerichtsstand

Anlagen

Anlage 1: Leistungsbeschreibung Ergotherapie

Anlage 2: Fortbildung im Bereich der Ergotherapie

Anlage 3: Notwendige Angaben auf Heilmittelverordnungen für Maßnahmen der Ergotherapie