Rahmenempfehlung über die einheitliche Versorgung mit Heilmitteln gemäß § 125 Abs. 1 SGB V
für den Bereich Ergotherapie in der Fassung vom 15.04.2016
für den Bereich Ergotherapie in der Fassung vom 15.04.2016
dem GKV-Spitzenverband
und der maßgeblichen Spitzenorganisation der Heilmittelerbringer auf der Bundesebene im Bereich der Ergotherapie.
- dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten e.V. (DVE)
in der Fassung vom 15.04.2016
Präambel
§ 1 Gegenstand der Rahmenempfehlung
Allgemeine
Grundsätze
§ 2 Heilmittel
§ 3 Ziel der Ergotherapie
§ 4 Leistungsgrundlagen
§ 5 Gesetzliche Zuzahlung
§ 6 Abgabe von Heilmitteln
§ 7 Wahl des ergotherapeutischen Heilmittelerbringers
§ 8 Datenschutz
Inhalt der
einzelnen Heilmittel einschließlich Umfang und Häufigkeit der Anwendungen im Regelfall
sowie deren Regelbehandlungszeit
§ 9 Inhalt, Umfang und Häufigkeit der Heilmittel
Qualität der Therapie, der Versorgungsabläufe und der Therapieergebnisse
§ 10 Barrierefreiheit
§ 11 Maßnahmen zur Fortbildung und Qualitätssicherung
§ 12 Organisatorische Voraussetzungen
§ 13 Vertretung
§ 14 Vertretung
§ 15 Aufbewahrungsfrist
Inhalt
und Umfang der Zusammenarbeit des Heilmittelerbringers mit der verordnenden Ärztin/dem verordnenden Arzt
§ 16 Inhalt und Umfang der Zusammenarbeit
§ 17 Verordnung
Wirtschaftlichkeit
der Leistungserbringung und deren Prüfung
§ 18 Wirtschaftlichkeit
§ 19 Wirtschaftlichkeitsprüfung
Vorgaben für Vergütungsstrukturen
§ 20 Allgemeine Grundsätze
§ 21 Vergütungsformen
§ 22 Vertragsausschuss
§ 23 Vertragsverstöße/Regressverfahren
§ 24 Inkrafttreten/Kündigung
§ 25 Salvatorische Klausel
§ 26 Gerichtsstand
Anlagen
Anlage 1: Leistungsbeschreibung Ergotherapie
Anlage 2: Fortbildung im Bereich der Ergotherapie
Anlage 3: Notwendige Angaben auf Heilmittelverordnungen für Maßnahmen der Ergotherapie