Zulassungserweiterung für besondere Maßnahmen der physikalischen Therapie

8. Gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät)

Die gerätegestützte Krankengymnastik dient der Verbesserung bzw. der Normalisierung der Muskelkraft, der Kraftausdauer, der alltagsspezifischen Belastungstoleranz, sowie funktioneller Bewegungsabläufe und Tätigkeiten im täglichen Leben.

Die Fortbildung qualifiziert zur Behandlung von Patienten bei chronisch degenerativen Skeletterkrankungen sowie posttraumatischen oder postoperativen Zuständen der Extremitäten oder des Rumpfes mit

  • Muskeldysbalance/-insuffizienz

  • krankheitsbedingter Muskelschwäche

  • peripheren Lähmungen.

A. Eingangsvoraussetzung für die Teilnehmer

Die Teilnehmer an der Weiterbildung müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung als Physiotherapeut/Krankengymnast1 nachweisen.

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1Es gilt das Datum des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung. Die Berufsausbildung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Ausbildungsanforderungen (theoretischer und praktischer Unterricht, praktische Ausbildung und erfolgreiche Abschlussprüfung,vgl. § 9 des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes - MPhG - vom 26. Mai 1994) erfüllt sind. Das Datum der Urkundenausstellung ist ohne Bedeutung. § 1 des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes - MPhG - vom 26. Mai 1994 in Verbindung mit § 21 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten sind entsprechend anzuwenden.

B) Weiterbildungscurriculum 

1. Dauer

1.1. Die Mindestdauer der Fortbildung beträgt 40 Unterrichtseinheiten (UE)2

1.2. Die tägliche Kursdauer darf zehn Unterrichtseinheiten nicht überschreiten.

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2Die Dauer einer Unterrichtseinheit beträgt 45 Minuten

2. Inhalte

2.1 Der praktische und der praxisorientierte Teil des Unterrichts muss vom zeitlichen Umfang her mindestens 60 % der Fortbildung ausmachen.

2.1.1.Allgemeine Trainingsgrundlagen (8 UE)

2.1.1.1. Trainingsprinzipien

- Biomechanik, mechanische Kinesiologie, Dynamik
- Belastungsnormativa

2.1.1.2 Kinetik und Kinematik

Kräfte, Momente, statische und dynamische Systeme, 
Muskel- und Gelenkkräfte
Mechanische Kinesiologie bzw. funktionelle
Biomechanik zur Bestimmung von Belastungen
Messmöglichkeiten zur Trainingssteuerung und deren Dokumentation

2.1.1.3 Trainingsprinzipien zum indikationsspezifischen Training

indikationsorientierte kinetische und kinema tische Betrachtungen obere, untere Extremitäten und Wirbelsäule.

 

Lernziel: Kenntnis allgemeiner und spezifischer Trainingsprinzipien, Fähigkeit zur Ermittlung bzw. Bestimmung von Gelenk- und Muskelkräften sowie Belastungsintensitäten und Umfängen, Kenntnis Dokumentation und Zielsetzung

2.1.2. Angewandte Trainings- und Bewegungslehre (10 UE)

2.1.2.1 Motorische Hauptbeanspruchungsformen

2.1.2.2. Praktische Umsetzung unter Berücksichtigung therapeutischer Ansätze für
- propriozeptives Training (Koordinationsschulung)
- Neuromuskuläres Training zur Verbesserung der Kraft und Kraftausdauer

Lernziel: Kenntnis über Inhalte der Trainings- und Bewegungslehre
und Sammlung von praktischen Eigenerfahrungen

2.1.3. Einsatz von Geräten

2.1.3.1 gerätetechnische Ausstattung
- Kriterien für Geräte (z. B. Sicherheit, Einstellungen, Funktionalität)

2.1.3.2 Anwendungsprinzipien
- Krafttrainingsmethoden und -geräte
- Koordinationsschulung
- Exzentertechnik und muskelphysiologische Belastungsformen im Krafttraining
- Möglichkeiten der Belastungssteuerung im Kraft- und Kraftausdauertraining mit Geräten
- Trainingsstrategien mit Indikationen und Kontraindikationen für trainingstherapeutische Maßnahmen

2.1.3.3 Indikationsspezifischer Einsatz der Geräte gemäß Heilmittelkatalog auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung; Kontraindikationen
- Erstellung von indikationsorientierten Behandlungsprogrammen, Belastungsbestimmung
- Indikationsspezifischer Einsatz von Geräten
- Wirbelsäule
- Obere Extremitäten
- Untere Extremitäten
- Einsatz der Geräte für alltagsspezifische übungen
- Dokumentation (Protokolle)

2.1.3.4 Praxis
Selbsterfahrung der vorgestellten Trainingsmöglichkeiten

Lernziel: Wissen über Inhalte und Grundsätze des Gerätetrainings unter Berücksichtigung der Indikation und individuellen Zielsetzung, Kenntnisse über den indikationsspezifischen Einsatz der Geräte, Kontraindikationen und Dokumentation

3. Abschluss

Die Fortbildung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn der Teilnehmer sämtliche Kurseinheiten besucht hat. Bei Fehlzeiten sind die versäumten Stunden nachzuholen.

4. Zertifikat

Das vom Weiterbildungsträger auszustellende Zertifikat über den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung hat mindestens die im nachfolgenden Musterzertifikat aufgeführten Angaben zu enthalten:


Musterzertifikat

 

Offizielle Bezeichnung und Adresse des Weiterbildungsträgers

Frau / Herr                 

_________________

geboren am                 

_________________

Beruf                 

_________________

hat vom _________ bis _________ den Grundkurs
und vom _________ bis _________ den Aufbaukurs der Weiterbildung in
 
                   Gerätegestützte Krankengymnastik
 
mit _________Unterrichtseinheiten4 absolviert

und mit Erfolg an der schriftlichen und praktischen Abschlussprüfung teilgenommen.

 
Ort, Datum ____________________
 
_______________________________________ _______________________________________
Name und Unterschrift des verantwortlichen Fachlehrers Name und Unterschrift des weiteren anerkannten Fachlehrers (ggf.)

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4 Die Dauer einer Unterrichtseinheit beträgt 45 Minuten.


C) Mindestanforderungen an den Weiterbildungsträger/Fachlehrer

1. Höchstteilnehmerzahl

Im praktischen Teil des Fortbildungskurses darf bei einer sächlichen/räumlichen Mindesausstattung gemäß Nr. 2 ein qualifizierter Therapeut gemäß Buchstabe D. höchstens 20 Teilnehmer unterrichten. Größere Kurse sind nur zulässig, wenn das Therapeuten-/Teilnehmer-/Mindesausstattungsverhältnis erhalten bleibt. Demzufolge sind bei 21 bis 40 Teilnehmern mindestens 2 Fachlehrer gemäß Buchstabe D. und die doppelte Geräteausstattung gemäß Nr. 2 in ausreichend großen Räumlichkeiten erforderlich.

Der theoretische Teil ist ebenfalls von einem Therapeuten gemäß Buchstabe D. durchzuführen. Hierfür gilt das Teilnehmer-/Therapeutenverhältnis des praktischen Teils nicht.

2. Sächliche/räumliche Mindesausstattung

Es ist mindesten die nachfolgende Geräteausstattung in ausreichend großen Räumlichkeiten vorzuhalten:

  • Universalzugapparat, doppelt (zwei Universalzugapparate nebeneinander im Abstand von ca. 1 Meter angeordnet als Möglichkeit zum gleichzeitigen Training bei der Körperhälften) mit Trainingsbank
  • Funktionsstemme
  • Winkeltisch oder hinterer Rumpfheber
  • Vertikalzugapparat
  • Zubehör je Zugapparat:
    Fußmanschette oder Fußgurt, Handmanschette oder Handgurt

Sämtliche eingesetzten Geräte müssen den Anforderungen des Medizinporduktegesetzes (MPG) in der jeweils gültigen Fassung entsprechen, soweit sie unter die Bestimmungen dieses Gesetzes fallen. Daneben sind die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) sowie sonstige Sicherheitsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.

D) Mindestanforderung an den Fachlehrer

Die Vermittlung der Fortbildungsinhalte erfolgt durch die nachfolgend genannten Therapeuten, die ihre Qualifikation in Einrichtungen der Anlage 9 erworben haben:

  • Physiotherapeut mit erfolgreich absolvierter Fortbildung in KG-Gerät und anschließend absolvierten drei Assistenzen an kompletten Fortbildungen in KG-Gerät oder
  • Physiotherapeut mit erfolgreich absolvierter MAT-/MTT-Fortbildung und anschließend absolvierten drei Assistenzen an kompletten Fortbildungen in KG-Gerät oder
  • MAT/MTT-Fachlehrer: Physiotherapeuten mit MAT/MTT-Weiterbildung und anschließend absolvierten zwei Assistenzen
  • oder durch
  • Physiotherapeuten mit erfolgreich absolvierter Fortbildung in KG-Gerät, die bereits vor dem 1. August 2002 Fortbildungen in den Einrichtungen gemäß der Anlage 8 durchgeführt haben.

D. Übergangsregelung

1.1 Physiotherapiepraxen

Bereits uneingeschränkt zugelassene Physiotherapiepraxen erhalten Bestandsschutz.

Eingeschränkt zugelassene Praxen müssen die Fortbildung innerhalb eines Jahres nachholen oder eine in der Anlage 8 als vergleichbar anerkannte Fortbildung nachweisen.

1.2 Anerkennung von Fortbildungen

Für die Vergangenheit

Vor dem 1. Oktober 2002 begonnene Fortbildungen mit einer inhaltlichen Ausrichtung auf den Einsatz von Geräten in der Krankengymnastik werden unabhängig von ihrem zeitlichen Umfang und dem Zeitpunkt der Zulassungsbeantragung anerkannt, soweit sie erfolgreich abgeschlossen wurden/werden. Die Fortbildungseinrichtungen werden in der Anlage 8 aufgeführt.

Für die Zukunft

Nach dem 30. September 2002 begonnene und erfolgreich absolvierte Fortbildungen in KG-Gerät (ggf. als Bestandteil anderer Fort- und Weiterbildungen) werden anerkannt, wenn sie als Fortbildung KG-Gerät ausgewiesen sind und die Anforderungen an die Fortbildung KG-Gerät erfüllt werden.

Fortbildungseinrichtungen, die gegenüber den Spitzenverbänden der Krankenkassen die Erfüllung der Anforderungen nachgewiesen haben, werden in der Anlage 9 aufgeführt.

Zur Prüfung sind das Curriculum und Unterlagen zur Qualifikation des Personals (Berufsurkunde, Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der Fortbildung KG-Gerät bzw. der absolvierten Assistenzen) einzureichen