Deine Aufgaben
Behandlung von Patient*innen in
Einzel- und Gruppentherapien
Einsatz und Entwicklung von
unterschiedlichen
Behandlungstechniken
Bewertung der Mobilität und des
Gesundheitszustands von
Patient*innen
Betreuung der Medizinischen
Trainingstherapie
Zusammenarbeit mit den Kolleg*innen
in unserem interdisziplinären Team
Das bringst du mit
Du überzeugst als menschliche und
teamfähige Persönlichkeit
Physiotherapeutische Ausbildung
oder Studium
Du willst als Einsteiger*in er...
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Einzel- und Gruppentherapien
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Du überzeugst als menschliche und
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Physiotherapeutische Ausbildung
oder Studium
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Ein Physiotherapeut hatte mit Unterstützung des Anwalts des VDB beim zuständigen Gesundheitsamt die Erlaubnis beantragt, als Physiotherapeut die Heilkunde, beschränkt auf physiotherapeutische Leistungen, ausüben zu dürfen. Das hört sich zunächst unspektakulär an, bedeutet aber, dass er Patienten ohne ärztliche Verordnung physiotherapeutisch behandeln wollte. Dazu muss er, da er kein Arzt ist, nach dem Heilpraktikergesetz eine Erlaubnis erhalten. Diese Erlaubnis erhalten in der Regel Heilpraktiker, die sich dann auch so nennen dürfen und müssen. Unser Physiotherapeut wollte aber kein Heilpraktiker werden, sondern nur als Physiotherapeut arbeiten. Es beantragte also die eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis. Diese sollte ihm erlauben, all die Tätigkeiten auszuüben, die er auf Grund seiner Ausbildung erlernt hatte und die ihm durch eine staatlich geregelte Ausbildung und Prüfung bestätigt worden sind.
Das Gesundheitsamt verwehrte ihm die Erlaubnis, also klagte der Physiotherapeut, Mitglied im VDB mit dessen Unterstützung. In erster Instanz lehnte das Gericht ebenso wie das Gesundheitsamt die Erlaubnis ab mit der Begründung, dass die Ausbildung nicht ausreicht um sicher zu stellen, dass "kein Schaden für die Volksgesundheit" entstehen könne.
Der Physiotherapeut ging in die Berufung, das Oberverwaltungsgericht gab ihm recht. Das Gesundheitsamt muss ihm die Erlaubnis erteilen, physiotherapeutisch selbstständig tätig sein zu dürfen. Er darf und muss sich nicht Heilpraktiker nennen, d.h. die Berufsbezeichnung bleibt dieselbe wie bisher, nämlich "Physiotherapeut". Damit darf er Patienten direkt behandeln, also ohne ärztliche Verordnung.
Was bedeutet das? Für wen gilt dieses Urteil?
Zunächst bedeutet dies, dass der Physiotherapeut, der dieses Verfahren gewonnen hat, nun die Erlaubnis hat, Patienten ohne ärztliche Verordnung zu behandeln. Leider ist es nicht ohne weiteres möglich, diese Erlaubnis auf alle Physiotherapeuten in Rheinland-Pfalz, geschweige denn in der Bundesrepublik anzuwenden.
Zum Anderen hat das Gericht mehrere Einschränkungen verfügt, die sicher stellen sollen, dass keine Behandlungen durchgeführt werden, für die eine externe Diagnose notwendig ist, wie z.B. eine Röntgendiagnostik.
Andere Bundesländer – andere Situation
Dann ist zu beachten, dass jedes Bundesland andere Voraussetzungen haben kann. Die Erteilung der Erlaubnis ist in Deutschland Ländersache. Das bedeutet, dass die Gesundheitsämter in jedem Bundesland unabhängig entscheiden können wie und ob sie die Prüfung vereinheitlichen. So gibt es in Rheinland-Pfalz eine interne Handlungsrichtlinie für die Gesundheitsämter, wie Heilpraktiker zuzulassen sind. In Nordrhein-Westfalen gibt es so etwas aber z.B. nicht. Dort sind die Ermessensspielräume der einzelnen Gesundheitsämter also andere.
Wer kann eine Erlaubnis beantragen?
Grundsätzlich kann jeder Physiotherapeut eine solche Erlaubnis beantragen. Allerdings steckt der Teufel im Detail. Der Antrag muss einige wichtige Voraussetzungen erfüllen, damit er dem des Physiotherapeuten gleicht. Dies sollte nur ein Fachmann vorbereiten, ansonsten ist der Antrag zum Scheitern verurteilt.
Es stehen derzeit noch zwei weitere Verfahren zur Entscheidung an, eines in Nordrhein-Westfalen und eines in Berlin. Der Ausgang dieser beiden Verfahren wird maßgeblichen Einfluss darauf haben, ob und wie es eine bundeseinheitliche Regelung geben wird. Eine Entscheidung ist in den nächsten Wochen zu erwarten (hoffentlich...).
Ist es sinnvoll schon jetzt einen Antrag zu stellen?
Für Rheinland-Pfälzer: Wer diesen Antrag stellen will, sollte sich an Rechtsanwalt Bill wenden. Der Antrag muss juristisch wasserfest formuliert werden. Außerdem sollte er sich darüber informieren, welche zusätzliche Pflichten auf ihn zukommen. Das betrifft nicht nur eigene Versicherungen und die der Patienten, auch die Steuer- und Dokumentationspflichten sind andere.
Für den Rest der Republik: Nein, sinnvoller ist es zu warten bis die beiden anderen Verfahren in NRW und in Berlin entschieden worden sind. Sollten diese beiden Verfahren zugunsten der Physiotherapeuten ausgehen, kann man versuchen zu erreichen, dass die Erlaubnis so geregelt wird, dass sie jeder Physiotherapeut bundesweit ohne größere bürokratische Hemmnisse erteilt bekommt.
Das kann noch einige Wochen oder Monate dauern. Bis es in dieser Angelegenheit etwas mehr Rechtssicherheit gibt sollte im eigenen Interesse gewartet werden, zumal es eine absehbare Frist ist.
Auch nach dem "Bosman"-Urteil hat sich erst im Laufe der Jahre herausgestellt, welche Umwälzungen dadurch entstanden sind. Die Auswirkungen des "Bill"-Urteils werden sicherlich auch erst in fernerer Zukunft in gänzlicher Tiefe erkennbar werden. Sicher ist aber eines: 2007 wird als das Jahr in Erinnerung bleiben, in dem das Berufsbild des Physiotherapeuten sich schlagartig geändert hat.
Das Urteil selbst finden Sie in unserer Infothek in der Rubrik Urteile unter dem Schlagwort Heilpraktiker konkret hier.
Frieder Bothner / physio.de
Sektoraler HeilpraktikerPhysiotherapieUrteil
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