Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
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Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
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Der HP/sHP-PT erstellt zunächst einen Eingangsbefund. Kommt eine physiotherapeutische Behandlung als Therapie in Frage und liegen keine Kontraindikationen vor, kann mit der Therapie begonnen werden.
Verordnung oder Delegation?
Hierfür gibt es nun drei verschiedene Möglichkeiten:
Abrechnung
Nach der Behandlung stellt der Physiotherapeut gemäß seinem Behandlungsvertrag eine Privatrechnung aus. Der Patient sollte im Einzelfall prüfen, ob diese Rechnung von seiner GKV, PKV oder Beihilfestelle erstattet wird.
Gleiches gilt für die Rechnung des sHP-PT für die Eingangsbefundung und seine eventuelle Verordnung/Delegation.
Für die Heilpraktiker gibt es ein Gebührenverzeichnis, das allerdings nur bindend ist, wenn keine individuellen Preise mit dem Patienten vereinbart wurden. Für sektorale Heilpraktiker existiert unserer Kenntnis nach kein Verzeichnis dieser Art.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es unter www.heilpraktiker-physiotherapie.com oder auf der Seite des seit Jahresanfang aufgelösten Vereines "Fachverband sektoraler Heilpraktiker Physiotherapie e.V.".
O.G. / physio.de
Erratum vom 24. April 2024
In einer älteren Version des Artikels war noch von einer Trennung der Tätigkeitsbereiche die Rede. Dies ist nicht mehr aktuell. Wir haben den Artikel deshalb dahingehend geändert und bitten um Entschuldigung.
Sektoraler HeilpraktikerAbrechnung
Heilpraktikerleistungen bezahlen.Egal ob es vom Voll-HP oder vom sHP Physio kommt.
Leiglich PVK oder Beihilfestellen können bzw. dürfen solche Leistungen bezahlen .
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Halbtitan schrieb:
Naja mit dieser komischen ,,Osteopathie wird bezuschusst" Regelung ist das HP Zahlverbot ja schon aufgeweicht.
Daher haben ja viele KK schon reduziert weil die "Versicherungsaufsicht" schon länger dabei ist das zu verbieten ,ABER bei unserem Bürokratimustempo dauert es halt
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eim schrieb:
@Halbtitan
Daher haben ja viele KK schon reduziert weil die "Versicherungsaufsicht" schon länger dabei ist das zu verbieten ,ABER bei unserem Bürokratimustempo dauert es halt
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ali schrieb:
@physio O.G.: Wieso muss die HP / Physio Tätigkeit aus steuerlichen Gründen getrennt sein? Beides umsatzsteuerfrei....
Wer sagt das es getrennt sein muss ?? Ich arbeite in beiden Berufen und mein Einkommen wird zusammen versteuert.Mein STB macht auch nur EINE Ein- und Ausgabenberechnung.
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eim schrieb:
@ali
Wer sagt das es getrennt sein muss ?? Ich arbeite in beiden Berufen und mein Einkommen wird zusammen versteuert.Mein STB macht auch nur EINE Ein- und Ausgabenberechnung.
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ali schrieb:
@eim bei mit auch. Das stand hier so im Physio.de Artikel....face_with_rolling_eyes
Nun ich meine das selbststständiges Denken,Handeln und Nachfragen immer noch ganz wichtig ist. Und gerade wenn es um Geld geht.
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eim schrieb:
@ali
Nun ich meine das selbststständiges Denken,Handeln und Nachfragen immer noch ganz wichtig ist. Und gerade wenn es um Geld geht.
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ali schrieb:
@eim yeb. Finde aber schon @physio.de, dass die Hausherren das korrigieren bzw. sich erklären könnten....
vielen Dank für Ihren Hinweis.
Wir haben unseren Beitrag diesbezüglich korrigiert.
Herzliche Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
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Friedrich Merz schrieb:
@ali Sehr geehrte(r) Herr/Frau ali,
vielen Dank für Ihren Hinweis.
Wir haben unseren Beitrag diesbezüglich korrigiert.
Herzliche Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
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PhyWin schrieb:
Nutzt ihr denn in der Abrechnung die normalen Heilmittelschlüssel für KG, MT etc. oder arbeitet ihr mit der GebüH ? Vielen Dank schonmal 💪
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@PhyWin Wir nutzen die GebüH als Grundlage und arbeiten darin häufig mit der sog. Analogfunktion oder Analogziffern (wie es auch in der GOÄ verwendet wird). Siehe z. B. Link oder Analoge Bewertungen in der GOÄ - eine Einführung - Bundesärztekammer
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PhyWin schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij super vielen Dank :) also macht ihr das so dass ihr eine ähnliche Ziffer Analog macht aber diese dann als Beispiel mit MT oder KG bezeichnet ?
Schaue, ob du das Buch "Kommentar zum Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) von Karl-Fritz König" noch irgendwo findest. Wird nicht mehr aufgelegt. Vielleicht gibt es noch etwas ähnliches.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@PhyWin Genau so. Und nicht die entsprechende Ziffer für die Beratung vergessen. Du solltest vom Prinzip so denken wie Ärzte bei Privatpatienten.
Schaue, ob du das Buch "Kommentar zum Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) von Karl-Fritz König" noch irgendwo findest. Wird nicht mehr aufgelegt. Vielleicht gibt es noch etwas ähnliches.
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holger302 schrieb:
@eim Oder um Menschen....kissing_closed_eyes
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Problem beschreiben
eim schrieb:
Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen laut Sozialgesetzbuch V keine
Heilpraktikerleistungen bezahlen.Egal ob es vom Voll-HP oder vom sHP Physio kommt.
Leiglich PVK oder Beihilfestellen können bzw. dürfen solche Leistungen bezahlen .
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Heilmethoden dürfen aber nur von Ärzten und Heilpraktikern angewendet werden.
Gerade deswegen muss man Vollheilpraktiker sein um Osteopathie anwenden zu dürfen.
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eim schrieb:
Nun die Osteopathie ist schon als Therapie und auch als Heilmethode anerkannt:
Heilmethoden dürfen aber nur von Ärzten und Heilpraktikern angewendet werden.
Gerade deswegen muss man Vollheilpraktiker sein um Osteopathie anwenden zu dürfen.
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Kalle1 schrieb:
In Deutschland gibt es keine gesetzliche Anerkennung für den Beruf des Osteopathen, mit Ausnahme des Bundeslandes Hessen. Zudem hat das in diesem Forum auch nix zu suchen
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Kalle1 schrieb:
Grundsätzlich ist die Osteopathie keine anerkannte Leistung bzw. kein Heilmittel. Steht so im Gesetz
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helmingas schrieb:
@eim ...wenn ich jetzt als nicht HP parietale vs occipitale bei gehaltener maxilla mobilisiere, bin ich dann wohl gesetzlich daneben? Oder wie🤔
Ich kann mir das immer nur damit erklären, dass man sich nach 5 Jahren Osteopathie Ausbildung irgendwie abheben möchte. Aber dass es deshalb gleich gar nix mehr mit der Physiotherapie zu tun haben soll, finde ich irgendwie absurd. Arbeitet man bei der Osteopathie etwa ohne die Hände?
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Clearer schrieb:
Diese Argumentation habe ich schon öfters gehört und frage mich dabei immer: Warum soll Osteopathie mit Physiotherapie "nix zu tun haben" ?
Ich kann mir das immer nur damit erklären, dass man sich nach 5 Jahren Osteopathie Ausbildung irgendwie abheben möchte. Aber dass es deshalb gleich gar nix mehr mit der Physiotherapie zu tun haben soll, finde ich irgendwie absurd. Arbeitet man bei der Osteopathie etwa ohne die Hände?
In diesem Sinne
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Clearer und... es wird immer wieder verkennt, dass Etliche der modernen physiotherapeutischen Techniken (so ab den 1970er Jahren) ihre Ursprünge und Grundlagen in der Osteopathie haben.
The most effective way to destroy people is to deny and obliterate their own understanding of their history. George Orwell
In diesem Sinne
in welchem Gesetz.??? Natürlich ist es ein Heilmittel ansonsten dürften es ja alle anwenden und es wäre dann nicht auf Ärzte und Vollheilpraktiker beschränkt.
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eim schrieb:
@Kalle1
in welchem Gesetz.??? Natürlich ist es ein Heilmittel ansonsten dürften es ja alle anwenden und es wäre dann nicht auf Ärzte und Vollheilpraktiker beschränkt.
Und wer hat überhaupt festgelegt, dass Osteopathie nur von Ärzten und HPs ausgeführt werden darf? Ich habe dazu noch nie ein Gesetzestext gesehen...
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UliBulli schrieb:
Naja, wir Physios & Masseure sind ja "Heilmittelerbringer", nach Deiner Definition dürften wir es demnach ausführen, auch ohne HP oder Arzt zu sein... ;-)
Und wer hat überhaupt festgelegt, dass Osteopathie nur von Ärzten und HPs ausgeführt werden darf? Ich habe dazu noch nie ein Gesetzestext gesehen...
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@UliBulli Nö, kein Gesetzestext aber ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht 10.10.2019 - BVerwG 3 C 17.17
Danke Lars, kannte ich noch nicht - genau das wollte ich sehen, danke!
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UliBulli schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Danke Lars, kannte ich noch nicht - genau das wollte ich sehen, danke!
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rafa1340 schrieb:
@Clearer Guten Morgen; es wäre vielleicht v Vorteil, wenn Sie in der Rechtsabteilung etwas besser wären… ?
Aber man unterscheidet in Deutschland Heilmittel und Heilkunde.
Alles was der Physio durchführen darf fällt unter die Kategorie "Anwendung von Heilmitteln" diese müssen per Gesetzt SGB… von einem Arzt oder Heilpraktiker überwiesen werden, bei letzterem greift die GKV nur in selten fallen, wenn man entsprechende Verträge mit seiner KK hat.
Osteopathie, Akupunktur, Homöopathie (ob nun sinnvoll oder nicht), Phytologie, Orthopädie, Chirurgie, etc PP fallen Heilkunde, die in Deutschland nur von Ärzten und Heilpraktikern durchgeführt werden dürfen, da diese ihre Eignung durch entsprechende Prüfungen bewiesen haben (hier muss nicht der Sinn und Unsinn einer HP Prüfung diskutiert werden).
Was eine Krankenkassen wie bezahlt hängt einzig und alleine von der gesetzlich geregelten Kassenzulassung ab und dem Vertrag mit dem Versicherten.
Mahlzeit
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Dominik Plewan schrieb:
@Kalle1 Korrekt ist dass es keine Berufsbezeichnung für Osteopathie in Deutschland gibt, sich also niemand Osteopath nennen darf oder damit direkt werben darf.
Aber man unterscheidet in Deutschland Heilmittel und Heilkunde.
Alles was der Physio durchführen darf fällt unter die Kategorie "Anwendung von Heilmitteln" diese müssen per Gesetzt SGB… von einem Arzt oder Heilpraktiker überwiesen werden, bei letzterem greift die GKV nur in selten fallen, wenn man entsprechende Verträge mit seiner KK hat.
Osteopathie, Akupunktur, Homöopathie (ob nun sinnvoll oder nicht), Phytologie, Orthopädie, Chirurgie, etc PP fallen Heilkunde, die in Deutschland nur von Ärzten und Heilpraktikern durchgeführt werden dürfen, da diese ihre Eignung durch entsprechende Prüfungen bewiesen haben (hier muss nicht der Sinn und Unsinn einer HP Prüfung diskutiert werden).
Was eine Krankenkassen wie bezahlt hängt einzig und alleine von der gesetzlich geregelten Kassenzulassung ab und dem Vertrag mit dem Versicherten.
Mahlzeit
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Problem beschreiben
Kalle1 schrieb:
Osteopathie ist in Deutschland auch keine anerkannte Therapie ( oder was es auch ist). Zudem hat Sie mit Physiotherapie auch nichts zu tun.
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Problem beschreiben
Stefan Preißler schrieb:
Leute, bitte nicht schon wieder........ zipper_mouth_face
Ich bin raus!
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Butthead schrieb:
Oh Mann, das wurde hier im Forum wirklich schon dutzende Male bis ins Detail durchgekaut.
Ich bin raus!
Ein Tipp an den Patienten, und er kauft sich einen Gutschein ...
Ohne Delegation und Bürokratie zum Ergebnis.
Und: Bitte keine Angst steuerrechtlich zu kippen, dafür brauchts VIEL...
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Problem beschreiben
-daniela schrieb:
wem nützt es ?
Ein Tipp an den Patienten, und er kauft sich einen Gutschein ...
Ohne Delegation und Bürokratie zum Ergebnis.
Und: Bitte keine Angst steuerrechtlich zu kippen, dafür brauchts VIEL...
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