Heilmittel-Richtlinie (HMR)
Die Heilmittel-Richtlinie (HMR) bildet seit Jahren die Grundlage der Heilmittelversorgung. Die aktuelle Fassung gilt ab 1. Januar 2021.
Ebenfalls ab 1. Januar 2021 tritt für Verordnungen von Zahnärzten die angepasste Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte in Kraft.
Die Heilmittel-Richtlinie und der dazugehörige Heilmittelkatalog (HMK) legen fest, wie Ärzte Heilmittel verordnen dürfen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat zum 1.1.2021 die Heilmittel-Richtlinie neu gestaltet. Die Verordnung des Arztes muss sich exakt nach der HMR richten. Für die Praxis der Heilmittelerbringer bedeutet dies, dass sie Verordnungen darauf prüft, ob sie HMR- bzw. HMK-konform ausgestellt wurden. Die Praxis muss sonst damit rechnen, dass fehlerhafte Verordnungen gekürzt oder gar nicht vergütet werden.
Zunächst beschreibt der Text der Richtlinie die Regeln, nach denen Heilmittel für Patientinnen und Patienten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden können.
Der zweite Teil ist der so genannte Heilmittelkatalog (HMK). Der Heilmittelkatalog bestimmt, welche Heilmittel in welchen Mengen bei welchen Diagnosen im Regelfall zu einer medizinisch angemessenen Versorgung führen.
Neu ist der einheitliche Verordnungsvordruck, ergilt für die Physiotherapie, für die Podologische Therapie, die Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, die Ergotherapie sowie die Ernährungstherapie. Das neue Muster 13 hat wie bisher das Format DIN A 5.