Heilmittel-Richtlinie (HMR)
Das Rezeptformular
Angaben zum Versicherten
Diese Angaben sind dieselben wie bisher. In der Regel werden sie von der Versichertenkarte übernommen. Wichtig ist darauf hinzuweisen, dass - wie bisher - auf die Gültigkeitsdauer der Versichertenkarte geachtet werden sollte.
Angabe zur Zuzahlung werden in diesem Bereich vorgenommen. Betriebsstätten- und Arztnummer sollten angegeben werden.
Ausstellungsdatum: fehlt es, ist die Verordnung grundsätzlich ungültig.
Der Heilmittelbereich ist zwingend anzugeben - mehr als ein Kreuz darf hingegen nicht gesetzt sein.
Behandlungsrelevante Diagnose(n)
Die therapierelevante Diagnose ist als ICD-10-Code anzugeben, die Diagnosegruppe ist nach Maßgabe des Heilmittelkataloges (HMK) anzugeben. Ebenfalls nach Maßgabe des HMK anzugeben ist die Leitsymptomatik, entweder buchstabenkodiert oder als patientenindividuelle Angabe.
Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges
Bis zu drei unterschiedliche vorrangige Heilmittel können verordnet werden. Zusäzlich zu den vorrangigen Heilmitteln darf maximal ein ergänzendes Heilmittel verordnet werden. Dabei darf die Menge des ergänzenden Heilmittels die Summe der vorrangigen Heilmittel nicht überschreiten. Außerdem darf die Summe der Behandlungseinheiten der vorrangigen Heilmittel den Wert der Höchstmenge je Verordnung lt. HMK nicht überschreiten.
Die Ärztin oder der Arzt kann bestimmen, dass die Therapie am Patientenwohnort als "Hausbesuch“ durchgeführt wird. Der Hausbesuch ist mit Ja oder Nein anzukreuzen.
Therapiefrequenz
Therapeuten dürfen die Angabe zur Frequenz in Abstimmung mit dem Arzt ändern. Es reicht eine Dokumentation der Absprache(n) mit Ärztin oder Arzt (ggf. auch Patientin) auf der Rezeptrückseite durch die Therapeuten.
Behandlungsbeginn
Der Beginn der Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung erfolgen. Erkennt der Arzt/die Ärztin einen "dringlicher Behandlungsbedarf" und kreuzt das entsprechende Feld an, so muss der Behandlungsbeginn innerhalb von 14 Kalendertagen erfolgen.
Empfangsbestätigung
Auf der Verordnungsrückseite müssen für jede Behandlung das Datum, die erbrachte(n) Maßnahme(n), eventuell die Therapiedauer sowie das Leistungserbringerkürzel leserlich angegeben sein. Keinesfalls fehlen darf die Unterschrift der Patientin bzw. des Patienten oder des Vertreters. Die Spanne zwischen zwei Therapieeinheiten darf höchstens 14 Kalendertage betragen.
Der vereinheitlichte Verordnungsvordruck: