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Ostend/Bornheim suchen wir ab
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HIer bieten wir hier Physiotherapie
und Gesundheitstraining an.
Einen hochwertig ausgestattete
Physiotherapiepraxis (ca. 200qm)mit
5 Behandlungsräumen und einer
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Das Gesundheitstraining beinhaltet
eine Trainingsfläche,
ausgestattet mit einem
MilonQ-Zirkel und entsprechenden
Cardiogeräten, Kabelzügen etc.
Hier suchen wir
Physiotherapeut:innen die Lust
haben die Praxis mitzugestalten
u...
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Das spüren wir jeden Tag.
v. l. n. r.: Dr. Klaus Reinhardt (BÄK), Christine Vogler (Deutscher Pflegerat), Ute Repschläger (IFK), Hannelore König (Medizinische Fachberufe)
Foto: Friedrich Merz | physio.de • Lizenz: CC-BY •Eingang fand all dies in ein Thesenpapier, welches Vertreter des Bündnisses am gestrigen Donnerstag in den Räumen der Bundespressekonferenz vorstellten.
Problembeschreibung
„Wir können so nicht weitermachen“, brachte die Präsidentin des Deutschen Pflegerates Frau Christine Vogler die aktuelle Situation auf den Punkt: Die Patienten werden in einer alternden Gesellschaft immer mehr, die Beschäftigten im Gesundheitswesen durch Verrentung immer weniger. Dies führt zu Überlastung, Überlastung führt zu Berufsflucht, Berufsflucht führt zu noch mehr Überforderung. In Expertenkreisen nennt man das das „Doppelte Demographieproblem“.
Problemlösung
Die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen allein – auch im Schulterschluss mit dem Gesundheitsministerium - kann das nicht lösen. Dafür ist das Problem zu groß. Es gilt auf „Chefebene“ einen großen Diskurs/Prozess anzustoßen. Daher fordert das Bündnis Gesundheit einen „Gesundheitsgipfel“ im Kanzleramt – einen Auto- oder Pharmagipfel gab es auch schon bereits.
Dort sollen Antworten gefunden werden auf Fragen wie:
- • Was kann das aktuelle Gesundheitssystem noch bezahlen?
Handlungsfelder• Was können und was wollen wir uns in Zukunft noch leisten?
Natürlich will das Bündnis nicht ganz unbeleckt ins Kanzleramt gehen. Seine Hausaufgaben will man schon gemacht haben. Und so hat man im Vorfeld drei Handlungsfelder identifiziert:
- Fachkräftemangel
- Strukturelle Verbesserungen im Gesundheitswesen
- Sitz im G-BA für Therapeuten
Aus Physiotherapeutischer Sicht am interessantesten ist die Position des Bündnisses bezüglich eines Sitzes im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) für Therapeuten. Die Formel hierfür lautet „Jeder ist in seinem Beruf der Spezialist!“ Daher muss er bei der Entstehung von Gesetzen respektive Richtlinien miteinbezogen werden. Übersetzt heißt das: Man ist nicht kategorisch gegen einen Sitz der Therapeuten im G-BA – es muss halt praktikabel ausgestaltet sein.
- Direktzugang
Am Rande der Veranstaltung fragten wir den Ärztekammerpräsident Dr. Reinhardt, wie er zur Forderung des IFKs nach einem Direktzugang stünde. Tenor: Er wäre eher ein Fan der Blankoverordnung. Aber wenn schon Direktzugang, dann müsste dieser verantwortungsvoll ausgestaltet sein (Stichworte sind: Screening, Red Flags und Differenzialdiagnose) und auch die Budgetverantwortung müsse dann bei den Therapeuten liegen.
- Bessere finanzielle Ausstattung des Gesundheitswesens
- • Beiträge für Bürgergeldbezieher
Der weiße Elefant im RaumHierbei geht es darum, das aktuelle Personal durch bessere Arbeitsbedingungen zu halten und neues dazu zu gewinnen. Letzteres soll auch über das Anwerben von ausländischen Fachkräften gelingen.
Als Beispiel für bessere Arbeitsbedingungen nannte die Vorsitzende des Bundesverbandes selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) Ute Repschläger den Bürokratieabbau. Auf unsere Nachfrage, was sie damit konkret meine, nannte sie die extrem kleinliche Retaxierungspraxis der BARMER. „Jeder verschreibt sich einmal mit dem Datum. Und wenn ich das nun mit dem Kugelschreiber ausbessere, setzt mir die BARMER das ab.“, so Repschläger wörtlich.
Aus Chronistenpflicht wollen wir hier festhalten: Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) fordert einen vollen Sitz und Stimme im G-BA. Allerdings ist man auch Realist genug, um zu sehen, dass hierfür noch dicke Bretter zu bohren sind. Und so strebt man analog zur Pflege als Zwischenschritt ein „Antrags- und Mitberatungsrecht“ im Unterausschuss Veranlasste Leistungen an.
Ein Kenner der Materie brachte es auf den Satz: „Es ist nicht schlecht im Maschinenraum des G-BAs, dort wo die Richtlinien vorbereitet werden, mitwirken zu können. Momentan dürfen wir lediglich am Ende, wenn schon alles fertig ist, noch unsere Meinung zu Protokoll geben.“
Ein großer Quell des Unmutes sind dem Bündnis die versicherungsfremden Leistungen. Oder besser gesagt der unzureichende Bundeszuschuss von 14,5 Mrd. Euro hierfür. Dieser decke gerade noch knapp 30 Prozent der Kosten für versicherungsfremde Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab.
Diese sind zum Beispiel:
• beitragsfreie Mitversicherung von nicht berufstätigen Ehegatten sowie Kindern
• die beitragsfreie Versicherung während des Erziehungsurlaubs
• Leistungen rund um die Schwangerschaft und Mutterschaft
• Leistungen zur Empfängnisverhütung
• Leistungen zur künstlichen Befruchtung
Ist ja schön, dass sich die Gesundheitsberufe einig sind. Aber was sagen die, die alles bezahlen müssen – die Krankenkassen – eigentlich dazu? Wurde sich mit denen während der Erarbeitung des Thesenpapiers ins Benehmen gesetzt?
Dr. Reinhardt sinngemäß dazu: „Alles step by step. Nun war es erstmal wichtig, uns untereinander zu einigen. Dann wollen wir jetzt wie gesagt einen Gesundheitsgipfel im Kanzleramt und dort sind die Kostenträger dann sicherlich auch mit dabei.“
Fazit
Soweit unser heutiges Exzerpt des Thesenpapiers für Sie. Wer es in aller Ausführlichkeit nachlesen möchte, wird hier fündig.
Und ob es das Bündnis wirklich ins Kanzleramt schaffen wird und anschließend einen gesamtgesellschaftlichen Diskurs anzustoßen, werden wir für Sie beobachten. Dr. Reinhardt jedenfalls ist mit Verweis auf die Bedeutung eines funktionierenden Gesundheitswesens für den demokratischen Zusammenhalt und als Wirtschafts- und Innovationsfaktor selbstbewusst und optimistisch.
Eine Liveaufzeichnung der Pressekonferenz finden Sie hier.
Friedrich Merz / physio.de
GesundheitswesenGesundheitsberufePressekonferenzBÄKIFKAktionG-BADirektzugangRed Flags
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Jens Uhlhorn schrieb:
Da es ja noch eine ganze Reihe konsentierter Forderungen der Verbände gibt, hast Du Dir lediglich einen Aspekt rausgegriffen, um mal wieder Stunk zu machen.
der IFK ist der Interessenverband der FREIBERUFLICHEN Physiotherapeuten.
Man sieht vor allen Dingen, wie weit Du Dich von der Realität entfernst.
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Körnchen schrieb:
Hallo, Johnny,
der IFK ist der Interessenverband der FREIBERUFLICHEN Physiotherapeuten.
Man sieht vor allen Dingen, wie weit Du Dich von der Realität entfernst.
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Johnny Doe schrieb:
Bessere Arbeitsbedingungen sind laut IFK also entschärfte Korrekturmöglichkeiten. Man sieht immer wieder, wie weit sich dieser Verband von der Basis entfernt hat.
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marc525 schrieb:
Man müsste es erst einmal hinbekommen, ein ordentliches Rezept auf dem Tisch zu bekommen, ohne irgendwelche Fehler, oder ? Das Risiko wird bei jeder Änderung, immer größer.
Leider ist diese Berufsgruppe durch aktuelle Formulierungen im gültigen Berufsgesetz von Förderungen durch das Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) ausgeschlossen.
Die aktuelle Formulierung " VERKÜRZTE AUSBILDUNG" erlaubt es nicht eine Förderung zu bewilligen.
Richtig ist die Formulierung "AUFSTIEGSQUALIFIZIERUNG".
Denn die verkürzte Zeitdauer der Qualifizierung zum Physiotherapeuten ist eine aufbauende Maßnahme auf Grundlage eines bereits erworbenen Abschlusses mit Anerkennung im Beruf des Masseurs und medizinischen Bademeisters.
Warum schreibe ich das?
Ich habe über meine berufliche Situation auch mit meinem Berufsverband im Vorfeld gesprochen.
Mir liegt seit 2010 ein Urteil, vom Verwaltungsgericht Potsdam vor, in dem genau auf die Formulierung (ERGÄNZUNGSAUSBILDUNG) im aktuellen Berufsgesetz (MPhG) vom 26. Mai 1994, verwiesen wird.
Das ist auch der Grund weswegen mich kein Rechtsanwalt mehr in dieser Angelegenheit vertreten wird.
Ich darf mich demzufolge nicht qualifizieren und es ist für mich eine Diskriminierung im Beruf sowie
meines und des Rechtes auf die freie Berufswahl.
Herzliche Grüße von Ines Bell
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Du hast die freie Berufswahl und mach die ganze Ausbildung! Verstehe die Juristen, aber nicht deine Forderung.
Werft Schimpf und Schande über mich, aber Massage gibt in der Form in ganz Europa nicht.
Kollegiale kritische Grüße Carsten
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Fischer.Carsten schrieb:
Ich habe 1981 meine Massage Ausbildung gemacht. Damals war man sich sicher dieser Beruf stirbt bald aus! Daher habe ich direkt die Krankengymnastik Ausbildung komplett gemacht. Wie etliche Kolleg*innen damals auch. Du wirst nicht diskriminiert, bekommst halt nichts geschenkt. Die verkürzte Ausbildung gab es in erster Linie nach der Grenzöffnung um den westdeutschen Masseur*innen eine Angleichung zum Physiotherapeuten zu ermöglichen. Ich bin über 40 Jahre im Beruf, habe große Rehazentren aufgebaut und gebe über 35 Jahre Seminare. Leider nutzte der sehr große Anteil der "Nachqualifizierten" die Physioverordnungen um die Patient*innen zu überreden sich dich besser massieren zu lassen.
Du hast die freie Berufswahl und mach die ganze Ausbildung! Verstehe die Juristen, aber nicht deine Forderung.
Werft Schimpf und Schande über mich, aber Massage gibt in der Form in ganz Europa nicht.
Kollegiale kritische Grüße Carsten
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Ines Bell schrieb:
Ich bitte die Berufsverbände der Physiotherapie auch Ihre Anliegen zur Anpassung des Berufsgesetzes, dem Masseur und Physiotherapiegesetz (MPhG), die Masseureinnen und medizinischen Bademeisterinnen, mit einzubeziehen.
Leider ist diese Berufsgruppe durch aktuelle Formulierungen im gültigen Berufsgesetz von Förderungen durch das Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) ausgeschlossen.
Die aktuelle Formulierung " VERKÜRZTE AUSBILDUNG" erlaubt es nicht eine Förderung zu bewilligen.
Richtig ist die Formulierung "AUFSTIEGSQUALIFIZIERUNG".
Denn die verkürzte Zeitdauer der Qualifizierung zum Physiotherapeuten ist eine aufbauende Maßnahme auf Grundlage eines bereits erworbenen Abschlusses mit Anerkennung im Beruf des Masseurs und medizinischen Bademeisters.
Warum schreibe ich das?
Ich habe über meine berufliche Situation auch mit meinem Berufsverband im Vorfeld gesprochen.
Mir liegt seit 2010 ein Urteil, vom Verwaltungsgericht Potsdam vor, in dem genau auf die Formulierung (ERGÄNZUNGSAUSBILDUNG) im aktuellen Berufsgesetz (MPhG) vom 26. Mai 1994, verwiesen wird.
Das ist auch der Grund weswegen mich kein Rechtsanwalt mehr in dieser Angelegenheit vertreten wird.
Ich darf mich demzufolge nicht qualifizieren und es ist für mich eine Diskriminierung im Beruf sowie
meines und des Rechtes auf die freie Berufswahl.
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marc525 schrieb:
Ach so die Heilbarkeit wurde auch so zwischendurch abgeschafft, aber warum?
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marc525 schrieb:
Hab ihr noch nichts gemerkt ? Wer will denn heutzutage noch unseren Job machen, wenn es bald nur noch KG und MT gibt ? Die anderen Verordnungen werden immer unklarer und werden wahrscheinlich im Nachgang wieder abgezogen. Umsonst gearbeitet und wieder Pech gehabt.
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