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an zwei Praxisstandorten. Neben
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Praxisgebühr
Sie fällt weg. Der Zehn-Euro-Schein kann beim Arztbesuch in der Tasche bleiben. Ein Bonbon für die Patienten, die den Krankenkassen zu milliardenschweren Gewinnen verhalfen.
Zuzahlungen
Sie bleiben. Auch wer im vergangenen Jahr wegen Erreichens der Belastungsgrenze befreit war, muss wieder zuzahlen. Da die Zwei-Prozent-Regel (ein Prozent bei chronisch Kranken) weiter Gültigkeit besitzt, wird manch ein gesetzlich Krankenversicherter länger auf das Befreiungsdatum warten müssen. Denn – siehe oben - die Praxisgebühr ist abgeschafft.
Bei Zuzahlungen für Heilmittel ist das Behandlungsdatum maßgebend. Beispiel: sechs verordnete Therapien - zwei Behandlungen in Dezember sind frei von Zusätzen, vier im Januar zuzahlungspflichtig. Rezeptgebühr fällt nicht an. Dafür ist das Datum der ersten Behandlung entscheidend.
Heilmittelrichtlinie - Langfristgenehmigung von Verordnungen
Nahezu anderthalb Jahre hat es gedauert bis der Gemeinsame Bundesausschuss verbindliche Regelungen für das budgetfreie Instrument längerfristiger Verordnungen für Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen verabschiedet hat. Diagnoseliste, ICD-10 und Merkblatt verraten den Ablauf des Geschehens.
Rentenversicherung
Der Beitrag sinkt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlen jetzt 0,7 Prozent weniger. 18,9 Prozent beträgt der Beitragssatz.
Pflegeversicherung
Um 0,1 Prozent erhöht sich der Beitragssatz auf dann 2,05 Prozent (Kinderlose: 2,3 Prozent). Dafür steigen die Leistungen, das Pflegegeld beispielsweise, ein wenig. Unter anderem wird für Demenzbetroffene die neue Pflegestufe 0 eingeführt.
Rechengrößen in der Sozialversicherung
Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung:
3.937,50 Euro monatlich (2012: 3.825 Euro), 47.250 jährlich (2012 45.900 Euro)
Wer mehr verdient, muss keinen höheren Beitrag bezahlen.
Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung:
Hier herrschen noch alte Zeiten. Es wird nach Ost- und Westversicherten unterschieden.
Westen: 5.800 Euro monatlich (2012: 5.600 Euro), 69.600 Euro Jährlich (2012: 67.200 Euro)
Osten: 45.900 Euro (2012: 4.800 Euro), 58.800 Euro jährlich (2012: 57.600 Euro)
Versicherungspflichtgrenze für die Krankenversicherung:
4.350 Euro monatlich (2012: 4.237,50 Euro), 52.200 Euro jährlich (2012: 50.850 Euro).
Besserverdiener haben die Wahl, gesetzlich oder privat versichert.
Geringfügig Beschäftigte (Minijobs)
Sie dürfen jetzt bis zu 450 Euro monatlich verdienen (bislang: 400 Euro). Gleichzeitig werden Minijob-Beschäftigungsverhältnisse voll rentenversicherungspflichtig.
Übungsleiterpauschale
Wer sich neben seiner Haupttätigkeit in Sportvereinen oder als Ausbilder, Betreuer oder ähnliches verdingt, kann nun 2400 Euro jährlich (bisher 2.100 Euro) steuerfrei verdienen. Die Ausübung eines Ehrenamts privilegiert zur Inanspruchnahme der Ehrenamtspauschale in Höhe von 720 Euro im Jahr (vorher: 220 Euro). Die Regelungen werden erst in den kommenden Tagen verabschiedet. Sie treten dann rückwirkend zum 1.1.13 in Kraft.
Medizinprodukte
Die Überwachung wird verstärkt. Anlass für die Gesetzesverschärfung war der Skandal um Brustimplantate.
Elektronische Lohnsteuerkarte
Lange angekündigt wird sie nun Praxis. Arbeitgeber können die Abzugsmerkmale (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge, Religion) ihrer Mitarbeiter in der "ELStAM-Datenbank" abrufen und für den Lohnsteuerabzug verwenden.
Einkommensteuer
Jeder Bürger darf 8.130 Euro im Jahr steuerfrei vereinnahmen, ohne dass der Fiskus die Hand aufhält. Das sind 126 Euro mehr als 2012. Die tatsächliche Steuerersparnis ist dabei so gewaltig nicht – etwa zwei Euro monatlich verschafft die Erhöhung dem Steuerzahler.
Rundfunk-und Fernsehgebühren
"ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" nennt sich die alte ungeliebte GEZ. Künftig spielt es keine Rolle mehr, ob man überhaupt öffentlich-rechtliche Sendungen empfangen kann. Jeder Haushalt und jeder Betrieb unterliegt der Zwangsabgabe. Ob ein Gerät und wie viele davon vorhanden sind, ist unerheblich. Privat Haushalte müssen aktuell 17,98 Euro im Monat aufbringen. Die Höhe der Betriebsabgabe ist abhängig von der Zahl der Mitarbeiter. Bis zu acht von ihnen dürfen es sein, um in den Genuss des ermäßigten Satzes von 5,99 Euro zu kommen. Mehr Beschäftigte begründen den vollen Satz von 17,98 Euro. 20 Mitarbeiter sind dann schon für den doppelten Betrag gut. Es zählen grundsätzlich die Köpfe. Voll- oder Teilzeitbeschäftigung sind ohne Bedeutung. Ein Auto in Betriebsdiensten ist frei. Jedes weitere kostet 5,99 Euro im Monat. Juristischer Streit könnte entstehen im Falle der Doppelbelegung eines Grundstücks – mit Praxis und Privatwohnung etwa.
Hartz IV
Der Regelsatz für den Haushaltsvorstand steigt um acht Euro im Monat auf 382 Euro. Acht Euro mehr gibt es auch für Partner (345 Euro).
Versicherungen
Frauen leben im Durchschnitt länger als Männer. Deshalb mussten sie bislang höhere Versicherungsbeiträge bezahlen. Die Geschlechterdiskriminierung wurde mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aufgehoben. Für Frauen und Männer gelten jetzt gleich hohe Beiträge (Unisex-Tarife), was bedeutet, das Männer nun meist mehr bezahlen müssen.
Porto
15 Jahre blieben die Preise für die Briefbeförderung stabil. Jetzt kosten sie mehr. 58 statt 55 Cent müssen nun auf den Brief geklebt werden. Für die Besitzer von alten Briefmarken hat die Deutsche Post genügend Drei-Cent-Marken gedruckt. Der Preis für Maxibriefe steigt von 2,20 auf 2,40 Euro.
Beschneidung
Sie ist wieder erlaubt mit gesetzlichem Segen. Ein Kölner Gericht hatte gehörig Staub aufgewirbelt als es die Zirkumzision bei kleinen Jungen für rechtswidrig erklärt hat. Trotz Hinweisen der Berufsverbände der Kinderärzte und Urologen auf die Schmerzhaftigkeit des Eingriffs setzten sich die Verfechter archaischer Religionsriten durch. Der Bundestag verabschiedete gegen die Stimmen von rund 100 Abgeordneten ein Gesetz, das die Entfernung der Vorhaut erlaubt. Dem Kindeswohl wollte die parteiübergreifenden Allianz der Volksvertretung keine Mehrheit verschaffen.
Kehrmonopol fällt
77 Jahre lang konnten sich die Bezirksschornsteinfegermeister entspannt ihrem Tagwerk widmen. Konkurrenz war staatlich verordnet nicht vorhanden. Jeder Schornstein im angestammten Sprengel durfte nur von ihnen gekehrt werden. Nun, nach vierjähriger Übergangszeit, ist Schluss mit dem Privileg. Auch andere, sofern sie entsprechend qualifiziert sind, Sanitär- und Heizungsbetriebe etwa, dürfen in die Schornsteine schauen. Hausbesitzer können wählen, wer ihnen künftig aufs Dach steigt.
Patientenrechte
Sie müssen warten. Erst im Februar will der Bundesrat sein Votum fällen.
Was bleibt uns (noch) erspart?
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen konnte ihren Gesetzentwurf zur Rentenversicherungspflicht für Alle bislang nicht durchsetzen.
Auch die GEMA muss verzichten, auf ihre neue Gebührenordnung nämlich. Die Wirtschaftsministerkonferenz verweigerte die Zustimmung zu den geplanten teils drastischen Erhöhungen der Gebühren. Ein Schiedsverfahren soll es richten. "Es ist gut, dass die GEMA auf die Einwände aus Politik und Kultur reagiert und nun zunächst ein Schiedsverfahren abwarten will", sagte kurz vor Weihnachten Saarlands Wirtschaftsminister Heiko Maas.
Peter Appuhn
physio.de
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