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Und die Therapeuten? Für die gilt wohl das Wort Egon Bahrs (SPD): „Wenn die Elefanten anfangen zu tanzen, sollten die Mäuse besser zur Seite gehen.“ Zur Seite gehen und der Verantwortung in ihrer Nische gerecht werden, möchte man hinzufügen. Denn trotz aller Neuordnung des Weltengetriebes gibt es dort genug, mit dem man sich auseinanderzusetzen hat und das zu beachten ist.
In Sachen Putin, Trump und Xi Jinping können wir Ihnen leider nicht helfen; beim Rest schon. Und das tun wir hiermit.
Ende des Jahres einigten sich die maßgeblichen Verbände mit dem GKV-Spitzenverband auf höhere Preise ab 1. Januar 2026. Die Erhöhung fällt mit 2,49 Prozent vergleichsweise moderat aus (wir berichteten). Hauptursächlich hierfür sind die „Korsettstangen“, die die Schiedsstelle seinerzeit mit der Feststellung, die Preise seien wirtschaftlich und leistungsgerecht, wie Pflöcke eingerammt hat (wir berichteten ebenfalls).
Mittlerweile wurde gegen diese Feststellung vor dem höchsten Deutschen Sozialgericht geklagt – und verloren. Für die Verbände heißt es jetzt: Argumente finden und die Schiedsstelle überzeugen, dass man Parameter nicht nur festlegen, sondern auch wieder ändern kann. Und für die Therapeuten: Annehmen und sich darin einrichten.
Bitte beachten: Im Hinblick auf die Abrechnung der neuen Preise zählt der jeweilige Behandlungstag. Also: Behandlungen im alten Jahr, alte Preise abrechnen – Behandlungen im neuen Jahr, neue Preise abrechnen.
Seit Anfang 2025 gilt für die Vergütung der DGUV ein Mechanismus der automatischen Preisanpassung (wir berichteten).
Aber bitte beachten: Im Gegensatz zur GKV entscheidet hier über eine höhere Vergütung der Tag der 1. Behandlung! Im Extremfall haben Sie Ihren Patienten am 31.12.2025 zum ersten Mal behandelt, dann gelten die alten (niedrigeren) Preise für das gesamte Rezept.
Auch hier wurden die Preise erhöht und zwar auf 11,40 Euro pro Stunde je Teilnehmerin.
=> Alle aktuellen Preise finden Sie wie gewohnt hier.
Der ICD-10-Code Z98.8 wird ab 1.1.26 aufgeschlüsselt in:
• Z98.80: "Zustand nach herzchirurgischem Eingriff zur Korrektur und Palliation eines angeborenen Herzfehlers" und
• Z98.88: "Sonstige näher bezeichnete Zustände nach chirurgischen Eingriffen"
Letzterer ist wichtig sowohl für die Behandlung „Besonderer Verordnungsbedarfe“ (BVB) als auch im Rahmen der Blankoverordnung.
Laut Aussage der Berufsverbände soll es eine Übergangsregelung bis 31.3.2026 geben. Darin empfiehlt der GKV-Spitzenverband bei der Abrechnung von im Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.03.2026 ausgestellten Blankoverordnungen sowohl den alten ICD-10 Code Z98.8 als auch den neuen ICD-10 Code Z98.88 zu akzeptieren. Eine Änderung oder Korrektur der Verordnung, beispielsweise Anpassung auf den neuen ICD-10 Code Z98.88, sei nicht erforderlich, da es sich nicht um eine inhaltliche Veränderung der Diagnoseangabe handele.
Aus organisatorischen und statistischen Gründen werden ab 1. Januar auch zwei Hausbesuchs-Positionsnummern geändert:
• aus X9933 (Hausbesuch inclusive Wegegeld) wird künftig: X9950
• aus X9934 (Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung/Gemeinschaft inclusive Wegegeld wird künftig: X9951
Die Positionsnummer X9922 (Hausbesuch in Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege) bleibt unverändert. Komisch. Ist aber so.
Des Weiteren wurde im Rahmen der letzten Vergütungsverhandlungen geklärt, dass Hausbesuche im sog. "Betreuten Wohnen" der Position „Hausbesuch in Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege) zuzurechnen sind. Angenehmer Nebeneffekt: Statt mit 13,09 Euro wird diese Hausbesuchs-Pauschale mit 22,78 Euro vergütet.
T-RENA steht für ein „Training zur Rehabilitation und Nachsorge“ und wird von der deutschen Rentenversicherung finanziert. Es besteht aus Rahmen- und Fachkonzepten. Diese wurden zum 1.1.2026 überarbeitet.
Die wichtigste Neuerung für Physiotherapeuten betreffen die Vorgaben, um T-RENA-Maßnahmen anbieten zu dürfen. Bisher genügte ein einziger Therapeut mit 50 Unterrichtseinheiten (KGG+T-RENA-Zusatzkurs) in der Einrichtung; bei allen weiteren Therapeuten reichte es dann, wenn sie lediglich den KGG-Zertifikatskurs abgeschlossen hatten. Ab 2026 müssen nun alle Therapeuten die 50 Unterrichtseinheiten vorweisen. Entgegen anders lautender Meldungen "auf dem Markt", dürfen T-Rena-Fortbildungen auch weiterhin online angeboten/absolviert werden. Dies bestätigte uns der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten - IFK.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die TI-Pauschale betrug bisher 207,92 Euro pro Monat und steigt zum 1.1.2026 auf 213,74 Euro pro Monat. Weitere wichtige Informationen finden Sie hier.
Online-Fortbildungen werden ab dem neuen Jahr genauso so bepunktet wie Präsenzveranstaltungen. Ferner startet ab 2026 ein neuer vierjähriger Betrachtungszeitraum, in dem jede fachliche Leitung 60 Fortbildungspunkte und jede Therapeutin 20 Fortbildungspunkte sammeln muss.
Auf die „Zentrale Prüfstelle Prävention der Gesetzlichen Krankenversicherungen“ (ZPP) sind Therapeuten oft (zu Recht) nicht gut zu sprechen. Im besten Falle erntet die ZPP bei ihnen hinsichtlich ihres Gebarens und ihrer Vorgaben Kopfschütteln. Ob sich dieses nun verstärkt, wenn Therapeuten erfahren, dass die Krankenkassen auf Grund der ZPP-Zertifizierung nun auch Waldbaden bezuschussen? Wir wissen es nicht.
Eigentlich sollte ab 1. Januar 2026 die Liposuktion für Lipödem-Patientinnen Kassenleistung werden (wir berichteten). Neuerdings gibt es unbestätigte Meldungen, wonach dies im ambulanten Setting erst ab Sommer 2026 der Fall sein soll.
Natürlich sind wir nicht so vermessen und glauben, Carsten Linnemann (CDU) würde unsere Berichte zur Gesundheitspersonalrechnung lesen. Aber fast scheint es tatsächlich ein bisschen so. Jedenfalls hat er in der Regierung durchgesetzt, dass ab 1.1.2026 jeder, der im Rentenalter weiterarbeitet, mtl. 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen kann.
Diese Regelung gilt allerdings nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben; sie gilt nicht für Beamte, geringfügig Beschäftigte, Gewerbetreibende und Freiberufler, wenn ihre Tätigkeit nicht sozialversicherungspflichtig ist.
Ob diese Innovation die Berufsflucht der Silver Ager in der Physiotherapie bremsen kann, wird sich zeigen. Weitere Erläuterungen zur Aktivrente finden Sie hier.
Der Mindestlohn steigt im neuen Jahr um 1,08 Euro auf 13,90 Euro.
Ab Januar 2026 erhöht sich die Minijob-Grenze von 556 Euro auf 603 Euro.
Ab 603,01 Euro beginnt dann der sog. Midijob und geht bis zu einer Grenze von 2.000 Euro. Bei Midijobs muss der Arbeitnehmer nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen und hat somit mehr Netto vom Brutto.
Dieses steigt zum 1. Januar um satte 4 Euro auf 259 Euro pro Kind. Der monatliche Höchstbetrag des Kinderzuschlages für einkommensschwächere Familien bleibt dagegen bei 297 Euro pro Kind.
Bisher durften erst ab dem 21. Kilometer 38 Cent steuermindernd in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Diese Kilometergrenze fällt weg. Somit dürfen bereits ab dem ersten Kilometer die 38 Cent (statt bisher 30 Cent) geltend gemacht werden. Die Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel.
Die Übungsleiterpauschale steigt von 3.000 Euro auf 3.300 Euro jährlich. Aufwandsentschädigungen bis zu dieser Höhe dürfen Sie steuer- und sozialabgabefrei behalten, wenn Sie sich in gemeinnützigen Organisationen engagieren. Allerdings müssen Sie die Einnahmen in Ihrer Steuererklärung angeben. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Zuzahlungspflicht wird wie jedes Jahr zum Jahresbeginn erneut wirksam; auch dann, wenn der Versicherte im vergangenen Jahr befreit wurde. Wurde ein befreites Rezept im vergangenen Jahr begonnen, fallen die 10 Euro Rezeptgebühr nicht an, es werden nur die Zuzahlungen in Höhe von 10 Prozent der Behandlungskosten in diesem Jahr fällig.
Die Belastungsgrenze von zwei Prozent des Einkommens oder ein Prozent bei chronisch Kranken, tritt wie immer am 1. Januar neu in Kraft. Die ganzjährige Befreiung kann nur durch eine Vorabzahlung des Belastungsbetrages erreicht werden.
Buchungsbelege wie z. B. Rechnungen, Kontoauszüge sowie Lohn- und Gehaltslisten müssen acht Jahre aufbewahrt werden – bei Jahresabschlüssen und Inventaraufstellungen beträgt die Frist dagegen zehn Jahre. Ältere Unterlagen dürfen vernichtet werden. Weiterführende Erläuterungen finden Sie hier.
Um den Zusatzbeitrag wurde zum Jahresschluss extrem gerungen. Die neue Regierung will den Anstieg der Lohnnebenkosten unbedingt im Zaum halten. Damit der unterm Jahr schon gestiegene Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung nicht noch weiter steigt, hat sie gegen Ende des letzten Jahres mit Ach und Krach ein „kleines Sparpaket“ durch den Bundesrat gebracht.
Doch es half alles nichts. Über 40 der verbliebenen 93 Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) erhöhen zum Jahreswechsel ihren Beitrag. Damit liegt der tatsächliche durchschnittliche Zusatzbeitrag in der GKV zum Stichtag bei 3,36 Prozent (Nicht zu verwechseln mit dem vom Gesundheitsministerium offiziell festgesetzten Zusatzbeitrag. Dieser liegt für 2026 bei 2,9 Prozent.)
Erhebt also Ihre Krankenkasse einen niedrigeren Zusatzbeitrag, wirtschaftet sie evtl. besser als der Durchschnitt – und umgekehrt. Hier finden Sie ein gemeinnütziges Vergleichsportal für Gesetzliche Krankenkassen.
Zum 1. Juli 2026 sollen die Renten um ca. 3,7 Prozent angehoben werden.
Wie von alters her stehen die Rechengrößen der Sozialversicherung "auf Schienen". Das heißt, sie werden jährlich der Inflation entsprechend angepasst.
Für das neue Jahr 2026 ergeben sich also folgende neue Werte:
Kranken- und Pflegeversicherung:
• Beitragsbemessungsgrenze: mtl. 5.812,50 Euro brutto
• Beitragsbemessungsgrenze: mtl. 8.450 Euro brutto
Der Preis für das Deutschlandticket steigt auf 63 Euro pro Monat.
Wer seine Steuererklärung digital einreicht, erhält künftig auch den Steuerbescheid in elektronischer Form, es sei denn er fordert explizit einen Bescheid auf Papier an. Bislang war es andersherum.
Die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“, kurz SCHUFA, steht immer mal wieder in der Kritik, sie würde bei der kostenlosen Selbstauskunft nicht alle relevanten Daten offenlegen. Dem begegnet die größte private Wirtschaftsauskunftei Deutschlands nun mit einem „neuen Score“, der ab März digital einsehbar sein soll. Weitere Informationen finden Sie hier.
Als Antwort auf die veränderten „Weltspielregeln“ rang sich die Regierung zur Wiedereinsetzung des Wehrdienstes durch; oder besser gesagt eines Wehrdienstchens – und zwar in Form einer Wiedereinführung der Wehrerfassung. Alle jungen Männer und Frauen ab Geburtsjahrgang 2008 erhalten einen Fragebogen zur Person, der auch die Motivation zum Wehrdienst abfragt. Männer müssen, Frauen können diesen beantworten.
Der Pinselschimmel, genauer gesagt Penicillium, ist zur Mikrobe des Jahres gekürt worden. Bekannt und berühmt geworden ist die Zufallsentdeckung des Schotten Alexander Fleming als Ursprung und Namensgeber aller heutigen Penicilline, ohne die eine antibiotische Behandlung kaum vorstellbar wäre.
Ärzte sind die teuerste Ressource im Gesundheitssystem und außerdem ziemlich aus- bzw. überlastet. Apotheken klagen dagegen seit Jahren über schwindende Gewinne.
Also hat der Gesetzgeber entschieden, Apotheker dürfen künftig
• bestimmte verschreibungspflichtige Medikamente ohne Vorliegen einer ärztlichen Verordnung abgeben.
• Beratungen und Messungen von Blutwerten und Blutdruck zur Prävention beispielsweise von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und Adipositas anbieten.
• Schnelltests gegen bestimmte Erreger wie Adeno-, Influenza-, Noro-, RS- und Rotavirus durchführen.
• Erwachsenen Totimpfstoffe verabreichen, zum Beispiel Tetanus und FSME. Bislang war das Impfen in Apotheken auf Grippe und COVID-19 beschränkt.
Die Ärzteschaft protestiert gegen die Neuregelung (erwartungsgemäß) heftig.
Rauchen wird spürbar teurer, da die Steuer auf Zigaretten, Tabakerhitzer, E-Zigaretten und Wasserpfeifentabak deutlich angehoben wird. Verschont von der Steuererhöhung bleiben: Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak. Da hat der alte weiße Mann aber Glück gehabt.
Im Oktober 2025 meldeten wir, dass Frau Warken eine „FinanzKommission Gesundheit“ (FKG) einberufen hat, die innerhalb eines halben Jahres Entwürfe für die Zukunftssicherung der Gesundheits- und Pflegeversorgung liefern soll. Zu Deutsch: Wo lässt sich was sparen?
Mittlerweile hat diese Kommission alle Stakeholder im Gesundheitssystem (Ärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen, Apotheken, Therapeuten etc.) Vorschläge vorlegen lassen, wo ihrer Meinung nach gespart werden könne. Diese wurden meist auch öffentlich. Und Oh Wunder: Alle agieren nach dem jahrhundertealten Sankt-Florian-Prinzip („Verschon’ mein Haus, zünd’ and’re an!).
Ein Schelm wer Böses dabei denkt.
Gespannt darf man auch sein, ob der Ankündigung der Gesundheitsministerin auf dem letzten TherapieGipfel, im Sommer einen Gesetzesentwurf bzgl. eines Primärversorgungssystems vorzulegen, Taten folgen werden.
Oder kommt doch ein Primärarztsystem wie verschiedentlich andere Quellen behaupten; oder gar Nichts, wie die Erfahrungen der letzten Jahre (auch im Hinblick auf ein neues Berufsgesetz) lehren?
So viel zu den Neuregelungen in der Therapeuten-Nische. Wir wünschen Ihnen für das neue Jahr Gesundheit, viel Erfolg und ausreichend Zuversicht, dass es noch Weltenlenker geben möge, die anderen Weltenlenkern rechtzeitig adäquat in den Arm fallen werden.
Friedrich Merz / physio.de
Jahreswechsel2026VergütungGKVBerufsgenossenschaftGeburtICDHausbesucheT-RENATILogopädieWaldLipödemLiposuktionWarkenZPP
wie immer ist dem, was Du schreibst, nichts hinzuzufügen. Vielen Dank für diese Übersicht. Ab jetzt werde ich sie immer mal wieder aufrufen, bis im nächsten Jahr die neue Übersicht von Dir erscheint.
Ich wünsche Dir alles Gute für 2026, insbesondere Gesundheit, Glück und Erfolg im Beruflichen wie Privaten, die gleiche Produktivität wie 2025 und natürlich FRIEDEN!
Michael Lierke
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vielen Dank für Deine anerkennenden Worte. Sie tun meiner Autorenseele ausgesprochen gut.
Liebe Grüße
Friedrich Merz
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Friedrich Merz schrieb:
Lieber Michael,
vielen Dank für Deine anerkennenden Worte. Sie tun meiner Autorenseele ausgesprochen gut.
Liebe Grüße
Friedrich Merz
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MikeL schrieb:
Lieber Friedrich,
wie immer ist dem, was Du schreibst, nichts hinzuzufügen. Vielen Dank für diese Übersicht. Ab jetzt werde ich sie immer mal wieder aufrufen, bis im nächsten Jahr die neue Übersicht von Dir erscheint.
Ich wünsche Dir alles Gute für 2026, insbesondere Gesundheit, Glück und Erfolg im Beruflichen wie Privaten, die gleiche Produktivität wie 2025 und natürlich FRIEDEN!
Michael Lierke
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Eva schrieb:
Diese Neujahrsansprache ist mal wirklich gehaltvoll und sehr angenehm formuliert, lieben Dankok_hand
danke für diesen tollen Artikel.
Ich hätte eine Frage zu den Hausbesuchen „Betreutes Wohnen“:
Wie definieren die GKV‘s das „Betreute Wohnen“ ?
Über eine fundierte Antwort würde ich mich sehr freuen.
Liebe Grüße
Paula
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Betreutes Wohnen ist im SGB durch verschiedene Paragraphen verankert, hauptsächlich im SGB IX (Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen) und SGB XII (§§ 67 ff.) für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten, einschließlich Obdachlosigkeit oder Sucht. Es ermöglicht Menschen, selbstbestimmt in eigener Wohnung zu leben, indem fachliche Hilfen zur Bewältigung des Alltags, zur sozialen Teilhabe und zur Sicherung der Existenz angeboten werden, wobei die Kostenübernahme individuell geprüft wird. Auch das SGB VIII (§ 34) regelt betreute Wohnformen für Kinder und Jugendliche (Heimerziehung).
M. a. W., sobald die Unterkunft des Patienten nach einer der o.g. Vorschriften zugelassen ist, gilt die entsprechende HB-Ziffer. Im Zweifel wirdst du beim Patienten, dessen Betreuer oder die Einrichtung nach der genauen Wohnform fragen müssen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Paula Betak
Betreutes Wohnen ist im SGB durch verschiedene Paragraphen verankert, hauptsächlich im SGB IX (Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen) und SGB XII (§§ 67 ff.) für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten, einschließlich Obdachlosigkeit oder Sucht. Es ermöglicht Menschen, selbstbestimmt in eigener Wohnung zu leben, indem fachliche Hilfen zur Bewältigung des Alltags, zur sozialen Teilhabe und zur Sicherung der Existenz angeboten werden, wobei die Kostenübernahme individuell geprüft wird. Auch das SGB VIII (§ 34) regelt betreute Wohnformen für Kinder und Jugendliche (Heimerziehung).
M. a. W., sobald die Unterkunft des Patienten nach einer der o.g. Vorschriften zugelassen ist, gilt die entsprechende HB-Ziffer. Im Zweifel wirdst du beim Patienten, dessen Betreuer oder die Einrichtung nach der genauen Wohnform fragen müssen.
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Paula Betak schrieb:
Hallo Herr Merz,
danke für diesen tollen Artikel.
Ich hätte eine Frage zu den Hausbesuchen „Betreutes Wohnen“:
Wie definieren die GKV‘s das „Betreute Wohnen“ ?
Über eine fundierte Antwort würde ich mich sehr freuen.
Liebe Grüße
Paula
auch Dir und dem gesamten physio.de-Team ein frohes und vor allem gesundes neues Jahr 2026. Vielen Dank für die umfangreiche Zusammenfassung.
MFG
logofox
P.S.: Ich ziehe noch ein paar Bahnen im Wald.
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die wertschätzenden Worte tun sehr gut, wenn man zig Stunden in einen Artikel investiert hat.
Liebe Grüße aus der Berliner Bürowelt an den Waldgänger
F. Merz
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Friedrich Merz schrieb:
Vielen Dank @logofox,
die wertschätzenden Worte tun sehr gut, wenn man zig Stunden in einen Artikel investiert hat.
Liebe Grüße aus der Berliner Bürowelt an den Waldgänger
F. Merz
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logofox schrieb:
Lieber Friedrich,
auch Dir und dem gesamten physio.de-Team ein frohes und vor allem gesundes neues Jahr 2026. Vielen Dank für die umfangreiche Zusammenfassung.
MFG
logofox
P.S.: Ich ziehe noch ein paar Bahnen im Wald.
Das allerdings ist mir angesichts der ZPP-Anerkennung des "Waldbadens" vergangen und einem entsetzten Gesichtsausdruck gewichen.
Wieder einmal mehr und v.a. der endgültig letzte Grund, warum man diesen Verein - bestehend aus Diletanten - nicht mehr ernst nehmen kann. Früher schrieb ich immer, dass dort ausschließlich ehemalige Bäckereifachverkäuferinnen arbeiten, die ihr "Fach"wissen in einer sechswöchigen internen Schulung erlernen. Ich habe darüber nachgedacht und bin zu dem Entschluss gekommen, nicht mehr nur die ehemaligen Bäckereifachverkäuferinnen zu nennen. Das wäre diskrimierend. Vielmehr möchte ich nun auch die dort tätigen ehemaligen Douglas-Verkäuferinnen und Verkäufer erwähnen. Niemand anders kann sich so eine Geschichte, wie das "Waldbaden" ausdenken.
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Blumenkind schrieb:
Vielen Dank für den tollen Artikel, dessen Schreibweise mir immer wieder ein Schmunzeln entlockt.
Das allerdings ist mir angesichts der ZPP-Anerkennung des "Waldbadens" vergangen und einem entsetzten Gesichtsausdruck gewichen.
Wieder einmal mehr und v.a. der endgültig letzte Grund, warum man diesen Verein - bestehend aus Diletanten - nicht mehr ernst nehmen kann. Früher schrieb ich immer, dass dort ausschließlich ehemalige Bäckereifachverkäuferinnen arbeiten, die ihr "Fach"wissen in einer sechswöchigen internen Schulung erlernen. Ich habe darüber nachgedacht und bin zu dem Entschluss gekommen, nicht mehr nur die ehemaligen Bäckereifachverkäuferinnen zu nennen. Das wäre diskrimierend. Vielmehr möchte ich nun auch die dort tätigen ehemaligen Douglas-Verkäuferinnen und Verkäufer erwähnen. Niemand anders kann sich so eine Geschichte, wie das "Waldbaden" ausdenken.
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