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Apps
Viele DiGA haben keinen therapeutischen Nutzen
… kosten der GKV aber viel Geld.
26.01.2024 • 0 Kommentare

Dass der GKV-Spitzenverband seine Ausgaben regelmäßig gemäß der WANZ-Regel kontrolliert und hinterfragt, wissen nicht nur Physiotherapeuten allzu gut. Es gibt im Gegensatz hierzu jedoch auch Bereiche, in denen derzeit ein therapeutischer Nutzen viel einfacher nachzuweisen ist – oder aber dessen Wirkungslosigkeit: Die Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs).

Für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) haben die Krankenkassen in den drei Jahren seit ihrer Einführung im September 2020 den Herstellern insgesamt 113 Millionen Euro erstattet. 55 verschiedene Anwendungen wurden seitdem 374.000 mal verordnet, 40 Prozent davon durch Hausärztinnen und Hausärzte. Die Kosten schießen jedoch in die Höhe. Wurden 2022 noch 32 Millionen Euro erstattet, waren es im vergangen Jahr bereits 67,5 Millionen.

Von den 55 Anwendungen wurden bereits zwölf direkt zu Beginn dauerhaft in das Verzeichnis des Bundesamts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgenommen. Nach einer Erprobungszeit wurden mittlerweile 14 weitere Anwendungen ganz oder teilweise ins Verzeichnis übernommen, 25 befinden sich noch in der Erprobung. Sechs Apps wurden komplett wieder aus der Liste gestrichen.

„Wirtschaftsförderung auf Kosten der Beitragszahler“
Gleichwohl steigen auch die Startpreise der DiGAs. Kosteten diese im Einführungsjahr noch durchschnittlich 407 Euro, lagen die Preise im dritten Jahr bereits 45 Prozent höher, teilweise bei bis zu 2.077 Euro pro App. Unter anderem hier sieht Stefanie Stoff-Anis, Vorständin beim GKV-Spitzenverband (GKV-SV), dringenden Handlungsbedarf. Die „beliebige Preisfestlegung“ im ersten Jahr ohne wissenschaftlichen Nachweis der Wirksamkeit macht sie als Schwachstelle aus.

Stoff-Anis fordert in der diesjährigen DiGA-Pressekonferenz des GKV-SV dringend eine Gesetzesänderung, denn für eine Wirtschaftsförderung sei die Solidargemeinschaft der Beitragszahler nicht da. Bis zu zwei Jahre können diese Anwendungen nämlich in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen werden – bei voller Erstattung, quasi als Erprobungszeitraum.

Künftig sollten nur noch Apps auf Rezept erstattet werden, wenn bereits mit dem Tag der Aufnahme ins Verzeichnis ein medizinischer Nutzen und Mehrwert nachweisbar sei. Stoff-Anis spricht vom Mondpreisen. Diese wolle man künftig durch Verhandlungen zu „angemessenen und am Patientennutzen orientierten Preisen“ führen. DiGAs sollten ein „Bindeglied“ zwischen Patienten und Einrichtungen des Gesundheitswesens sein.

O.G. / physio.de

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