Im Herzen der Hansestadt, auf der
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
Fleetinsel gelegen, in direkter
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Wieso sind die Verhandlungen erneut gescheitert? Woran lag’s?
Die Verbände und der GKV-SV haben sich zwar darauf geeinigt, in der neuen Leistungsbeschreibung den zeitlichen Aufwand für die Behandlung abzubilden. Den Verbänden war dabei besonders wichtig, den Aufwand für die Vor- und Nachbereitung und die Dokumentation realistisch abzubilden, dem GKV-Spitzenverband waren Mindesttherapiezeiten wichtig. Im Anschluss an die Verhandlungen zur Leistungsbeschreibung hat sich der GKV-SV dann aber geweigert, die Preise entsprechend der neuen Leistungsbeschreibung anzupassen. Am Ende hätten Physiotherapeuten pro vertraglich vereinbarter Minute physiotherapeutischer Leistung jedoch weniger Geld bekommen als aktuell. Das konnten die Verbände natürlich nicht akzeptieren.
Was hat der GKV-Spitzenverband konkret angeboten?
Um das zu erklären, muss etwas ausgeholt werden: Die Preisberechnung setzt sich aus zwei Faktoren zusammen:
- der Vergütung pro Minute physiotherapeutischer Leistung und
- der zeitliche Aufwand, der für die Leistung in der Leistungsbeschreibung festgelegt wurde.
Im aktuell noch gültigen Vertrag sind das beispielsweise für die Position Krankengymnastik (die aktuell mit 21,11 Euro vergütet wird) 15 bis 25 Minuten. Das entspricht aktuell einem durchschnittlichen Minutenpreis von 1,06 Euro (21,11 Euro geteilt durch durchschnittlich 20 Minuten).Während der Verhandlungen zum Bundesrahmenvertrag hatten sich die Verbände und der GKV-SV darauf geeinigt, dass die Zeiten in der Leistungsbeschreibung dem tatsächlichen Aufwand entsprechend angepasst werden. Das entspricht der Vorgabe des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG): Künftig soll der Zeitaufwand für die Therapiezeit und für die Vor- und Nachbereitung in der Leistungsbeschreibung ausgewiesen werden.
Verbände und GKV-SV hatten in der neuen Leistungsbeschreibung festgesetzt, dass eine Einheit Krankengymnastik künftig aus 20 Minuten Therapiezeit (+/- zehn Prozent Abweichung aus therapeutischen Gründen) und zusätzlich fünf bis zehn Minuten (im Durchschnitt 7,5 Minuten) für die Vor-, Nachbereitung und Dokumentation bestehen sollte. Der vertraglich vereinbarte durchschnittliche zeitliche Aufwand wäre damit von aktuell 20 Minuten auf 27,5 Minuten angestiegen (+38 Prozent).
Während der Verhandlung am 25. März 2021 hat der GKV-Spitzenverband angeboten, die Vergütung für eine Einheit Krankengymnastik mit 0,93 Euro pro Minute zu vergüten (27,5 Minuten x 0,93 Euro = 25,58 Euro = + 21,17 Prozent) obwohl der zeitliche Aufwand gleichzeitig um 38 Prozent steigen sollte. Das hätte folglich zu einer Absenkung des Minutenpreises geführt, was für die Verbände inakzeptabel war – vor allem auch deshalb, weil die Krankenkassen gefordert haben, dass die Vergütung damit abschließend als „angemessen“ gilt. Anstelle der angebotenen 0,93 Euro pro Leistungsminute wären mindestens 1,06 Euro pro Minute notwendig gewesen, um den Minutenpreis stabil zu halten. Um deutlich höhere Mitarbeitervergütungen zahlen zu können wäre, jedoch ein Minutenpreis von 1,20 Euro und höher erforderlich gewesen.
- • Aktuell:
- • Angebot GKV-SV:
- • Kompromissvorschlag Verbände:
Welche Regelungen gelten nun ab dem 1. April 2021?20 Minuten Krankengymnastik à 21,11 Euro (1,06 Euro pro Minute)
27,5 Minuten Krankengymnastik à 25,58 Euro (0,93 Euro pro Minute)
27,5 Minuten Krankengymnastik à 33,00 Euro (1,20 pro Minute)
Die Schiedsstelle hat mit dem Schiedsspruch vom 27. Januar 2021 festgesetzt, dass der Bundesrahmenvertrag mit den von der Schiedsstelle geschiedsten – zuvor strittigen – Vertragsregelungen am 1. April 2021 in Kraft tritt. Mit Ausnahme der Anlagen Vergütung und Leistungsbeschreibung gibt es einen Vertrag. Dieser beinhaltet unter anderem neue Regelungen zur Zulassung, zur Fort- und Weiterbildung sowie zu erforderlichen Angaben auf der Verordnung und zu Änderungsmöglichkeiten. Die Verbände teilen die Entscheidung der Schiedsstelle, dass die konsentierten und geschiedsten Bestandteile zum 1. April 2021 in Kraft treten. Der GKV-Spitzenverband hingegen vertritt die Auffassung, dass der Rahmenvertrag nur in Verbindung mit einer neuen Leistungsbeschreibung und Vergütungsvereinbarung in Kraft tritt.
Zudem hat die Schiedsstelle mit ihrem Schiedsspruch festgesetzt, dass die Preise zum 1. April 2021 um 1,51 Prozent steigen werden. Diese Preissteigerung soll die Kostenentwicklung im Zeitraum 1. Juli 2019 bis 31. März 2021 abbilden. Zusätzlich sollten sich die Verbände und der GKV-SV in den jetzt gescheiterten Verhandlungen auf eine weitere Erhöhung der Vergütung unter Berücksichtigung der von der Schiedsstelle festgelegten Parameter verständigen. Dazu ist es leider nicht gekommen.
Wann werden die neuen Regelungen des Bundesrahmenvertrags veröffentlicht?
Der GKV-SV hat den Verbänden jüngst eine redaktionell angepasste Fassung des neuen Bundesrahmenvertrags zugestellt. Die Verbände haben diese bereits bearbeitet und dem GKV-SV zurückgesandt. Sobald hier eine finale Fassung vorliegt, wird diese veröffentlicht.
Und wie geht es nun in puncto Vergütung weiter? Werden die Verbände rechtliche Schritte einlegen?
Das ist noch nicht final geklärt. Alle vier maßgeblichen Verbände sind als Vereine organisiert. Die Vorstände können entsprechend weitreichende Entscheidungen nicht alleine treffen. Es bedarf der Zustimmung der zuständigen Vereinsgremien. So ist sichergestellt, dass der Vorstand im Sinne seiner Mitglieder handelt. Diese Abstimmungen laufen derzeit in den vier maßgeblichen Verbänden.
Parallel dazu wird rechtlich vorbereitend geprüft, welche Teile des Schiedsspruch beklagt werden. So ist es zum Beispiel möglich, den gesamten Schiedsspruch oder auch nur einzelne Komponenten zu beklagen. Die Verbände könnten also zum Beispiel dagegen klagen, dass einzelne Parameter durch die Schiedsstelle nicht ordnungsgemäß festgelegt wurden. Die Verbände loten gerade verschiedene Möglichkeiten aus und bewerten jeweils die Folgen für die weiteren Schritte und Erfolgsaussichten. Sofern sich die Gremien für eine Klage entscheiden, muss diese spätestens am 8. April 2021 eingereicht werden.
Gleichzeitig wird die Eröffnung eines neuen Schiedsverfahrens geprüft.
Ist die Politik informiert?
Ja, die Verbände stehen im kontinuierlichen Austausch mit den politischen Vertretern. Öffentlich fand beispielsweise der WebTalk mit Dr. Roy Kühne (CDU) statt. Doch auch im Hintergrund laufen diverse Gespräche. Die Verbände stellen sicher, dass die Politik aus erster Hand informiert ist. Das Thema steht bei den Gesundheitspolitikern auf der Agenda.
Hintergrund: Was wollen die Verbände überhaupt erreichen?
Den Verbänden geht es darum, die Bedingungen für Physiotherapie grundsätzlich zu verbessern. Dafür muss nicht nur die Vergütung erhöht werden. Therapeuten müssen unter anderem auch mehr Zeit und Flexibilität bekommen, um ihre Patienten gut behandeln zu können. Denn das Wohl der Patienten steht im Mittelpunkt.
Die Bundesregierung hat diesen Bedarf erkannt und im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) festgelegt, dass die Verhandlungspartner bundesweite Preise aushandeln sollen, die eine „leistungsgerechte und wirtschaftliche Versorgung“ ermöglichen. Um festzustellen, welche Vergütung diese „leistungsgerechte und wirtschaftliche Versorgung“ ermöglichen kann, haben die Verbände das unabhängige Institut für Gesundheitsökonomik (IfG) beauftragt, eine Wirtschaftlichkeitsanalyse ambulanter Therapiepraxen (WAT-Gutachten) durchzuführen. Mit den daraus abgeleiteten Forderungen sind die Verbände in die Verhandlungen eingestiegen.
Gemeinsame Pressemeldung von IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband und Verband Physikalische Therapie (VPT)
Anmerkungen der Redaktion:
Mittlerweile liegt uns auch die Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vor. Interessanter Aspekt in der knapp gehaltenen Mitteilung: Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes handelt es sich um noch "laufende Verhandlungen" zu denen sie sich "jetzt und auch zukünftig nicht [...] äußern."
update 29.3.2021 14:58 Uhr
Unterdessen erreichte uns eine weitere Nachricht aus dem Stabsbereich Kommunikation des GKV‑Spitzenverbandes. Der status quo wird nun nicht mehr als "laufenden Verhandlung", sondern als "laufender Prozess mit dem Ziel des Vertragsabschlusses" bezeichnet zu welchem "neben Verhandlungen auch Schiedsverfahren gehören" können.
Müßig wohl, sich jetzt juristisch spitzfindig mit der Frage zu beschäftigen, ob der GKV‑Spitzenverband sich mittlerweile wieder in einem Schiedsverfahren befindet oder nicht.
Die Aussage am Schluss der neuen Nachricht ist klipp und klar und eindeutig: Der GKV‑Spitzenverband wird sich "jetzt und auch zukünftig nicht vor Vertragsabschluss [...] äußern." ... Schade.
RahmenvertragVerbändeGKV-SpitzenverbandSchiedsverfahrenTSVGPressemeldungKlage
wenn in eurem Mietvertrag, handyvertrag, Versicherung etc. ein bestimmter Betrag vereinbart ist, zahle ihr dann freiwillig einfach 10 % mehr😳??
Im Vertrag stehen 15-25 Minuten mit allem drum und dran, warum sollten wir dann 30 Minuten machen???
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franziska schrieb:
Egal wie auch immer man seine Praxis organisiert,
wenn in eurem Mietvertrag, handyvertrag, Versicherung etc. ein bestimmter Betrag vereinbart ist, zahle ihr dann freiwillig einfach 10 % mehr😳??
Im Vertrag stehen 15-25 Minuten mit allem drum und dran, warum sollten wir dann 30 Minuten machen???
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dirk20 schrieb:
Ich finde die Diskussion geht am Thema vorbei. Sind 300 ml Tomatensuppe grundsätzlich besser als 200 ml? Hat ein langer Text mehr Aussagekraft als ein kurzer? Geht ein Patient nach 30 Minuten Behandlung zufriedener raus als nach 20 Minuten? Mit der Bitte um Erleuchtung.
30 Minutentakt heißt nicht 30 Minuten behandeln.
Es ist doch müßig sich darüber zu streiten, wie die anderen behandeln sollen. Die einen haben fast nur KG, und hohe Nebenkosten.
Die anderen viel KG Zns, ergänzende Heilmittel, gut zu erreichende Hausbesuche und niedrige Nebenkosten. Jeder kalkuliert für seine Praxis.
Ich bin froh, dass wir es uns leisten können uns nicht so abhetzen zu müssen. (Akkordarbeit ist nix für mich).
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helga902 schrieb:
Ich habe jetzt echt lange überlegt, ob ich auch noch meinen Senf dazu geben soll. Immer wieder angefangen zu schreiben und dann wieder gelöscht.
30 Minutentakt heißt nicht 30 Minuten behandeln.
Es ist doch müßig sich darüber zu streiten, wie die anderen behandeln sollen. Die einen haben fast nur KG, und hohe Nebenkosten.
Die anderen viel KG Zns, ergänzende Heilmittel, gut zu erreichende Hausbesuche und niedrige Nebenkosten. Jeder kalkuliert für seine Praxis.
Ich bin froh, dass wir es uns leisten können uns nicht so abhetzen zu müssen. (Akkordarbeit ist nix für mich).
Also die KK hatr angeboten 22% mehr zu bezahlen. Für 20 min mindestbeahndlung (+/- 10% also 2 MIN)
Jeder hätte also in seinem bekannten Raster bleiben können. Die 20 min Takter (also Ausbeuter wie ich, hätten von dem Geld eine Rezi mehr bezahlen können, die 25 min Takter hätten einen guten Schluck gehaltserhöhung gehabt und die 30 min Takter sind sowieso glücklicher im Leben als alle anderen.
Man hätte sich einverstanden zeigen sollen, dass damit die Preise zum aktuellen Stand der Lage angebracht sind und eine Kopplung an den Verdivertrag öffentlicher Dienst aushandeln sollen.
Dann hätten man immer auf dem Niveau bleiben können.
Übrigens ist so auch der Schiedsspruch zwischen den Zeilen zu lesen. Der Median zwischen den abulanten und Stationären laut TVöD sind 21,4%.
Aber egal. Am 8. Mai ist Mitgliederversammlung beim IFK. Da werde ich wohl mal nachfragen, wieso man so klug ist
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PT-Morris schrieb:
Im Praxisalltag haben die 20 Minutentakt Behandlungen einen gewissen Anteil. Bei mir wären es drei bis vier Stunden auf einen vollen Arbeitstag. Auf vier bis fünf 20 Minutentakter kam immer ein Entlastungspuffer. Also hätte man bei zwölf 20iger Blöcken effektiv zehn Behandlungen. Wenn die Rezeptionskraft auf Zack ist, ist das machbar. Dieses Beispiel zeigt aber auch, dass effektiv mit den Puffern im Schnitt ca. 24 Minuten auf die einzelne Behandlung kommt. Warum in alles in der Welt wissen die Verbände das nicht? Das Angebot hätte sofort angenommen werden müssen!
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Dorsovolar schrieb:
@PT-Morris Danke, exakt meine Argumentation. Nun hoffen wir auf die Taube, die fröhlich übers Dach flattert...
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juergen schulze-greiffenhagen schrieb:
Und wie sieht es mit Zertifikatspositionen aus, stehen diese zur Disposition?
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Andreas Bock schrieb:
Ich verstehe die ganze Diskussion nicht.
Also die KK hatr angeboten 22% mehr zu bezahlen. Für 20 min mindestbeahndlung (+/- 10% also 2 MIN)
Jeder hätte also in seinem bekannten Raster bleiben können. Die 20 min Takter (also Ausbeuter wie ich, hätten von dem Geld eine Rezi mehr bezahlen können, die 25 min Takter hätten einen guten Schluck gehaltserhöhung gehabt und die 30 min Takter sind sowieso glücklicher im Leben als alle anderen.
Man hätte sich einverstanden zeigen sollen, dass damit die Preise zum aktuellen Stand der Lage angebracht sind und eine Kopplung an den Verdivertrag öffentlicher Dienst aushandeln sollen.
Dann hätten man immer auf dem Niveau bleiben können.
Übrigens ist so auch der Schiedsspruch zwischen den Zeilen zu lesen. Der Median zwischen den abulanten und Stationären laut TVöD sind 21,4%.
Aber egal. Am 8. Mai ist Mitgliederversammlung beim IFK. Da werde ich wohl mal nachfragen, wieso man so klug ist
Und wie soll man denn in 20 Minuten eine adäquate Behandlung hinbekommen? Das ergibt doch gar keinen Sinn.
Ich hab selber mal in einem Laden gearbeitet im 20-Min-Rhythmus, die Leute waren entweder fertig oder haben eine für den Patienten keine wirklich gute Behandlung gemacht. Wie soll beides auch möglich sein in der knappen Zeit?
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302er schrieb:
Also, ab auf die Straße und Deinen Unmut öffentlich kundtun. Zum Beispiel am 5.6 in Berlin bei den Vereinten Therapeuten (u.a.)...
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Stefan293 schrieb:
Ich verstehe nicht, warum man sich nicht an verwandten Berufsgruppen wie zB den Logopäden orientieret. Das heißt 1 Therapieeinheit = 45 Minuten, inklusive der Organisations- und Beratungszeit. Es kann doch nicht sein, dass man sich im 20 oder 25 Minuten-Rhythmus einen abbuckelt bis zum Burnout und dafür keinen angemessenen Lohn bekommt. Was verdienen zB Logopäden in der Stunde, weiß das jemand?
Und wie soll man denn in 20 Minuten eine adäquate Behandlung hinbekommen? Das ergibt doch gar keinen Sinn.
Ich hab selber mal in einem Laden gearbeitet im 20-Min-Rhythmus, die Leute waren entweder fertig oder haben eine für den Patienten keine wirklich gute Behandlung gemacht. Wie soll beides auch möglich sein in der knappen Zeit?
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