Die Bedürfnisse und individuelle
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
Die “Therapeuten am Limit” haben 2019 in einer Online-Befragung herausgefunden, dass bei 68% der Befragten, der zeitliche Aufwand der Prüfungen so hoch ist, dass die Patientenversorgung darunter leidet. Obwohl der Gesetzgeber bereits 2015 klargemacht hat, dass Absetzungen aufgrund von Formfehlern ausgeschlossen werden müssen, hat sich die Situation bis zum heutigen Tage eher noch verschärft.
Die Therapeuten-Initiative legte nun kürzlich den Vorschlag einer Positivliste vor. Der große Vorteil einer solchen wäre, dass sich die Kassen künftig nicht ständig neue (rechtlich umstrittene) Tatbestände „ausdenken“ können, welche in ihren Augen zu Absetzungen führen. Absetzungen würden dann ausschließlich nur noch bei einem der folgenden 21 Tatbeständen möglich sein:
Ebenso wird gefordert, die Zuzahlungen im Bereich der Heilmittelversorgung abzuschaffen oder wenigstens auf 10,-€ /Behandlungsfall zu reduzieren. Dieses hätte spürbar positive Auswirkungen auf den Bürokratieaufwand, würde zusätzliche Therapiezeiten ermöglichen und somit die Patientenversorgung in Deutschland verbessern.
Fehler- bzw. lückenhafte Software bei Ärzten sowie in Abrechnungszentren der Krankenkassen, eine sehr hohe Kombination an Fehlermöglichkeiten bei der Rezeptausstellung sowie die Verweigerung einer zunehmend steigenden Anzahl an Ärzten, diese Verordnungen nachträglich “heilen” zu wollen… all das führt zu einem immensen zeitlichen Aufwand für Therapiepraxen. Hinzu kommt der wirtschaftliche Druck der Arbeitsgeber, die Therapeuten zu entlohnen, obwohl deren erbrachte Leistung im Nachgang dann von den Krankenkassen teilweise nicht vergütet wird. Die Prüfpflicht dieser Verordnungen hat der Gesetzgeber den Therapeuten auferlegt, was genau alles und wie zu Absetzungen führen kann, wird in der ominösen Anlage 3 geregelt. Deren Aufnahme in die Heilmittelrichtlinien (HMR) wurde am 22.11.2019 beschlossen.
Die maßgeblichen Berufsverbände forderten zuletzt, diese Anlage 3 in den gerade zu verhandelnden Rahmenvertrag zwischen GKV-Spitzenverband und maßgeblichen Berufsverbänden aufzunehmen. Hintergrund ist, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit der HMR nun auch diese Anlage 3 in seiner Zuständigkeit hat. Laut Verbänden besitze dieser jedoch gar keine Regelungskompetenz diesbezüglich. Des Weiteren ist der Einfluss der Heilmittelerbringer im G-BA nur minimal, was ein Problem wird, sobald sich einer der Regelungen als praxisuntauglich erweisen sollte.
Weitere Informationen zur geforderten Positivliste finden Sie hier.
OG / physio.de
AbsetzungenTALRezeptPrüfpflicht
"• Kein bestehender Versicherungsschutz"
Die Versicherung zu überprüfen ist Arzthoheit. Die Versicherung, die auf der VO steht muss auch zahlen.
Lasse mich aber gerne anderweitig aufklären.
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RoFo schrieb:
Stimme in allen Punkten, außer einem, überein.
"• Kein bestehender Versicherungsschutz"
Die Versicherung zu überprüfen ist Arzthoheit. Die Versicherung, die auf der VO steht muss auch zahlen.
Lasse mich aber gerne anderweitig aufklären.
- "Änderungen, die eine Bestätigung des Arztes erfordern" - als da sind?
- Behandlungsbeginn.... solange das bei 14 Tagen bleibt für Logo und Ergo ein ständiges Ärgernis. Kann so gut wie nie eingehalten werden. Soll ja verlängert werden...
- Zuzahlung abschaffen, ja. 10 Euro zahlen Blödsinn. Ob ich ne RG für 10 Euro oder für 25,30 ausstelle, ist für mich der gleiche Aufwand. Wenn die KK Zuzahlung will, soll sie die selber einziehen. Ansonsten den Mehraufwand vergüten.
- falsches VO- Muster: was wäre denn so schlimm, wenn konkrete Diagnosen, IKS und Art der Maßnahme (z.B. "Krankengymnastik", "Sprachtherapie" ) draufstünden? Meine PP bringen auch oft nur nen weißen Zettel mit Arztlogo. Finde die Muster überflüssig und den Ursprung der Probleme. Mein Vorschlag: DinA6 Rezept, Diagnose, Anzahl der Termine. Maßnahmen. Fertig. Rest bestimme ich. Dann bleiben auch nur noch die Fehler aus oben genannter Positivliste übrig.
-Last nur mit least: Fehler jeder Art, außer Betrug, sollten heilbar sein (z.B. fehlende Arztunterschrift)
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Susulo schrieb:
Des weiteren sehr schwammig:
- "Änderungen, die eine Bestätigung des Arztes erfordern" - als da sind?
- Behandlungsbeginn.... solange das bei 14 Tagen bleibt für Logo und Ergo ein ständiges Ärgernis. Kann so gut wie nie eingehalten werden. Soll ja verlängert werden...
- Zuzahlung abschaffen, ja. 10 Euro zahlen Blödsinn. Ob ich ne RG für 10 Euro oder für 25,30 ausstelle, ist für mich der gleiche Aufwand. Wenn die KK Zuzahlung will, soll sie die selber einziehen. Ansonsten den Mehraufwand vergüten.
- falsches VO- Muster: was wäre denn so schlimm, wenn konkrete Diagnosen, IKS und Art der Maßnahme (z.B. "Krankengymnastik", "Sprachtherapie" ) draufstünden? Meine PP bringen auch oft nur nen weißen Zettel mit Arztlogo. Finde die Muster überflüssig und den Ursprung der Probleme. Mein Vorschlag: DinA6 Rezept, Diagnose, Anzahl der Termine. Maßnahmen. Fertig. Rest bestimme ich. Dann bleiben auch nur noch die Fehler aus oben genannter Positivliste übrig.
-Last nur mit least: Fehler jeder Art, außer Betrug, sollten heilbar sein (z.B. fehlende Arztunterschrift)
fehlende Arztunterschrift sollte nachholbar sein, ebenso wie die fehlende Unterschrift des Patienten ( wir sind alle nur Menschen und solche Fehler sollten nicht auftreten, passieren aber)
Kassenwechsel: wie Rofo bereits schrieb: liegt in der Arzthoheit, wir müssen uns darauf verlassen können, was im Rezeptkopf steht. Ebenso sehe ich das bei dem nicht mehr bestehendem Versicherungsschutz: ich muss mich darauf verlassen können, dass der Arzt das Rezept mit einer gültigen KK Karte ausstellt;
Keine Vergütung bei stationärem Aufenthalt: wir hatten bereits Patienten, die mal eben von Station zu uns zur Behandlung gekommen sind, ebenso Patienten, die ihre KK Karte an " Freunde" ausgeliehen hatten, die sich daraufhin teilweise längerfristig und isoliert im KH befunden haben. Auch hier sehe ich nicht ein, warum ich auf die Vergütung verzichten soll, da die Leistung jeweils erbracht wurde.
Meines Erachtens sind viele Sachen aufgenommen worden, die locker im Nachgang im Sinne des SGBV (gemeinsam zum Wohle des Patienten) im Nachgang korrigiert werden können und nach der Korrektur noch einmal, diesmal korrekt eingereicht werden sollten (und dementsprechend dann auch vergütet werden sollten). Andere Sachen, die eindeutig Betrug sind werden in einem Atemzug genannt. Das gehört deutlich voneinander getrennt.
Viele Grüße
Monika
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Keine Vergütung bei stationärem Aufenthalt: wir hatten bereits Patienten, die mal eben von Station zu uns zur Behandlung gekommen sind, ebenso Patienten, die ihre KK Karte an " Freunde" ausgeliehen hatten, die sich daraufhin teilweise längerfristig und isoliert im KH befunden haben. Auch hier sehe ich nicht ein, warum ich auf die Vergütung verzichten soll, da die Leistung jeweils erbracht wurde.
Auch wenn Sie es nicht sehen, da sind Sie wohl das Opfer von Betrügenden geworden. Bei solchen Patienten braucht man/frau/diverses in der Praxis keine Einbrechenden mehr. Tut mir Leid für Sie aber keiner von uns ist vor Betriebsblindheit gefeit.
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Andreas Nickel schrieb:
mosaik schrieb:
Keine Vergütung bei stationärem Aufenthalt: wir hatten bereits Patienten, die mal eben von Station zu uns zur Behandlung gekommen sind, ebenso Patienten, die ihre KK Karte an " Freunde" ausgeliehen hatten, die sich daraufhin teilweise längerfristig und isoliert im KH befunden haben. Auch hier sehe ich nicht ein, warum ich auf die Vergütung verzichten soll, da die Leistung jeweils erbracht wurde.
Auch wenn Sie es nicht sehen, da sind Sie wohl das Opfer von Betrügenden geworden. Bei solchen Patienten braucht man/frau/diverses in der Praxis keine Einbrechenden mehr. Tut mir Leid für Sie aber keiner von uns ist vor Betriebsblindheit gefeit.
Zwei Möglichkeiten: ich stelle dem Pat die Behandlung dann in Rechnung oder die KK knöpft sich die echten Betrüger vor und holt sich mindestens mal das Geld, das am Ende ich als Leistungserbringer bekomme.
Wenn ich vorher weiß, dass ein Pat mit falschen Daten kommt, kann ich vorher reagieren. Wie aber soll ich das prüfen? Zusätzlich zur VO den Personalausweis ?? Machen Sie das? Wir hatten das Thema an anderer Stelle hier schon mal.
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Susulo schrieb:
Hallo Andreas Nickel, da gebe ich Ihnen schon Recht, aber ich verstehe auch mosaik: wenn rauskommt, dass der Patient betrogen hat, dann sollte auch der Patient finanziell dafür gerade stehen und nicht ich.
Zwei Möglichkeiten: ich stelle dem Pat die Behandlung dann in Rechnung oder die KK knöpft sich die echten Betrüger vor und holt sich mindestens mal das Geld, das am Ende ich als Leistungserbringer bekomme.
Wenn ich vorher weiß, dass ein Pat mit falschen Daten kommt, kann ich vorher reagieren. Wie aber soll ich das prüfen? Zusätzlich zur VO den Personalausweis ?? Machen Sie das? Wir hatten das Thema an anderer Stelle hier schon mal.
Wenn ich aber nicht weiss, dass die KK Karte gerade mit jemand anderem im KH unterwegs ist, erfahre ich dies durch die Absetzung der KK mit dem Beigeschmack, dass ich betrogen hätte. Auch wenn ich mir den Personalausweis vorlegen lassen würde, würde dieser mit der KK Karte übereinstimmen. Im KH wird meist nur ein kurzer Blick auf die Karte geworfen (wenn überhaupt derjenige mit der Einweisung auch in der Verwaltung erscheint) und Europäer differenzieren die Bilder von Nicht Europäern nicht so gut wie von Europäern (dasselbe gilt für Asiaten mit Nicht Asiaten und Afrikanern mit Nicht Afrikanern). Wie man es auch dreht, warum sollte ich die erbrachte Leistung nicht vergütet bekommen? Warum sollte ich in diesem Fall meinem Geld hinterherlaufen müssen und nicht die KK, die die Geschädigte ist?
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Wenn ich während der Behandlung mitgeteilt bekomme, dass der Patient "nur eben kurz von Station kommt", kann ich agieren und stelle dem Patienten die Behandlung dementsprechend auch in Rechnung (meist kommen sie, weil sie vergesen haben abzusagen und die Ausfallrechnung nicht zahlen wollen).
Wenn ich aber nicht weiss, dass die KK Karte gerade mit jemand anderem im KH unterwegs ist, erfahre ich dies durch die Absetzung der KK mit dem Beigeschmack, dass ich betrogen hätte. Auch wenn ich mir den Personalausweis vorlegen lassen würde, würde dieser mit der KK Karte übereinstimmen. Im KH wird meist nur ein kurzer Blick auf die Karte geworfen (wenn überhaupt derjenige mit der Einweisung auch in der Verwaltung erscheint) und Europäer differenzieren die Bilder von Nicht Europäern nicht so gut wie von Europäern (dasselbe gilt für Asiaten mit Nicht Asiaten und Afrikanern mit Nicht Afrikanern). Wie man es auch dreht, warum sollte ich die erbrachte Leistung nicht vergütet bekommen? Warum sollte ich in diesem Fall meinem Geld hinterherlaufen müssen und nicht die KK, die die Geschädigte ist?
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
So ganz glücklich bin ich mit der Liste auch nicht:
fehlende Arztunterschrift sollte nachholbar sein, ebenso wie die fehlende Unterschrift des Patienten ( wir sind alle nur Menschen und solche Fehler sollten nicht auftreten, passieren aber)
Kassenwechsel: wie Rofo bereits schrieb: liegt in der Arzthoheit, wir müssen uns darauf verlassen können, was im Rezeptkopf steht. Ebenso sehe ich das bei dem nicht mehr bestehendem Versicherungsschutz: ich muss mich darauf verlassen können, dass der Arzt das Rezept mit einer gültigen KK Karte ausstellt;
Keine Vergütung bei stationärem Aufenthalt: wir hatten bereits Patienten, die mal eben von Station zu uns zur Behandlung gekommen sind, ebenso Patienten, die ihre KK Karte an " Freunde" ausgeliehen hatten, die sich daraufhin teilweise längerfristig und isoliert im KH befunden haben. Auch hier sehe ich nicht ein, warum ich auf die Vergütung verzichten soll, da die Leistung jeweils erbracht wurde.
Meines Erachtens sind viele Sachen aufgenommen worden, die locker im Nachgang im Sinne des SGBV (gemeinsam zum Wohle des Patienten) im Nachgang korrigiert werden können und nach der Korrektur noch einmal, diesmal korrekt eingereicht werden sollten (und dementsprechend dann auch vergütet werden sollten). Andere Sachen, die eindeutig Betrug sind werden in einem Atemzug genannt. Das gehört deutlich voneinander getrennt.
Viele Grüße
Monika
Jaaaa, wenn wir Medikamente verkaufen könnten.... :triumph:
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Gerade wieder aktuell! Handball-EM!
Die KK mit den 3 grünen Buchstaben auf dem Trikot. Ich finde es sehr gut das der Sport lebt, aber wenn ich sehe mit welchem MURKS wir tagtäglich zu tun haben mit den KK, kann es nicht sein das hier Millionen?! fliessen und wir Absetzungen bekommen!
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saarländer schrieb:
"Selbst für Werbung geben die Kassen mehr aus"
Gerade wieder aktuell! Handball-EM!
Die KK mit den 3 grünen Buchstaben auf dem Trikot. Ich finde es sehr gut das der Sport lebt, aber wenn ich sehe mit welchem MURKS wir tagtäglich zu tun haben mit den KK, kann es nicht sein das hier Millionen?! fliessen und wir Absetzungen bekommen!
War großes Thema letztes Jahr: https://www.physio.de/php/meldung.php?id=9787
Passt jetzt aber nicht zum Thema.
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Susulo schrieb:
@saarländer. Laut einer Meldung hier bekommen die Handballer im Jahr 1Million für das Trikotsponsoring.
War großes Thema letztes Jahr: https://www.physio.de/php/meldung.php?id=9787
Passt jetzt aber nicht zum Thema.
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Alfred Kramer schrieb:
Die Liste zeigt auf jeden Fall eines : das komplizierteste Formular im gesetzlichen Gesundheitswesen findet man in einem Bereich , der weniger Kosten verursacht als die Verwaltungskosten der KKen. Selbst für WErbung geben die Kassen mehr aus. Gibt es dafür auch nur einen vernünftigen Grund??? Solange es die Krankenkassen dulden bzw. nichts unternehmen gegen den milliardenschweren Missbrauch der Versichertenkarten, fehlt mir jedes Verständnis für die Überregulierung der Heilmittel!
Jaaaa, wenn wir Medikamente verkaufen könnten.... :triumph:
In den Bundesrahmenvertrag muss daher eine Formulierung, die besagt, dass alle Fehler rückwirkend heilbar sein müssen, außer bei offensichtlichem Betrugsversuch durch den Therapeuten.
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tom1350 schrieb:
Ein Verband hat schon angedeutet, dass die Anlage 3 der HMR wohl das Maß aller Dinge wird. Anhand der Liste oben sehen wir aber, dass in der Anlage 3 noch viele Punkte fehlen. Diese können dann wieder lustig von den Kassen individuell für Absetzungen ohne Korrekturmöglichkeiten genutzt werden. Neuauflage des alten Spiels. Kein Wunder, dass die Verhandlungen so einig laufen :angry:.
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tom1350 schrieb:
Diese Positivliste ( für uns eher eine Negativliste :satisfied: ) zeigt nochmal deutlich, dass die Anlage 3 nur als Anhangspunkt für die Kontrolle vor den Behandlungen taugt. Für die dann notwendigen Korrekturen bin ich allerdings nicht unentgeltlich verantwortlich.
In den Bundesrahmenvertrag muss daher eine Formulierung, die besagt, dass alle Fehler rückwirkend heilbar sein müssen, außer bei offensichtlichem Betrugsversuch durch den Therapeuten.
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" Als schwerwiegender Vertragsverstoß von Seiten der Krankenkassen gilt die unberechtigte Nichtbezahlung von Abrechnungen der Zugelassenen/Fachlichen Leiterin"
Zwei Absätze vorher steht, dass Vertragsverstöße mit bis zu 50.000 Euro Strafe belegt werden können. Wer weiß, vielleicht ist mir in der Logo in BaWü deshalb kein Fall bekannt, bei dem die IKK noch nach 3 Jahren Geld zurückwollte? Allerdings ist mir leider auch kein Fall bekannt, bei dem eine von uns mal Vertragsstrafe von der IKK gefordert hätte....
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Susulo schrieb:
Hallo Alfred, für die Logo in BaWü gibt es einen Passus im Vertrag mit der IKK : Par. 26 Abs. 4:
" Als schwerwiegender Vertragsverstoß von Seiten der Krankenkassen gilt die unberechtigte Nichtbezahlung von Abrechnungen der Zugelassenen/Fachlichen Leiterin"
Zwei Absätze vorher steht, dass Vertragsverstöße mit bis zu 50.000 Euro Strafe belegt werden können. Wer weiß, vielleicht ist mir in der Logo in BaWü deshalb kein Fall bekannt, bei dem die IKK noch nach 3 Jahren Geld zurückwollte? Allerdings ist mir leider auch kein Fall bekannt, bei dem eine von uns mal Vertragsstrafe von der IKK gefordert hätte....
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Alfred Kramer schrieb:
@ Susulo, na das ist doch immerhin mal ein Anfang.Hoffentlich geht sowas auch in den Bundesvertrag ein !
Sagen wir......kleine Ungereimtheiten:
Betrug bei Krankenkasse: Bundesamt fordert von Barmer 80 Millionen Euro Versichertengeld zurück - Business Insider
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VAUPE schrieb:
Verfehlungen....? Bei "Kassen"?......neee
Sagen wir......kleine Ungereimtheiten:
Betrug bei Krankenkasse: Bundesamt fordert von Barmer 80 Millionen Euro Versichertengeld zurück - Business Insider
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Alfred Kramer schrieb:
Wo bleibt die Liste mit den Sanktionen bei Vertragsverletzungen durch die KKen??????
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tom1350 schrieb:
Es hat aber noch nie eine Revolution mit alten Köpfen gegeben...
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christian397 schrieb:
Auf zu den Mistgabeln!
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Alexander Lack schrieb:
Ich weiß nicht, ich glaube nicht, dass man an alten Systemen rumdoktern sollte. Wir brauchen eine Revolution. Ohne Schnickschnack. Unsere Interessen sehe ich zu wenig ernst genommen.
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Alexander Lack schrieb:
Jetzt mal im Ernst: Wir werden doch verarscht !
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Stefan Arnold schrieb:
Bringt eine Liste mit 5-10 Punkten, 21 ist viel zu viel
2. Vo wie bei den Privatpatienten
3. Vergütung von Befunden ( Befundzeit 20 min.)
4. ergänzende Heilmittel bestimmt der Therapeut
So einfach geht das .. fehlt noch was ?
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Xela schrieb:
....ausschließlich digitale VO + check-in+Unterschrift
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Alexander Lack schrieb:
Ok - das ist in 3 Jahren realistisch.
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Alfred Kramer schrieb:
nochmal : schaut doch einfach mal den Vertrag unserer Schweizer Kollegen an, der funktioniert schon lang ge zur Zufriedenheit aller! Warum das Rad neu erfinden, wenn man ohne großen Aufwand ein fertiges Modell übernehmen kann,...
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Alexander Lack schrieb:
1. keine Zuzahlungen mehr
2. Vo wie bei den Privatpatienten
3. Vergütung von Befunden ( Befundzeit 20 min.)
4. ergänzende Heilmittel bestimmt der Therapeut
So einfach geht das .. fehlt noch was ?
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