Für unsere Abteilung
Physiotherapie am Standort
Freudenstadt suchen wir für die
Fachbereiche Psychiatrie
und Psychosomatik zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
in Teilzeit- oder
Vollzeitbeschäftigung
befristet im Rahmen einer
Elternzeitvertretung gem. "§ 14
Abs. 1 TzBfG
Ihre Aufgaben:
Physiotherapeutische
Befunderhebung, Behandlung und
Dokumentation unserer stationären
Patienten in
den Fachbereichen Psychiatrie und
Psychosomatik
Durchführung von Einzel- un...
Physiotherapie am Standort
Freudenstadt suchen wir für die
Fachbereiche Psychiatrie
und Psychosomatik zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
in Teilzeit- oder
Vollzeitbeschäftigung
befristet im Rahmen einer
Elternzeitvertretung gem. "§ 14
Abs. 1 TzBfG
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Physiotherapeutische
Befunderhebung, Behandlung und
Dokumentation unserer stationären
Patienten in
den Fachbereichen Psychiatrie und
Psychosomatik
Durchführung von Einzel- un...
Als Digitalisierungsexperte bemängelt Matusiewicz das Prinzip der papierbasierten Leistungserbringung und der anschließenden Übertragung in eine digitale Abrechnung mit der Verpflichtung, die Originalbelege zu Prüfungszwecken aufzubewahren. Dieser Prozess sei extrem fehleranfällig. Wer kennt es nicht, das Problem der fehlenden Urbelege?
Abrechnungsgewinn als Zielgröße
Gefundene Fehler, die in einem fehleranfälligen System vielleicht “falsche Fehler“ sind, führen laut Matusiewicz zu Absetzungen, die im Rechnungswesen der Krankenkassen auch häufig als „Abrechnungsgewinn“ bezeichnet werden. Dabei wären, so Matusiewicz weiter, diese Gewinne aus Absetzungen durchaus Zielvorgaben im Rechnungsprüfungsprozess.
So wäre es beispielsweise lukrativer, eine Rechnung von 100 Euro um 10 Euro zu kürzen, als von vornherein die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass eine korrekte Rechnung von 90 Euro produziert wird. Da Krankenkassen ohnehin zur Prüfung der Rechnungen verpflichtet sind, haben sie möglicherweise gar kein Interesse an einem vereinfachten Abrechnungssystem, welches weniger fehleranfällig ist. Die Zielvorgaben für Abrechnungsgewinne müssten sicherlich deutlich gesenkt werden.
Oder vereinfacht ausgedrückt: Die Krankenkassen möchten selbst keine (kostenintensiven) Strukturen zur Rechnungsprüfung aufbauen und haben sie daher outgesourct. Nun müssen sie diese Strukturen aber auch am Leben halten; und zu deren "Lebenserhaltung" dient obengenannter Umstand der Rechnungskürzung von 100 Euro auf 90 Euro. (Ärgerlich, aber ist so. Anm. der Red.).
Strategische Schieflage durch geschlossen oligopolistischen Markt
Matusiewicz gibt zu bedenken, dass die Auslagerung an externe Rechnungsprüfer aber erhebliche Risiken birgt. Der Markt der Abrechnungsdienstleister war in den letzten Jahren einer deutlichen Konsolidierung unterzogen. Im Prinzip teilen sich aktuell nur noch drei Anbieter den Markt nahezu vollständig untereinander auf. DAVASO mit 69 Prozent Marktanteil, DDG mit 20 Prozent und ARZ Emmendigen mit 10 Prozent Marktanteil. Hier lässt sich ein geschlossenes Oligopol erkennen - ein Markt bei dem es wenige Anbieter (Abrechnungsdienstleister) und wenige Nachfrager (Kassen) gibt und bei dem der Zutritt eher geschlossen ist. Umgangssprachlich könnte man sagen, dass der Kuchen verteilt ist.
Was passiert dann aber, wenn ein Dienstleister ausfällt? Diese Frage stellt Matusiewicz zu Recht, denn durch ihre Leistungen - die Abrechnung und Zahlung an die Leistungserbringer - sind DAVASO und Co. systemrelevant. Würde ein Dienstleister beispielsweise durch Ressourcenprobleme auch nur zeitweise ausfallen, so hätte das Konsequenzen für die Versorgung der Versicherten. Würden Krankenkassen wie andere moderne Unternehmen ein konsequentes Risikomanagement betreiben, so wäre ein sofortiges Handeln angebracht.
Die Lösung: Digitalisierung
Für Matusiewicz liegt die Lösung klar in der vollständigen Digitalisierung der Abrechnungsprozesse. Im Kern könne man schon heute auf das Mitliefern von Abrechnungsbelegen verzichten.
Doch da die Vereinfachung der Rechnungsprüfung und Auszahlung an die Leistungserbringenden auch zwangsläufig mit Umsatzverlusten bei Abrechnungsdienstleistern und geringeren Abrechnungsgewinnen auf Kassenseite einhergehen, hält sich die Umsetzungseuphorie dort sehr wahrscheinlich in Grenzen.
Wir werden sehen, wie sich die Entwicklung weiterhin Gestaltet und ob dann zukünftig das leidige Thema der unberechtigten Absetzungen der Vergangenheit angehört.
Der abschließende Satz von David Matusiewicz hat das Potenzial nachzuhallen und ist eines Zitates würdig: „Gerade der Abrechnungsprozess bei sonstigen Leistungen ist ein Bürokratiemonster, dessen Abschaffung Kräfte weckt und Lust auf Digitalisierung macht.“
Gastbeitrag von Volker Brünger
Volker Brünger war über 20 Jahre selbst als Physiotherapeut tätig und ist seit 2016 Gesundheitsökonom (B.A.) mit den Interessenschwerpunkten: Versorgungsforschung und gesundheitsökonomische Evaluierung von Heilmittelleistungen.
AbsetzungenAbrechnungKrankenkassenDigitalisierungKritikGastbeitrag
Im Gegensatz zu Banken werden Abrechnungsdienstleister nicht zur Schaffung einer Sicherungseinlage verpflichtet sein. Die Forderung zur Leistungsvergütung besteht aber immer noch gegenüber der GKV. Diese müsste den Ausfall ihres Dienstleisters übernehmen, sofern sie Ersatzstrukturen zur Abrechnung schaffen kann. Da sie finanziell dazu nicht in der Lage sein dürfte, ginge die Verpflichtung auf den Staat und damit den Steuerzahler über.
Angesichts internationaler Konzerne, die Abrechnungsdienstleister übernommen haben, ein undurchsichtiges finanzielles Risiko für PI, die für die GKV arbeiten und über Dienstleister abrechnen.
Und noch etwas: Jeder PI, der/die schon einmal ein Abrechnungsinstitut beauftragt hat, weiß, dass man sich finanziell transparent machen muss. Die Bonität auf beiden Seiten sollte erklärt werden müssen.
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PT-Surferin schrieb:
Mit dem möglichen Ausfall eines großen Abrechnungsdienstleisters könnten in Folge Heilmittelerbringer ausfallen. Nicht nur Forderungen blieben offen, damit verbunden wäre auch ein sofortiger Behandlungsstop der betreffenden Versicherten, in Folge Umsatzausfall.
Im Gegensatz zu Banken werden Abrechnungsdienstleister nicht zur Schaffung einer Sicherungseinlage verpflichtet sein. Die Forderung zur Leistungsvergütung besteht aber immer noch gegenüber der GKV. Diese müsste den Ausfall ihres Dienstleisters übernehmen, sofern sie Ersatzstrukturen zur Abrechnung schaffen kann. Da sie finanziell dazu nicht in der Lage sein dürfte, ginge die Verpflichtung auf den Staat und damit den Steuerzahler über.
Angesichts internationaler Konzerne, die Abrechnungsdienstleister übernommen haben, ein undurchsichtiges finanzielles Risiko für PI, die für die GKV arbeiten und über Dienstleister abrechnen.
Und noch etwas: Jeder PI, der/die schon einmal ein Abrechnungsinstitut beauftragt hat, weiß, dass man sich finanziell transparent machen muss. Die Bonität auf beiden Seiten sollte erklärt werden müssen.
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Und den KK geht es doch nicht darum Effizient und sparsam zu arbeiten.Und was die Digitalisierung angeht ,sollte und könnte man sich ja mal an anderen Ländern orientieren.(z.B. Schweden,Norwegen etc.)
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eim schrieb:
Weg sind sie nicht Aber was nützt dir das wenn du kein Geld bekommst weil deine Rezepte bei der KK nicht vorliegen.????
Und den KK geht es doch nicht darum Effizient und sparsam zu arbeiten.Und was die Digitalisierung angeht ,sollte und könnte man sich ja mal an anderen Ländern orientieren.(z.B. Schweden,Norwegen etc.)
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Seelchen schrieb:
Aber wenn ein Abrechner pleite geht, sind doch meine eingereichten Rezepte nicht weg.
Auf diese Interna eines Insiders müssen die Verbände reagieren! Bitte!
Es darf doch in keinster Weise diese Richtung weiter eingeschlagen werden. Diese undurchschaubaren Absetzungen wegen nicht vorhandenen Fehlern produziert unglaubliche Bürokratie überall. Und es geht vorallem zu Lasten der Physiotherapeuten.
Diese Ohnmacht muss man doch durch gezielte Strategien durchbrechen können. Physio Deutschland scheint bis letztes Jahr da nichts gemacht zu haben und konnte mir keine Antworten geben. Ja es war ein Schiedsspruch aber dieses Jahr muss diese Lücke geschlossen werden!
Was nutzen Vergütungserhöhungen wenn sie zum Teil aufgefressen werden von diesen willkürlichen ungerechtfertigten Absetzungen.
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mathias3834 schrieb:
Abrechnungsgewinn als Zielgröße im Sinne der Zielvorgaben der Krankenkasse. Das darf doch nicht wahr sein!
Auf diese Interna eines Insiders müssen die Verbände reagieren! Bitte!
Es darf doch in keinster Weise diese Richtung weiter eingeschlagen werden. Diese undurchschaubaren Absetzungen wegen nicht vorhandenen Fehlern produziert unglaubliche Bürokratie überall. Und es geht vorallem zu Lasten der Physiotherapeuten.
Diese Ohnmacht muss man doch durch gezielte Strategien durchbrechen können. Physio Deutschland scheint bis letztes Jahr da nichts gemacht zu haben und konnte mir keine Antworten geben. Ja es war ein Schiedsspruch aber dieses Jahr muss diese Lücke geschlossen werden!
Was nutzen Vergütungserhöhungen wenn sie zum Teil aufgefressen werden von diesen willkürlichen ungerechtfertigten Absetzungen.
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