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Tabaksteuererhöhung zur Finanzierung von Mutterschaftsgeld nicht verfassungskonform
Staatsrechtler sieht Grundrecht auf Gleichbehandlung und freien Wettbewerb verletzt, da nur gesetzliche Krankenkassen in den Genuss der Steuerzahlungen kommen sollen.
09.07.2003 • 0 Kommentare

Noch sitzen die Unterhändler in Sachen Gesundheitsreform in trauter Runde und mühen sich um Einigung. Vor dem Wochenende ist mit keiner offiziellen Stellungnahme zu rechnen. Bis dahin wollen die Gesundheits-Parlamentarier herausfinden, ob sie einen Konsens zuwege bringen (lesen Sie hierzu auch unseren Bericht vom 07.07.03). Inzwischen kursieren Gerüchte über angeblich schon gefundene Kompromisse, die flugs vom Gesundheitsministerium dementiert werden.

Während die einen verhandeln und die anderen spekulieren hat der Staats- und Verfassungsrechtler Professor Helge Sodan schon einmal vorsorglich gegen einen der Eckpunkte der Reformpläne von Ulla Schmidt rechtliche Bedenken angemeldet. Versicherungsfremde Leistungen wie das Mutterschaftsgeld sollten nach den Vorstellungen der Ministerin durch eine erhöhte Tabaksteuer finanziert werden. Bis zu vier Milliarden Euro könnten so an die Krankenkassen fließen. Sie würden mit den Zahlungen der Raucher die Möglichkeit erhalten, ihre Beiträge zu senken. Verfassungsrechtlich kaum zu rechtfertigen, so der Jurist Sodan, Präsident des Berliner Verfassungsgerichthofes. Er sieht einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Gleichbehandlung. Außerdem seien die Pläne wettbewerbsverfälschend, da nur die gesetzlichen Krankenkassen in den Genuss der Steuerzahlungen kämen, nicht aber die privaten Krankenversicherungen. Sodan sieht auch einen Konflikt mit EU-Recht, da das Grundrecht auf Berufsfreiheit der privaten Anbieter verletzt würde. Zudem dürften Steuern nach der Finanzverfassung des Grundgesetzes „an keinen Verteilungszweck gebunden sein".

Noch wissen wir nicht, welche zusätzlichen Einnahmequellen die Gesundheitspolitiker für die gesetzlichen Krankenkassen entdecken werden. Die Idee mit den für die Gesundheit paffenden Rauchern scheint allerdings kaum mehr umzusetzen zu sein, es sei denn sie soll den Karlsruher Verfassungsrichtern als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme dienen.

Peter Appuhn
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