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Berufspolitik
Streit um die Heilmittelausgaben 2021
Die Verhandlungen zum Bundesrahmenvertrag zwischen GKV-Spitzenverband und den Heilmittelerbringern sind gescheitert – gleichzeitig liegen neue Rahmenvorgaben für die Heilmittelausgaben 2021 vor.
Zum ersten Mal hatten Physiotherapeuten die Möglichkeit, ohne Bindung an die Grundlohnsumme mit dem GKV-Spitzenverband über die Preisentwicklung und Leistungsvorgaben der Heilmittel auf Bundesebene zu verhandeln. Dies hat das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) von 2019 möglich gemacht. Die maßgeblichen Berufsverbände der Heilmittelerbringer konnten nun erstmals geschlossen auf Bundesebene mit den Krankenkassen verhandeln und so einheitliche Bedingungen schaffen. In den Jahren zuvor mussten alle Verhandlungen auf regionaler Ebene geführt werden, sodass ein Flickenteppich von unterschiedlichen Rahmenverträgen entstand.
Eine Chance, der sich die Vertreter der Physiotherapeuten aus allen vier Verbänden (IFK, Physio-Deutschland, VDB und VPT) gemeinsam stellten. In den 22 Verhandlungsrunden seit November 2019 traten sie geschlossen auf. Dabei ging es nicht nur um die Vergütung, sondern auch um allgemeine Themen wie Leistungen, Abrechnung, Zulassungen, Fort-/ Weiterbildungen, Unterbrechungsregelungen oder Beanstandungsfristen bei fehlerhaften Verordnungen. Die Verbände stellten unter anderem diese vier Hauptforderungen auf:
eine um 50,13 Prozent höhere Vergütung in den ambulanten Praxen (begründet durch die Wirtschaftlichkeitsanalyse ambulanter Therapiepraxen/WAT-Gutachten)
eine Abrechnungsposition zur physiotherapeutischen Diagnostik
flexiblere Behandlungszeiten
eine Anpassung der Leistungsbeschreibung, damit die Behandlung individuell gestaltet werden kann
Leider konnte in den Verhandlungsrunden bis Ende September keine Einigung in allen Punkten erzielt werden, sodass nun die Schiedsstelle entscheiden muss. Dies betrifft insbesondere Punkte zur Vergütung und Leistungsbeschreibung. Die Verbände geben sich weiterhin zuversichtlich, dass ihre Forderungen ernst genommen werden und berufen sich auf das WAT-Gutachten. Dieses wurde vom unabhängigen Institut für Gesundheitsökonomik (IfG) erstellt und zeigt, dass eine flächendeckende Versorgung mit Heilmitteln nur bei einer deutlich höheren Vergütung gesichert werden kann.
Unterdessen veröffentlichten der GKV Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am 30. September vorab die Rahmenvorgaben und die geplanten Heilmittelausgaben für das Jahr 2021. Darin erwarten sie, dass die Ausgaben für Heilmittel im Jahr 2021 um 3,2 Prozent steigen werden – und zwar aufgrund der Indikationserweiterung der podologischen Therapie und der Manuellen Lymphdrainage beim Lipödem. Nähere Informationen zum Aussagewert dieser Rahmenvorgaben finden Sie hier.
Hat jemand genauere Informationen zu den Punkten 2. bis 4.? Also, wie sich die Verbände das so im Detail vorstellen. So als Schlagworte ist das etwas dürftig. Was wurde inhaltlich genau gefordert?
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PT-Morris schrieb:
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Ziffer 2 (3)
Zum Zeitpunkt der Verhandlung der Rahmenvorgaben für das Jahr 2021 konnte der auf Bundesebene zu vereinbarende Anpassungsfaktor nach § 84 Abs. 2 Nummer 2 SGB V (Veränderung der Preise) aufgrund der ausstehenden Vertragsabschlüsse nach § 125 SGB V zwischen GKV-Spitzenverband und den Verbänden der Heilmittelerbringer noch nicht bewertet werden. Nach Abschluss der Verträge nach § 125 SGB V werden die Vereinbarungspartner der Rahmenvorgaben den Anpassungsfaktor nach Satz 1 unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 31.03.2021 bewerten. Hierfür stellt der GKV-Spitzenverband der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die erforderlichen Daten und Informationen zur Verfügung.
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[zitat] Ziffer 2 (3)
Zum Zeitpunkt der Verhandlung der Rahmenvorgaben für das Jahr 2021 konnte der auf Bundesebene zu vereinbarende Anpassungsfaktor nach § 84 Abs. 2 Nummer 2 SGB V (Veränderung der Preise) aufgrund der ausstehenden Vertragsabschlüsse nach § 125 SGB V zwischen GKV-Spitzenverband und den Verbänden der Heilmittelerbringer noch nicht bewertet werden. [b]Nach Abschluss der Verträge nach § 125 [/b][b]SGB V werden die Vereinbarungspartner der Rahmenvorgaben den Anpassungsfaktor nach Satz 1 unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 31.03.2021 bewerten.[/b] Hierfür stellt der GKV-Spitzenverband der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die erforderlichen Daten und Informationen zur Verfügung. [/zitat]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
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Ziffer 2 (3)
Zum Zeitpunkt der Verhandlung der Rahmenvorgaben für das Jahr 2021 konnte der auf Bundesebene zu vereinbarende Anpassungsfaktor nach § 84 Abs. 2 Nummer 2 SGB V (Veränderung der Preise) aufgrund der ausstehenden Vertragsabschlüsse nach § 125 SGB V zwischen GKV-Spitzenverband und den Verbänden der Heilmittelerbringer noch nicht bewertet werden. Nach Abschluss der Verträge nach § 125 SGB V werden die Vereinbarungspartner der Rahmenvorgaben den Anpassungsfaktor nach Satz 1 unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 31.03.2021 bewerten. Hierfür stellt der GKV-Spitzenverband der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die erforderlichen Daten und Informationen zur Verfügung.
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- eine um 50,13 Prozent höhere Vergütung in den ambulanten Praxen (begründet durch die Wirtschaftlichkeitsanalyse ambulanter Therapiepraxen/WAT-Gutachten)
- eine Abrechnungsposition zur physiotherapeutischen Diagnostik
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Leider konnte in den Verhandlungsrunden bis Ende September keine Einigung in allen Punkten erzielt werden, sodass nun die Schiedsstelle entscheiden muss. Dies betrifft insbesondere Punkte zur Vergütung und Leistungsbeschreibung. Die Verbände geben sich weiterhin zuversichtlich, dass ihre Forderungen ernst genommen werden und berufen sich auf das WAT-Gutachten. Dieses wurde vom unabhängigen Institut für Gesundheitsökonomik (IfG) erstellt und zeigt, dass eine flächendeckende Versorgung mit Heilmitteln nur bei einer deutlich höheren Vergütung gesichert werden kann.Unterdessen veröffentlichten der GKV Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am 30. September vorab die Rahmenvorgaben und die geplanten Heilmittelausgaben für das Jahr 2021. Darin erwarten sie, dass die Ausgaben für Heilmittel im Jahr 2021 um 3,2 Prozent steigen werden – und zwar aufgrund der Indikationserweiterung der podologischen Therapie und der Manuellen Lymphdrainage beim Lipödem. Nähere Informationen zum Aussagewert dieser Rahmenvorgaben finden Sie hier.
dh / physio.de
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PT-Morris schrieb:
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Zum Zeitpunkt der Verhandlung der Rahmenvorgaben für das Jahr 2021 konnte der auf Bundesebene zu vereinbarende Anpassungsfaktor nach § 84 Abs. 2 Nummer 2 SGB V (Veränderung der Preise) aufgrund der ausstehenden Vertragsabschlüsse nach § 125 SGB V zwischen GKV-Spitzenverband und den Verbänden der Heilmittelerbringer noch nicht bewertet werden. Nach Abschluss der Verträge nach § 125 SGB V werden die Vereinbarungspartner der Rahmenvorgaben den Anpassungsfaktor nach Satz 1 unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 31.03.2021 bewerten. Hierfür stellt der GKV-Spitzenverband der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die erforderlichen Daten und Informationen zur Verfügung.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
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Ziffer 2 (3)
Zum Zeitpunkt der Verhandlung der Rahmenvorgaben für das Jahr 2021 konnte der auf Bundesebene zu vereinbarende Anpassungsfaktor nach § 84 Abs. 2 Nummer 2 SGB V (Veränderung der Preise) aufgrund der ausstehenden Vertragsabschlüsse nach § 125 SGB V zwischen GKV-Spitzenverband und den Verbänden der Heilmittelerbringer noch nicht bewertet werden. Nach Abschluss der Verträge nach § 125 SGB V werden die Vereinbarungspartner der Rahmenvorgaben den Anpassungsfaktor nach Satz 1 unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 31.03.2021 bewerten. Hierfür stellt der GKV-Spitzenverband der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die erforderlichen Daten und Informationen zur Verfügung.
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