Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
Physiotherapiepraxis mit Standort
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Physiotherapeuten, die ihre
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Allerdings stellte das Antragsverfahren viele vor technische Herausforderungen: Mal zickte der Browser, dann hat das Betriebssystem sich geweigert oder das Prozedere des zweimaligen Abspeicherns war unklar. Und um noch mehr Hürden aufzubauen, musste jeder für seine Region eine eigene E-Mail-Adresse verwenden - die z.T. dann am Anfang auch noch falsch waren. Wir haben deshalb eine kleine Seite gebaut, mit der der Antrag in Minutenschnelle ohne Hürden gestellt werden kann. Einfach das Formular Online ausfüllen, und man erhält an die eigene E-Mail-Adresse den ausgefüllten Antrag, der nur noch weitergeleitet werden muss.
Dieses Online-Formular ist für alle,
- die keine Lust auf die Details des Verfahrens haben.
- die nicht mit einem Browser oder einem Betriebssystem kämpfen wollen.
- die vielleicht unterwegs sind und mit ihrem Mobiltelefon den Antrag stellen wollen.
- die an einem anderen Computer sitzen und dort keine Dateien speichern wollen.
- die zum Versenden eine E-Mail nicht suchen wollen, welche Datei in welcher Version verschickt werden muss.
- die sich nicht mit einem PDF-Programm auskennen und es sie auch nicht interessiert.
- die nicht lange recherchieren wollen, an welche E-Mail-Adresse der Antrag gestellt werden muss.
Wie geht das?
Sie füllen das Online-Formular aus. Dabei werden Tippfehler u.ä. erkannt. Nach dem Absenden erhalten Sie das ausgefüllte Formular. In der E-Mail steht die E-Mail-Adresse an die der Antrag geschickt werden muss. Sie müssen nichts abspeichern, es geht also auch über Mobiltelefon oder an einem fremden Computer. Zur Sicherheit können Sie den Antrag nochmal überprüfen. Um den Antrag endgültig zustellen, müssen Sie diese E-Mail nur noch weiterleiten. Sie erhalten dann von der ARGE eine E-Mail, die bestätigt, dass Ihr Antrag eingegangen ist.
Das war's.
Wichtig: Der Antrag gilt erst dann als eingegangen, wenn Sie die Bestätigung erhalten haben!
Wir hoffen, dass damit allen, die sich nicht mit Widrigkeiten des Verfahrens auseinandersetzen wollen der Antrag so leicht wie möglich gemacht wird - schließlich geht es um eine Menge Geld!
Wir haben nach bestem Wissen und Gewissen gearbeitet. Trotzdem können wir keinerlei Haftung oder Gewährleistung übernehmen, dass Ihre ARGE den Antrag bearbeiten kann oder wird. Im Zweifelsfall wird sich Ihre ARGE mit Ihnen in Verbindung setzen.
(Update: Laut vdek können die Dateien einwandfrei verarbeitet werden.)
Frieder Bothner
Update: Die Frist ist am 30.6. abgelaufen.
CoronaZuschüsseARGEGKVHeilmittelerbringerRettungsschirm
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katrin52 schrieb:
OK, dann halt ich die Hufe still
auch von mir ein ganz großes DANKESCHÖN für den tollen Service (sowieso immer wieder!, nun aber auch extra: schließlich sollten wir Therapeuten in diesen Zeiten ja doch anderes zu tun haben, als uns durch schwierige Anweisungen und ggf.störanfällige Systeme zu wursteln)!!! Es ging ratzfatz - und ziemlich umgehend war die Eingangsbestätigung durch die ARGE da! TOLL!
Eine Frage hätte ich gleich noch, da ich mehrfach las, dass erbrachte Leistungen über VO von Zahnärzten keine Berücksichtigung finden (wir haben fast nur! Patienten vom ZA/KFO aufgrund spezieller Therapieangebote), gibt es da etwas nachzulesen und wenn ja, wo?
Über Rückmeldung freue ich mich!
Liebe Grüße - und ganz viel Gesundbleiben allen,
Almut
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vielen Dank für Ihr Lob. Das tut uns natürlich sehr gut.
Hier finden Sie etwas Offizielles zum Thema "Nichtberücksichtigung Zahnarztrezepte": Link
Dort steht bei der Frage
Wie wird die Höhe des Betrages ermittelt?
Die Berechnung der Ausgleichszahlung wird automatisch anhand der mit den gesetzlichen Krankenkassen im 4. Quartal abgerechneten Beträge durchgeführt. Hierbei werden nur abgerechnete Heilmittelleistungen auf Grund von vertragsärztlichen Heilmittelverordnungen der GKV berücksichtigt. Zahnärztliche Verordnungen, Rehasport und Funktionstraining, Kurmittel, PKV-Leistungen etc. zählen nicht dazu.
:disappointed:
Liebe Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
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Friedrich Merz schrieb:
Sehr geehrte Frau almut neu,
vielen Dank für Ihr Lob. Das tut uns natürlich sehr gut.
Hier finden Sie etwas Offizielles zum Thema "Nichtberücksichtigung Zahnarztrezepte": Link
Dort steht bei der Frage
Wie wird die Höhe des Betrages ermittelt?
Die Berechnung der Ausgleichszahlung wird automatisch anhand der mit den gesetzlichen Krankenkassen im 4. Quartal abgerechneten Beträge durchgeführt. Hierbei werden nur abgerechnete Heilmittelleistungen auf Grund von vertragsärztlichen Heilmittelverordnungen der GKV berücksichtigt. Zahnärztliche Verordnungen, Rehasport und Funktionstraining, Kurmittel, PKV-Leistungen etc. zählen nicht dazu.
:disappointed:
Liebe Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
Oha, das hatte ich gar nicht registriert - nur Unterschied gemacht zwischen PKV und GKV.
Ärgerlich! - Also ist es doch nicht so einfach, unter einen Schutzschirm zu kommen .....
Wir hatten Anfang April Politiker der Region angeschrieben, von einem kam nach Ostern sogar eine umfassende Antwort (als der Schutzschirm bereits in der Presse angekündigt wurde), da kann/muss wohl doch noch nachgebessert/nachgefragt werden, warum da unterschieden wird zwischen Ärzten und Zahnärzten.... -
Nun, aber wenigstens habe ich nicht viel Zeit mit der Antragstellung verbracht - DANKE noch mal!
Liebe Grüße in die Redaktion,
Almut Freybe
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almut neu schrieb:
Guten Abend, Herr Merz, und vielen Dank für Ihr schnelles Reagieren samt Link!
Oha, das hatte ich gar nicht registriert - nur Unterschied gemacht zwischen PKV und GKV.
Ärgerlich! - Also ist es doch nicht so einfach, unter einen Schutzschirm zu kommen .....
Wir hatten Anfang April Politiker der Region angeschrieben, von einem kam nach Ostern sogar eine umfassende Antwort (als der Schutzschirm bereits in der Presse angekündigt wurde), da kann/muss wohl doch noch nachgebessert/nachgefragt werden, warum da unterschieden wird zwischen Ärzten und Zahnärzten.... -
Nun, aber wenigstens habe ich nicht viel Zeit mit der Antragstellung verbracht - DANKE noch mal!
Liebe Grüße in die Redaktion,
Almut Freybe
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almut neu schrieb:
Liebe physio.de-Leute,
auch von mir ein ganz großes DANKESCHÖN für den tollen Service (sowieso immer wieder!, nun aber auch extra: schließlich sollten wir Therapeuten in diesen Zeiten ja doch anderes zu tun haben, als uns durch schwierige Anweisungen und ggf.störanfällige Systeme zu wursteln)!!! Es ging ratzfatz - und ziemlich umgehend war die Eingangsbestätigung durch die ARGE da! TOLL!
Eine Frage hätte ich gleich noch, da ich mehrfach las, dass erbrachte Leistungen über VO von Zahnärzten keine Berücksichtigung finden (wir haben fast nur! Patienten vom ZA/KFO aufgrund spezieller Therapieangebote), gibt es da etwas nachzulesen und wenn ja, wo?
Über Rückmeldung freue ich mich!
Liebe Grüße - und ganz viel Gesundbleiben allen,
Almut
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Pinguin25 schrieb:
Ja....aber ich würde mich damit mal beeilen, die Frist läuft bald ab. Ich habe mein Geld schon :smile:
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lilias schrieb:
Ich bin eine für EU Rente :smile:... muss man denn gar nicht die Summen angeben? also nur die IK Nummer und Adresse?
und die Begründung " nur eingegangen "nichts weiter!
demzufolge ist die physio.de Alternative einfach toll,Danke
Soeben finde ich bereits die erfolgte Ausgleichszahlung auf meinem Konto, das ging trotz "Fehlmeldung" sehr schnell v. Fr.19.6.20
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Norbert Meyer schrieb:
Super Angelegenheit, denn mein erster Antrag wurde zwar bestätigt als "Eingegangen" aber nach 1.h Ablauf kam Hinweis "leeres Blatt" !?
und die Begründung " nur eingegangen "nichts weiter!
demzufolge ist die physio.de Alternative einfach toll,Danke
Soeben finde ich bereits die erfolgte Ausgleichszahlung auf meinem Konto, das ging trotz "Fehlmeldung" sehr schnell v. Fr.19.6.20
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