für unsere 3-köpfiges Team in
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Allerdings stellte das Antragsverfahren viele vor technische Heruasforderungen: Mal zickte der Browser, dann hat das Betriebssystem sich geweigert, oder das Prozedere des zweimal Abspeicherns war unklar. Und um noch mehr Hürden auszubauen, musste jeder für seine Region eine eigene E-Mail-Adresse verwenden - die dann am Anfang auch noch z.T. falsch waren.
Wir haben deshalb eine kleine Seite gebaut, mit der der Antrag in Minutenschnelle ohne Hürden gestellt werden kann. Einfach das Formular Online ausfüllen, und man erhalt an die iegene E-Mail-Adresse den ausgefüllten Antrg, der nur noch weitergeleitet werden muss.
Dieses Online-Formular ist für alle, die
- keine Lust auf die Details des Verfahrens haben.
- die nicht mit einem Browser oder einem Betriebssystem kämpfen wollen.
- die vielleicht unterwegs sind und mit ihrem Mobiltelefon den Antrag stellen wollen.
- die an einem anderen Computer sitzen und dort keine Dateien speichern wollen.
- die zum Versenden eine E-Mail nicht suchen wollen, welche Datei in welcher Version verschickt werden muss.
- die sich nicht einem PDF-Programm auskennen und es sie auch nicht interessiert.
- die nicht lange recherchieren wollen, an welche E-Mail-Adresse der Antrag gestellt werden muss.
Wie geht das?
Sie füllen das Online-Formular aus. Dabei werden Tippfehler u.ä. erkannt. Nach dem Absenden erhalten Sie das ausgefüllte Formular. In der E-Mail steht die E-Mail-Adresse an die der Antrag geschickt werden muss. Sie müssen nichts abspeichern, es geht also auch über Mobiltelefon oder an einem fremden Computer. Zur Sicherheit könenn Sie den Antrag nochmal anschauen. Um den Antrag endgültig zustellen, müssen Sie diese E-Mail nur noch weiterleiten. Sie erhalten dann von der ARGE eine E-Mail, die bestätigt, dass Ihr Antrag eingegangen ist.
Das war's.
Wir hoffen, dass damit allen, die sich nicht mit Widrigkeiten des Verfahrens auseinandersetzen wollen der Antrag so leicht wie möglich gemacht wird - schließlich geht es um eine Menge Geld!
Wir haben nach bestem Wissen und Gewissen gearbeitet. Trotzdem können wie keinerlei Haftung oder Gewährleistung übernehmen, dass Ihre ARGE den Antrag bearbeiten kann oder wird. Im Zweifelsfall wird sich Ihre Arge mit Ihnen in Verbindung setzen.
Hier geht es zum Online-Antrag.
Frieder Bothner
CoronaHeilmittelerbringerRettungsschirm
Habe 18 Jahre eine Praxis geführt diese wurde zum 31.12 19 abgemeldet ..hatte zwischenzeitlich vom 1.11.19 eine neue Praxis angemeldet,also in dieser Zeit zwei Praxen parallel.Neuer Standort neues Glück.....
Wie sieht es mit der ersten aus , zählt der Umsatz gar nicht mehr ??!!!
Danke schon mal für eure Antworten.
Leider komme ich bei der Arge nicht durch,sonst wüßte ich selbst schon mehr
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aktuell gültige Zulassung zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Ein Inhaberwechsel stellt eine Neuzulassung dar. Somit gelten die für den Zulassungsbeginn des neuen Inhabers anzuwendenden Regelungen des Schutzschirmes."
Also gibt es für die am 31.12.19 abgemeldete Praxis nichts.
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Frieder Bothner schrieb:
Zitat der ARGE: "Die Rechtsverordnung fordert eine
aktuell gültige Zulassung zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Ein Inhaberwechsel stellt eine Neuzulassung dar. Somit gelten die für den Zulassungsbeginn des neuen Inhabers anzuwendenden Regelungen des Schutzschirmes."
Also gibt es für die am 31.12.19 abgemeldete Praxis nichts.
Edit... ach Egal.... wird schon wieder besser werden...
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schaumormal schrieb:
Nicht im Ernst... Meine Mutter ist nach 41 Jahren zum Jahreswechsel in den Ruhestand gegangen...ich hab die Praxis mit allen 6 Angestellten übernommen, mit der gleichen IK als Nachfolge mit allen Pflichten usw.... und soll 4500€ anstatt der eigentlichen ~20000... super klasse... da kann ich wenigstens die Sozialversicherung zahlen...
Edit... ach Egal.... wird schon wieder besser werden...
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chris217 schrieb:
Naja es bleibt ja eh nicht viel, wenn man sieht, dass erst von 40 Prozent der gezahlten Leistungen des letzten Quartal gesprochen wurde. Abrechnung erst nach den Feiertagen gemacht, Zahnarztrezepte zählen nicht mit in die Summe, Reha- oder Funktionstraining auch nicht. Da schrumpft das eh ganz schön. Ich denke auf weiter unter 4 1/2 K, wahrscheinlich ein paar hundert oder knapp über 1000. Werde das garnicht beantragen. Erniedrigen lassen muss ich mich nicht als Bittsteller
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tom1350 schrieb:
Das ist eine gute Entscheidung. Man sollte vorher eh den Taschenrechner anwerfen. Die Soforthilfe wird sicher in so gut wie jeder Praxis damit zurück zu zahlen sein.
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chris217 schrieb:
Die habe ich auch nicht beantragt :smile:
Schönes WE euch allen
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Michael Woelky schrieb:
habe ich mir fast gedacht...kann ja auch lesen und verstehen !!
Schönes WE euch allen
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Michael Woelky schrieb:
Blödsinn und Tschüss
aber wenn die IK doch gleich geblieben ist, dann bekommst Du doch die 40 % vom 4. Quartal, oder?
Liebe Grüße
W. H.
P.S.: Warum erscheint mein Beitrag am Ende, wenn ich direkt auf einen anderen Beitrag antworten wollte?
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W. H. schrieb:
Hallo Schaumormal,
aber wenn die IK doch gleich geblieben ist, dann bekommst Du doch die 40 % vom 4. Quartal, oder?
Liebe Grüße
W. H.
P.S.: Warum erscheint mein Beitrag am Ende, wenn ich direkt auf einen anderen Beitrag antworten wollte?
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schaumormal schrieb:
Sinnvoll wäre es, aber ich rechne nicht damit.
wie interpretierst Du den folgenden Abschnitt?
"Keine Rückzahlung, keine Anrechnung
Das Geld, welches im Rahmen der Ausgleichszahlung von den Krankenkassen ausbezahlt wird, muss nicht zurückgezahlt werden und wird auch nicht auf zukünftige Leistungen angerechnet. Eine Anrechnung anderer finanzieller Hilfen wie der Soforthilfe oder dem Kurzarbeitergeld (KuG) findet ebenfalls nicht statt."
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WinnieE schrieb:
@tom
wie interpretierst Du den folgenden Abschnitt?
"Keine Rückzahlung, keine Anrechnung
Das Geld, welches im Rahmen der Ausgleichszahlung von den Krankenkassen ausbezahlt wird, muss nicht zurückgezahlt werden und wird auch nicht auf zukünftige Leistungen angerechnet. Eine Anrechnung anderer finanzieller Hilfen wie der Soforthilfe oder dem Kurzarbeitergeld (KuG) findet ebenfalls nicht statt."
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tom1350 schrieb:
Genauso, wie es da steht. Die Soforthilfe reduziert nicht die Höhe der Ausgleichszahlung der GKV Versicherten an die Praxen ( aka Schutzschirm ). Anders herum kann die Ausgleichszahlung als Einnahme für die Monate April, Mai und Juni dafür sorgen, dass kein Liquiditätsengpass für diese Monate mehr vorhanden ist, da ja eventuelles Kurzarbeitergeld dazu noch die Kosten reduziert. Am Ende des Bezugszeitraumes von der Soforthilfe gibt es Post um Einnahmen und Ausgaben offen zu legen.
Sollte eine zweite Welle kommen und wieder verschärfte Massnahmen ergriffen werden....
Abgesehen davon haben meine Kosten für wirklich vernünftige Hygiene bereits einen riesen Anteil der Soforthilfe verschlungen.
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WinnieE schrieb:
man muss aber auch bedenken, dass wir noch nicht wissen, wie es weiter geht. Das ist noch lange nicht sicher.
Sollte eine zweite Welle kommen und wieder verschärfte Massnahmen ergriffen werden....
Abgesehen davon haben meine Kosten für wirklich vernünftige Hygiene bereits einen riesen Anteil der Soforthilfe verschlungen.
Ich wäre anstelle dessen für spürbare Vergütungserhöhungen ab 1.7. gewesen.
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tom1350 schrieb:
Ja, vielleicht war der Shutdown nur der Prolog. Die drei Monate für die Soforthilfe und der Ausgleichszahlung sind ja genau benannt. Diese müssen dann +/- berechnet werden.
Ich wäre anstelle dessen für spürbare Vergütungserhöhungen ab 1.7. gewesen.
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WinnieE schrieb:
tja wer fände das nicht gut. Allerdings sind das bisher nur Wünsche.
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Arminia schrieb:
Da sie ja erst im Juni oder später ausgezahlt wird, könnten Engpässe von März, April und Mai durchaus noch anerkannt werden. Und da die "Soforthilfe" sofort helfen sollte und der Rettungsschirm für die nähere Zukunft vorgesehen ist, könnte ich mir vorstellen, dass man Jens Spahn ( in Person von Roy Kühne) auch davon überzeugen könnte, beide Hilfen unabhängig voneinander und ohne Addition zu gewähren(sonst hätte man ja das KuG auch verrechnen können). Zumal bei Beantragung der Soforthilfe noch kein Rettungsschirm in Sicht war! Schaun ma mal...
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tom1350 schrieb:
Im Text des Gesetzgebers sind für die Ausgleichszahlungen die Monate genau angegeben, April, Mai und Juni. Das Kurzarbeitergeld wird insoweit angerechnet, dass es die Ausgaben reduziert. Bei der Soforthilfe geht es ja um einen Liquiditätsengpass ohne Überkompensation.
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WinnieE schrieb:
jaja Tom, Planung und Realität sind oft zwei paar Schuhe.....
Ich will nix, was mir nicht zusteht, aber auch nichts riskieren. Nicht zuletzt auf längere Sicht gesehen und im Hinblick auf meine wirklich tollen MA´s !
Das sollte Dir als hartnäckiger Verfechter für gute Arbeitsbedingungen und gegen ausbeuterische Chefs verständlich sein - gelle? ;--)
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WinnieE schrieb:
ausserdem hab ich kein Problem damit, das Thema mit den zuständigen Behören zu besprechen und mit ihnen zusammen zu einer sinnvollen Entscheidung zu kommen.
Ich will nix, was mir nicht zusteht, aber auch nichts riskieren. Nicht zuletzt auf längere Sicht gesehen und im Hinblick auf meine wirklich tollen MA´s !
Das sollte Dir als hartnäckiger Verfechter für gute Arbeitsbedingungen und gegen ausbeuterische Chefs verständlich sein - gelle? ;--)
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Arminia schrieb:
Ja, und bei der finanzielle SOFORT- Hillfe geht es um den Ausgleich von Betriebsausgaben, die in diesen drei Monaten nicht vollständig gezahlt werden können, weil Sie genau in diesem Zeitraum anfallen. Wenn der Rettungsschirm ausgezahlt wird, ist es ja mindestens schon Juni, da sind die Ausgaben für April und Mai ja schon angefallen, ergo können Hilfen ab Juni für diese Monate dann auch nicht mehr rückwirkend herangezogen/verrechnet werden. Wenn man Rettungsschirm erst später im Juni beantragt und erst im Juli ausgezahlt bekommt, dürfte auch der Juni nicht mehr zählen.Der Rettungsschirm soll ja die bisherigen und eventuell zukünftigen Einnahmeverluste in den kommenden Monaten aufzufangen helfen, nicht die Betriebskosten...Also zwei paar Schuhe, hoffe ich...
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Problem beschreiben
Michael Woelky schrieb:
Kurze Frage mit der bitte um eine kurze Antwort....
Habe 18 Jahre eine Praxis geführt diese wurde zum 31.12 19 abgemeldet ..hatte zwischenzeitlich vom 1.11.19 eine neue Praxis angemeldet,also in dieser Zeit zwei Praxen parallel.Neuer Standort neues Glück.....
Wie sieht es mit der ersten aus , zählt der Umsatz gar nicht mehr ??!!!
Danke schon mal für eure Antworten.
Leider komme ich bei der Arge nicht durch,sonst wüßte ich selbst schon mehr
Bei der Praxisanmeldung hab ich über ein Abrechenzentrum abgerechnet, hab aber im August 2019 auf Selbstabrechnung umgestellt und der ARGE die geänderte Kontonummer mitgeteilt. Muß ich jetzt trotzdem eine Änderung der Bankverbindung beantragen??
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Inche schrieb:
Nein nur nach kontrolieren welche da hinter deiner Ik hinterlegt ist
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Problem beschreiben
die neue schrieb:
ich hätte auch mal eine Frage ....
Bei der Praxisanmeldung hab ich über ein Abrechenzentrum abgerechnet, hab aber im August 2019 auf Selbstabrechnung umgestellt und der ARGE die geänderte Kontonummer mitgeteilt. Muß ich jetzt trotzdem eine Änderung der Bankverbindung beantragen??
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Problem beschreiben
Andreas Bock schrieb:
Warum soll ich die Soforthilfe mit allen Ausgaben mit dem Rettungsschirm verrechnen. Der Rettungsschirm kommt erst im Juni. Im Mai hab ich den bekommenden Betrag mit BG, Miete, Leasing.... komplett aufgebraucht. Zudem erfülle ich in NRW 3der 4 Oder Kriterien.
Wen Nerv ich jetzt mit solchen Fragen?
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Problem beschreiben
s.e. schrieb:
Musste aus betriebsinternen Gründen das 4te Quartal im Februar abrechnen. Was nun? Kann ich mir was vom Steuerberater ausstellen lassen?
Wen Nerv ich jetzt mit solchen Fragen?
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Problem beschreiben
Hähnchen schrieb:
Also mich nicht aber wenn wir schon über uns reden, ich hab das Gehalt meiner Angestellten auf hundert aufgestockt. Ich hoffe Euer Chef auch und wenn nicht wo findet man denn als Praxis noch Mitarbeiter? Und wenn die Soforthilfe, ich hätte 260 Euro bekommen, keine Soforthilfe sondern anders heißen würde? Ich bin auch nicht der Klügste aller und dennoch froh in dieser am Anfang unklaren Krise gut durchgerutscht zu sein. Find ich gut und nett. Ich unterstelle Ihnen jetzt mal Sie auch. Wenn nicht dann viele miese Daumen. Punkt
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