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Regressangst gebannt?
Heilmittelbudgets steigen kräftig.
06.01.2012 • 0 Kommentare

Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei Kassenärzten sollen ihren Schrecken verlieren. Das jedenfalls will der Gesetzgeber mit den Neuregelungen des Versorgungsstrukturgesetzes erreichen. Beratung statt Regress lautet die Devise. Was dieser Anspruch für den einzelnen Arzt konkret bedeutet, weiß niemand. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll das Verfahren festlegen. Dafür darf er sich Zeit lassen - bis zum September. Einzelne Kassenärztliche Vereinigungen (KV) haben inzwischen zusammen mit den Krankenkassen neue Heilmittelbudgets vereinbart. Nach kräftigen Zuwächsen 2011 dürfen die Kassenärzte auch in diesem Jahr häufiger zum Rezeptblock greifen. Die Verordnungsvolumina wurden deutlich erhöht – um jeweils 6,5 Prozent in Nordrhein und Westfalen-Lippe, um knapp neun Prozent in Berlin.

Mit einem zusätzlichen rückwirkenden Aufschlag für das vergangene Jahr wird die komfortable Entwicklung in Berlin noch verstärkt. "Nachbesserungen" konnte die Berliner KV durchsetzen. Alle Heilmittelrichtgrößen für 2011 werden nachträglich um 2,32 Prozent angehoben. Gleichzeitig wird der Katalog der Praxisbesonderheiten erweitert. Im Gegenzug zog die KV ihre Klage gegen die von der Schiedskommission im letzten Jahr festgesetzten Richtgrößen zurück. KV-Vorstandsmitglied Burkhard Bratzke beklagte eine Explosion der Verordnungen für Ergotherapie und Logopädie. Das sei aber nicht allein ein Berliner Problem. Hier werde eine bundesweite Lösung angestrebt. Beide Therapiebereiche werden Berlin als Praxisbesonderheiten geführt, können also unbegrenzt verordnet werden.

Auch in Westfalen-Lippe ist die Verschreibung ergotherapeutischer und logopädischer Leistungen weitaus entspannter möglich als Maßnahmen der Physiotherapie. Grundsätzlich werden für Budgetüberschreitungen im Bereich der Ergotherapie oder Logopäde keine Regresse veranlasst. Die Prüfgremien dürfen nur Beratungen aussprechen.

Trotz großzügig gefülltem Verordnungstopf, 26 Millionen Euro mehr als 2011 stehen zur Verfügung, wollten Krankenkassen und KV-Nordrhein nicht von ihrem 2010 eingeführten Belohnungsritual lassen. Wird das Heilmittelausgabenvolumen um mindestens drei Prozent unterschritten, entfällt die Wirtschaftlichkeitsprüfung für die niedergelassenen Ärzte in Nordrhein. Wer Praxisbesonderheiten nachweisen kann, erreicht den gleichen Effekt.

Peter Appuhn
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