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Die Ärztezeitung fragte alle 17 Selbstverwaltungskörperschaften an, wie oft und in welcher Höhe diese Prüfungen in den vergangen Jahren vorgenommen wurden. Zehn KVen bzw. Prüfstellen gaben Informationen preis. Dabei zeigen sich große regionale Unterschiede und Tendenzentwicklungen. Spitzenreiter in Sachen Prüfanträge sind laut der Umfrage die KVen Nordrhein und Bayern.
Die Umfrage ergab, dass im Referenzjahr 2019 – im Vergleich zu den Vorjahren – die Anzahl der Einzelfallprüfungen in der Mehrheit sinkend war. Seit 2019 stellt sich die Situation allerdings anders dar: Einige KVen, wie zum Beispiel die KV Berlin berichten, dass seit 2019 eine regelrechte Explosion bei den Prüfmitteilungengen und -anträgen stattgefunden habe.
Verärgerung über Regressforderungen ist dabei kein neues Thema: Im Jahr 2017 wurden die Regeln für die sogenannte Wirtschaftlichkeitsprüfung nochmals geändert, was bereits zu einem Anstieg von Regressforderungen führte (wir berichteten).
Was die Rückmeldungen eint, ist die Angabe, dass es sich bei den Einzelfallprüfungen häufig nur um Bagatellverfahren handelt. So gab die KV Schleswig-Holstein beispielsweise an, dass 44 Prozent der Erstattungsbeträge unter 100 Euro lagen. Auch wenn damit die meisten Regressforderungen nicht existenzbedrohend sind, so führen sie zu erheblichem Mehraufwand im ohnehin schon durch Corona am Anschlag laufenden Praxisbetrieb.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Lauterbach daher die Einführung einer Bagatellgrenze von 200 Euro pro Kasse, Quartal und Praxis, sowie auch den Grundsatz „Beratung vor Regress“ auch bei Einzelfallprüfungen im Rahmen der
Wirtschaftlichkeitsprüfungen einzuführen.
Es bleibt zu hoffen, dass keine notwendige Therapie aufgrund von Regresssorgen unverordnet bleibt!
Abschließende Bemerkungen und Hinweise
• Zum Thema Abrechnung finden Sie hilfreichen und kollegialen Austausch auch in unserem Forum Heilmittelrichtlinie und Abrechnung.
• Im September vergangen Jahres einigten sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit dem GKV-Spitzenverband auf eine Ausweitung des Ausgabenvolumens für Heilmittel im um 4,94 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (wir berichteten).
• Welche Besonderheiten in Bezug auf Langfristiger Heilmittelbedarf (LHMB) und Besonderer Verordnungsbedarf (BVB) gelten, können Sie hier nachlesen.
Claudia Czernik / physio.de
WirtschaftlichkeitsprüfungRegressBVBLHMBKBV
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