Im Herzen der Hansestadt, auf der
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
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Allerdings kann der Arzt eine Verordnung nur dann ausstellen, wenn der Patient zur selben Diagnose bereits einmal persönlich in seiner Praxis war. Per Videosprechstunde kann der Arzt dann feststellen, ob eine Fortsetzung der Therapie notwendig ist. „Ausnahmsweise“ könne der Arzt diese Entscheidung auch bei einem Telefonat mit dem Patienten treffen, heißt es in dem Beschluss. Auch alle anderen Heilmittel könnten auf diesem Wege weiterverordnet werden, ein Anspruch auf diese Möglichkeit bestehe jedoch nicht.
Patientenvertreter hatten versucht, die generelle Möglichkeit der telefonischen Weiterverordnung sowie den Weg per Email zu erstreiten. Dieses wurde jedoch vom G-BA abgelehnt. Hauptargument für diese Forderung war, dass viele Arztpraxen telefonisch oft gar nicht erreichbar seien.
Das Gesundheitsministerium muss diesem Beschluss jetzt noch endgültig zustimmen. Wenn dann vom Bewertungsausschuss noch abschließend festgelegt wird, wie hoch diese Leistung vergütet wird, könnte die Regelung zum Oktober in Kraft treten.
Ob auch an eine Entscheidung gedacht wird, wer das Briefporto zu zahlen hat? Vermutlich wird dieses auf den Patienten abgewälzt, wenn er nicht zuvor eine Briefmarke persönlich in der Arztpraxis abgegeben hat…
O.G. / physio.de
Anmerkung:
Der Beschluss des G-BA vom 19. Januar 2023 wurde mittlerweile im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat somit formaljuristisch am 12. April 2023 in Kraft.
TelemedizinRezeptG-BATelefonVideotherapie
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Wie meistens steht das große "aber" im Kleingedruckten wink
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Olav schrieb:
joyjoy
Wie meistens steht das große "aber" im Kleingedruckten wink
Gruß B.D.
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B.D. schrieb:
Ich bin Logopädin und finde diese Entwicklung ganz schlimm. Das ist der Eintritt für Apps und You Tube Videos. Eine Patientin hat neulich von ihrem Orthopäden zu hören bekommen, nach der Frage ob sie Physiotherapie bekommt, schauen sie bei YouTube rein, da gibt es gute Videos zum nachmachen. Ich möchte immer noch den Menschen vor mir haben, ohne einen Bildschirm dazwischen.
Gruß B.D.
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Solli schrieb:
@B.D. Auweia, wo bleibt der Mensch in diesen Arzt. Beruf verfehlt. Dann kann eine MS Patientin sich auch bei YouTube therapieren.
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Evemarie Kaiser schrieb:
Als ich die Überschrift gelesen hatte, dachte ich spontan, daß jetzt ein Artikel aus dem "Postillion" folgt ... leider war dem dann nicht so ... flushed
bei uns ist das Alltag. Patienten bestellen Verordnung per Telefon oder Mail, Porto wird in der Praxis hinterlegt. Wie oben beschrieben. Ist bei uns Alltag.
Und das gilt für alle Patienten. Dauerpatienten wie für Patienten mit 2-3 Verordnungen.
oder habe ich das falsch verstanden???
VG
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Unterschied Theorie/Praxis halt...
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Arminia schrieb:
Ist bei uns genauso!
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Brunhilde schrieb:
Also…
bei uns ist das Alltag. Patienten bestellen Verordnung per Telefon oder Mail, Porto wird in der Praxis hinterlegt. Wie oben beschrieben. Ist bei uns Alltag.
Und das gilt für alle Patienten. Dauerpatienten wie für Patienten mit 2-3 Verordnungen.
oder habe ich das falsch verstanden???
VG
Sogar Manuelle Therapie ist per Video möglich! Zwar nur 1 x aber immerhin. Müssen wir jetzt auch über telekinetische Fähigkeiten verfügen? Kennt jemand eine Fobi dafür?
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Sogar Manuelle Therapie ist per Video möglich! Zwar nur 1 x aber immerhin. Müssen wir jetzt auch über telekinetische Fähigkeiten verfügen? Kennt jemand eine Fobi dafür?
Gruß von Monique
Sobald eine Abrechnungsziffer extra dafür geschaffen wird und die Erkrankung hinterlegt ist, kann es losgehen.
Bei uns Normalität. Die Patienten rufen in der Praxis an, und fragen wieviel Rezepte sie noch bekommen um die Termine in Serie zu sichern. Die Rezepte können dann „ohne erneutem Arztkintakt“ abgeholt werden, oder werden in die Praxis verschickt.
Wusste nicht, dass es bis heute nicht erlaubt war…
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massu schrieb:
Hier geht es doch garnicht um Physiotherapie mittels Telemedizin, sondern, dass der Arzt ein Rezept in der video oder telefonischen Sprechstunde ausstellen darf.
Sobald eine Abrechnungsziffer extra dafür geschaffen wird und die Erkrankung hinterlegt ist, kann es losgehen.
Bei uns Normalität. Die Patienten rufen in der Praxis an, und fragen wieviel Rezepte sie noch bekommen um die Termine in Serie zu sichern. Die Rezepte können dann „ohne erneutem Arztkintakt“ abgeholt werden, oder werden in die Praxis verschickt.
Wusste nicht, dass es bis heute nicht erlaubt war…
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Jan Dieckmann schrieb:
Bei Hausbesuchen war das ja schon immer so, dass man Folgeverordnungen telefonisch bestellt hat! War dies also bisher illegal? Wen könnten die Krankenkassen da verklagen, um ihre vergangenen Ausgaben rückwirkend wieder einzufordern? Nicht ernst gemeint, aber bei den Krankenkassenvertretern weiß man ja nie...
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