Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
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Anlass war unser Artikel „Manches wird doch so heiß gegessen“. Hierin berichten wir von wiederholten Rezept-Absetzungen einzelner Berufsgenossenschaften mit dem Verweis auf eine 4‑Wochenfrist, die in der einschlägigen Handlungsanweisung genannt wird. Mancherorts wuchs sich der Sturm auch zu einem Gewitter aus; einem reinigenden, möchte man fast sagen.
Auf Nachfrage von physio.de stellt die DGUV nun klar:
„Die […] Handlungsanleitung ist eine interne Vereinbarung ohne Rechtswirkung auf die Vertragsbeziehungen der DGUV mit Physiotherapeutinnen und -therapeuten. Die einzige rechtlich bindende Grundlage der Vertragsbeziehungen zwischen Physiotherapeutinnen und –therapeuten und der DGUV ist die […] Vereinbarung vom 1.1.2007 einschließlich der aktuellen Vergütungsvereinbarung.“
Wir freuen uns, zur Klärung und Stärkung der Therapeuten beigetragen zu haben, denn die DGUV lädt alle von Absetzungen betroffenen Therapeuten ein, sich zur Klärung an die zuständigen Landesverbände zu wenden. Die DGUV wörtlich: „Falls es in Einzelfällen zu Kürzungen von entsprechend der ärztlichen Verordnung erbrachten Leistungen mit Bezug auf die 4-Wochen-Frist der Handlungsanleitung kommen sollte, können sich Betroffene an die regional zuständigen Landesverbände der DGUV wenden.“
Die Adressen der zuständigen Landesverbände finden Sie hier.
Nicht verschweigen möchten wir, dass der Satz in unserem oben erwähnten Artikel „Diese [gemeint sind die betroffenen Therapeuten] können dann nichts dagegen tun, da die BG hier im Recht ist.“ juristisch falsch ist, wie man nun sieht. Über die nun erreichte Klarstellung freuen wir uns und danken allen Beteiligten auf Seiten der Unfallversicherung und der Verbände, welche zur Aufklärung des Sachverhaltes beigetragen haben.
Gut, dass wir gesprochen haben.
Friedrich Merz / physio.de
BerufsgenossenschaftnachgehaktRezeptRichtigstellung
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Mo.P schrieb:
Ich bin langsam der Meinung wenn wir Therapeuten immer mehr in den Regress genommen werden, die meist gemacht sind um Geld zu sparen sei es von den Krankenkassen oder BG‘s etc. sollten wir Therapeuten gemeinsam und geschlossen alle unsere Zulassungen abgeben. Diese Abzocker Krankenkassen und BG‘s meinen uns wie ihre Leibeigenen behandeln zu dürfen. Ändern ständig ohne Ankündigung unsere Vertragsvereinbarungen wie AOK oder Techniker. Dann kommt bald noch die Abzocker Kanmer die uns die Kohle ohne eine Gegenleistung aus der Tasche ziehen werden. Genauso wie unsere Verbände.
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melanie1210 schrieb:
Mir aus dem Herzen gesprochen!!! Mo.P
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