Herzlich willkommen in der Praxis
für PT/MT - Osteo-Fit in
Pinneberg.
Unsere hellen und freundlich
eingerichteten Räumlichkeiten
entsprechen den Anforderungen einer
komplexen Physiotherapie. Wir
arbeiten überwiegend orthopädisch
orientiert; vorrangig von PT über
MLD, MT, OMT bis hin zu Techniken
aus der Osteopathie.
Zur Unterstützung unseres Teams
suchen wir ab sofort SIE in TZ/VZ.
Zu bieten haben wir:
- Ein angemessenes Ambiente,
Arbeitsklima und Gehalt werden
garantiert.
- Bei...
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Impfpflicht ab 15. März 2022
Ab Mitte März nächsten Jahres müssen alle, die in einer Physiotherapiepraxis arbeiten (also auch Tresenkräfte und Reinigungspersonal etc.), vollständig geimpft oder genesen (2G) sein. Als vollständig geimpft gilt, wer zwei zugelassene Impfungen im vorgeschriebenen Abstand erhalten hat (Stand 3.3.22).
Das bedeutet für Ungeimpfte, dass sie sich jetzt ranhalten müssen; besteht doch ein vollständiger Impfschutz erst zwei Wochen nach der zweiten Impfung.
Es ist nicht ratsam, diese Neuregelung zu ignorieren. Drohen doch empfindliche Bußgelder bei Nichtbeachtung. Um die nun dringend benötigten Impfungen zu ermöglichen, erlaubt der Gesetzgeber vorübergehend auch Zahnärzten, Apothekern, ja sogar Tierärzten das Impfen.
Ausnahmen von der Impfpflicht gibt es nur für Personen, welche ein ärztliches Zeugnis vorlegen, dass sie auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können.
update vom 12. Januar 2022
Mittlerweile wurden die Bestimmungen noch genauer ausdifferenziert.
Für bereits Tätige (also Beschäftigte UND Selbstständige) gilt:
Die Pflicht des Arbeitgebers besteht zunächst lediglich darin, Tätige, welche keinen Impf- oder Genesenennachweis erbringen, an das zuständige Gesundheitsamt zu melden.
Das Amt prüft dann den Fall und spricht ggf. ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot für den Betroffenen aus. So lange dieses Verbot noch nicht ausgesprochen wurde, darf der Angestellte weiterhin "bußgeldfrei" beschäftigt werden.
Für Neueinstellungen ab 16. März 2022 gilt:
Ohne Vorlage eines entsprechenden Impf- oder Genesenennachweis darf niemand beschäftigt werden.
Ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro droht Praxisinhabern also für folgende Fälle:
- • Nichtmeldung bis 15. März 2022 eines Tätigen, welcher keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegt
Zu diesen und weiteren Fragen rund um das Thema Impfpflicht hat das Bundesgesundheitsministerium eine Fragen / Antwortkatalog veröffentlicht.• Weiterbeschäftigung eines Angestellten, welcher vom zuständigen Gesundheitsamt ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot erhalten hat
• Beschäftigung eines Mitarbeiters ab dem 16. März 2022, der keinen 2G-Nachweis erbringt
Stand heute gelten diese Regelungen bis 31. Dezember 2022.
Klarstellungen und Korrekturen
Wie bereits in unserem laufend aktualisierten Bericht zur Testpflicht anvisiert, wurden im neuen Gesetz auch folgende Klarstellungen/Korrekturen vorgenommen:
- Begleitpersonen von Patienten (zum Beispiel Eltern oder Betreuer) unterliegen ebenso wie die Patienten selber nicht der Testpflicht.
- Geimpfte oder genesene Mitarbeiter müssen nur noch mind. zweimal pro Woche einen Test vorweisen, und nicht mehr täglich. Sie dürfen ihre Tests auch zu Hause ohne Überwachung durchführen. Ungeimpfte müssen weiterhin einen tagesaktuellen Test vorweisen.
- Die Meldung über die Dokumentation der Maßnahmen an die zuständige Behörde muss nur nach Aufforderung durch diese erfolgen.
Unverändert bleibt, dass jede Praxis ein Testkonzept erstellen muss. Einen Mustertext haben wir bereits zur Verfügung gestellt, ebenso andere Mustertexte.Wünschen wir uns und der neuen Ampelregierung, dass diese Neuregelungen deutlich länger Bestand haben werden als die letzte Fassung des IfSG.
Friedrich Merz / physio.de
update vom 20. Mai 2022:
Das Bundesverfassungsgericht hat die einrichtungsbezogene Impfpflicht mit seinem Beschluss vom 27.4.2022 bestätigt.
ImpfungCoronaTest
Das ist so was von doof, diese negative Formulierung.. Sorry, Tierärzte sind unter den Kompetesten von allen Berufsgruppen was das Impfen angeht. Es ist völlig hirnrissig, dass TA erst noch eine Schulung durchlaufen müssen, um gegen CoVid impfen zu dürfen.
Und vielen Dank an Knetmaus, dass sie die Fehlinformationen aus dem Beitrag korrigiert hat. Schürt nicht so eine Angst unter den Therapeuten. Und bei einer Person habe ich gelesen, dass Impfunwillige wohl im falschen Job wären.. Wenn im Nachhinein die Voraussetzungen für einen Job geändert werden und man sich einen experimentellen Impfstoff verabreichen lassen soll, dann zweifel ich eher am gesunden Menschenverstand von denen, die in ihrer überheblichen Kleinkariertheit über andere richten.
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Schön, dass auch du dich , wie so viele andere hier, extra angemeldet hast um beim Impfthema mitzudiskutieren.
Die Social Media Aktionsmaschine läuft ja prächtig....
Vom Tonfall her wärs schön wenn du einen Gang zurückschalten würdest und was die Fakten anbelangt, bitte nicht irgendwelche Unwahrheiten verbreiten.
Bei den Impfstoffen handelt es sich nicht um experimentelle Impfstoffe.
Deine Formulierung soll wohl suggerieren, dass wir alle Versuchskaninchen wären und diese Unterstellung ist schlichtweg falsch.
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mbone schrieb:
Hallo Birte
Schön, dass auch du dich , wie so viele andere hier, extra angemeldet hast um beim Impfthema mitzudiskutieren.
Die Social Media Aktionsmaschine läuft ja prächtig....
Vom Tonfall her wärs schön wenn du einen Gang zurückschalten würdest und was die Fakten anbelangt, bitte nicht irgendwelche Unwahrheiten verbreiten.
Bei den Impfstoffen handelt es sich nicht um experimentelle Impfstoffe.
Deine Formulierung soll wohl suggerieren, dass wir alle Versuchskaninchen wären und diese Unterstellung ist schlichtweg falsch.
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Gunar Richter schrieb:
@mbone ja mehr als Versuchskaninchen sind wir nicht und impfen kommt für mich und meine Praxis zumindest nicht in Frage. Jeder sollte selbstbestimmt entscheiden dürfen.
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Problem beschreiben
Birte Hoya schrieb:
ja sogar Tierärzten das Impfen....
Das ist so was von doof, diese negative Formulierung.. Sorry, Tierärzte sind unter den Kompetesten von allen Berufsgruppen was das Impfen angeht. Es ist völlig hirnrissig, dass TA erst noch eine Schulung durchlaufen müssen, um gegen CoVid impfen zu dürfen.
Und vielen Dank an Knetmaus, dass sie die Fehlinformationen aus dem Beitrag korrigiert hat. Schürt nicht so eine Angst unter den Therapeuten. Und bei einer Person habe ich gelesen, dass Impfunwillige wohl im falschen Job wären.. Wenn im Nachhinein die Voraussetzungen für einen Job geändert werden und man sich einen experimentellen Impfstoff verabreichen lassen soll, dann zweifel ich eher am gesunden Menschenverstand von denen, die in ihrer überheblichen Kleinkariertheit über andere richten.
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