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Erstaunlich sind die Hintergründe des Regressschauspiels. Die Forderungen betreffen Heilmittelverordnungen aus dem Jahr 2005. Diese drohen zu verjähren. Deshalb hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen und die Krankenkassen aufgefordert, die Verfahren noch in diesem Jahr abzuschließen. Kassen und KV besetzen den Prüfungsausschuss paritätisch. Gemeinsam mit den Kassensachbearbeitern prüfen Ärzte das Verordnungsverhalten ihrer Kollegen. Kaum waren die blauen Briefe verschickt, beklagen die ärztlichen Kontrolleure nun ihr eigenes Verfahren. "Valide Zahlen" hätten gar nicht vorgelegen, heißt es aus der KV. "Es ist ein Unding, dass die Krankenkassen auf der einen Seite belastbare Zahlen schuldig bleiben, auf der anderen Seite aber Regresse einfordern und damit leichtfertig Existenzen aufs Spiel setzen", beschwerte sich KV-Vize Gerd W. Zimmermann und übergeht dabei geflissentlich die Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigung an der Prüfungsorgie. Die Kassen hätten die Regressgefahr "auf die Spitze getrieben", weil sie "auf ihre gesetzlich vorgesehene Genehmigungspflicht für die Verordnung von Heilmitteln verzichten", zeigt sich Zimmermann als wahrer Prüffanatiker.
Die Damen und Herren im BMG jedenfalls können sich die Hände reiben. Der Prüfverfahren wird wohl brav zu Ende geführt werden. Bürokratie- und Kontrollwahn werden siegen. Die betroffenen Ärzte aber brauchen die Flinte noch nicht ins Korn zu werfen. Ihnen bleiben Widersprüche und der Gang zu den Sozialgerichten.
Peter Appuhn
physio.de
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