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Die Schreiben seien lediglich deshalb verschickt worden, um den Ärzten mitzuteilen, dass sie nach der Statistik durch Überschreiten der Richtgrößen auffällig geworden sind, erklärte Mayer. In den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfverfahren müsse der Ausschuss "unter anderem die Frage klären, ob und welche Praxisbesonderheiten die statistischen Überschreitungen rechtfertigen und ob die den Verfahren zugrunde gelegten Daten zuverlässig und bestandskräftig sind." Letztlich müssten nur etwa ein bis zwei Prozent der hessischen Praxen mit Regresszahlungen rechnen, schätzt der Ausschussvorsitzende.
KV-Vize Gerd W. Zimmermann beklagte den "Irrwitz" des Regressverfahrens: "Es ist unfassbar, dass Ärzte und Psychotherapeuten Arznei- und Heilmittel zahlen sollen, die sie im Sinne ihrer Patienten verordnet haben. So etwas gibt es in keinem anderen Berufsstand und in keinem anderen Land. Wenn darüber hinaus oft davon gesprochen wird, dass die Betroffenen Gelder an die Krankenkassen zurückzahlen müssen, ist dies irreführend. Impliziert es doch, dass sie vorher Geld für die Verordnungen erhalten haben. Das ist aber nicht der Fall. Die zu zahlenden Summen werden vom Honorar der Ärzte und Psychotherapeuten abgezogen."
Der Ärztefunktionär appellierte an die Strafzahlungsbedrohten, sich durch die verschickten Mitteilungen nicht verunsichern zu lassen. "Wir gehen davon aus, dass es in wesentlich weniger Fällen zur Einleitung von Verfahren kommt, als jetzt angeschrieben wurden. Die Mitteilungen sind lediglich im Sinne einer Vorinformation verschickt worden, wozu der Prüfungsausschuss von Amts wegen verpflichtet ist. Die KV wird den Betroffenen alle Hilfe anbieten, die notwendig ist."
Der Verordnungsalltag der niedergelassenen Doktoren gleicht einem Ritt durch stockdunkles Gelände. Oftmals erst Jahre später erfahren sie, ob die rezeptierten Leistungen den Richtgrößenvorgaben entsprechen. In Nordrhein soll die Black Box ab dem dritten Quartal 2007 verschwinden. Die Ärzte dort können sich dann die Heilmittelrichtgrößen und die aktuellen Ausgaben auf ihrem Praxiscomputer anzeigen lassen. Die nordrheinische KV teilte gestern mit, dass sie den Softwarefirmen eine entsprechende Schnittstelle anbiete, die diese in ihre Systeme einbinden können. Die Hersteller können die Schnittstelle kostenlos von der Internetseite der KV herunterladen, berichtete Gilbert Mohr, Leiter der Stabsstelle "IT in der Arztpraxis" der KV Nordrhein. Tagesaktuell können die Praxen dann die Heilmittelausgaben abrufen und mit dem Richtgrößenvolumen in Bezug setzen. Die Preise für die verschiedenen Heilmittelleistungen werden quartalsweise aktualisiert. Auch die so genannte Heilmittelstammdatei kann auf der KV-Seite heruntergeladen werden.
Peter Appuhn
physio.de
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