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Rezepte
Entlassmanagement nach Krankenhausaufenthalt
AOK berichtet über große Mängel in der Umsetzung – trotz intensiver Schulung.
09.11.2022 • 21 Kommentare

2017 hat der Gesetzgeber das Entlassmanagement eingeführt. Es soll den Übergang nach dem Klinikaufenthalt über die Sektorengrenzen hinaus in die ambulante Nachbehandlung vereinfachen, gehört aber noch zur Krankenhausbehandlung. Klinikärzte können beispielsweise Physiotherapie verordnen, die (Stand heute) innerhalb von 7 Tagen nach Entlassung begonnen und spätestens 21 Tage nach Entlassung beendet sein muss. Der weiterbehandelnde Arzt muss über diese Maßnahmen informiert werden.

Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) hatte vor einigen Monaten angemahnt, dass es offenbar noch keine flächendeckende Kenntnis über das Entlassmanagement gäbe. Immer wieder würden Patienten erst am Entlassungstag über die Möglichkeiten informiert, sodass in vielen Fällen aufgrund der Kürze der Zeit keinerlei Termine in den Physiotherapiepraxen zu bekommen seien.

Um genau solche Probleme zu vermeiden, hatten die Krankenkassen die Kliniken bereits vor der Einführung intensiv geschult. Es wurden regionale Kontaktstellen eingerichtet, die bei Nachfragen jederzeit Unterstützung geben können. Der AOK-Bundesverband meldet, dass bei bundesweit 6,4 Millionen Krankenhausfällen AOK-Versicherter in lediglich 27.000 Fällen konkreter Unterstützungsbedarf angemeldet wurde.

Auch fünf Jahre nach Einführung erfüllen nach Expertenschätzung überhaupt nur die Hälfte der Kliniken Deutschlands die Vorgaben des Rahmenvertrages für das Entlassmanagement. Viele Verordnungen würden häufig fehlerhaft ausgestellt und die genutzten Krankenhausinformationssysteme hätten oftmals gar nicht die entsprechenden Module. Einige Kliniken „entziehen sich so ihrer klaren Verantwortung“ in der Anschlussversorgung und verwiesen die Patienten einfach zurück an den einweisenden Arzt, beklagt die UPD.

OG / physio.de

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EntlassmanagementRezeptKrankenhausAOKUPD


Es gibt 21 Beiträge
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heidi gastner
19.11.2022 03:12
Das EM ist sowieso völlig an der Realität vorbei. Die Fristen von Beginn und Fertigstellung können ja gefordert werden. Aber: Stichwort Therapeutenmangel. Woher bitte sollen Termine in diesem geforderten Zeitraum genommen werden? Völlig lachhaft! Daran erkennt man, diejenigen,die diese Fristen fordern ( und die Rezepte bei Überschreiten absetzen) haben NULL Ahnung von den Zuständen in der Branche. Rezept fertig innert 14 Tagen? Dass ich nicht lache! Mir sagte übrigens ein Mitarbeiter meiner Abrechnungsstelle: diese Rezepte werden nur ausgestellt, damit man sie absetzen kann. Da hat er recht. Am besten nicht annehmen. Es geht halt dann wieder am Patienten raus.
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Das EM ist sowieso völlig an der Realität vorbei. Die Fristen von Beginn und Fertigstellung können ja gefordert werden. Aber: Stichwort Therapeutenmangel. Woher bitte sollen Termine in diesem geforderten Zeitraum genommen werden? Völlig lachhaft! Daran erkennt man, diejenigen,die diese Fristen fordern ( und die Rezepte bei Überschreiten absetzen) haben NULL Ahnung von den Zuständen in der Branche. Rezept fertig innert 14 Tagen? Dass ich nicht lache! Mir sagte übrigens ein Mitarbeiter meiner Abrechnungsstelle: diese Rezepte werden nur ausgestellt, damit man sie absetzen kann. Da hat er recht. Am besten nicht annehmen. Es geht halt dann wieder am Patienten raus.
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heidi gastner schrieb:

Das EM ist sowieso völlig an der Realität vorbei. Die Fristen von Beginn und Fertigstellung können ja gefordert werden. Aber: Stichwort Therapeutenmangel. Woher bitte sollen Termine in diesem geforderten Zeitraum genommen werden? Völlig lachhaft! Daran erkennt man, diejenigen,die diese Fristen fordern ( und die Rezepte bei Überschreiten absetzen) haben NULL Ahnung von den Zuständen in der Branche. Rezept fertig innert 14 Tagen? Dass ich nicht lache! Mir sagte übrigens ein Mitarbeiter meiner Abrechnungsstelle: diese Rezepte werden nur ausgestellt, damit man sie absetzen kann. Da hat er recht. Am besten nicht annehmen. Es geht halt dann wieder am Patienten raus.

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